Konzelebration: Unterschied zwischen den Versionen
Oswald (Diskussion | Beiträge) K |
|||
(65 dazwischenliegende Versionen von 4 Benutzern werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
− | Eine '''Konzelebration''' ist | + | Eine '''Konzelebration''' (von lat. ''con'' „zusammen“ und ''celebrare'' „feiern“) ist der gemeinsame Vollzug einer [[Heilige Messe|heiligen Messe]] durch mehrere [[Priester]] oder [[Bischof|Bischöfe]], wobei einer als Hauptzelebrant der Feier vorsteht und die anderen als Priester "sakramental" und aktiv teilnehmen. |
− | + | ||
+ | In einem weiteren Sinne kann auch jede "aktive, volle und bewusste Teilnahme eines Getauften an einer liturgischen liturgischen Feier der Kirche" als Konzelebration bezeichnet werden.<ref>[[Angelus Häußling|Angelus A. Häußling]]: Art. ''Konzelebration'' in: [[Lexikon für Theologie und Kirche]], 3. Aufl., Bd. 6, Sp. 341.</ref> | ||
+ | |||
+ | "Die liturgischen Handlungen sind nicht privater Natur, sondern Feiern der [[Kirche]], die das "Sakrament der Einheit" ist; sie ist nämlich das heilige Volk, geeint und geordnet unter den Bischöfen. Daher gehen diese Feiern den ganzen [[Mystischer Leib Christi|mystischen Leib der Kirche]] an, machen ihn sichtbar und wirken auf ihn ein; seine einzelnen Glieder aber kommen mit ihnen in verschiedener Weise in Berührung je nach der Verschiedenheit von Stand, Aufgabe und [[Aktive Teilnahme|tätiger Teilnahme]]." ([[SC]], [[Sacrosanctum concilium (Wortlaut)#B) Regeln aus der Natur der Liturgie als einer hierarchischen und gemeinschaftlichen Handlung|Nr. 26]]). | ||
+ | |||
+ | Bei der Konzelebration "wird die Gemeinschaft der Einzelkirchen offenbar"<ref>[[Unitatis redintegratio]] vom [[21. November]] [[1964]], [[Unitatis redintegratio (Wortlaut)#I. Die Orientalischen Kirchen|Nr. 15]].</ref>, und die brüderlichen Bande unter den Priestern werden gestärkt.<ref> 25. Mai 1967 Instruktion [[Eucharisticum mysterium]] [[Eucharisticum mysterium (Wortlaut)#DIE EUCHARISTIEFEIER IN LEBEN UND DIENST DES BISCHOFS UND DES PRIESTERS|Nr. 47]]</ref> Dem Bischof steht es zu, im Bereich seines Bistums das Konzelebrationswesen zu leiten. Die Seelsorger sollen dafür sorgen, dass die Gläubigen, die an der konzelebrierten heiligen Messe teilnehmen, durch eine geeignete Unterweisung über den Ritus selbst und über dessen Bedeutung in angemessener Weise unterrichtet werden.<ref>[[7. März]] [[1965]] [[Ritenkongregation]] [[Dekret]] [[Ecclesiae semper]] über Riten der Konzelebration und der [[Kommunion]] unter beiden Gestalten, [[Ecclesiae semper (Wortlaut)#DIE VORBEREITENDE UNTERWEISUNG|Nr. 11]].</ref> | ||
+ | |||
+ | '''[[Datei:Konzelebration.jpg|miniatur|300px|Konzelebrierende Priester beim [[Eucharistisches Hochgebet|Eucharistischen Hochgebet]] der [[heiligen Messe]]]]''' | ||
+ | |||
+ | == Die Konzelebration der heiligen Messe == | ||
+ | Der Konzelebration steht ein [[Priester]] oder [[Bischof]] als Haupt[[zelebrant]] (''celebrans principalis'') vor, der die Feier leitet. Die Konzelebranten (Mitzelebranten) übernehmen verschiedene Aufgaben wie z.B. die [[Homilie]].<ref>in: [[Redemptionis sacramentum]], [[Redemptionis sacramentum (Wortlaut)#3. Die übrigen Teile der Messe|Nr. 64-68, 161]]</ref> Die [[Oration]]en und die [[Präfation]] des [[Hochgebet]] werden stets vom Hauptzelebranten vorgetragen. Die Einsetzungsworte spricht der Hauptzelebrant laut, die Konzelebranten sprechen leise mit.<ref> vgl. 23. Mai 1957 [[Heiliges Offizium]], Dekret "[[Quaesitum est]]" des [[Heiliges Offizium|Heiligen Offiziums]] Zweifel über die Gültigkeit der Konzelebration: Ungültig ist eine Konzelebration des heiligen [[Messopfer]]s durch Priester, die, obschon in heiligen Gewändern und von jeglicher Intention beseelt, nicht die Konsekrationsworte sprechen ([[AAS]] 49 [1957] 370).</ref> Falls nicht anders angegeben, macht allein der Hauptzelebrant die Gesten, die Konzelebranten strecken die rechte Hand zum [[Hostie|Brot]] und zum [[Kelch]] hin aus. Sie tragen verschiedene Teile des [[Hochgebet]]s vernehmlich vor, vollziehen jedoch nur jene Gesten und Riten, die ihnen ausdrücklich zugewiesen werden. Sie breiten die Hände nur dann aus, wenn Gebete mit ausgebreiteten Händen vorzutragen sind; andernfalls halten sie die Hände gefaltet.<ref>[[Ecclesiae semper]], [[Ecclesiae semper (Wortlaut)#ALLGEMEINE NORMEN|Nr. 14]].</ref> Beim [[Friedensgruß]] wünschen [[Priester]] und ihre Konzelebranten einander den [[Friede]]n mit einer rituellen Umarmung. | ||
+ | |||
+ | Der [[Diakon]] und die [[Ministrant]]en sollen darauf achten, dass sie nicht zwischen den Konzelebranten stehen, sofern ihr Dienst nach den [[Rubrik]]en es nicht gerade erfordert; nach der Ausübung des Dienstes sollen sie sogleich zurückgehen.<ref> [[Ecclesiae semper]], [[Ecclesiae semper (Wortlaut)#ALLGEMEINE NORMEN|Nr. 16]].</ref> | ||
+ | |||
+ | Die Vorschriften zur Konzelebration finden sich in der [[Allgemeine Einführung in das Römische Messbuch|Allgemeinen Einführung in das Römische Messbuch]] 2002 [[Allgemeine Einführung in das Römische Messbuch 2002#II. DIE MESSE IN KONZELEBRATION|Nr. 210-251]]. Genaue Anweisungen, bei welchem [[Eucharistisches Hochgebet|Eucharistischen Hochgebet]] in welcher Weise gebetet, gesungen oder gestikuliert werden, zeigen das [[Dekret vom 23. Mai 1968]] und die [[Veröffentlichung vom 15. Mai 1983]]. | ||
