Irrtum des Papstes
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Ein Irrtum des Papstes in einer wichtigen Entscheidung ist in der Kirchengeschichte noch nicht vorgekommen, weit über den Anspruch auf Unfehlbarkeit in endgültigen Lehrdefinitionen hinaus.
Inhaltsverzeichnis
Grenzfälle
Von insgesamt vier Päpsten sind Schwankungen in wichtigen Fragen bekannt:
- Liberius: im Konflikt um den Arianismus stimmte er einem Kompromiss zu, um aus der Gefangenschaft zu entkommen.
- Nikolaus I.: Taufe nur auf den Namen Christi sei gültig. (wird auch von Catechismus Romanus in Erwägung gezogen)
- Honorius I.: Kompromissbereitschaft in einem Brief angesichts des Monotheletismus. Dieser Kompromiss wurde von der Kirche später verurteilt
- Johannes XXII.: vertrat frühmoderne Auffassungen zur visio beatifica, widerrief aber auf dem Sterbebett (1334)
Die beiden kritischen Vorgänge aus der Frühzeit der Kirche sind eher als strategische Fehlleistungen der Kirchenpolitik einzuordnen. Als solche muss auch die Entscheidung im Fall Galileo Galilei (überdies nicht eine Entscheidung des Papstes Urban VIII. selbst) angesehen werden, die überaus komplex ist, aber nicht einfach "schlicht falsch". Auch das Hl. Offizium (die "Inquisition") hat seither keine Kompetenzüberschreitungen mehr wider die Wissenschaft begangen, auch nicht die Päpstliche Bibelkommission, obzwar deren frühe Entscheidungen nicht allesamt entscheidendes Gewicht behalten haben.
Wesentlich dürftiger sieht eine Betrachtung der Leistungen der Indexkongregation aus; doch sind deren Entscheidungen aus der Zeit zwischen 1571 und 1917 nur noch von moralischem Interesse und wurden auch von Katholiken seit dem 18. Jh. immer weniger respektiert.
Petrus
Petrus, dem ersten Papst, werden immer wieder Irrtümer vorgeworfen, die aber letztlich die päpstliche Unfehlbarkeit nicht berühren. Beispiele:
- die Leugnung Christi beim Hohen Rat. - Zu diesem Zeitpunkt war Petrus noch gar nicht als Papst eingesetzt.
- der Konflikt mit Paulus wegen der Einhaltung jüdischer Regeln. - Es handelt sich hier nicht um einen Lehrirrtum des Petrus, sondern um ein reines Fehlverhalten.
Keine Fehlentscheidungen
Auch aus heutiger Sicht waren, jedenfalls in den tragenden Gründen, nicht fehlerhaft:
- Benedictus Deus 1336 zur visio beatifica
- Exsurge Domine 1520 gegen Martin Luther
- Cum occasione 1653 gegen den Jansenismus
- Auctorem fidei 1794 gegen die Synode von Pistoia (1786)
- Quanta cura 1864 gegen den totalen Staat
- Rerum novarum 1891 zur Soziallehre
- Pascendi 1907 gegen den Modernismus
- Mit brennender Sorge 1937 gegen den Totalitarismus
- Humani generis 1950 gegen unhaltbare Philosophien
- Das Credo des Gottesvolkes, 1968
- Humanae vitae 1968 zur Ehelehre
- Evangelium vitae 1995 zum Lebensrecht.
Zur Frauenordination siehe auch unter Ex cathedra.
Weblinks
- Wenn Päpste "irren", u. a.: der Ritenstreit Peter Claus Hartmann und Anton Ziegenaus bei Radio Horeb am 25. Februar 2020