Kommunion unter beiden Gestalten

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Kommunion unter beiden Gestalten (auch unter: Laienkelch oder Kelchkommunion bekannt) meint, dass in der Heiligen Messe sowohl der Leib Christi in der Gestalt des Brotes ("Brotkommunion") als auch das Blut Christi in der Gestalt des Weines ("Kelchkommunion") empfangen wird.

Der Zelebrant der heiligen Messe kommuniziert immer unter beiden Gestalten (»sub utraque« ). Für die Mitfeiernden ist diese Kommunionweise unter bestimmten Voraussetzungen gestattet, besonders bei wichtigen Anlässen.

Diese Weise des Kommunizierens ist hinsichtlich der Zeichenhaftigkeit eine vollere Form und von größerer Deutlichkeit als die Brotkommunion allein. Jesus nahm beim letzten Abendmahl sowohl das Brot als auch den Wein und gab sie seinen Jüngern mit dem Auftrag: "Tut dies zu meinem Gedächtnis." 1 Kor 11, 23-25. Sie bedeutet für die Gläubigen eine bewusstere und fruchtbarere Teilnahme an der heiligen Messe. Es kommt dabei in besonderer Weise zum Ausdruck, dass der neue und ewige Bund Gottes mit den Menschen im Blut des Herrn geschlossen wird, der Zusammenhang zwischen dem eucharistischen Mahl und dem eschatologischen Mahl im Reich des Vaters wird klarer.<ref>vgl. Heilige Ritenkongregation Instruktion Eucharisticum mysterium, 25. Mai 1967, Nr. 32: AAS 59 (1967) 558.</ref> Die Lehre der Kirche, über die heilige Kommunion, wird dadurch nicht berührt.

Die Praxis der Kommunion unter beiden Gestalten wurde durch das Zweite Vatikanische Konzil in der Konstitution Sacrosanctum concilium (Nr. 55) neu belebt und nachdrücklich empfohlen. Sie wurde in dem Dekret Ecclesiae semper 1965, der Instruktion Eucharisticum mysterium 1967 in Nr. 32 und der Instruktion Sacramentali communione 1970 stark erweitert und in der 3. Auflage der Allgemeinen Einführung in das Römische Messbuch beinahe immer gewährt.

Die Gestalten
von Brot und Wein

Die Lehre der Kirche bezüglich der Art und Weise der Kommunionspendung

Der katholische Glaube besagt, dass auch unter nur einer der beiden Gestalten (lat.: species) der ganze und ungeteilte Christus als Gott und Mensch wesenhaft enthalten und gegenwärtig ist, dass das wahre Sakrament empfangen wird und dass deshalb jenen, die nur eine einzige Gestalt empfangen, in Bezug auf die Frucht der Kommunion keine heilsnotwendige Gnade vorenthalten wird.<ref> 21. Sitzung, Kap. 3.</ref>

Denn obwohl Christus der Herr dieses besondere Sakrament beim letzten Abendmahle unter den Gestalten des Brotes und des Weines eingesetzt und den Aposteln übergeben hat Mt 26, 27; Mk 14, 22; Lk 22, 19; 1 Kor 11, 24), so zielen jene Einsetzung und Übergabe doch nicht dahin, dass alle Gläubigen Christi, vermöge der Verordnung des Herrn zum Empfang beider Gestalten verbunden seien. Allein auch aus jener Rede, bei Johannes im sechsten Kapitel, erhellt nicht richtig, dass die Kommunion unter beiden Gestalten von dem Herrn befohlen sei, so wie sie nämlich nach den verschiedenen Erklärungen der heiligen Väter und Lehrer verstanden werden soll. Denn derjenige, welcher sagte (Joh 6, 54): „Wenn ihr nicht das Fleisch des Menschensohnes esset und sein Blut trinket, werdet ihr das Leben nicht in Euch haben,“ sprach auch (Joh 6,52): „Wenn jemand von diesem Brote isst, wird ewig leben“, und derjenige, welcher sprach (Joh 6, 55): „Wer mein Fleisch isst und mein Blut trinkt, der hat das ewige Leben“, sagte auch (Joh 6, 52): "Das Brot, das ich geben werde, ist mein Fleisch für das Leben der Welt“. Und derjenige endlich, welcher sagte (Joh 6, 57): „Wer mein Fleisch isst und mein Blut trinkt, der bleibt in mir und ich in ihm“, sprach nichts desto weniger (Joh 6, 59): „Wer dieses Brot isst, der wird ewig leben.“ <ref>Ökumenisches Konzil von Trient, 21. Sitzung, 16. Juli 1562, Decr. de communione eucharistica, Kap. 1; Allgemeine Einführung in das Römische Messbuch (GRM) 2002, Nr. 282.</ref>

