Liturgiegeschichte der heiligen Messe

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Die heilige Messe war von den Anfängen des Christentums an die zentrale Form des Gottesdienstes bei den Zusammenkünften der Gemeinde. Ihre Formen bildeten sich in den ersten Jahrhunderten heraus und blieben in der Grundstruktur seit etwa dem 2. Jahrhundert bis heute konstant. Mit der Ausbreitung des Christentums sowie der allmählichen Ausformulierung der Theologie und der Dogmen flossen neue Gestaltungselemente ein, die Ablauf und Ausdrucksformen immer wieder veränderten und weiterentwickelten. Dabei muss zwischen dem Glaubensbekenntnis und der liturgischen Handlung der Kirche Übereinstimmung bestehen ("Lex orandi - lex credendi"). Das kirchliche Lehramt, Papst, Bischöfe und Konzilien nahmen dabei wiederholt regulierend und normierend Einfluss, um sicherzustellen, dass "das Leben der Gläubigen Ausdruck und Offenbarung des Mysteriums Christi und des eigentlichen Wesens der wahren Kirche wird" und "das Opfer der Messe auch in der Gestalt seiner Riten seelsorglich voll wirksam werde"; das Recht, die heilige Liturgie zu ordnen, steht dabei "einzig der Autorität der Kirche zu", und zwar dem Apostolischen Stuhl, dem Bischof und den für bestimmte Gebiete zuständigen Bischofsvereinigungen.<ref>Zweites Vatikanisches Konzil: Konstitution Sacrosanctum Concilium Nr. 2.49.22.</ref>

Frühe Kirche

Der Überlieferung nach befolgten die Jünger schon kurz nach dem Tod und der Auferstehung Jesu die Anweisung Jesu, der nach biblischem Zeugnis bei seinem letzten Mahl seinen Jüngern gesagt hat: „Tut dies zu meinem Gedächtnis“ ({{#ifeq: 1. Brief des Paulus an die Korinther | Liturgiegeschichte der heiligen Messe |{{#if: 1 Kor|1 Kor|1. Brief des Paulus an die Korinther}}|{{#if: 1 Kor |1 Kor|1. Brief des Paulus an die Korinther}}}} 11{{#if:24.25|,24.25}} Kor%2011{{#if:24.25|,24.25}}/anzeige/context/#iv EU | BHS =bibelwissenschaft.de">Kor%2011{{#if:24.25|,24.25}}/anzeige/context/#iv EU | #default =bibleserver.com">EU }}). In der apostolischen und nachapostolischen Zeit war die normale Form der Gemeindeeucharistie die Hausmesse, an der ein kleiner Kreis von Gläubigen teilnahm; mehrere Hausgemeinden bildeten als konstitutiven Kern die Ortsgemeinde. Von einer einheitlichen Form der Gottesdienste kann noch nicht gesprochen werden.<ref>Hans Bernhard Meyer: Eucharistie. Geschichte, Theologie, Pastoral. Regensburg 1989 (Gottesdienst der Kirche. Handbuch der Liturgiewissenschaft, Teil 4), S. 77f.123f.</ref> Zunächst wurden nach einem Sättigungsmahl, dem Vorbild Jesu entsprechend, die Segensworte über Brot und Wein gesprochen. Allmählich wurden diese vom Mahl getrennt – welches sich als Agape verselbständigte – und mit dem sonntäglichen Gebetsgottesdienst am Morgen vereinigt. Diese Verbindung von Wortgottesdienst und Eucharistiefeier begegnet erstmals ausführlich bei Justin dem Märtyrer († 165), der einen Gottesdienst mit Leseordnung, Predigt, Fürbittengebet, Friedenskuss und Mahlfeier beschreibt.<ref>Apologie I, 65–67; siehe: Adolf Adam: Grundriß Liturgie. Leipzig 1989, ISBN 3-7462-0404-6, S. 131.</ref> Die Traditio Apostolica, häufig Hippolyt von Rom († 235) zugeschrieben, schildert ebenfalls eine frühe Gestalt der heiligen Messe. Insgesamt sind die Entwicklungslinien in den ersten Jahrhunderten jedoch weitgehend unklar. Ab dem 2. Jahrhundert bildete sich die vom Bischof geleitete Gemeindeeucharistie als Idealform heraus; daneben bestanden weiterhin verschiedene Formen von Presbyter-, Haus- und Gruppenmessen. In großen Städten entwickelten sich von Presbytern geleitete Teilgemeinden der bischöflichen Ortskirche, weil es keinen genügend großen Versammlungsraum für alle gab - in Rom zu Beginn des 4. Jahrhunderts über 40; auf dem Land war die Entfernung ausschlaggebend für die Bildung von Presbytergemeinden. Der Ritus orientierte sich jedoch offenbar an der bischöflichen Feier des regionalen Hauptortes, und man verstand die verschiedenen Einzelfeiern zumindest als ideelle Einheit der Eucharistiefeier mit dem Ortsbischof.<ref>Josef Andreas Jungmann: Missarum Sollemnia, Bd. 1; zitiert bei: Hans Bernhard Meyer: Eucharistie. Geschichte, Theologie, Pastoral. Regensburg 1989 (Gottesdienst der Kirche. Handbuch der Liturgiewissenschaft, Teil 4), S. 168, Anm. 2; siehe hier auch S. 520f.; Hans Bernhard Meyer: Eucharistie. Geschichte, Theologie, Pastoral. Regensburg 1989 (Gottesdienst der Kirche. Handbuch der Liturgiewissenschaft, Teil 4), S. 122f., 169</ref>

