Weltchrist: Unterschied zwischen den Versionen

Aus kathPedia
Zur Navigation springenZur Suche springen
(Päpstliches)
(wlink)
 
Zeile 65: Zeile 65:
 
* [https://www.horeb.org/xyz/podcast/credo/201904052cr.mp3 Die Berufung der Laien] [[Radio Horeb]] am  5 April 2019 von [[Claudia Sperlich]]
 
* [https://www.horeb.org/xyz/podcast/credo/201904052cr.mp3 Die Berufung der Laien] [[Radio Horeb]] am  5 April 2019 von [[Claudia Sperlich]]
 
* [http://www.kath.net/news/70536 Das Wort Laie ist „diskriminierend“] [[Kath.net]] am 1. Februar 2020 von Bischof [[Rudolf Voderholzer]]
 
* [http://www.kath.net/news/70536 Das Wort Laie ist „diskriminierend“] [[Kath.net]] am 1. Februar 2020 von Bischof [[Rudolf Voderholzer]]
 +
* [https://www.kath.net/news/78083 Fortschrittliche fordern vorkonziliare Trennung von Weihevollmacht und Leitungsvollmacht] [[Kath.net]] am 8. April 2022 von [[Martin Grichting]]
  
 
== Anmerkungen ==
 
== Anmerkungen ==
 
<references />
 
<references />
 
[[Kategorie:Kirche]]
 
[[Kategorie:Kirche]]

Aktuelle Version vom 8. April 2022, 08:11 Uhr

Weltchrist<ref>vgl. Voderholzer: Das Wort Laie ist „diskriminierend“ Kath.net am 1. Februar 2020</ref> früher auch Laie, ist ein getaufter Gläubiger im Unterschied zum Kleriker, der dazu noch das Weihesakrament empfängt. Der Ordenschrist ist sakramental betrachtet auch ein Laie, jedoch um des Himmelreiches willen unverheiratet in einer Gemeinschaft lebt. Die Weltchristen sind die horizontalen Missionare in der Welt, der Klerus und die Ordenschristen die horizontalen.

Als Ausdruck erscheint Laie (λαικός) zum ersten Mal im Klemensbrief (40,6) aus dem Jahre 96 und bezeichnet dort einen einfachen Gläubigen im Unterschied zu einem Diakon oder Presbyter.

Begriff

Der Begriff Laie dient in erster Linie zur Unterscheidung. Der Wortstamm liegt im griechischen Wort λαός (=Volk) und bezeichnet demnach einen zum Volk gehörenden (λαικός).

Das Zweite Vatikanische Konzil hat mit besonderer Sorgfalt in Lumen gentium und ergänzenden Dokumenten (insb. Apostolicam actuositatem) hervorgehoben, dass die Taufe den Christgläubigen bereits im vollgültigen Sinne mit einem unverlierbaren Anteil am Priestertum Christi ausstattet. Papst Johannes Paul II. bezeichnet es 1988 in seinem Schreiben Christifideles laici (Nr. 14) als Taufgnade und Taufwürde, dass die getauften Laien "auf ihre Weise teilnehmen am dreifachen - priesterlichen, prophetischen und königlichen - Amt Christi". Somit ist auch der Laie berufen, in der Welt für das Reich Christi als Zeuge zu wirken. Die Laien sind daher, angeleitet durch das kirchliche Amt, aber aus eigenem Auftrag, dazu befugt, sich in der Lehre Christi und der Kirche zu bilden und diese weiterzugeben. Die Laien haben tätigen Anteil an der sakramentalen Wirklichkeit des christlichen Kultes und sie gehören als wirkliche Glieder des Mystischen Leibes Christi dem pilgernden Volk Gottes an. Diese Teilhabe der Laien am kirchlichen Leben bedarf der Ordnung durch das dazu berufene besondere Amt des Bischofs, des Priesters und des Diakons.

Abgrenzungen

Laien (Männer und Frauen) wie auch Mitglieder der Institute des geweihten Lebens und der Gesellschaften des apostolischen Lebens, die nicht das Weihesakrament empfangen haben, können bei einigen Funktionen des Amtspriestertums bis zu einem gewissen Grad zur Mitarbeit an Aufgaben beauftragt werden, die Klerikern vorbehalten sind; dadurch können Notsituationen und chronische Erfordernisse mancher Gemeinden bewältigt werden. Diese Gläubigen werden amtlich beauftragt, bestimmte "sehr wichtige und delikate Aufgaben zu übernehmen", und werden in der Ausübung der Aufgabe von den geistlichen Amtsträgern begleitet; dabei ist ihnen die Gnade Gottes zugesagt. (vgl. Ecclesiae de mysterio, Vorwort). Die wertvolle Mithilfe von Laienchristen im Leben der Gemeinden, vor allem dort, wo geistliche Berufungen schmerzlich fehlen, darf nicht zum Ersatz des priesterlichen Dienstes werden oder ihn sogar als optional erscheinen lassen. Ohne Priester gibt es keine Eucharistie. Die Berufungspastoral beginnt mit der Sehnsucht nach dem Priester im Herzen der Gläubigen (Ad-limina-Ansprache von Papst Franziskus an DBK am 20. November 2015).

