Demokratie

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Demokratie (gr. Volksherrschaft) ist nach heutigem Empfinden im Idealfall die gleichberechtigte Mitbestimmung aller an den Entscheidungen einer Gemeinschaft. So wird Demokratie allerdings nirgendwo praktiziert. In der Staatslehre bezeichnet der Begriff daher eine von mehreren Möglichkeiten zur Legitimation der Machtausübung. Menschen dürfen nach moderner Überzeugung nur über Menschen herrschen, wenn dies zu rechtfertigen ist. Die traditionelle Legitimation der Herrschaft durch die überlieferte "Krone" (Monarchie) hat seit 1789 allgemein an Überzeugungskraft eingebüßt, so dass heute sogar die verbliebenen Fürsten ihre Legitimation auf "demokratische" Mitwirkung des Volkes stützen, insbesondere auf die parlamentarische Regierungsform.

Was ist Demokratie im politischen Bereich?

Demokratie geht von der Gleichheit aller Bürger aus. Der Gedanke der Gleichheit der Menschenwürde beruht auf dem Christentum. Antike 'Demokratien' waren keineswegs von der Gleichheit aller überzeugt (es gab mindere Rechte für Sklaven und Fremde, stärkere Rechte für Edle). Die heutige Demokratie setzt zudem den Gedanken von der Souveränität des Volkes voraus. Das Staatsvolk soll in der Demokratie an der Ausübung der Staatsgewalt teilhaben, zumindest durch ein Parlament die Gesetzgebung kontrollieren und wenigstens mittelbar die Regierung bestimmen können.

Im politischen Bereich anerkennt die Kirche seit Jahrhunderten die Möglichkeit einer demokratischen Regierungsform und empfiehlt sie seit 1944 (Pius XII.) sogar, wobei bestimmte Bedingungen sie auszeichnen sollen:

  • hinreichend gut informierte Bürger,
  • Möglichkeiten der Mitbestimmung,
  • rechtsstaatliche Verfahrensweisen und
  • Gewaltenteilung,

Auch fördert die Anerkennung eines Wertefundaments als Basis die demokratische Willensbildung.

Demokratische Verfahren allein können jedoch noch nicht garantieren, dass die Menschenrechte auch wirklich eingehalten werden und die Grundforderungen der Gerechtigkeit verwirklicht werden.

Daher anerkennt die moderne Demokratie (meistens), dass sie ihr vorausliegende, humane Wertentscheidungen wahren muss. (Diese werden meist in den schriftlichen Verfassungen explizit anerkannt und auch einer eigenen Verfassungsgerichtsbarkeit unterworfen.) Als tödlich für eine echte Demokratie könnte sich der Relativismus der Werte erweisen. Johannes Paul II. hat es so formuliert: "Eine Demokratie ohne Werte verwandelt sich, wie die Geschichte beweist, leicht in einen offenen oder hinterhältigen Totalitarismus" (vgl. Centesimus annus, 46).

Die Demokratiekritik vom Standpunkt unbedingter Werte aus ist jedoch selbst auf die Einhaltung demokratischer Verfahren angewiesen, um einen Bewusstseinswandel bewirken zu können. Denn Werte nur zu "proklamieren", wie mancherorts in islamischen Staaten, die nicht von den Bürgern praktiziert werden, kann gleichfalls in ein System öffentlicher Unwahrhaftigkeit einmünden.

Eine moderne Idee, die in okkultistischen Kreisen vertreten wurde, war eine Art Mystik der Demokratie. Es wurde ein Sozial-Christus gepredigt. Ein Freimaurer schreibt: „Ich glaube, dass diese soziale Erlösung des Volkes in der neuen Gesellschaft durch die Thronbesteigung der Demokratie erfüllt wurde." Und noch schärfer am 26. Juli 1891: „Das reine Christentum ist der Sozialismus (Le christianisme pur, c'est le socialisme)".

Demokratie und Kirche

In der Kirchenordnung des Hippolyt von Rom aus dem 3. Jahrhundert heißt es zwar, derjenige solle zum Bischof ordiniert werden, der vom ganzen Volk erwählt worden sei. Auch Papst Coelestin I. betonte im 5. Jahrhundert, kein Bischof solle gegen den Willen der Gemeinde bestellt werden.

Umstritten ist es, ob es sich bei der Bischofsernennung um eine Wahl im heutigen Sinne gehandelt hat, oder um eine Akklamation, wie sie von der Ernennung des heiligen Ambrosius überliefert ist.

