Fegefeuer: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 7. September 2013, 17:54 Uhr
des einzelnen Menschen |
der gesamten Schöpfung |
Das Fegfeuer (Fegefeuer) wird auch Reinigungsort (Purgatorium) oder Läuterungsort genannt und ist ein Zustand nach dem irdischen Tod, in den diejenigen kommen, die zwar das ewige Heil im Himmel erlangen, aber noch einer Läuterung bedürfen, um in die ewige Seligkeit eintreten zu dürfen. Die Menschen auf Erden können für die Armen Seelen im Fegefeuer beten. Dadurch kann die Reinigung beschleunigt bzw. abgekürzt werden.
Da Gott das ewige Heil der Menschen will, ist die Läuterung notwendig, weil nichts Unreines in den Himmel und in die Gegenwart Gottes gelangen kann (Offb 21,27). Mag ein Mensch auch in der Vergebung seiner Todsünden sterben, kann immer noch viel Unreinheit in ihm sein, verursacht durch lässliche Sünden und aus bereits vergebenen Sünden resultierenden zeitlichen Strafen.
Nach Augustinus erleiden manche Menschen die zeitlichen Sündenstrafen bereits alle im irdischen Leben, manche nach dem Tod, manche im Leben und nach dem Tod; aber alle erleiden sie vor dem Jüngsten Gericht (Civitas Dei, Gottesstaat). Zwischen dem persönlichen und dem Jüngsten Gericht wird die Seele von allen verbliebenen Folgen der Sünde gereinigt: Ich sage dir: Du kommst von dort nicht heraus, bis du auch den letzten Pfennig bezahlt hast. (Lk 12,59).
Inhaltsverzeichnis
Der Katechismus der Katholischen Kirche
1030 Wer in der Gnade und Freundschaft Gottes stirbt, aber noch nicht vollkommen geläutert ist, ist zwar seines ewigen Heiles sicher, macht aber nach dem Tod eine Läuterung durch, um die Heiligkeit zu erlangen, die notwendig ist, in die Freude des Himmels eingehen zu können.
1031 Die Kirche nennt diese abschließende Läuterung der Auserwählten, die von der Bestrafung der Verdammten völlig verschieden ist, Purgatorium [Fegefeuer]. Sie hat die Glaubenslehre in bezug auf das Purgatorium vor allem auf den Konzilien von Florenz [Vgl. DS 1304] und Trient [Vgl. DS 1820; 1580] formuliert. Im Anschluss an gewisse Schrifttexte [Vgl. z.B. 1 Kor 3,15, 1 Petr 1,7] spricht die Überlieferung der Kirche von einem Läuterungsfeuer (Vgl. dazu auch 954, 1472):
„Man muß glauben, dass es vor dem Gericht für gewisse leichte Sünden noch ein Reinigungsfeuer gibt, weil die ewige Wahrheit sagt, dass, wenn jemand wider den Heiligen Geist lästert, ihm ‚weder in dieser noch in der zukünftigen Welt‘ vergeben wird (Mt 12,32). Aus diesem Ausspruch geht hervor, dass einige Sünden in dieser, andere in jener Welt nachgelassen werden können“ (Gregor I. d. Gr., dial. 4,39).
1032 Diese Lehre stützt sich auch auf die Praxis, für die Verstorbenen zu beten, von der schon die Heilige Schrift spricht: „Darum veranstaltete Judas der Makkabäer das Sühnopfer für die Verstorbenen, damit sie von der Sünde befreit werden“ (2 Makk 12,45). Schon seit frühester Zeit hat die Kirche das Andenken an die Verstorbenen in Ehren gehalten und für sie Fürbitten und insbesondere das eucharistische Opfer [Vgl. DS 856] dargebracht, damit sie geläutert werden und zur beseligenden Gottesschau gelangen können. Die Kirche empfiehlt auch Almosen, Ablässe und Bußwerke zugunsten der Verstorbenen (Vgl. dazu auch 958, 1371, 1479).
„Bringen wir ihnen Hilfe und halten wir ein Gedächtnis an sie. Wenn doch die Söhne Ijobs durch das von ihrem Vater dargebrachte Opfer geläutert wurden [Vgl. Ijob 1,5], wie sollten wir dann daran zweifeln, dass unsere Opfergaben für die Toten ihnen Trost bringen? Zögern wir nicht, den Verstorbenen Hilfe zu bringen und unsere Gebete für sie aufzuopfern“ (Johannes Chrysostomus, hom. in 1 Cor. 41,5).
Der Rottenburger Bischof Paul Keppler schreibt: "Das Fegfeuer ist das reinigende Feuer der Liebe Gottes. Es ist ein Reich ungestillter, verzehrender Sehnsucht nach Gott. Die Armen Seelen erkennen erschaudernd das Unrecht, das sie Gott und seiner Liebe angetan haben,. Das ist eine verzehrende, brennende, geheimnisvolle Qual ..."
Päpstliche Schreiben
- 4. Dezember 1563 Konzil von Trient Cum catholica ecclesia über das Fegefeuer, den Ablass und den Heiligenkult.
- 3. August 1746 Bulle "Salvator noster". Erstmaliger vollkommener Ablaß den Armen Seelen im Fegfeuer zuwendbar (DS 1398)
- 24. Juni 1914 Dekret "Toties-quoties-Ablass". (für immer geltend [in perpetuum valiturum]) (AAS 1914, p. 378).
- 14. August 1914 Apostolische Konstitution "Incrumentum altaris sacrificium" (AAS 1915, p. 401-404).
- 21. Oktober 1923 Schreiben Prope adsunt dies an Kardinal Pompilj. Anordnung von besonderen Gebeten für die Armen Seelen im Fegfeuer. (AAS 1923, p. 541-542).
- 29. Juni 1968 Enchiridion indulgentiarum
Literatur
- Ferdinand Holböck: Fegfeuer - Leiden, Freuden und Freunde der Armen Seelen. Christiana Verlag Stein am Rhein 1992 (184 Seiten; 5. Auflage; Kirchliche Druckerlaubnis Erzbischöfliches Ordinariat Salzburg 3. Mai 1977 [Zl. 362/77], ISBN 3-7171-0709-7).
- Ferdinand Holböck: Die Theologin des Fegfeuers, Hl. Katharina von Genua, Christiana Verlag, Stein am Rhein 1991 (150 Seiten; 2. Auflage), ISBN 3-7171-0769-0
- Alfons Maria Weigl: SOS aus dem Fegfeuer Grignion Verlag (123 Seiten).
- Traugott Schall: Das Geheimnis des Fegfeuer (63 Seiten; bei Mediatrix-Verlag erhältlich).
- Was wissen wir vom Fegfeuer, Gibt es Arme Seelen, Wie können wir ihnen helfen (70 Seiten; beim Mediatrix-Verlag erhältlich).
- Bruno Grabinski: Fegfeuer-Visionen der Margarete Schäffner Christiana Verlag (7. Auflage; 163 Seiten)
- Sie kamen aus dem Fegfeuer (400 Erlebnisse mit den Armen Seelen; erhältlich beim Grignion Verlag
- Täglicher Gang zum Fegfeuer Ruhland Verlag Altötting (96 Seiten).
- Klara Kern: Das Geheimnis des Fegfeuers Ruhland Verlag Altötting o.J. (121 Seiten).
- Bernhard Bartmann: Das Fegfeuer. Ein christliches Trostbuch. Bonifatius-Druckerei Paderborn 1929 (215 Seiten; 1934: 3. Auflage).
siehe auch: Enzyklika Spe Salvi
Weblinks
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