+ | |||
+ | == Geschichtliches == | ||
+ | Die Konzelebration des eucharistischen Geheimnisses ist seit der Frühzeit der Kirche bekannt. Nach verschiedenartigen Entwicklungen sowohl im Osten als auch im Westen ist sie bis in die heutige Zeit im Gebrauch geblieben.<ref> [[Sacrosanctum concilium]], [[Sacrosanctum concilium (Wortlaut)#KAPITEL II: DAS HEILIGE GEHEIMNIS DER EUCHARISTIE|Nr. 57]], [[Ecclesiae semper]], [[Ecclesiae semper (Wortlaut)#DIE VORBEREITENDE UNTERWEISUNG|Nr. 11]].</ref> Die im Abendland übliche Beschränkung auf eine Konzelebration bei der Messfeier von [[Priesterweihe|Priester-]] und [[Bischofsweihe]]n<ref>[[CIC]] 1917 can 803</ref> wurde durch das [[II. Vatikanum]] erheblich ausgedehnt. Es sollte ein neuer Konzelebrationsritus geschaffen werden und in das [[Römisches Pontifikale|Römische Pontifikale]] und [[Missale Romanum]] eingefügt werden.<ref>Vgl. [[Sacrosanctum concilium]], [[Sacrosanctum concilium (Wortlaut)#KAPITEL II: DAS HEILIGE GEHEIMNIS DER EUCHARISTIE|Art. 57]] und 58; [[Presbyterorum ordinis]], [[Presbyterorum ordinis (Wortlaut)#II. Die Beziehung der Priester zu anderen|Nr. 7]]. </ref> | ||
+ | |||
+ | Die in Konzelebration gefeierte feierliche heilige Messe mit Gesang und Teilnahme der Gemeinde entspricht dem früheren [[Levitenamt]]. Insbesondere die Praxis, dass bei einem Levitenamt zwei Priester in [[Dalmatik]] und [[Tunicella]] die Rollen von [[Diakon]] und [[Subdiakon]] übernahmen, ist jetzt ausgeschlossen.<ref>„Bei den liturgischen Feiern soll jeder, sei er Liturge oder Gläubiger, in der Ausübung seiner Aufgabe nur das und all das tun, was ihm aus der Natur der Sache und gemäß den liturgischen Regeln zukommt.“ (''Sacrosanctum Concilium'', Art. 28; vgl. Johannes Wagner: ''Wie tot ist das Levitenamt?'' In: [[Gottesdienst (Zeitschrift)|Gottesdienst]] 7 (1973), Heft 1, S. 138ff.</ref> | ||
+ | |||
+ | == Theologische Klärung zur Konzelebration == | ||
+ | Bei einer Konzelebration im engen Sinn handelt Christus sakramental durch mehrere [[Priester]] ([[Bischöfe]]) anstatt nur durch einen. Es ergibt sich hier eine wichtige Frage: "Welche Intention und welche äußere Handlung sind erforderlich, damit eine wirkliche Konzelebration und gleichzeitige Konsekration stattfindet?" [[Papst]] [[Pius XII.]] sagte 1956 dazu, dass die Konzelebranten "selber diese Handlungen vollziehen und die wesentlichen Worte aussprechen [müssen]. [...] Es genügt [bei der [[Eucharistiefeier]]] nicht, den Willen zu haben und zu bekunden, sich die Worte und Handlungen des Zelebranten zu eigen zu machen. Die Konzelebrierenden müssen selber über [[Hostie|Brot]] und [[Messwein|Wein]] sprechen: "Das ist mein Leib", "Das ist mein Blut"; sonst ist ihre Konzelebration rein zeremoniell.<ref>Ansprache [[Vous Nous avez]] vom 23. September 1956</ref> | ||
+ | |||
+ | Ferner weist der Papst darauf hin, dass der Konzelebration nicht der "Irrtum zugrunde liegen" dürfe, "als ob nämlich die [[Zelebration]] einer Messe, der hundert Priester in frommer Weise anwohnen, der Feier von hundert Messen durch hundert Priester gleichkäme."<ref>23. September 1956 Ansprache [[Vous Nous avez]]</ref> "Für die Darbringung des eucharistischen Opfers gilt: Es sind so viele Handlungen des [[Hohenpriester]]s Christus als zelebrierende Priester sind, keineswegs aber so viele, als Priester sind, die der Messe eines Bischofs oder Priesters fromm beiwohnen, denn indem sie dem heiligen Opfer beiwohnen, vertreten sie nicht die [[In persona Christi capitis|Person Christi des Hauptes]] und handeln nicht in ihr, sondern sind den christgläubigen Laien gleichzustellen, die der heiligen Messe beiwohnen."<ref>2. November 1954 Ansprache [[Magnificate dominum mecum]], [[Magnificate dominum mecum#Eucharistisches Opfer und Konzelebration|Eucharistisches Opfer und Konzelebration]] an die Kardinäle und Bischöfe; 23. September 1956 Ansprache [[Vous Nous avez]]; [[Ritenkongregation]] [[Musicae sacrae disciplina]] über sakrale Musik und Liturgie.</ref> | ||
+ | |||
+ | == Die Einzelzelebration == | ||
+ | Jedem Priester bleibt die Freiheit, einzeln zu zelebrieren.<ref>[[Sacrosanctum concilium]], [[Sacrosanctum concilium (Wortlaut)#KAPITEL II: DAS HEILIGE GEHEIMNIS DER EUCHARISTIE|Art. 57]]; Instruktion [[Eucharisticum mysterium]] [[Eucharisticum mysterium (Wortlaut)#47. Konzelebration|Nr. 47]]</ref> Zur Förderung dieser Freiheit soll alles zur Verfügung stehen, was diese [[Zelebration]] leichtmacht. Man achte darauf, dass die Gläubigen durch übertriebene Einschränkung der für sie bestimmten Einzelzelebrationen keinen Schaden erleiden.<ref>[[Brief vom 30. Juni 1965]] von Kardinal [[Giacomo Lercaro]], Vorsitzender des "[[Consilium (Rat zur Ausführung der Liturgiekonstitution)|Consilium]]" an die Vorsitzenden der [[Bischofskonferenz]]en über die Förderung der liturgischen Erneuerung</ref> | ||
+ | |||