Die Terminologie solcher Aufgaben in kirchlichen Texten ist zum Teil uneinheitlich. "Dienste" (servitia, ministeria) umfassen "officia" (Ämter, Pflichten)<ref>übersetzt (im Singular: officium, officii): 1) Dienst, Dienstleitung, Verrichtung, 2) Geschäft, Beruf, Amt, Kirchenamt, 3) gottesdienstliche Verrichtungen: hl. Messopferfeier, Breviergebet, 4) Verpflichtung, Pflicht, Pflichterfüllung, Pflichtreue: aus dem Wörterbuch des Kirchenlateins von Pfarrer Josef Schmid Verlag Gebr. Steffen, Limburg an der Lahn 1940, 2. Auflage, S. 155; Druckerlaubnis Limburg/Lahn, den 16. April 1934 Bischöfliches Ordinariat Möbel, Generalvikar).</ref> und "munera" (Aufgaben)<ref>übersetzt (im Singular: munus, muneris): 1) Pflicht, Aufgabe 2) Amt, Dienst, Wirkungskreis 3) Geschenk, Weihegeschenk (an den Tempel); pl: Bestechungsgelder {{#ifeq: Buch der Psalmen | Weltchrist |{{#if: Ps|Ps|Buch der Psalmen}}|{{#if: Ps |Ps|Buch der Psalmen}}}} 14{{#if:5|,5}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}: aus dem Wörterbuch des Kirchenlateins, S. 147).</ref> (Ecclesiae de mysterio, Artikel 1). Dienste des Klerus sind primär Aufgaben geweihter Amtsträger. Weil jedoch Laien Teilhabe am einzigen Priestertum Christi haben, kann in manchen Fällen der Begriff "Dienst" auch "munera" umfassen. Die den Laien zeitweilig anvertrauten "officia" beruhen hingegen ausschließlich auf der Beauftragung durch die Kirche. Die Übertragung von Diensten an Laien bedeutet unter diesen Voraussetzungen kein ungehöriges Streben nach dem "geistlichen Dienst" oder als fortschreitende Aushöhlung seiner Besonderheit" (Ecclesiae de mysterio, Artikel 2).

Der nicht mit dem Weihesakrament ausgestattete Gläubige erhält die allgemeine Bezeichnung "außerordentlicher Beauftragter" dann, wenn er von der zuständigen Autorität dazu beauftragt wurde, vertretungsweise Aufgaben zu übernehmen. Dies betrifft den Dienst am Wort als Lektor, die Leitung liturgischer Gebete, die Spendung der Taufe und die Austeilung der heiligen heiligen Kommunion (can. 230, § 3), die Aussetzung und die Einsetzung des Allerheiligsten bei der eucharistischen Anbetung, jedoch ohne Segen (can. 943) und die Assistenz bei der Eheschließung (can. 1112). Dabei kann die konkrete Bezeichnung verwendet werden, mit der die anvertraute Aufgabe kirchenamtlich bestimmt wird, wie zum Beispiel Katechet, Akolyth, Lektor usw. Es ist nicht zulässig, dass Laien mit Bezeichnungen versehen werden wie etwa "Pastor", "Kaplan", "Koordinator", "Moderator" oder anderen Titeln, die zu Verwechslungen ihrer Rolle mit der des Hirten führen könnten, die einzig dem Bischof und dem Priester zukommt. (Ecclesiae de mysterio, Artikel 3)

Zitate

  • Aus der Ansprache von Papst Benedikt XVI. an den Laienrat (15. November 2008):