Abgesehen von allerfrühesten judenchristlichen Gemeinden in Jerusalem und Judäa war die Gottesdienstsprache im Mittelmeerraum bis ins 4. Jahrhundert hinein überwiegend griechisch als alltägliche Umgangssprache; auch gebildete Römer bevorzugten das Koine-Griechische. Im Zuge der Akzentuierung verschiedener Patriarchate entstanden unterschiedliche Gottesdienstformen. Seit dem 2. Jahrhundert entwickelte sich im Westen allmählich eine lateinische volkssprachliche Liturgie, beginnend in der Katechese, bei Bibelübersetzungen und im Wortgottesdienst und auch hier in differenzierten Formen und in der Spannung zwischen Gemeinsamkeit und lokaler Eigenform; zu derselben Zeit wurde auch der Opfercharakter der heiligen Messe stärker betont.<ref>Johannes H. Emminghaus: Die Messe. Wesen-Gestalt-Vollzug. St. Benno-Verlag, Leipzig 1980, S. 93–101; Hans Bernhard Meyer: Eucharistie. Geschichte, Theologie, Pastoral. Regensburg 1989 (Gottesdienst der Kirche. Handbuch der Liturgiewissenschaft, Teil 4), S. 167f.</ref> Papst Innozenz I. bemühte sich Anfang des 5. Jahrhunderts um eine größere Vereinheitlichung der Liturgie; so war es bis in diese Zeit üblich, in der Messfeier selbstformulierte Gebete zu sprechen.<ref>Hans Bernhard Meyer: Eucharistie. Geschichte, Theologie, Pastoral. Regensburg 1989 (Gottesdienst der Kirche. Handbuch der Liturgiewissenschaft, Teil 4), S. 168.</ref>