+ | Einzelzelebrationen dürfen nicht zur selben Zeit in derselben Kirche während einer Konzelebration stattfinden (vgl. [[CIC]] 902). Am gesamten [[Gründonnerstag]] und zur Zeit der Ostervigil ist die Einzelzelebration verboten.<ref>[http://www.dbk.de/fileadmin/redaktion/veroeffentlichungen/arbeitshilfen/AH_215.pdf Grundordnung des Römischen Messbuchs], Vorabpublikation der Deutschen Bischofskonferenz (2007), Nr. 199.</ref> Die Einzelzelebration, auch die ohne Anwesenheit der Gemeinde ([[Missa sine populo]]), behält ihre ganze lehrmäßige und aszetische (der Priester zelebriert täglich selbst) Bedeutung sowie die volle Billigung der Kirche.<ref>[[Brief vom 30. Juni 1965]] von Kardinal [[Giacomo Lercaro]], Vorsitzender des "[[Consilium (Rat zur Ausführung der Liturgiekonstitution)|Consilium]]" an die Vorsitzenden der [[Bischofskonferenz]]en über die Förderung der liturgischen Erneuerung. </ref> | ||
+ | |||
+ | == Wann ist die Konzelebration vorgeschrieben oder empfohlen == | ||
+ | Die Konzelebration ist für die [[Bischofsweihe]], die [[Priesterweihe]], die Messfeier bei der Benediktion eines Abtes und bei der [[Chrisammesse]] vorgeschrieben. Weiterhin empfiehlt die Kirche die Konzelebration für bestimmte Formen der [[heiligen Messe]] wie etwa die [[Konventsmesse]]<ref> [[Sacrosanctum concilium]], [[Sacrosanctum concilium (Wortlaut)#KAPITEL II: DAS HEILIGE GEHEIMNIS DER EUCHARISTIE|Art. 57]]: a) Die [[Konventsmesse|Konventmesse]] und die Hauptmesse in jenen Kirchen, in denen das geistliche Wohl der Christgläubigen nicht die Einzelzelebration aller anwesenden Priester verlangt.</ref> einer Gemeinschaft von Ordensmännern oder Kanonikern, für Messfeiern bei [[Konzil]]ien, [[Bischofssynode|Bischofsversammlungen]] und [[Synode]]n, bei Zusammenkünften von [[Priester]]n z.B. geistlichen [[Exerzitien]], einer anderen Zusammenkunft und für die Feier vom [[Letzte Abendmahl|Letzten Abendmahl]] am [[Gründonnerstag]].<ref> [[4. Dezember]] [[1963]] [[Zweites Vatikanisches Konzil]] [[Konstitution]] [[Sacrosanctum concilium]] über die heilige [[Liturgie]], [[Sacrosanctum concilium (Wortlaut)#KAPITEL II: DAS HEILIGE GEHEIMNIS DER EUCHARISTIE|Art. 57]].</ref> | ||
+ | |||
+ | == Praktisches rund um die Konzelebration == | ||
+ | Es ist angemessen, dass die Priester die Messe zelebrieren oder konzelebrieren, um so voller und in der ihnen zustehenden Weise an der Messe teilzunehmen, und dass sie nicht nur nach Art der [[Laie]]n kommunizieren.<ref>[[In celebratione missae]] 1972</ref> | ||
+ | |||
+ | Es "soll darauf geachtet werden, dass der heilige Ritus von den Gläubigen gut verfolgt werden kann: deshalb wird es angebracht sein, dass die Konzelebranten nicht an der [[Zelebrationsrichtung|dem Volk zugewandten Seite des Altares stehen]]." <ref>[[Ecclesiae semper]] [[Ecclesiae semper (Wortlaut)#DIE ANZAHL DER KONZELEBRANTEN|Nr. 4]]</ref> | ||
+ | |||
+ | Niemand darf zur Konzelebration hinzutreten oder zugelassen werden, wenn die Messe schon begonnen hat. | ||
+ | |||
+ | Auswärtige Priester sollen gerne zur Konzelebration zugelassen werden, sofern ihr priesterlicher Stand geklärt ist.<ref>Das [[Kirchenrecht]] besagt im [[Codex iuris canonici|CIC]] can 903, dass ein Priester "zur [[Zelebration]] zuzulassen" ist, "auch wenn er dem Rektor der [[Gotteshaus|Kirche]] nicht bekannt ist, sofern er ein Empfehlungsschreiben seines [[Ordinarius]] bzw. seines Oberen vorlegt, das höchstens vor einem Jahr ausgestellt wurde, oder wenn vernünftigerweise anzunehmen ist, dass er bezüglich der Zelebration keinem Hindernis unterliegt."</ref> | ||
+ | |||
+ | == Vorbereitungen zur Konzelebration == | ||
+ | Alle Konzelebranten müssen diejenigen [[Paramente]] anlegen, die sie bei einer nicht konzelebrierten [[Heilige Messe|Messfeier]] zu tragen haben.<ref>Ritus servandus in Concelebratione Missae [[Ecclesiae semper (Wortlaut)#ALLGEMEINE NORMEN|Nr. 12]]</ref> Sofern jedoch ein ernsthafter Grund vorliegt, zum Beispiel wenn die Zahl der Konzelebranten größer ist und die [[Paramente]] nicht ausreichen, können die Konzelebranten, immer mit Ausnahme des Hauptzelebranten, die [[Kasel]] weglassen, niemals jedoch [[Albe]] und [[Stola]].<ref> [[4. Mai]] [[1967]] II. [[Instruktion]] [[Tres abhinc annos]] zur rechten Durchführung der Konstitution des [[Zweites Vatikanisches Konzil|Zweiten Vatikanischen Konzils]] über die heilige [[Liturgie]] [[Sacrosanctum concilium]], [[Tres abhinc annos (Wortlaut)#Paramente|Nr. 27]]. </ref> Die [[Liturgische Farben|Farbe]] der [[Liturgische Kleidung|liturgischen Kleidung]] soll der der Messe entsprechen. Falls erforderlich, können die Konzelebranten - ausgenommen bei einer Messfeier für Verstorbene - weiße liturgische Kleidung tragen; der Hauptzelebrant soll jedoch Gewänder in der der Messe entsprechenden Farbe tragen. <ref>[[Ecclesiae semper]], [[Ecclesiae semper (Wortlaut)#ALLGEMEINE NORMEN|Nr. 12]].</ref> Die Konzelebranten legen in der [[Sakristei]] oder an einem anderen geeigneten Ort die [[Liturgische Kleidung|liturgischen Gewänder]] an, die sie zu tragen pflegen, wenn sie einzeln zelebrieren. | ||
+ | |||
