Kathedrale

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Kathedrale ist die Bezeichnung für die Bischofskirche.

Der im II. Vatikanum wiedergewonnenen Sicht des Bischofsamtes entspricht die Bedeutung, die der Kathedrale zuerkannt wird als Versammlungsstätte des Gottesvolkes einer Teilkirche, das sich in seiner Einheit und Ordnung nirgends so darstellt wie in der mit dem Bischof gefeierten Liturgie (SC 41). Die oft auch Dom genannte Kathedrale als Sinnbild des "geistigen Hauses" aus "lebendigen Steinen" (1 Petr 2,5) hat ihren Namen von der Kathedra (d.h. seinen Thron), dem liturgischen Ort der Ausübung des bischöflichen Lehr- und Hirtenamtes, dem Symbol der Einheit und Reinheit des Glaubens (Cypr. ep. 43,5, vgl. 68,2). In der Kathedrale soll der Bischof sein Amt übernehmen, inmitten der ihm anvertrauten Herde (c. 382 § 4 CIC); hier soll er häufig die Heilige Messe feiern (c. 389), in der Regel die heiligen Öle weihen und das Weihesakrament spenden (c. 1011), hier finden die Exequien für den verstorbenen Diözesan-Bischof statt (c. 1178), der in der Kathedrale auch bestattet werden kann (c. 1242). Wie sehr die Kathedrale als Verkörperung der Teilkirche gilt, zeigt die Textfassung der Bischofs-Ernennung in den AAS; dahinter steht wohl der Gedanke der geistlichen Vermählung (Konzil von Nizäa 325) bzw. der "ecclesia matrix" (c. 22 X. V. 40). Diesem Rang muß die Vorbildhaftigkeit entsprechen.<ref>Günter Assenmacher: Lexikon für Theologie und Kirche, 3. Auflage, Band 5, Sp. 1337.</ref>

Das neuhochdeutsche Wort Dom ist verwandt mit dem französischen Wort dôme (Kirche, Kuppel). Deshalb werden auch andere bedeutende Kirchen, vorwiegend Kuppelbauten, als Dom bezeichnet, z.B. Petersdom, Invalidendom, Felsendom.

Bedeutende Stiftskirchen, aber nie Klosterkirchen, führen den Titel Domkirche.<ref>Bernhard Brinkmann: Katholisches Handlexikon, Butzon & Bercker Verlag Kevelaer 1960, S. 64 (2. Auflage; Imprimatur N. 4-18/60 Monasterii, die 2. Februarii 1960, Böggering Vicarius Eppi Generalis).</ref> Die Bezeichnung Dom wurde später auch üblich für nichtbischöfliche Stiftskirchen, bei denen ein Kanonikerstift angesiedelt war (lat. domus canonicorum, Haus der Kanoniker). Wenn eine Domkirche gleichzeitig eine Pfarrkirche ist, so wird dieser Pfarrer Dompfarrer genannt.

Die Bedeutung der Kathedralkirche, im Schreiben Pastores gregis Nr. 34

Der Bischof übt sein Amt der Heiligung zwar in der ganzen Diözese aus, doch der Brennpunkt seines Wirkens ist die Kathedralkirche, die gleichsam die Mutterkirche und der Mittelpunkt der Teilkirche ist, wo alles zusammenläuft.

Die Kathedrale ist tatsächlich der Ort, wo der Bischof seine Cathedra hat, von der aus er sein Volk durch die Verkündigung anleitet und es wachsen lässt und wo er bei den Feiern der Hauptfeste des Kirchenjahres und der Sakramente den Vorsitz innehat. Eigens dann, wenn ein Bischof auf der Cathedra Platz genommen hat, zeigt er sich der Versammlung der Gläubigen gegenüber als der, der in loco Dei Patris den Vorsitz führt. [...] Es darf sich deshalb gemäß einer uralten, im Osten und im Westen gültigen Tradition nur der Bischof auf den Bischofsstuhl setzen. Das Vorhandensein dieser Cathedra macht ja eben die Kathedralkirche für das Presbyterium der Diözese und für das ganze heilige Volk Gottes zum räumlichen und geistlichen Zentrum der Einheit und der Gemeinschaft.

