Mundkommunion: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Mundkommunion''' bedeutet, dass die [[Hostie]] bei der [[Sakramentale  Kommunion| Sakramentalen Kommunion]] vom Kommunionspender auf die Zunge des Kommunikanten gelegt wird. Dieser Ritus ist als der überlieferte anzusehen.<ref>Instruktion [[Memoriale Domini]] vom 29. Mai 1969, Nr. 7+9.</ref> Der [[Heiliger Stuhl|Apostolische Stuhl]] hält in der ganzen Kirche an der überlieferten Art der Mundkommunion fest, erteilt aber seit 1969 den [[Bischofskonferenz]]en auf ein entsprechendes Gesuch hin und unter bestimmten Bedingungen die Erlaubnis, die Kommunion in der Weise zu spenden, dass den Gläubigen die [[Hostie]] in die [[Handkommunion|Hand]] gelegt wird.<ref>[[Mitteilung über die Handkommunion]] 3. April 1985.</ref>
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'''Mundkommunion''' bedeutet, dass die [[Hostie]] bei der [[Sakramentale  Kommunion| Sakramentalen Kommunion]] vom Kommunionspender auf die Zunge des Kommunikanten gelegt wird. Dieser Ritus ist als der überlieferte anzusehen.<ref>Instruktion [[Memoriale Domini]] vom 29. Mai 1969, Nr. 7+9.</ref> Der [[Heiliger Stuhl|Apostolische Stuhl]] hält in der ganzen Kirche an der überlieferten Art der Mundkommunion fest, erteilt aber seit 1969 den [[Bischofskonferenz]]en auf ein entsprechendes Gesuch hin und unter bestimmten Bedingungen die Erlaubnis, die Kommunion in der Weise zu spenden, dass den Gläubigen die [[Hostie]] in die [[Handkommunion|Hand]] gelegt wird.<ref>[[Mitteilung ueber die Handkommunion|Mitteilung über die Handkommunion]] 3. April 1985.</ref>
  
 
== Vollmacht der Form der Kommunionspendung ==
 
== Vollmacht der Form der Kommunionspendung ==
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== Die Weise der Kommunionausteilung heute ==
 
== Die Weise der Kommunionausteilung heute ==
Die Mundkommunion muss unter Berücksichtigung der gesamten jetzigen Lage der [[Kirche]] bewahrt bleiben,<ref>vgl. 15. Mai 1969 [[Memoriale Domini (Wortlaut)]], Nr. 8; 21. Juni 1973 Dekret [[Eucharistiae sacramentum]], Nr. 21; [[Mitteilung über die Handkommunion]] 1985.</ref> besonders deshalb, weil sie die [[Ehrfurcht]], Schönheit und Würde der [[Eucharistie]], die ihr gebührt, zum Ausdruck bringt. Dieser [[Brauch]] ist in keiner Weise der [[person]]alen Würde derjenigen abträglich, die einem so hohen [[Sakrament]]e nahen: Er gehört zu jener Vorbereitung, die erforderlich ist, dass der Leib des Herrn auf die fruchtbarste Weise empfangen werde. Diese Ehrfurcht gebührt nicht dem gewöhnlichen Brot und Trank, sondern zeichnet die [[Kommunion]] des Leibes und Blutes des Herrn aus.<ref>Es ist unerlässlich, dass die Gläubigen im voraus eine [[Katechese]] über den Ritus erhalten und dass mit Nachdruck auf die Haltung der Anbetung und der Ehrfurcht hingewiesen wird, die dieses Geschehen verlangt (vgl. „[[Dominicae cenae]]“, Nr. 11: [[Mitteilung über die Handkommunion]] 1985, Nr. 5.</ref> Durch diese Kommunion „nimmt das [[Volk Gottes]] an den Gütern des [[Heilige Messe|österlichen Opfers]] teil, erneuert den Neuen, einmal in [[Kostbares Blut Jesu Christi|Christi Blut]] von Gott mit den Menschen geschlossenen [[Neuer Bund|Bund]], der in Glaube und Hoffnung Vorzeichen und Vorläufer des endzeitlichen Mahles im Reiche des Vaters ist“.<ref>vgl. 15. Mai 1969 [[Memoriale Domini (Wortlaut)]], Nr. 8+9.</ref>
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Die Mundkommunion muss unter Berücksichtigung der gesamten jetzigen Lage der [[Kirche]] bewahrt bleiben,<ref>vgl. 15. Mai 1969 [[Memoriale Domini (Wortlaut)]], Nr. 8; 21. Juni 1973 Dekret [[Eucharistiae sacramentum]], Nr. 21; [[Mitteilung ueber die Handkommunion|Mitteilung über die Handkommunion]] 1985.</ref> besonders deshalb, weil sie die [[Ehrfurcht]], Schönheit und Würde der [[Eucharistie]], die ihr gebührt, zum Ausdruck bringt. Dieser [[Brauch]] ist in keiner Weise der [[person]]alen Würde derjenigen abträglich, die einem so hohen [[Sakrament]]e nahen: Er gehört zu jener Vorbereitung, die erforderlich ist, dass der Leib des Herrn auf die fruchtbarste Weise empfangen werde. Diese Ehrfurcht gebührt nicht dem gewöhnlichen Brot und Trank, sondern zeichnet die [[Kommunion]] des Leibes und Blutes des Herrn aus.<ref>Es ist unerlässlich, dass die Gläubigen im voraus eine [[Katechese]] über den Ritus erhalten und dass mit Nachdruck auf die Haltung der Anbetung und der Ehrfurcht hingewiesen wird, die dieses Geschehen verlangt (vgl. „[[Dominicae cenae]]“, Nr. 11: [[Mitteilung ueber die Handkommunion|Mitteilung über die Handkommunion]] 1985, Nr. 5.</ref> Durch diese Kommunion „nimmt das [[Volk Gottes]] an den Gütern des [[Heilige Messe|österlichen Opfers]] teil, erneuert den Neuen, einmal in [[Kostbares Blut Jesu Christi|Christi Blut]] von Gott mit den Menschen geschlossenen [[Neuer Bund|Bund]], der in Glaube und Hoffnung Vorzeichen und Vorläufer des endzeitlichen Mahles im Reiche des Vaters ist“.<ref>vgl. 15. Mai 1969 [[Memoriale Domini (Wortlaut)]], Nr. 8+9.</ref>
  