"Erlaubt mir, liebe Freunde, eine letzte Überlegung zu dem Weltcharakter, der für die Laien charakteristisch ist. Die Welt im Modell des Familien-, Arbeits- und gesellschaftlichen Lebens ist theologischer Ort, Umfeld und Mittel für die Verwirklichung ihrer Berufung und Sendung (vgl. Christifideles laici, 15–17). Jeder Bereich, jeder Umstand und jede Aktivität, wo man erwartet, dass in ihnen die Einheit zwischen Glaube und Leben erstrahlen könne, ist der Verantwortung der Laien anvertraut, die von dem Wunsch beflügelt sind, das Geschenk der Begegnung mit Christus und die Gewissheit der Würde der menschlichen Person zu vermitteln. Ihre Aufgabe ist es, sich um das Zeugnis der Nächstenliebe besonders gegenüber den Ärmsten, den Leidenden und Bedürftigen zu kümmern, aber auch jedes christliche Bemühen auf sich zu nehmen, das der Schaffung von immer gerechteren und friedlicheren Verhältnissen im menschlichen Zusammenleben gilt, um so für das Evangelium neue Grenzen zu öffnen! Ich bitte deshalb den Päpstlichen Rat für die Laien, sich mit gewissenhafter pastoraler Sorge um die Ausbildung, das Zeugnis und die Mitarbeit der Laien in den unterschiedlichsten Situationen zu kümmern, in denen die wahre menschliche Lebensqualität in der Gesellschaft auf dem Spiel steht. Dabei unterstreiche ich besonders die Notwendigkeit und Dringlichkeit der Ausbildung gemäß dem Evangelium und der pastoralen Begleitung einer neuen Generation von Katholiken, die sich in der Politik engagieren: Sie sollen in Übereinstimmung mit ihrem Glauben handeln und sich durch hohe Sittlichkeit, kulturelle Urteilsfähigkeit, professionelle Kompetenz und Leidenschaft für den Dienst am Gemeinwohl auszeichnen."

"Die Laien sind schlicht die riesige Mehrheit des Gottesvolkes. In ihrem Dienst steht eine Minderheit: die geweihten Amtsträger.
Das Bewusstsein der Identität und des Auftrags der Laien in der Kirche ist gewachsen. Wir verfügen über ein zahlenmäßig starkes, wenn auch nicht ausreichendes Laientum mit einem verwurzelten Gemeinschaftssinn und einer großen Treue zum Einsatz in der Nächstenliebe, der Katechese, der Feier des Glaubens. Doch die Bewusstwerdung der Verantwortung der Laien, die aus der Taufe und der Firmung hervorgeht, zeigt sich nicht überall in gleicher Weise. In einigen Fällen, weil sie nicht ausgebildet sind, um wichtige Verantwortungen zu übernehmen, in anderen Fällen, weil sie in ihren Teilkirchen aufgrund eines übertriebenen Klerikalismus, der sie nicht in die Entscheidungen einbezieht, keinen Raum gefunden haben, um sich ausdrücken und handeln zu können. Auch wenn eine größere Teilnahme vieler an den Laiendiensten zu beobachten ist, wirkt sich dieser Einsatz nicht im Eindringen christlicher Werte in die soziale, politische und wirtschaftliche Welt aus. Er beschränkt sich vielmals auf innerkirchliche Aufgaben ohne ein wirkliches Engagement für die Anwendung des Evangeliums zur Verwandlung der Gesellschaft. Die Bildung der Laien und die Evangelisierung der beruflichen und intellektuellen Klassen stellen eine bedeutende pastorale Herausforderung dar."

Ihr habt die notwendige Zusammenarbeit zwischen Priestern und Laien entfaltet. Die Sendung der Laien in der Kirche hat in der Tat einen bedeutenden Stellenwert, denn sie tragen zum Leben der Pfarreien und der kirchlichen Einrichtungen bei, sei es als hauptamtliche oder ehrenamtliche Mitarbeiter. Es ist gut, ihr Engagement zu würdigen und zu unterstützen, allerdings unter klarer Wahrung des Unterschieds zwischen dem gemeinsamen Priestertum der Gläubigen und dem Priestertum des Dienstes. In diesem Punkt ermutige ich Euch, die Bildung der Getauften hinsichtlich der Glaubenswahrheiten und ihrer Bedeutung für das liturgische, pfarrliche, familiäre und gesellschaftliche Leben weiterzuführen und die Mitarbeiter sorgfältig auszuwählen. So ermöglicht Ihr den Laien, sich tatsächlich in der Kirche einzugliedern, in ihr ihren Platz einzunehmen und die empfangene Taufgnade fruchtbar zu machen, um gemeinsam der Heiligkeit entgegenzugehen und zum Wohl aller zu wirken.

Päpstliche Schreiben

Pius XII.

Paul VI.

Johannes Paul II.

Literatur

Deutschsprachige Laiengruppen

Zur positiven Laizität im Staat, siehe: Laizismus, Taufpriestertum

Weblinks

Anmerkungen

<references />