Nicht vergessen werden darf in diesem Zusammenhang die Lehre des Zweiten Vatikanischen Konzils in bezug darauf, dass »alle das liturgische Leben des Bistums, in dessen Mittelpunkt der Bischof steht, besonders in der Kathedralkirche, aufs höchste schätzen sollen; sie sollen überzeugt sein, dass die Kirche auf eine vorzügliche Weise dann sichtbar wird, wenn das ganze heilige Gottesvolk voll und tätig an denselben liturgischen Feiern, besonders an derselben Eucharistiefeier, teilnimmt: in der Einheit des Gebetes und an dem einen Altar und unter dem Vorsitz des Bischofs, der umgeben ist von seinem Presbyterium und den Dienern des Altars«.<ref> Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Konstitution über die heilige Liturgie Sacrosanctum concilium, 41.</ref> In der Kathedrale, wo sich der Höhepunkt des Lebens der Kirche vollzieht, erfüllt sich daher auch die erhabenste und heiligste Handlung des munus sanctificandi des Bischofs, die – wie die Liturgie selbst, bei der er den Vorsitz hat – die Heiligung des Menschen, die kultische Verehrung und die Verherrlichung Gottes einschließt.

Spezielle Anlässe für dieses Sichtbarwerden des Geheimnisses der Kirche sind einige besondere liturgische Feiern. [Papst Johannes Paul II. denkt] dabei an die jährliche Liturgie der Chrisam-Messe, die als »eine besonders charakteristische Ausdrucksform dieser priesterlichen Vollgewalt des Bischofs und ein Zeichen der engen Verbundenheit der Priester mit ihm«<ref> Pontificale Romanum: Ordo benedicendi oleum catechumenorum et infirmorum et conficiendi chrisma, Einführung.</ref> angesehen werden muss. Während dieser Feier wird zusammen mit dem Krankenöl und dem Öl für die Katechumenen das heilige Chrisam geweiht, als sakramentales Zeichen des Heiles und des vollkommenen Lebens für alle, die aus dem Wasser und dem Heiligen Geist wiedergeboren wurden. Zu den feierlichsten Liturgien sind natürlich auch jene zu zählen, bei denen die heiligen Weihen erteilt werden: der eigentliche und normale Ort für die Feier dieser Riten ist die Kathedralkirche.<ref> Vgl. Pontificale Romanum: De ordinatione episcopi, presbyterorum et diaconorum, Einführungen.</ref> Weitere Anlässe, wie der Jahrestag der Kirchweihe der Kathedrale oder die Feste der Diözesanpatrone, mögen hinzukommen.

Diese und andere Anlässe sind, entsprechend dem liturgischen Kalender jeder einzelnen Diözese, wertvolle Gelegenheiten, um die Bande der Gemeinschaft mit den Priestern, den Personen des geweihten Lebens und den gläubigen Laien neu zu festigen und unter allen Gliedern der Teilkirche die Impulse zur Mission anzuregen. Darum hebt das Caeremoniale Episcoporum die Bedeutung der Kathedralkirche und der liturgischen Feiern hervor, die zum Wohl und zum Vorbild der ganzen Ortskirche in ihr abgehalten werden.<ref> Vgl. Nr. 42-54.</ref>

Ablass

Ein vollkommener Ablass wird unter den gewöhnlichen Bedingungen demjenigen Christgläubigen gewährt, der die Kathedrale an folgenden Tagen im Kirchenjahr besucht und dort andächtig das Gebet des Herrn und das Glaubensbekenntnis betet:
a) am Hochfest der Apostel Petrus und Paulus,
b) am Titularfest der Kirche,
c) am Fest der Kathedra Petri,
d) am Weihetag der Lateranbasilika (vgl. Enchiridion indulgentiarum 1999).

Außerdem dekretierte die Apostolische Pönitentiarie am 29. Juni 2002 im Schreiben Ecclesia cathedralis, dass "zum größeren geistlichen Wohl der Gläubigen den eparchialen und diözesanen Bischöfen die Vollmacht erteilt wird, einmal im Jahr den Päpstlichen Segen, verbunden mit dem vollkommenen Ablass, in den einzelnen Konkathedralkirchen zu spenden, die früher Kathedralen von erloschenen Eparchien oder Diözesen waren, das heißt ohne Verringerung des vom Recht für die ganze Teilkirche festgelegten dreimaligen Päpstlichen Segens."

Anmerkungen

<references />

siehe: Domdekan, Dompropst