 
=== Partikel und Patene ===
 
=== Partikel und Patene ===
 
[[Papst]] [[Pius XI.]] erließ 1929 die Ermahnung: "In der Verwaltung des [[Sakrament]]es der [[Eucharistie]] muss ein besonderer Eifer darauf verwendet werden, dass die Bruchstücke der konsekrierten Hostien nicht verloren gehen, da in einem jeden von ihnen der ganze [[Leib Christi]] gegenwärtig ist. Aus diesem Grund muss höchste Sorge getragen werden, dass von der [[Hostie]] nicht leicht Stücklein abbrechen und zu Boden fallen, wo sie sich - eine schreckliche Vorstellung! - mit dem Schmutz vermischen und mit Füßen zertreten werden könnten."<ref> [[Ritenkongregation]]: Instruktion [[Dominus salvator noster]] vom 26. März 1929 ([[AAS]] 21 [1929] 635): aus: [[Athanasius Schneider]]: ''Dominus est'', S. 39+40.</ref>
 
[[Papst]] [[Pius XI.]] erließ 1929 die Ermahnung: "In der Verwaltung des [[Sakrament]]es der [[Eucharistie]] muss ein besonderer Eifer darauf verwendet werden, dass die Bruchstücke der konsekrierten Hostien nicht verloren gehen, da in einem jeden von ihnen der ganze [[Leib Christi]] gegenwärtig ist. Aus diesem Grund muss höchste Sorge getragen werden, dass von der [[Hostie]] nicht leicht Stücklein abbrechen und zu Boden fallen, wo sie sich - eine schreckliche Vorstellung! - mit dem Schmutz vermischen und mit Füßen zertreten werden könnten."<ref> [[Ritenkongregation]]: Instruktion [[Dominus salvator noster]] vom 26. März 1929 ([[AAS]] 21 [1929] 635): aus: [[Athanasius Schneider]]: ''Dominus est'', S. 39+40.</ref>
  