Die Vollmacht der Kirche, bezüglich der Art und Weise der Kommunionspendung

Die Kirche hat die Vollmacht, bei der Verwaltung der Sakramente unter Wahrung ihrer Substanz festzulegen oder zu ändern, was sie hinsichtlich der Verehrung der Sakramente und in Hinblick auf den Nutzen der Empfänger je nach der Verschiedenheit der Umstände, Zeiten und Orte für nutzbringender hält.<ref>AEM 2002, Nr. 282; Ebd. 21. Sitzung, Kap. 2; Instruktion Memoriale domini vom 29. Mai 1969, Nr. 9.</ref>

Bezüglich der Kommunion unter beiden Gestalten kann der Diözesanbischof für seine Diözese Normen festlegen, die auch in den Kirchen von Ordensgemeinschaften und in kleinen Gemeinschaften einzuhalten sind. Ebenso wird dem Bischof die Vollmacht gegeben, die Kommunion unter beiden Gestalten zu erlauben, sooft dies dem Priester als zuständigem Hirten angebracht erscheint. Bezüglich der Art und Weise, die heilige Kommunion unter beiden Gestalten an die Gläubigen auszuteilen, und bezüglich der Ausweitung der Erlaubnis können die Bischofskonferenzen Normen in Kraft setzen, die zuvor vom Apostolischen Stuhl rekognosziert worden sind. <ref>AEM 2002, Nr. 283.</ref>

Empfänger der Kommunion unter beiden Gestalten

Priester, die die heilige Messe zelebrieren oder konzelebrieren, sind zur Kommunion unter beiden Gestalten verpflichtet.<ref> Instruktion Redemptionis sacramentum, Nr. 105.</ref>

Die Kommunion unter beiden Gestalten ist für folgende Personen erlaubt bzw. vorgesehen:

1) Geweihte in ihrer Weihemesse; <ref>Nrn. 1-12: Dekret Ecclesiae semper, vgl. vom 7. März1965</ref>

2) der Diakon und Subdiakon, die ihren Dienst in einer Bischofsmesse oder einer Missa sollemnis ausüben;

3) die Äbtissin in ihrer Weihemesse;

4) Jungfrauen in der Messe der Jungfrauenweihe;

5) Professen in der Messe ihrer Profess, sofern die Gelübde innerhalb der Messe abgelegt werden;<ref>Am 8. 7. 1965 hat Papst Paul VI. die von der Ritenkongregation gegebene Antwort auf die vorgelegte Frage gutgeheißen und konfirmiert: N 2 (1966) 132: "Ob die Kommunion unter beiden Gestalten auch Angehörigen von Säkularinstituten am Tag ihrer Profess gereicht werden kann, wie das neue Recht es Professen in der Messe ihrer Ordensprofess erlaubt, sofern sie die Gelübde innerhalb der Messe ablegen."
Nach reiflicher Überlegung antwortete die Ritenkongregation darauf: Affirmativ, wenn die Profess selber innerhalb einer Messe geschieht. </ref>

6) Brautleute in der Brautmesse;