+ | Für eine Konzelebration sind außer den [[Paramente]]n Sitze für die Konzelebranten und nötigenfalls Texte der Messordnung vorzubereiten. Ebenfalls ist eine genügend große [[Hostie]] oder mehrere, die nachher geteilt werden sollen je nach Anzahl der Konzelebranten herzurichten. Wenn die [[Kommunion]] der Konzelebranten durch Eintauchen geschieht, ist darauf zu achten, dass die Hostien<ref> 25. Mai 1967 Instruktion [[Eucharisticum mysterium]] [[Eucharisticum mysterium (Wortlaut)#48. Herstellung des Brotes für die Konzelebration|Nr. 48]]: "Wenn für die Konzelebration, gemäß den Normen des Ritus servandus in concelebratione Missae, [[Ecclesiae semper (Wortlaut)#DIE VORBEREITUNGEN|Nr. 17]], größere [[Hostie]]n hergestellt werden, ist dafür zu sorgen, dass sie im Einklang mit der Überlieferung in Form und Aussehen diesem erhabenen Geheimnis entsprechen."</ref> nicht zu klein und zu dünn, sondern eher dicker als gewöhnlich sind, damit sie nach dem teilweisen Eintauchen in das Blut ohne Schwierigkeit gereicht werden können. Gegebenenfalls ist ein genügend großer [[Kelch]], der für die [[Kommunion]] aller Konzelebranten ausreicht zu verwenden oder wenn ein solcher nicht vorhanden ist, kann auch ein zweiter hinzugenommen werden.<ref> [[Ecclesiae semper]], [[Ecclesiae semper (Wortlaut)#DIE VORBEREITUNGEN|Nr. 17]].</ref> | ||
+ | |||
+ | == Verschiedene Konzelebrationen == | ||
+ | === «Konzelebration» des Priesters mit dem anwesenden Volk? === | ||
+ | Das eucharistische Opfer darf nicht als «Konzelebration» des Priesters mit dem anwesenden Volk im strengen Sinn betrachtet werden, wovor noch Papst [[Pius XII.]] warnte.<ref>Vgl. [[Redemptionis sacramentum]], [[Redemptionis sacramentum (Wortlaut)#Kapitel II: Die Teilnahme der christgläubigen Laien an der Feier der Eucharistie|Nr. 42]]; [[Papst]] [[Pius XII.]], Enzyklika [[Mediator Dei]]: [[AAS]] 39 (1947) 553.</ref> Jede Zweideutigkeit in dieser Sache musste vermieden werden. Daher sollten Ausdrücke wie «zelebrierende Gemeinde» oder «zelebrierende Versammlung» - oder in anderen modernen Sprachen «celebrating assembly», «asamblea celebrante», «assemblée célébrante», «assemblea celebrante» - und ähnliche Redewendungen nur behutsam gebraucht werden.<ref>Vgl. [[Redemptionis sacramentum]], [[Redemptionis sacramentum (Wortlaut)#Kapitel II: Die Teilnahme der christgläubigen Laien an der Feier der Eucharistie|Nr. 42]]; Ansprache [[Magnificate dominum mecum]] vom 2. November 1954.</ref> | ||
+ | |||
+ | Diese Befürchtungen sind durch das [[Zweite Vatikanische Konzil]] überwunden, das unter "Konzelebration" in erster Linie die gemeinsame Eucharistiefeier mehrerer Priester versteht, also in der engen Bedeutung des Wortes "Konzelebration". Die weite Bedeutung "Mitfeier aller an einem Gottesdienst", die das genannte Missverständnis nahelegte, ist nicht mehr gebräuchlich. Gleichzeitig betonte das Konzil die Verschiedenheit von Stand, Aufgabe und tätiger Teilnahme bei der heiligen Messe (SC 26). | ||
+ | |||
+ | === Konzelebration mit dem Diözesanbischof === | ||
+ | Es wird "sehr empfohlen, dass in den liturgischen Feiern, denen der [[Bischof]] vorsteht, [[Presbyter]] mitwirken. Insbesondere in der unter Leitung des Bischofs gefeierten [[Eucharistie]] sollen Presbyter mit ihm konzelebrieren, damit das Geheimnis der [[Einheit]] der Kirche durch die Eucharistie sichtbar wird und damit die Priester als Presbyterium des Bischofs vor der Gemeinschaft in Erscheinung treten. Priester, die an bischöflichen Feiern teilnehmen, sollten nur das tun, was ihnen als Presbytern zukommt; wenn aber [[Diakon]]e fehlen, sollen sie einige Dienste der Diakone ersatzweise übernehmen, dabei jedoch niemals Diakonengewänder tragen.<ref>[[Zeremoniale für die Bischöfe]] Nr. 21+22.</ref> | ||
+ | |||
+ | === Konzelebration mit Bischöfen und Priestern verschiedener Rituskirchen === | ||
+ | Jeder Priester des lateinischen [[Ritus]] kann mit anderen Priestern des lateinischen Ritus konzelebrieren, auch wenn die Messe in einem anderen als seinem eigenen Ritus gefeiert wird. <ref>[[CIC]] can 908; [[Ecclesiae semper]], [[Ecclesiae semper (Wortlaut)#DER RITUS BEI DER KONZELEBRATION|7]]. </ref> | ||
+ | |||
+ | Wenn der [[Bischof]] der [[Eparchie]] die Erlaubnis dazu erteilt, darf aus gerechtem Grund eine Konzelebration unter Bischöfen und Priestern verschiedener Rituskirchen stattfinden, besonders um die Nächstenliebe zu fördern und um die Einheit der Kirchen zu bezeugen, wobei alle den Vorschriften der liturgischen Bücher des Hauptzelebranten folgen müssen, jedweder liturgischer [[Synkretismus]] zu vermeiden ist und passende Messgewänder sowie Insignien der eigenen Rituskirche zu tragen sind.“<ref>[[CCEO]] can. 701 aus: [https://de.zenit.org/articles/interrituelle-konzelebration/ Interrituelle Konzelebration. Unter bestimmten Bedingungen vom Kirchenrecht erlaubt] [[Zenit]] am 17. Juni 2016; [[Zeremoniale für die Bischöfe]] Nr. 21.</ref> | ||
+ | |||
+ | Allerdings müssen sich katholische Bischöfe und Priester des lateinischen Ritus auch an folgende Vorschriften der Instruktion [[Redemptionis sacramentum]] halten ([[Redemptionis sacramentum (Wortlaut)#2. Verschiedene Elemente bezüglich der heiligen Messe|Nr. 113]]): | ||
+ | :„Wenn mehrere Priester bei der Messe konzelebrieren, soll für den Vortrag des [[Eucharistisches Hochgebet|eucharistischen Hochgebetes]] eine Sprache verwendet werden, die allen konzelebrierenden Priestern und dem versammelten Volk bekannt ist. Wo es vorkommt, dass einige Priester dabei sind, die die [[Liturgiesprache|Zelebrationssprache]] nicht kennen, so dass sie die ihnen zukommenden Teile des eucharistischen Hochgebetes nicht geziemend vortragen können, sollen sie nicht konzelebrieren, sondern gemäß den Normen in Chorkleidung an der Feier teilnehmen.“ | ||