Mittelalter

Die unter Chlodwig I. nach Gallien eingedrungenen Franken nahmen um 500 den christlichen Glauben an und feierten die Liturgie in der dort praktizierten „gallikanischen“ Form. Die Seelsorge im Frankenreich erfolgte durch Wandermönche aus dem keltischen Irland und aus Schottland, später auch durch Angelsachsen, was Einflüsse aus diesen Traditionen zur Folge hatte. Durch Pilger zu den Apostelgräbern in Rom wurden Elemente der gefestigten stadtrömischen Liturgie eingebracht und führten zu einer „Mischliturgie“, die dann von den fränkischen Königen, besonders auch Karl dem Großen, im Zuge ihrer politischen Orientierung auf Rom hin zur „Einheitsliturgie“ eines Heiligen römischen Reiches deutscher Nation verfestigt wurde. Die römische Liturgie wurde im Frankenreich nicht nur übernommen, sondern auch weiterentwickelt. Es blieb jedoch beim Latein als Liturgiesprache, weil zunächst die Stammesdialekte noch nicht als „literaturfähig“ galten und später das Lateinische, auch wenn nun unverständlich, als dem Mysterium jenseits menschlicher Verfügbarkeit besonders angemessen erschien. Der fränkischen Mentalität entsprach eine Vorliebe für feierliche Hymnik und „dramatischere“ Formen der Liturgie wie Prozessionen. Diese fränkisch-deutschen Elemente flossen im 9. bis 11. Jahrhundert wieder in die römische Liturgie ein, wobei die Benediktinermönche der burgundischen Abtei Cluny eine besondere Rolle spielten.<ref>Johannes H. Emminghaus: Die Messe. Wesen-Gestalt-Vollzug. St. Benno-Verlag, Leipzig 1980, S. 110–116.</ref>

Im Mittelalter wurde die Liturgie in den Abteien, Stiften und an den Kathedralen zu einem ausgefalteten Klerusgottesdienst. Das Volk geriet in eine Zuschauerrolle, aus Mitfeiernden wurden „Beiwohner“, die „geistlich“ kommunizierten, aber nur noch selten sakramental. In der Architektur der Kirchen entstand der Lettner, der die Bereiche von Klerus und Volk trennte. Vor dem Lettner befand sich der Volksaltar, vielfach „Kreuzaltar“ genannt, für den Gottesdienst für das Volk, der im Laufe der Zeit von eigenen Leutpriestern gefeiert wurde. Die Volksfrömmigkeit entwickelte sich von der Liturgie weg zu allegorischen und mystisch-erbaulichen Formen mit ausgeprägter Reliquienverehrung, Prozessionen und Wallfahrten. Die eucharistischen Gaben von Brot und Wein wurden mehr angebetet als genossen. Aus dem verbreiteten „Schauverlangen “ des Volkes entstanden die Elevation der gewandelten Gaben während des Hochgebetes und Formen der Eucharistiefrömmigkeit außerhalb der Messfeier, etwa die eucharistische Anbetung und die Fronleichnamsprozession. In den Klöstern und Kathedralen entwickelte sich gleichzeitig die Gepflogenheit der Privatmessen.<ref>Angelus Albert Häußling: Mönchskonvent und Eucharistiefeier. Eine Studie über die Messe in der abendländischen Klosterliturgie des frühen Mittelalters und zur Geschichte der Meßhäufigkeit. Münster 1973, S. 298–347, bes. 321f.342ff, gegen Otto Nussbaum, der den Standpunkt vertrat, eine angewachsene Zahl von Priestermönchen und deren Wunsch nach häufigeren Messfeiern aus persönlicher Frömmigkeit hätte erst zur Vermehrung der Altarzahl in der Abtei geführt; Otto Nussbaum: Kloster, Priestermönch und Privatmesse. Ihr Verhältnis im Westen von den Anfängen bis zum hohen Mittelalter (= Theophaneia. Bd. 14). Hanstein, Bonn 1961; siehe auch: Hans Bernhard Meyer: Eucharistie. Geschichte, Theologie, Pastoral; Gottesdienst der Kirche. Handbuch der Liturgiewissenschaft, Teil 4; Regensburg 1989; ISBN 3-7917-1200-4; S. 521f.</ref>

Liturgiereform des Konzils von Trient

Mit der Reformation kam es in Deutschland zu Reformen der Messe. Bedeutende Änderungen sind dabei der Gebrauch der deutschen Sprache, die Feier des Abendmahls „unter beiderlei Gestalt“ sowie der Wegfall des Canon Missae, der in besonderer Weise Ausdruck der katholischen Opfer-Theologie wahrgenommen wurde. Entsprechende Liturgien wurden häufig als "Deutsche Messe" bezeichnet. Der „Gottesdienst mit Predigt und Abendmahl“ nach Grundform I des Evangelischen Gottesdienstbuches steht in dieser Tradition.<ref>Evangelisches Gottesdienstbuch, S. 24.</ref> Sie ist in allen reformatorischen Kirchen bekannt.