7) Erwachsene in der Messe, die auf ihre Taufe folgt;

8) Erwachsene in der Messe ihrer Firmung;

9) Getaufte, die in die volle Gemeinschaft der Kirche aufgenommen werden;

10) die unter Nr. 3-6 genannten Personen in ihrer Jubiläumsmesse;

11) Priester, die an großen Feierlichkeiten teilnehmen und selbst nicht zelebrieren oder konzelebrieren können; Ordensbrüdern, die in Ordenshäusern an der Konzelebration teilnehmen.<ref>Nrn. 11-13: AEM 2002, Nr. 283.</ref>

12) der Diakon und den anderen, die bei der Messe irgendeine Aufgabe ausüben.

13) den Mitgliedern von Gemeinschaften in der Konventmesse oder in der so genannten „Kommunitätsmesse“; den Alumnen in den Seminaren; allen, die Exerzitien machen oder an einer geistlichen oder pastoralen Zusammenkunft teilnehmen.

14) Sterbende und andere dabei Anwesende. Sie sollen die Kommunion möglichst unter beiden Gestalten empfangen; falls der Sterbende die Kommunion nicht unter der Gestalt des Brotes empfangen kann, ist für ihn auch der Empfang allein als Kelchkommunion möglich.<ref>Nrn. 14+15: bei Wikipedia: Kelchkommunion</ref>

Für die Messe vom letzten Abendmahl am Gründonnerstag ist die Kelchkommunion in den Rubriken des Messbuches ausdrücklich vorgesehen, für die Feier der Osternacht angebracht.<ref>vgl. 16. Januar 1988 Kongregation für den Gottesdienst: Rundschreiben Paschalis sollemnitatis über die Feier von Ostern und ihre Vorbereitung, Nr. 92.</ref>

Für die Austeilung der Kommunion unter beiden Gestalten sind vorzubereiten:<ref>AEM 2002, Nr. 285.</ref>

a) wenn die Kelchkommunion unmittelbar durch Trinken aus dem Kelch erfolgt, entweder ein Kelch von ausreichender Größe oder mehrere Kelche, wobei jedoch immer sorgfältig darauf geachtet werde, dass keine ungebührlich große Menge vom Blut Christi übrig bleibt, die am Ende der Feier zu sumieren wäre;

b) wenn sie durch Eintauchen (»per intinctionem«) geschieht, sollen die Hostien nicht zu dünn und auch nicht zu klein sein, sondern etwas dicker als gewöhnlich, damit sie, zu einem Teil in das Blut Christi getaucht, leicht ausgeteilt werden können.

c) eine Kommunionpatene, bei der Kommunion durch Eintauchen.<ref>wie bei jeder Kommunion in der Heiligen Messe mit dem Volk vgl. AEM 2002, Nr. 118; beim Eintauchen AEM 2002, Nr. 287.</ref>

Wer teilt die Gestalt des Blutes Christi aus ? <ref>vgl. AEM 2002, Nr. 191.</ref>

Nach der Kommunion des Priesters, empfängt der Diakon die Kommunion unter beiden Gestalten vom Priester. In der Regel dient am Kelch der Diakon oder, wenn keiner da ist, ein Priester oder auch ein ordnungsgemäß beauftragter Akolyth, ein anderer außerordentlicher Spender der heiligen Kommunion (mit geeigneter Ausbildung)<ref> Instruktion Redemptionis sacramentum, Nr. 102.</ref> oder ein Gläubiger, dem im Notfall dieser Dienst für diesen Fall anvertraut wird. Dieser hält den Kelch, falls die Kommunion durch Eintauchen gespendet wird.

Wann wird die Hostie in den Wein eingetaucht ?

