Heiligsprechung: Unterschied zwischen den Versionen
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Das setzt die Feststellung voraus, dass nichts gegen die Annahme spricht, dass die Seele dieses Menschen bereits in der Gemeinschaft mit [[Gott]] und den Heiligen im Himmel ist und für uns eintritt. Dies schließt mit ein, dass nicht mehr ''für'' das Seelenheil dieser Person gebetet werden braucht, sondern mit dieser oder zu dieser, insbesondere in Messfeiern zu Ehren dieser/dieses Heiligen an seinem liturgischen Festtag. | Das setzt die Feststellung voraus, dass nichts gegen die Annahme spricht, dass die Seele dieses Menschen bereits in der Gemeinschaft mit [[Gott]] und den Heiligen im Himmel ist und für uns eintritt. Dies schließt mit ein, dass nicht mehr ''für'' das Seelenheil dieser Person gebetet werden braucht, sondern mit dieser oder zu dieser, insbesondere in Messfeiern zu Ehren dieser/dieses Heiligen an seinem liturgischen Festtag. | ||
− | Die Fürbitte für die Person erübrigt sich zwar, da nun bereits vermutet werden darf, dass sich die Person nicht mehr im [[Purgatorium]] (Fegefeuer, Reinigungsort) befindet. Wichtig ist hierbei aber: Die Person gelangt nicht Kraft der Heiligsprechung in den [[Himmel]], das heißt sie wird nicht durch den Papst „in den Himmel versetzt“, sondern es wird verkündet: Diese Person darf liturgisch verehrt werden, da nach erfolgreicher Prüfung als gesichert gilt, dass sie ''am Ziel'' ist. Jedoch ist kein Gläubiger verpflichtet, einen bestimmten Heiligen zu verehren. Die heiliggesprochene Person ist ein '''Heiliger''' bzw. Heilige im förmlichen Sinne. | + | Die Fürbitte für die Person erübrigt sich zwar, da nun bereits vermutet werden darf, dass sich die Person nicht mehr im [[Purgatorium]] (Fegefeuer, Reinigungsort) befindet. Wichtig ist hierbei aber: Die Person gelangt nicht Kraft der Heiligsprechung in den [[Himmel]], das heißt sie wird nicht durch den Papst „in den Himmel versetzt“, sondern es wird verkündet: Diese Person darf liturgisch verehrt werden, da nach erfolgreicher Prüfung als gesichert gilt, dass sie ''am Ziel'' ist. Jedoch ist kein Gläubiger verpflichtet, einen bestimmten Heiligen zu verehren. Die heiliggesprochene Person ist ein '''Heiliger''' bzw. eine '''Heilige''' im förmlichen Sinne. Jedoch hofft und betet die Kirche, dass auch unter den zahllosen treuen Christen aller Jahrhunderte ein großer, unbekannter Teil gleichfalls die ewige [[Seligkeit]] erreicht hat. |
− | Das [[kirchenrecht]]liche '''Heiligsprechungsverfahren''' ist eine relativ späte Entwicklung der mittelalterlichen Kirchengeschichte (verfahrensrechtlich ausgestaltet im 18. Jh. unter Papst [[Urban VIII.]]). Ursprünglich entstand der Kult spontan aus dem Volk heraus, das an die Gräber der Märtyrer zog, um dort zu bitten und zu beten. Auch heute noch ist aber die wirkliche Verehrung im gläubigen Volk ("Ruf der Heiligkeit") die erste Voraussetzung für die Aufnahme eimes [[Seligsprechung]]sprozesses, der der Kanonisation zwingend vorausgehen muss. Insofern haben Ordensgründer/innen und andere Gründer von kirchlichen Instituten einen tatsächlichen Vorsprung, da ihre jeweiligen Anhänger und Nachfolger den Kult des Gründers fördern können. Eine Heiligsprechung durch "Stimmungsmache" zu erzwingen, das ist aber nach wie vor nicht möglich. | + | Das [[kirchenrecht]]liche '''Heiligsprechungsverfahren''' ist eine relativ späte Entwicklung der mittelalterlichen Kirchengeschichte (verfahrensrechtlich ausgestaltet im 18. Jh. unter Papst [[Urban VIII.]]). Der erste offizielle Heiligsprechung nach einem kirchlichen Verfahren war die Heiligsprechung des hl. Bischofs [[Ulrich von Augsburg]] ([[890]]-[[973]]) am [[3. Februar]] [[993]] durch Papst [[Johannes XV.]] Ursprünglich entstand der Kult spontan aus dem Volk heraus, das an die Gräber der Märtyrer zog, um dort zu bitten und zu beten. Auch heute noch ist aber die wirkliche Verehrung im gläubigen Volk ("Ruf der Heiligkeit") die erste Voraussetzung für die Aufnahme eimes [[Seligsprechung]]sprozesses, der der Kanonisation zwingend vorausgehen muss. Insofern haben Ordensgründer/innen und andere Gründer von kirchlichen Instituten einen tatsächlichen Vorsprung, da ihre jeweiligen Anhänger und Nachfolger den Kult des Gründers fördern können. Eine Heiligsprechung durch "Stimmungsmache" zu erzwingen, das ist aber nach wie vor nicht möglich. |