Auch in der katholischen Kirche führten der liturgischer Wildwuchs und die Einseitigkeiten in der Volksfrömmigkeit, wie sie im 16. Jahrhundert von den Reformatoren kritisiert wurden, zu einer Liturgiereform, die das Konzil von Trient (1545–1563) in seiner letzten Sitzung durch Einrichtung einer Kongregation zur Reform der liturgischen Bücher veranlasste; die Kommission wurde 1588 zur Ritenkongregation und bestand als vatikanische Behörde bis 1969. Die Kommission sammelte die vorhandenen liturgischen Elemente unter dem Vorzeichen einer Rückkehr zum Älteren – ad pristinam orandi regulam – und verstand darunter den Zustand bis zur Zeit Papst Gregors VII. im späten 11. Jahrhundert. Im neuen Missale Romanum Papst Pius' V. von 1570 wurden die Riten stilistisch durchgeformt, vereinfacht und im Wortlaut festgelegt; nur Riten, die schon mehr als 200 Jahre bestanden, blieben daneben erlaubt. Das Missale von 1570 und die dadurch festgeschriebene tridentinische Messe blieben im Wesentlichen bis zum Zweiten Vatikanischen Konzil in Geltung.

Aus heutiger Sicht hatten Rechtsformalismus und liturgische Kasuistik im liturgischen Leben ein zu großes Gewicht. Der Priester „verrichtete“ die vorgeschriebenen Texte der heiligen Messe überwiegend leise und in lateinischer Sprache (Stillmesse, missa lecta als Normalform), währenddessen die Gemeinde sich nicht liturgisch, sondern „frömmigkeitlich“ beteiligte: Lieder sang, „Messandachten“ oder sogar den Rosenkranz betete. Lediglich bei den Akklamationen (z. B. Dominus vobiscum) und einzelnen Teilen des Ordinariums fand eine Wechselbeziehung zwischen Priester und Gemeinde statt. Während der Wandlung mit der Elevation der gewandelten Gaben, auf die ein Schellenzeichen aufmerksam machte, herrschte Stille, Der Liturgiewissenschaftler Theodor Klauser sprach von einer „Epoche des Stillstands und der Rubrizistik“.<ref>Johannes H. Emminghaus: Die Messe. Wesen-Gestalt-Vollzug. St. Benno-Verlag, Leipzig 1980, S. 117–139, unter mehrfachem Bezug auf Theodor Klauser.</ref>

Entwicklung der Liturgie seit dem 20. Jahrhundert

Hauptartikel: Liturgiereformen im 20. Jahrhundert

Im 20. Jahrhundert schien die Zeit reif für eine Überformung und theologische Vertiefung der Liturgie. Es entstanden eine verstärkte liturgiegeschichtliche Forschung und eine Liturgische Bewegung, die von mehreren Benediktinerabteien und Stiften in Frankreich, Deutschland und Österreich ausging und etwa von der katholischen Jugendbewegung aufgegriffen wurde. Papst Pius X. förderte in seinen Kommuniondekreten den häufigeren Empfang der heiligen Kommunion und die tätige Teilnahme der Gläubigen an der Liturgie. Die Rolle des ganzen Gottesvolkes der Kirche, des „mystischen Leibes Christi“, betonte Papst Pius XII. in seinen Enzykliken Mystici corporis (1943) und Mediator Dei (1947). Das Zweite Vatikanische Konzil griff diese Bestrebungen in seiner Konstitution Sacrosanctum Concilium (verabschiedet am 4. Dezember 1963) auf. Papst Paul VI. autorisierte daraufhin 1969 ein völlig überarbeitetes Messbuch, das 1970 als Missale Romanum ex decreto Sacrosancti Oecumenici Concilii Vaticani II instauratum auctoritate Pauli PP. VI promulgatum. Editio typica. Typis Polyglottis Vaticanis 1970 erschien und seitdem Grundlage für die Feier der ordentlichen Form der heiligen Messe in der römisch-katholischen Kirche ist.

Anmerkungen

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