Das Eintauchen bekommt dann den Vorzug, wenn man so besser den praktischen Schwierigkeiten begegnen und die dem Sakrament schuldige Ehrfurcht bewahren kann. Diese Art erleichtert und sichert auch den Gläubigen jeden Alters und jeden Standes den Zugang zur Kommunion unter beiden Gestalten und genügt zur Wirklichkeit des volleren Zeichens.<ref>Sacramentali communione, 6.</ref> Es ist dem Kommunikanten nicht erlaubt, selbst die Hostie in den Kelch einzutauchen oder die eingetauchte Hostie mit der Hand zu empfangen.<ref> Instruktion Redemptionis sacramentum, Nr. 104; Memoriale Domini (Wortlaut) 1905.</ref>

Wie sieht die Praxis der Kelchkommunion aus?<ref>GRM 2002, Nr. 286+287.</ref>

Voraussetzung ist, dass die Gläubigen gut darüber unterrichtet werden und jede Gefahr ausgeschlossen ist, dass das Sakrament verunehrt wird. Der Ritus darf sich nicht wegen der Menge der Teilnehmenden oder aus einem anderen Grund schwieriger gestalteten.

Wenn die Kommunion des Blutes Christi durch Trinken aus dem Kelch geschieht, geht der Kommunikant, nachdem er den Leib Christi empfangen hat, zum Diener am Kelch und bleibt vor ihm stehen. Der Diener spricht: "Das Blut Christi" (Sanguis Christi), der Kommunikant antwortet: "Amen". Der Diener reicht ihm den Kelch, den der Kommunikant selbst mit seinen Händen zum Mund führt. Der Kommunikant trinkt ein wenig aus dem Kelch, gibt ihn dem Diener zurück und entfernt sich; der Diener aber wischt den Kelchrand mit einem Kelchtuch ab.

Die Reichung des Kelches aus einer Hand in die andere nicht erlaubt, noch dass die Kommunikanten selbst unmittelbar an den Kelch herantreten.<ref>Sacramentali communione, 5.</ref>

Wenn die Kelchkommunion durch Eintauchen geschieht, tritt der Kommunikant zum Priester, wobei er die Kommunionpatene unter den Mund hält; der Priester hält das Gefäß mit den heiligen Hostien; an seiner Seite steht der Diener, der den Kelch hält. Der Priester nimmt eine Hostie, taucht einen Teil von ihr in den Kelch, zeigt sie und spricht dabei: "Der Leib und das Blut Christi" (Corpus et Sanguis Christi); der Kommunikant antwortet: "Amen", empfängt vom Priester das Sakrament mit dem Mund und entfernt sich darauf.

Den Gläubigen, die vielleicht nur unter der Gestalt des Brotes kommunizieren wollen, ist die heilige Kommunion in dieser Form zu reichen.

Was vom Blut Christi gegebenenfalls übrig bleibt, trinkt am Altar der Priester, der Diakon oder der ordnungsgemäß beauftragte Akolyth, der am Kelch gedient hat und die sakralen Gefäße wie gewohnt purifiziert, abtrocknet und zusammenstellt.<ref>AEM 2002, Nr. 284.</ref>