+ | |||
+ | === Konzelebration und [[Interzelebration]]=== | ||
+ | === [[Bination und Trination]] bezüglich der Konzelebration=== | ||
+ | |||
+ | ==Päpstliche Schreiben und Lehramtliches== | ||
+ | '''[[Pius XII.]]''' | ||
+ | * 23. September 1956 Ansprache ''[[Vous Nous avez]]'' an die Teilnehmer am internationalen pastoral-liturgischen Kongress von Assisi ([[AAS]] 48 [1956] 711-725) ! | ||
+ | * 23. Mai 1957 [[Heiliges Offizium]], Dekret ''[[Quaesitum est]]'' des [[Heiliges Offizium|Heiligen Offiziums]] Zweifel über die Gültigkeit der Konzelebration. | ||
+ | |||
+ | '''[[Paul VI.]]''' | ||
+ | * [[4. Dezember]] [[1963]] [[Zweites Vatikanisches Konzil]] [[Konstitution]] ''[[Sacrosanctum concilium]]'' über die heilige [[Liturgie]], [[Sacrosanctum concilium (Wortlaut)#KAPITEL II: DAS HEILIGE GEHEIMNIS DER EUCHARISTIE|Nr. 57]]. | ||
+ | * 7. März 1965 [[Ritenkongregation]], Dekret ''[[Ecclesiae semper]]'' über den Ritus der Konzelebration und der [[Kommunion unter beiden Gestalten]]. | ||
+ | * 18. April 1966 [[Konzilskongregation]] Brief an die [[Ritenkongregation]] bezüglich einer vorgelegten Frage zum Ritus bei der Konzelebration einer Messe ([[Notitiae|N]] 2 (1966) 330). | ||
+ | * 23. Mai 1968 [[Ritenkongregation]]: ''[[Dekret vom 23. Mai 1968|Veröffentlichung von]]'' drei neuen [[Eucharistisches Hochgebet|Eucharistischen Hochgebeten]] und acht [[Präfation]]en. | ||
+ | * 7. August 1972 [[Gottesdienstkongregation]], Erklärung ''[[In celebratione missae]]'' über die Konzelebration. | ||
+ | |||
+ | '''[[Johannes Paul II.]]''' | ||
+ | * 15. Mai 1983 [[Kongregation für die Sakramente und den Gottesdienst]] (Sektion für den Gottesdienst): ''[[Veröffentlichung vom 15. Mai 1983|Veröffentlichung der]] [[Eucharistisches Hochgebet|Eucharistischen Hochgebete]]'' für Messen "Um Versöhnung". | ||
+ | * 23. Januar 1984 [[Deutsche Bischofskonferenz]]: Handreichung der Liturgiekommission zum sinngerechten Vollzug der Konzelebration ([http://www.liturgie.de/liturgie/pub/op/dok/download/bk004.pdf Online]) | ||
+ | * 2002 ''[[Allgemeine Einführung in das Römische Messbuch]]'' zur Konzelebration [[Allgemeine Einführung in das Römische Messbuch#II. DIE MESSE IN KONZELEBRATION|Nrn. 199-209; Genaue Praxis Nrn. 210-251]]. | ||
+ | * 25. März 2004 [[Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung]]: [[Instruktion]] ''[[Redemptionis sacramentum]]'' über einige Dinge bezüglich der heiligsten [[Eucharistie]], die einzuhalten und zu vermeiden sind. | ||
+ | |||
+ | '''[[Franziskus (Papst)|Franziskus]]''' | ||
+ | * 13. Juni 2014 [[Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung]] (Sektion für den Gottesdienst) Anleitung [http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/ccdds/documents/rc_con_ccdds_doc_20140613_guida-grandi-celebrazioni_it.html Guardando la realtà] für die großen Feiern ([http://www.zenit.org/de/articles/kommunionempfang-der-konzelebranten-unter-beiden-gestalten Wichtiges in deutscher Sprache]). | ||
+ | |||
+ | == Literatur == | ||
+ | * Offizielle Ausgabe: ''Ritus servandus in concelebratione Missae et ritus Communionis sub utraque specie.'' Vatikanstadt 1965. | ||
+ | * [[Angelus Häußling|Angelus A. Häußling]]: Art. ''Konzelebration'' in: [[Lexikon für Theologie und Kirche]], 3. Aufl., Bd. 6, Sp. 341-344. | ||
+ | * [[Klaus Gamber]]: Die alte Messe - immer noch? : Überlegungen zu Volksaltar, Konzelebration und Massengottesdienst im Freien, Selbstverlag 1982 (64 Seiten). | ||
+ | |||
+ | == Weblinks == | ||
+ | * [http://www.liturgie.de/liturgie/pub/op/dok/download/bk004.pdf Die Feier der Eucharistie in Konzelebration. Handreichung der Liturgiekommission zum sinngerechten Vollzug der Konzelebration] [[DBK]] am 23. Januar 1984 | ||
+ | |||
+ | == Anmerkungen == | ||
+ | <references /> | ||
+ | |||
+ | [[Kategorie:Liturgie (Person)]] | ||
+ | [[Kategorie:Heilige Messe]] |
Aktuelle Version vom 16. Oktober 2019, 18:42 Uhr
Eine Konzelebration (von lat. con „zusammen“ und celebrare „feiern“) ist der gemeinsame Vollzug einer heiligen Messe durch mehrere Priester oder Bischöfe, wobei einer als Hauptzelebrant der Feier vorsteht und die anderen als Priester "sakramental" und aktiv teilnehmen.
In einem weiteren Sinne kann auch jede "aktive, volle und bewusste Teilnahme eines Getauften an einer liturgischen liturgischen Feier der Kirche" als Konzelebration bezeichnet werden.<ref>Angelus A. Häußling: Art. Konzelebration in: Lexikon für Theologie und Kirche, 3. Aufl., Bd. 6, Sp. 341.</ref>
"Die liturgischen Handlungen sind nicht privater Natur, sondern Feiern der Kirche, die das "Sakrament der Einheit" ist; sie ist nämlich das heilige Volk, geeint und geordnet unter den Bischöfen. Daher gehen diese Feiern den ganzen mystischen Leib der Kirche an, machen ihn sichtbar und wirken auf ihn ein; seine einzelnen Glieder aber kommen mit ihnen in verschiedener Weise in Berührung je nach der Verschiedenheit von Stand, Aufgabe und tätiger Teilnahme." (SC, Nr. 26).