Wenn auch nicht im strengen Sinne einer dogmatischen Definition, so gilt die päpstliche Entscheidung über die Kanonisation aber als unfehlbar und irreversibel. Das gilt aber nicht für Seligsprechungen, durch die nur für einen Teil der Kirche die Verehrung des Seligen gutgeheißen wird, ohne dass dieser bereits zum öffentlichen Kult der ganzen Kirche zählt. | Wenn auch nicht im strengen Sinne einer dogmatischen Definition, so gilt die päpstliche Entscheidung über die Kanonisation aber als unfehlbar und irreversibel. Das gilt aber nicht für Seligsprechungen, durch die nur für einen Teil der Kirche die Verehrung des Seligen gutgeheißen wird, ohne dass dieser bereits zum öffentlichen Kult der ganzen Kirche zählt. | ||
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Version vom 29. Mai 2009, 13:28 Uhr
Die Heiligsprechung bzw. Kanonisation bezeichnet den Akt, durch den der Papst verkündet, dass eine Person in das Verzeichnis der im öffentlichen Kult der Kirche verehrungswürdigen Personen aufgenommen wird. Das setzt die Feststellung voraus, dass nichts gegen die Annahme spricht, dass die Seele dieses Menschen bereits in der Gemeinschaft mit Gott und den Heiligen im Himmel ist und für uns eintritt. Dies schließt mit ein, dass nicht mehr für das Seelenheil dieser Person gebetet werden braucht, sondern mit dieser oder zu dieser, insbesondere in Messfeiern zu Ehren dieser/dieses Heiligen an seinem liturgischen Festtag.
Die Fürbitte für die Person erübrigt sich zwar, da nun bereits vermutet werden darf, dass sich die Person nicht mehr im Purgatorium (Fegefeuer, Reinigungsort) befindet. Wichtig ist hierbei aber: Die Person gelangt nicht Kraft der Heiligsprechung in den Himmel, das heißt sie wird nicht durch den Papst „in den Himmel versetzt“, sondern es wird verkündet: Diese Person darf liturgisch verehrt werden, da nach erfolgreicher Prüfung als gesichert gilt, dass sie am Ziel ist. Jedoch ist kein Gläubiger verpflichtet, einen bestimmten Heiligen zu verehren. Die heiliggesprochene Person ist ein Heiliger bzw. eine Heilige im förmlichen Sinne. Jedoch hofft und betet die Kirche, dass auch unter den zahllosen treuen Christen aller Jahrhunderte ein großer, unbekannter Teil gleichfalls die ewige Seligkeit erreicht hat.
Das kirchenrechtliche Heiligsprechungsverfahren ist eine relativ späte Entwicklung der mittelalterlichen Kirchengeschichte (verfahrensrechtlich ausgestaltet im 18. Jh. unter Papst Urban VIII.). Der erste offizielle Heiligsprechung nach einem kirchlichen Verfahren war die Heiligsprechung des hl. Bischofs Ulrich von Augsburg (890-973) am 3. Februar 993 durch Papst Johannes XV. Ursprünglich entstand der Kult spontan aus dem Volk heraus, das an die Gräber der Märtyrer zog, um dort zu bitten und zu beten. Auch heute noch ist aber die wirkliche Verehrung im gläubigen Volk ("Ruf der Heiligkeit") die erste Voraussetzung für die Aufnahme eimes Seligsprechungsprozesses, der der Kanonisation zwingend vorausgehen muss. Insofern haben Ordensgründer/innen und andere Gründer von kirchlichen Instituten einen tatsächlichen Vorsprung, da ihre jeweiligen Anhänger und Nachfolger den Kult des Gründers fördern können. Eine Heiligsprechung durch "Stimmungsmache" zu erzwingen, das ist aber nach wie vor nicht möglich.
Wenn auch nicht im strengen Sinne einer dogmatischen Definition, so gilt die päpstliche Entscheidung über die Kanonisation aber als unfehlbar und irreversibel. Das gilt aber nicht für Seligsprechungen, durch die nur für einen Teil der Kirche die Verehrung des Seligen gutgeheißen wird, ohne dass dieser bereits zum öffentlichen Kult der ganzen Kirche zählt.