Firmung

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Firmung (lat.: consignatio; griech.: φpaγiς) gehört zu den Sakramenten der christlichen Initiation. In Lumen Gentium heißt es im Kapitel 11: "Durch das Sakrament der Firmung werden die Getauften vollkommener der Kirche verbunden und mit der besonderen Kraft des Heiligen Geistes ausgestattet; so sind sie noch strenger verpflichtet, den Glauben als wahre Zeugen Christi in Wort und Tat zugleich zu verbreiten und zu verteidigen." Durch die Firmung bekommt der Christ ein geistiges Siegel, ein Siegel des Heiligen Geistes

Wirkungen der Firmung

Kardinal Alfons Maria Sticker firmt.JPG

Im KKK heißt es im Kapitel 1303 über die Wirkung der Firmung: "Darum führt die Firmung zum Wachstum und zur Vertiefung der Taufgnade:

  • Sie verwurzelt uns tiefer in der Gotteskindschaft, die uns sagen läßt: „Abba, Vater!" (Röm 8,15);
  • sie vereint uns fester mit Christus;
  • sie vermehrt in uns die Gaben des Heiligen Geistes;
  • sie verbindet uns vollkommener mit der Kirche [Vgl. LG 11];
  • sie schenkt uns eine besondere Kraft des Heiligen Geistes, um in Wort und Tat als wahre Zeugen Christi den Glauben auszubreiten und zu verteidigen, den Namen Christi tapfer zu bekennen und uns nie des Kreuzes zu schämen [Vgl. DS 1319; LG 11; 12].

Wer kann die Firmung empfangen?

Jeder Getaufte, der noch nicht gefirmt ist, kann und soll das Sakrament der Firmung empfangen. Nach CIC muss das "Erreichen des Vernunftgebrauchs" vorliegen, um die Firmung empfangen zu können.

Spender der Firmung

Der ordentliche Spender der Firmung ist ein Bischof. Dieser kann allerdings die Vollmacht an Priester abgeben.

Wer darf Firmpate sein?

Ein Firmpate muss katholisch sein, das 16. Lebensjahr vollendet haben und selbst gefirmt sein und darf nicht aus der Kirche ausgetreten sein. Firmpaten müssen, falls sie verheiratet sind, kirchlich verheiratet sein. Wiederverheiratete Geschiedene können nicht Firmpaten sein. Die Lebensführung eines Firmpaten soll dem katholischen Glauben und den christlichen Werten entsprechen.

Literatur

Päpstliche Schreiben

  • 14. September 1946 Sakramentenkongregation Dekret Spiritus sancti munera. Dieses Notfirmdekret gibt den Leitern der „Missio cum cura animarum“ die Vollmacht, den Gläubigen derselben Sprache in Todesgefahr die Notfirmung zu spenden gemäß diesen Vorschriften (AAS XXXVIII [1946] 349-354)

Weblinks

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