Bei der Konzelebration "wird die Gemeinschaft der Einzelkirchen offenbar"<ref>Unitatis redintegratio vom 21. November 1964, Nr. 15.</ref>, und die brüderlichen Bande unter den Priestern werden gestärkt.<ref> 25. Mai 1967 Instruktion Eucharisticum mysterium Nr. 47</ref> Dem Bischof steht es zu, im Bereich seines Bistums das Konzelebrationswesen zu leiten. Die Seelsorger sollen dafür sorgen, dass die Gläubigen, die an der konzelebrierten heiligen Messe teilnehmen, durch eine geeignete Unterweisung über den Ritus selbst und über dessen Bedeutung in angemessener Weise unterrichtet werden.<ref>7. März 1965 Ritenkongregation Dekret Ecclesiae semper über Riten der Konzelebration und der Kommunion unter beiden Gestalten, Nr. 11.</ref>
Inhaltsverzeichnis
- 1 Die Konzelebration der heiligen Messe
- 2 Geschichtliches
- 3 Theologische Klärung zur Konzelebration
- 4 Die Einzelzelebration
- 5 Wann ist die Konzelebration vorgeschrieben oder empfohlen
- 6 Praktisches rund um die Konzelebration
- 7 Vorbereitungen zur Konzelebration
- 8 Verschiedene Konzelebrationen
- 9 Päpstliche Schreiben und Lehramtliches
- 10 Literatur
- 11 Weblinks
- 12 Anmerkungen
Die Konzelebration der heiligen Messe
Der Konzelebration steht ein Priester oder Bischof als Hauptzelebrant (celebrans principalis) vor, der die Feier leitet. Die Konzelebranten (Mitzelebranten) übernehmen verschiedene Aufgaben wie z.B. die Homilie.<ref>in: Redemptionis sacramentum, Nr. 64-68, 161</ref> Die Orationen und die Präfation des Hochgebet werden stets vom Hauptzelebranten vorgetragen. Die Einsetzungsworte spricht der Hauptzelebrant laut, die Konzelebranten sprechen leise mit.<ref> vgl. 23. Mai 1957 Heiliges Offizium, Dekret "Quaesitum est" des Heiligen Offiziums Zweifel über die Gültigkeit der Konzelebration: Ungültig ist eine Konzelebration des heiligen Messopfers durch Priester, die, obschon in heiligen Gewändern und von jeglicher Intention beseelt, nicht die Konsekrationsworte sprechen (AAS 49 [1957] 370).</ref> Falls nicht anders angegeben, macht allein der Hauptzelebrant die Gesten, die Konzelebranten strecken die rechte Hand zum Brot und zum Kelch hin aus. Sie tragen verschiedene Teile des Hochgebets vernehmlich vor, vollziehen jedoch nur jene Gesten und Riten, die ihnen ausdrücklich zugewiesen werden. Sie breiten die Hände nur dann aus, wenn Gebete mit ausgebreiteten Händen vorzutragen sind; andernfalls halten sie die Hände gefaltet.<ref>Ecclesiae semper, Nr. 14.</ref> Beim Friedensgruß wünschen Priester und ihre Konzelebranten einander den Frieden mit einer rituellen Umarmung.
Der Diakon und die Ministranten sollen darauf achten, dass sie nicht zwischen den Konzelebranten stehen, sofern ihr Dienst nach den Rubriken es nicht gerade erfordert; nach der Ausübung des Dienstes sollen sie sogleich zurückgehen.<ref> Ecclesiae semper, Nr. 16.</ref>
Die Vorschriften zur Konzelebration finden sich in der Allgemeinen Einführung in das Römische Messbuch 2002 Nr. 210-251. Genaue Anweisungen, bei welchem Eucharistischen Hochgebet in welcher Weise gebetet, gesungen oder gestikuliert werden, zeigen das Dekret vom 23. Mai 1968 und die Veröffentlichung vom 15. Mai 1983.
Geschichtliches
Die Konzelebration des eucharistischen Geheimnisses ist seit der Frühzeit der Kirche bekannt. Nach verschiedenartigen Entwicklungen sowohl im Osten als auch im Westen ist sie bis in die heutige Zeit im Gebrauch geblieben.<ref> Sacrosanctum concilium, Nr. 57, Ecclesiae semper, Nr. 11.</ref> Die im Abendland übliche Beschränkung auf eine Konzelebration bei der Messfeier von Priester- und Bischofsweihen<ref>CIC 1917 can 803</ref> wurde durch das II. Vatikanum erheblich ausgedehnt. Es sollte ein neuer Konzelebrationsritus geschaffen werden und in das Römische Pontifikale und Missale Romanum eingefügt werden.<ref>Vgl. Sacrosanctum concilium, Art. 57 und 58; Presbyterorum ordinis, Nr. 7. </ref>
Die in Konzelebration gefeierte feierliche heilige Messe mit Gesang und Teilnahme der Gemeinde entspricht dem früheren Levitenamt. Insbesondere die Praxis, dass bei einem Levitenamt zwei Priester in Dalmatik und Tunicella die Rollen von Diakon und Subdiakon übernahmen, ist jetzt ausgeschlossen.<ref>„Bei den liturgischen Feiern soll jeder, sei er Liturge oder Gläubiger, in der Ausübung seiner Aufgabe nur das und all das tun, was ihm aus der Natur der Sache und gemäß den liturgischen Regeln zukommt.“ (Sacrosanctum Concilium, Art. 28; vgl. Johannes Wagner: Wie tot ist das Levitenamt? In: Gottesdienst 7 (1973), Heft 1, S. 138ff.</ref>
Theologische Klärung zur Konzelebration
Bei einer Konzelebration im engen Sinn handelt Christus sakramental durch mehrere Priester (Bischöfe) anstatt nur durch einen. Es ergibt sich hier eine wichtige Frage: "Welche Intention und welche äußere Handlung sind erforderlich, damit eine wirkliche Konzelebration und gleichzeitige Konsekration stattfindet?" Papst Pius XII. sagte 1956 dazu, dass die Konzelebranten "selber diese Handlungen vollziehen und die wesentlichen Worte aussprechen [müssen]. [...] Es genügt [bei der Eucharistiefeier] nicht, den Willen zu haben und zu bekunden, sich die Worte und Handlungen des Zelebranten zu eigen zu machen. Die Konzelebrierenden müssen selber über Brot und Wein sprechen: "Das ist mein Leib", "Das ist mein Blut"; sonst ist ihre Konzelebration rein zeremoniell.<ref>Ansprache Vous Nous avez vom 23. September 1956</ref>
Ferner weist der Papst darauf hin, dass der Konzelebration nicht der "Irrtum zugrunde liegen" dürfe, "als ob nämlich die Zelebration einer Messe, der hundert Priester in frommer Weise anwohnen, der Feier von hundert Messen durch hundert Priester gleichkäme."<ref>23. September 1956 Ansprache Vous Nous avez</ref> "Für die Darbringung des eucharistischen Opfers gilt: Es sind so viele Handlungen des Hohenpriesters Christus als zelebrierende Priester sind, keineswegs aber so viele, als Priester sind, die der Messe eines Bischofs oder Priesters fromm beiwohnen, denn indem sie dem heiligen Opfer beiwohnen, vertreten sie nicht die Person Christi des Hauptes und handeln nicht in ihr, sondern sind den christgläubigen Laien gleichzustellen, die der heiligen Messe beiwohnen."<ref>2. November 1954 Ansprache Magnificate dominum mecum, Eucharistisches Opfer und Konzelebration an die Kardinäle und Bischöfe; 23. September 1956 Ansprache Vous Nous avez; Ritenkongregation Musicae sacrae disciplina über sakrale Musik und Liturgie.</ref>
