Motu proprio: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 20. November 2007, 17:15 Uhr
Ein Motu proprio (Lt.: Aus persönlichem Beweggrund) ist ein Apostolisches Schreiben des Papstes an die Gläubigen der Kirche. Der Papst erlässt eine Regekung "motu proprio" aus eigener Veranlassung, unabhängig von einem Antrag oder Anregungen durch Personen oder Institutionen. Typischerweise setzt das Motu proprio sämtliches entgegenstehendes, kirchliches Recht unmittelbar außer Kraft. Inhaltlich kann ein Motu proprio ein Gesetz, ein Brief oder ein Verwaltungsakt des Heiligen Stuhls sein. Pendant des Motu Proprio ist das Reskript, das jedoch in dieser Form nicht mehr promulgiert wird.
Papst Benedikt XVI. hat bis jetzt vier Schreiben in Form des Motu proprio veröffentlicht:
- Das Motu proprio zur Approbation und Veröffentlichung des Kompendiums des Katechismus der Katholischen Kirche am 28. Juni 2005 [1]
- Das Motu proprio «Die altehrwürdige Basilika" für die Basilika St. Paul vor den Mauern und ihren exterritorialen Bereich vom 31. Mai 2005 [2]
- Das Motu proprio "De aliquibus mutationibus in normis de electione Romani Pontificis" am 22. Februar 2007 über einige Details zur Papstwahl. So hat Papst Benedikt XVI. wieder die alte Wahlordnung hergestellt, nach der auch nach 33 Wahlgängen in einem Konklave für die Wahl des neuen Papstes eine 2/3- Mehrheit erforderlich ist. Unter Johannes Paul II. wurde die Wahlordnung zur Papstwahl insofern geändert, als dass eine 2/3-Mehrheit nach mehr als 33 Wahlgängen nicht mehr notwendig gewesen wäre, sondern eine einfache Mehrheit genügt hätte. [3]
- Das Motu proprio Summorum Pontificum vom 7. Juli 2007 zum usus antiquior der Römischen Liturgie.
Papst Johannes Paul II. hat in seiner Amtszeit mehr als 20 Schreiben 'motu proprio erlassen, darunter das Schreiben "Ecclesia Dei" über Erzbischof Marcel Lefebvre[4] und das Schreiben "Misericordia dei" über "einige Aspekte der Feier der Sakramente der Buße" [5]