Jungfrauenweihe

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Die Jungfrauenweihe (Consecratio virginum) ist der feierliche Ritus der Weihe einer Frau, die sich dem Dienste Gottes und der Kirche im Stande der Jungfräulichkeit bzw. vollkommener Keuschheit hingibt. Die Frau wird durch die Weihe in den Stand einer geweihten Jungfrau (Virgo consecrata) aufgenommen.

Der im frühen Christentum weit verbreitete Ritus der Jungfrauenweihe ist älter als das Ordensgelübde. Er war nach dem Mittelalter für Frauen, die "in der Welt" lebten, ungebräuchlich geworden, wurde aber von Papst Paul VI. 1970 wiederhergestellt.

Die Weihe

Die Kandidatin wird nach einer mehrjährigen Vorbereitungszeit vom Bischof ihrer Diözese durch den feierlichen Ritus der Consecratio virginium dem Dienst in der Kirche geweiht (siehe Can. 604). Bei der Weihe sieht das Pontifikale die Übergabe des Ringes und des kirchlichen Stundenbuchs als Insignien vor. Zusätzlich kann auch der Schleier übergeben werden. Diese Liturgie versinnbildlicht die Vermählung Christi mit der Frau, die dieser Berufung folgt.

Die Jungfrauenweihe, ein Sakramentale, ist nicht mit dem Eintritt in eine Ordensgemeinschaft verbunden, sondern ist eine eigenständige Weihe für den Dienst der Kirche. Durch die Herabrufung des Heiligen Geistes auf die Jungfrau handelt die Kirche selbst in ihrer Eigenschaft als Braut Christi, und die Jungfrau wird Christus mystisch anverlobt. Anders als bei Gelübden, die bei der Profess abgelegt werden, legt die Frau bei der Jungfrauenweihe kein Gelübde ab, sondern empfängt die Gnade durch den Heiligen Geist, unauflöslich bis zu ihrem Lebensende stellvertretend für die Kirche als Braut Christi zu leben und Christus und der Kirche zu dienen.

Der Stand der gottgeweihten Jungfrau

Die gottgeweihte Jungfrau lebt in einem öffentlichen kirchlichen Stand, dem Ordo virginum, einer der Formen des geweihten Lebens, und ist dabei dem jeweiligen Ortsbischof unterstellt. Dies beinhaltet den Auftrag der Kirche zum Halten des kirchlichen Stundengebets, jedenfalls Laudes und Vesper, und ist geprägt von der Ehelosigkeit um des Himmelreiches willen. Sie gehört weder der kirchlichen Hierarchie an noch sind bestimmte Ämter oder Funktionen mit diesem Stand verbunden; sie wird auch nicht von der Kirche unterhalten, sondern ist für ihren Lebensunterhalt selbst verantwortlich, in der Regel durch eine Berufstätigkeit. Die Christus geweihten Jungfrauen sollen sich, je nach ihren Verhältnissen und Gnadengaben, der Buße, den Werken der Barmherzigkeit, dem Apostolat und dem Gebet widmen. Wo sie leben, sollen sie der Kirche dienen und die Sorge des Bischofs mittragen. Sie leben nicht in klösterlichen Gemeinschaften, können aber Vereinigungen bilden, um "den ihrem eigenen Stande entsprechenden Dienst für die Kirche durch die gegenseitige Unterstützung zu steigern" (CIC 604 § 2).

Seit 1970 wurden nach einer Schätzung von Kardinal Aviz weltweit 5.000 Jungfrauen geweiht.<ref>Vatikan: Regeln für geweihte Jungfrauen Kath.net am 8. Juli 2018</ref> Weltweit gibt es heute über 3.000 geweihte Jungfrauen. In deutschen Diözesen lebten 2008 etwa 150 geweihte Jungfrauen.

Bekannte Frauen, die dem Stand der Jungfrauen angehörten, sind zum Beispiel die hl. Agatha, die hl. Agnes, die hl. Scholastika, die hl. Lucia oder die hl. Katharina von Siena.

Erstmals widmete sich die am 4. Juli 2018 veröffentlichte Instruktion der Kongregation für die Institute geweihten Lebens und für die Gesellschaften apostolischen Lebens Ecclesiae sponsae imago (Das Bild der Kirche als Braut) eingehend dem Stand der gottgeweihten Jungfrauen.

Päpstliche Verlautbarungen

Pius XII.

Paul VI.

Johannes Paul II.

Franziskus

Literatur

Weblinks

Anmerkungen

<references />