Die Einzelzelebration
Jedem Priester bleibt die Freiheit, einzeln zu zelebrieren.<ref>Sacrosanctum concilium, Art. 57; Instruktion Eucharisticum mysterium Nr. 47</ref> Zur Förderung dieser Freiheit soll alles zur Verfügung stehen, was diese Zelebration leichtmacht. Man achte darauf, dass die Gläubigen durch übertriebene Einschränkung der für sie bestimmten Einzelzelebrationen keinen Schaden erleiden.<ref>Brief vom 30. Juni 1965 von Kardinal Giacomo Lercaro, Vorsitzender des "Consilium" an die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen über die Förderung der liturgischen Erneuerung</ref>
Einzelzelebrationen dürfen nicht zur selben Zeit in derselben Kirche während einer Konzelebration stattfinden (vgl. CIC 902). Am gesamten Gründonnerstag und zur Zeit der Ostervigil ist die Einzelzelebration verboten.<ref>Grundordnung des Römischen Messbuchs, Vorabpublikation der Deutschen Bischofskonferenz (2007), Nr. 199.</ref> Die Einzelzelebration, auch die ohne Anwesenheit der Gemeinde (Missa sine populo), behält ihre ganze lehrmäßige und aszetische (der Priester zelebriert täglich selbst) Bedeutung sowie die volle Billigung der Kirche.<ref>Brief vom 30. Juni 1965 von Kardinal Giacomo Lercaro, Vorsitzender des "Consilium" an die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen über die Förderung der liturgischen Erneuerung. </ref>
Wann ist die Konzelebration vorgeschrieben oder empfohlen
Die Konzelebration ist für die Bischofsweihe, die Priesterweihe, die Messfeier bei der Benediktion eines Abtes und bei der Chrisammesse vorgeschrieben. Weiterhin empfiehlt die Kirche die Konzelebration für bestimmte Formen der heiligen Messe wie etwa die Konventsmesse<ref> Sacrosanctum concilium, Art. 57: a) Die Konventmesse und die Hauptmesse in jenen Kirchen, in denen das geistliche Wohl der Christgläubigen nicht die Einzelzelebration aller anwesenden Priester verlangt.</ref> einer Gemeinschaft von Ordensmännern oder Kanonikern, für Messfeiern bei Konzilien, Bischofsversammlungen und Synoden, bei Zusammenkünften von Priestern z.B. geistlichen Exerzitien, einer anderen Zusammenkunft und für die Feier vom Letzten Abendmahl am Gründonnerstag.<ref> 4. Dezember 1963 Zweites Vatikanisches Konzil Konstitution Sacrosanctum concilium über die heilige Liturgie, Art. 57.</ref>
Praktisches rund um die Konzelebration
Es ist angemessen, dass die Priester die Messe zelebrieren oder konzelebrieren, um so voller und in der ihnen zustehenden Weise an der Messe teilzunehmen, und dass sie nicht nur nach Art der Laien kommunizieren.<ref>In celebratione missae 1972</ref>
Es "soll darauf geachtet werden, dass der heilige Ritus von den Gläubigen gut verfolgt werden kann: deshalb wird es angebracht sein, dass die Konzelebranten nicht an der dem Volk zugewandten Seite des Altares stehen." <ref>Ecclesiae semper Nr. 4</ref>
Niemand darf zur Konzelebration hinzutreten oder zugelassen werden, wenn die Messe schon begonnen hat.
Auswärtige Priester sollen gerne zur Konzelebration zugelassen werden, sofern ihr priesterlicher Stand geklärt ist.<ref>Das Kirchenrecht besagt im CIC can 903, dass ein Priester "zur Zelebration zuzulassen" ist, "auch wenn er dem Rektor der Kirche nicht bekannt ist, sofern er ein Empfehlungsschreiben seines Ordinarius bzw. seines Oberen vorlegt, das höchstens vor einem Jahr ausgestellt wurde, oder wenn vernünftigerweise anzunehmen ist, dass er bezüglich der Zelebration keinem Hindernis unterliegt."</ref>
Vorbereitungen zur Konzelebration
Alle Konzelebranten müssen diejenigen Paramente anlegen, die sie bei einer nicht konzelebrierten Messfeier zu tragen haben.<ref>Ritus servandus in Concelebratione Missae Nr. 12</ref> Sofern jedoch ein ernsthafter Grund vorliegt, zum Beispiel wenn die Zahl der Konzelebranten größer ist und die Paramente nicht ausreichen, können die Konzelebranten, immer mit Ausnahme des Hauptzelebranten, die Kasel weglassen, niemals jedoch Albe und Stola.<ref> 4. Mai 1967 II. Instruktion Tres abhinc annos zur rechten Durchführung der Konstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils über die heilige Liturgie Sacrosanctum concilium, Nr. 27. </ref> Die Farbe der liturgischen Kleidung soll der der Messe entsprechen. Falls erforderlich, können die Konzelebranten - ausgenommen bei einer Messfeier für Verstorbene - weiße liturgische Kleidung tragen; der Hauptzelebrant soll jedoch Gewänder in der der Messe entsprechenden Farbe tragen. <ref>Ecclesiae semper, Nr. 12.</ref> Die Konzelebranten legen in der Sakristei oder an einem anderen geeigneten Ort die liturgischen Gewänder an, die sie zu tragen pflegen, wenn sie einzeln zelebrieren.
Für eine Konzelebration sind außer den Paramenten Sitze für die Konzelebranten und nötigenfalls Texte der Messordnung vorzubereiten. Ebenfalls ist eine genügend große Hostie oder mehrere, die nachher geteilt werden sollen je nach Anzahl der Konzelebranten herzurichten. Wenn die Kommunion der Konzelebranten durch Eintauchen geschieht, ist darauf zu achten, dass die Hostien<ref> 25. Mai 1967 Instruktion Eucharisticum mysterium Nr. 48: "Wenn für die Konzelebration, gemäß den Normen des Ritus servandus in concelebratione Missae, Nr. 17, größere Hostien hergestellt werden, ist dafür zu sorgen, dass sie im Einklang mit der Überlieferung in Form und Aussehen diesem erhabenen Geheimnis entsprechen."</ref> nicht zu klein und zu dünn, sondern eher dicker als gewöhnlich sind, damit sie nach dem teilweisen Eintauchen in das Blut ohne Schwierigkeit gereicht werden können. Gegebenenfalls ist ein genügend großer Kelch, der für die Kommunion aller Konzelebranten ausreicht zu verwenden oder wenn ein solcher nicht vorhanden ist, kann auch ein zweiter hinzugenommen werden.<ref> Ecclesiae semper, Nr. 17.</ref>
Verschiedene Konzelebrationen
«Konzelebration» des Priesters mit dem anwesenden Volk?