Die unkritische Übertragung dieser frühkirchlichen Gedanken (welche die Heiligkeit der Gemeinde voraussetzen; "stimmberechtigt" wären heute also alle, die zumindest eine Osterbeichte nachweisen können) dient heute vornehmlich antipäpstlicher Stimmungsmache. In der Kirchengeschichte stellt die Durchsetzung des sakramentalen Amtsbegriffs nämlich einen mühselig errungenen Fortschritt dar.

Papst Leo XIII. schreibt in Immortale dei: " Es gibt keine Gewalt, außer von Gott. (Nr. 4) Die Herrschergewalt ist aber an sich mit seiner Staatsform notwendig verknüpft; sie kann die eine oder andere Form annehmen, wenn diese das gemeinsame Wohl und Gedeihen wirksam fördert. Mag aber die Staatsverfassung sein welche sie wolle, immer haben jene, welchen die Gewalt innewohnt, vor allem auf Gott hinzublicken, den höchsten Regenten der Welt, und ihn als Vorbild und Richtschnur in der Leitung des Staates im Auge zu behalten." Ebenso im Apostolischen Brief Pelectae a nobis an Kardinal-Erzbischof von Paris vom 22. Oktober 1880: "Ohne Zweifel tadelt oder missbilligt die Katholische Kirche keine Staatsform und was von der Kirche selbst zum gemeinsamen Nutzen eingesetzt ist, kann gedeihen, ob der Staat durch die Macht und Gerechtigkeit eines Einzigen oder Mehreren regiert wird. ... Niemand aber zweifelt, dass man in Allem, was nicht ungerecht ist, um der Erhaltung der Ordnung willen, welche die Grundlage der öffentlichen Wohlfahrt ist, den Vorgesetzten gehorchen müsse, daraus folgt aber nicht, dass durch den Gehorsam das gebilligt werde, was eben in der Verfassung oder in der Staatsverwaltung nicht gerecht ist. "

In Notre charge apostolique verurteilt Papst Pius X. die französische Sillon-Bewegung, die für eine Demokratie im christlichen Geiste wirken wollte. Die Verurteilung baut auf der Verwerfung von - der Philosophie des 18. Jahrhunderts, - der Revolution und - dem Liberalismus. Pius X. anerkennt die Beweggründe und die Erfolge des Sillon, konstatiert aber, dass dieser in die Irre ging, da es an „historischem Wissen, gesunder Philosophie, starker Theologie“ mangelte.

Je demokratischer die "offene Gesellschaft" sich entwickelt, umso dringender, dass die Kirche die "Partei der Wahrheit" zu reicherem Leben bringt. Sie kann ihre eigene Aufgabe nur als Hierarchie erfüllen, gebunden im Sakrament. "Demokratie kann es in der Kirche nicht geben." Dies sagte Bischof Kurt Koch am 15. Juni 2007 und begründete dies mit zwei Argumenten:

  1. Demokratie heißt, dass das Volk souverän ist und die gemeinsame Sache verwaltet. Souverän in der Kirche ist aber nicht das Volk, sondern Christus.
  2. Der Souverän gibt sich in einer Demokratie eine Verfassung. Dies ist für Christen das Evangelium und steht somit nicht zur Disposition.

Konsequenz daraus wäre, gemäß Kurt Koch: "Denn eine Kirche, die auf demokratischen Mehrheitsbeschlüssen beruhen würde, wäre nicht mehr Werk Gottes, sondern würde sich zu einer bloßen Menschenkirche mutieren, in der es keine Beständigkeit mehr geben könnte. Denn alles, was eine Mehrheit einmal beschlossen hat, kann eine spätere Mehrheit wieder zurücknehmen; und alles, was Menschen gemacht haben, können spätere Generationen wieder aufheben."

Unbeschadet dessen gibt es in organisatorischen Fragen, die nicht die göttliche Verfassung der Kirche berühren, auch in der Kirche Möglichkeiten der offenen Diskussion und eine gewisse Mitbestimmung; freilich muss in entsprechenden Räten wie Pfarrgemeinderat, Pfarrkirchenrat und Pastoralrat stets die Verantwortung des Priesters bzw. Bischofs als Hirten anerkannt und demgemäß seine Entscheidungskompetenz innerhalb des geltenden Kirchenrechts geachtet werden.

Päpstliche Schreiben

Leo XIII.

Pius X.

Pius XII.

Literatur

3-7616-1904-9).

  • Georg May: Demokratisierung der Kirche. Möglichkeiten und Grenzen. Herold Verlag Wien und München 1971/1976 (Mit Druckerlaubnis des Erzb. Ordinariates Wien vom 31.1.1970, Zahl 6770/69; 205 Seiten).
  • Karl Buchheim: Ultramontanismus und Demokratie. Der Weg der deutschen Katholiken im 19. Jahrhundert Kösel Verlag München 1963 (545 Seiten).

Anmerkungen

<references />