Geschichte der Kommunion unter beiden Gestalten bzw. Laienkelch

In der alten Kirche war die Spendung der Kommunion unter beiden Gestalten, Brot und Wein, üblich. Mit besonderen Nachdruck schärften die Päpste des 5. Jahrhunderts, besonders Leo I. und Gelasius I., um manichäischen Irrtümern zu begegnen, die doppelgestaltige Kommunion ein.<ref> Ludwig Eisenhofer: Handbuch der katholischen Liturgik, Herder & Co. G.M.B.H. Verlagsbuchhandlung Freiburg im Breisgau, Erster Band: Allgemeine Liturgik 1932, S. 310, 312 (607 Seiten); Imprimatur Friburgi Brisgoviae, die 16. Martii 1932 Dr. Sester Vic. Gen. </ref> Doch kannte schon die frühe Kirche auch die Spendung unter einer Gestalt, so in den Verfolgungszeiten, wenn man die Kommunion den Martyrern brachte, oder bei der Spendung an Kranke. Auch auf Reisen nahm mar nur die Gestalt des Brotes mit.<ref>Harald Wagner in: Lexikon für Theologie und Kirche, 3. Auflage, Band 6, Laienkelch, Sp. 600</ref> Die Spendung der Wegzehrung war bis zum 12. Jahrhundert unter beiden Gestalten meist durch Eintauchen üblich.<ref>Vgl. Aimé-Georges Martimort (Hrsg.): Handbuch der Liturgiewissenschaft II, Herder Verlag, Freiburg-Basel-Wien 1963, S. 157; Imprimatur: GV Dr. Föhr, Freiburg, 30. September 1963.</ref> Bis ins hohe Mittelalter wurde die Eucharistie den Gläubigen meist unter beiden Gestalten gespendet. Noch die Synode von Oxford 1287 spricht vom Laienkelch als gängigen Brauch. Praktische Gründe, vor allem um das Sakrament zu schützen, bewirkten, dass die Kommunion seit dem 12./13. Jahrhundert mehr und mehr nur unter der einen Gestalt des Brotes gereicht wurde. Das Konzil von Konstanz erklärte die Kommunionspendung unter einer Gestalt, im Synodaldekret der 13. Sitzung am 15. Juni 1415, als Gesetz, das Papst Martin V. am 8. März 1418 bestätigte. Weitere Provinzkonzile versuchten wegen religiösen Kriegen den Laienkelch zuzulassen, was jedoch keine Beruhigung brachte. Martin Luther, sah anfangs eine Trennung der Hussiten von der Kirche wegen des Laienkelches als ungerechtfertigt an, später jedoch forderte er den Laienkelch als von der Heiligen Schrift gewollt. Der Laienkelch wurde zu einem Kampf- und Unterscheidungsmittel der Protestanten gegen die alte Kirche. Papst Pius IV. gewährte deshalb am 16. April 1564 ein Kelchindult für wenige Länder (Deutschland, Österreich, Böhmen [Prag] und Ungarn [Gran]), wobei es Gregor XIII. 1584 wieder aufhob.<ref>vgl. Hubert Jedin (Hg.): Handbuch der Kirchengeschichte, Band III/2 1968, S. 555-556; Harald Wagner in: Lexikon für Theologie und Kirche, 3. Auflage, Band 6, Laienkelch, Sp. 600-601; Vatikanische Note im Vorfeld der Veröffentlichung des neuen Missale Romanum.</ref>

In anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften

In den mit Rom unierten Riten des Ostens wird immer die Kommunion »sub utraque« gespendet.<ref>Joachim Schroedel: Mit Segenskreuz und Handy, 20 Jahre als Priester im Nahen Osten, Patrimonium-Verlag Aachen 2016, S. 126 (162 Seiten; ISBN 978-3-86417-048-5).</ref> Die Kopten, Äthiopier und Byzantiner bedienen sich eines kleinen Löffels, um das But Christi in den Mund zu gießen. Z. B. die Syrer wenden das Eintauchen zur Kommunion an. Auch in der Orthodoxie ist der Kommunionempfang unter beiden Gestalten immer schon in Gebrauch gewesen, ebenso wie in einigen evangelischen Gemeinschaften.<ref>Vgl. Aimé-Georges Martimort (Hrsg.): Handbuch der Liturgiewissenschaft I, Herder Verlag, Freiburg-Basel-Wien 1963, S. 450.</ref>

Päpstliche Schreiben

Martin V.

  • 22. Februar 1418 Bullen "Inter cunctas" und "Inter eminentis". Bestätigung des Verbotes des Konzils von Konstanz, des Empfangs des eucharistischen Weines für die Gläubigen.<ref>Hubert Jedin (Hg.): Handbuch der Kirchengeschichte, Band III/2 1968, S. 556</ref>

Pius IV.

Paul VI.

Johannes Paul II.

Weblinks

Anmerkungen

<references />