Das eucharistische Opfer darf nicht als «Konzelebration» des Priesters mit dem anwesenden Volk im strengen Sinn betrachtet werden, wovor noch Papst Pius XII. warnte.<ref>Vgl. Redemptionis sacramentum, Nr. 42; Papst Pius XII., Enzyklika Mediator Dei: AAS 39 (1947) 553.</ref> Jede Zweideutigkeit in dieser Sache musste vermieden werden. Daher sollten Ausdrücke wie «zelebrierende Gemeinde» oder «zelebrierende Versammlung» - oder in anderen modernen Sprachen «celebrating assembly», «asamblea celebrante», «assemblée célébrante», «assemblea celebrante» - und ähnliche Redewendungen nur behutsam gebraucht werden.<ref>Vgl. Redemptionis sacramentum, Nr. 42; Ansprache Magnificate dominum mecum vom 2. November 1954.</ref>
Diese Befürchtungen sind durch das Zweite Vatikanische Konzil überwunden, das unter "Konzelebration" in erster Linie die gemeinsame Eucharistiefeier mehrerer Priester versteht, also in der engen Bedeutung des Wortes "Konzelebration". Die weite Bedeutung "Mitfeier aller an einem Gottesdienst", die das genannte Missverständnis nahelegte, ist nicht mehr gebräuchlich. Gleichzeitig betonte das Konzil die Verschiedenheit von Stand, Aufgabe und tätiger Teilnahme bei der heiligen Messe (SC 26).
Konzelebration mit dem Diözesanbischof
Es wird "sehr empfohlen, dass in den liturgischen Feiern, denen der Bischof vorsteht, Presbyter mitwirken. Insbesondere in der unter Leitung des Bischofs gefeierten Eucharistie sollen Presbyter mit ihm konzelebrieren, damit das Geheimnis der Einheit der Kirche durch die Eucharistie sichtbar wird und damit die Priester als Presbyterium des Bischofs vor der Gemeinschaft in Erscheinung treten. Priester, die an bischöflichen Feiern teilnehmen, sollten nur das tun, was ihnen als Presbytern zukommt; wenn aber Diakone fehlen, sollen sie einige Dienste der Diakone ersatzweise übernehmen, dabei jedoch niemals Diakonengewänder tragen.<ref>Zeremoniale für die Bischöfe Nr. 21+22.</ref>
Konzelebration mit Bischöfen und Priestern verschiedener Rituskirchen
Jeder Priester des lateinischen Ritus kann mit anderen Priestern des lateinischen Ritus konzelebrieren, auch wenn die Messe in einem anderen als seinem eigenen Ritus gefeiert wird. <ref>CIC can 908; Ecclesiae semper, 7. </ref>
Wenn der Bischof der Eparchie die Erlaubnis dazu erteilt, darf aus gerechtem Grund eine Konzelebration unter Bischöfen und Priestern verschiedener Rituskirchen stattfinden, besonders um die Nächstenliebe zu fördern und um die Einheit der Kirchen zu bezeugen, wobei alle den Vorschriften der liturgischen Bücher des Hauptzelebranten folgen müssen, jedweder liturgischer Synkretismus zu vermeiden ist und passende Messgewänder sowie Insignien der eigenen Rituskirche zu tragen sind.“<ref>CCEO can. 701 aus: Interrituelle Konzelebration. Unter bestimmten Bedingungen vom Kirchenrecht erlaubt Zenit am 17. Juni 2016; Zeremoniale für die Bischöfe Nr. 21.</ref>
Allerdings müssen sich katholische Bischöfe und Priester des lateinischen Ritus auch an folgende Vorschriften der Instruktion Redemptionis sacramentum halten (Nr. 113):
- „Wenn mehrere Priester bei der Messe konzelebrieren, soll für den Vortrag des eucharistischen Hochgebetes eine Sprache verwendet werden, die allen konzelebrierenden Priestern und dem versammelten Volk bekannt ist. Wo es vorkommt, dass einige Priester dabei sind, die die Zelebrationssprache nicht kennen, so dass sie die ihnen zukommenden Teile des eucharistischen Hochgebetes nicht geziemend vortragen können, sollen sie nicht konzelebrieren, sondern gemäß den Normen in Chorkleidung an der Feier teilnehmen.“
Konzelebration und Interzelebration
Bination und Trination bezüglich der Konzelebration
Päpstliche Schreiben und Lehramtliches
- 23. September 1956 Ansprache Vous Nous avez an die Teilnehmer am internationalen pastoral-liturgischen Kongress von Assisi (AAS 48 [1956] 711-725) !
- 23. Mai 1957 Heiliges Offizium, Dekret Quaesitum est des Heiligen Offiziums Zweifel über die Gültigkeit der Konzelebration.
- 4. Dezember 1963 Zweites Vatikanisches Konzil Konstitution Sacrosanctum concilium über die heilige Liturgie, Nr. 57.
- 7. März 1965 Ritenkongregation, Dekret Ecclesiae semper über den Ritus der Konzelebration und der Kommunion unter beiden Gestalten.
- 18. April 1966 Konzilskongregation Brief an die Ritenkongregation bezüglich einer vorgelegten Frage zum Ritus bei der Konzelebration einer Messe (N 2 (1966) 330).
- 23. Mai 1968 Ritenkongregation: Veröffentlichung von drei neuen Eucharistischen Hochgebeten und acht Präfationen.
- 7. August 1972 Gottesdienstkongregation, Erklärung In celebratione missae über die Konzelebration.
- 15. Mai 1983 Kongregation für die Sakramente und den Gottesdienst (Sektion für den Gottesdienst): Veröffentlichung der Eucharistischen Hochgebete für Messen "Um Versöhnung".
- 23. Januar 1984 Deutsche Bischofskonferenz: Handreichung der Liturgiekommission zum sinngerechten Vollzug der Konzelebration (Online)
- 2002 Allgemeine Einführung in das Römische Messbuch zur Konzelebration Nrn. 199-209; Genaue Praxis Nrn. 210-251.
- 25. März 2004 Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung: Instruktion Redemptionis sacramentum über einige Dinge bezüglich der heiligsten Eucharistie, die einzuhalten und zu vermeiden sind.
- 13. Juni 2014 Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung (Sektion für den Gottesdienst) Anleitung Guardando la realtà für die großen Feiern (Wichtiges in deutscher Sprache).
Literatur
- Offizielle Ausgabe: Ritus servandus in concelebratione Missae et ritus Communionis sub utraque specie. Vatikanstadt 1965.
- Angelus A. Häußling: Art. Konzelebration in: Lexikon für Theologie und Kirche, 3. Aufl., Bd. 6, Sp. 341-344.
- Klaus Gamber: Die alte Messe - immer noch? : Überlegungen zu Volksaltar, Konzelebration und Massengottesdienst im Freien, Selbstverlag 1982 (64 Seiten).
Weblinks
- Die Feier der Eucharistie in Konzelebration. Handreichung der Liturgiekommission zum sinngerechten Vollzug der Konzelebration DBK am 23. Januar 1984
Anmerkungen
<references />