Papst [[Paul VI.]] fährt 40 Jahre später gleichsam fort: Gläubige haben die Pflicht, im Rahmen ihrer Möglichkeiten Sorge zu tragen, dass keine [[Partikel]] fallengelassen oder verstreut werden<ref> vgl. [[Memoriale Domini (Wortlaut)]], Nr. 1905.</ref> und verloren gehen.<ref> vgl. [[Mitteilung über die Handkommunion|Mitteilung über die Handkommunion, Nr. 6]].</ref> Den Krumen des konsekrierten Brotes wurde liebevolle Sorgfalt gegenüber angewandt, wie der heilige [[Cyrill von Jerusalem]] und die [[Kirche]] immer empfohlen hat: „Wenn du zulassest, dass etwas dir wegfällt, so halte dafür, als hättest du aus deinen eigenen Gliedern etwas verloren."<ref>vgl. 15. Mai 1969 [[Memoriale Domini (Wortlaut)]], Nr. 9; Es muss darauf geachtet werden, dass kein [[Teilchen]] des konsekrierten Brotes verloren geht (vgl. [[Kongregation für die Glaubenslehre]] vom 2. Mai 1972, Prot.-Nr. 89/71: [[Notitiae]] 8 [1972] 227): [[Mitteilung über die Handkommunion]] 1985, Nr. 5.</ref> Deshalb ist bei der Mundkommunion eine [[Patene]] vorgeschrieben, "um die Gefahr zu vermeiden, dass die heilige [[Hostie]] oder einzelne Fragmente auf den Boden fallen"<ref>[[Redemptionis sacramentum]] [[Redemptionis sacramentum (Wortlaut)#2. Die Spendung der heiligen Kommunion|Nr. 93]].</ref>.Der Kommunizierende oder [[Messdiener]] hält die [[Patene]], welche auf dem Kredenztisch vorbereit ist, unter den Mund bzw. Kinn ([[AEM]] 80; [[GRM]] 117+118). "Ist eine Hostie oder ein [[Partikel]] doch heruntergefallen, wird sie ehrfürchtig aufgehoben."<ref>[[Allgemeine Einführung in das Römische Messbuch|Grundordnung des Römischen Messbuches]] [[Allgemeine Einführung in das Römische Messbuch 2002#Die Purifikation|Nr. 280]].</ref>  
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Papst [[Paul VI.]] fährt 40 Jahre später gleichsam fort: Gläubige haben die Pflicht, im Rahmen ihrer Möglichkeiten Sorge zu tragen, dass keine [[Partikel]] fallengelassen oder verstreut werden<ref> vgl. [[Memoriale Domini (Wortlaut)]], Nr. 1905.</ref> und verloren gehen.<ref> vgl. [[Mitteilung ueber die Handkommunion|Mitteilung über die Handkommunion, Nr. 6]].</ref> Den Krumen des konsekrierten Brotes wurde liebevolle Sorgfalt gegenüber angewandt, wie der heilige [[Cyrill von Jerusalem]] und die [[Kirche]] immer empfohlen hat: „Wenn du zulassest, dass etwas dir wegfällt, so halte dafür, als hättest du aus deinen eigenen Gliedern etwas verloren."<ref>vgl. 15. Mai 1969 [[Memoriale Domini (Wortlaut)]], Nr. 9; Es muss darauf geachtet werden, dass kein [[Teilchen]] des konsekrierten Brotes verloren geht (vgl. [[Kongregation für die Glaubenslehre]] vom 2. Mai 1972, Prot.-Nr. 89/71: [[Notitiae]] 8 [1972] 227): [[Mitteilung ueber die Handkommunion|Mitteilung über die Handkommunion]] 1985, Nr. 5.</ref> Deshalb ist bei der Mundkommunion eine [[Patene]] vorgeschrieben, "um die Gefahr zu vermeiden, dass die heilige [[Hostie]] oder einzelne Fragmente auf den Boden fallen"<ref>[[Redemptionis sacramentum]] [[Redemptionis sacramentum (Wortlaut)#2. Die Spendung der heiligen Kommunion|Nr. 93]].</ref>.Der Kommunizierende oder [[Messdiener]] hält die [[Patene]], welche auf dem Kredenztisch vorbereit ist, unter den Mund bzw. Kinn ([[AEM]] 80; [[GRM]] 117+118). "Ist eine Hostie oder ein [[Partikel]] doch heruntergefallen, wird sie ehrfürchtig aufgehoben."<ref>[[Allgemeine Einführung in das Römische Messbuch|Grundordnung des Römischen Messbuches]] [[Allgemeine Einführung in das Römische Messbuch 2002#Die Purifikation|Nr. 280]].</ref>  
  
 
Bei der Mundkommunion wird eine Profanierung der eucharistischen Gestalten abgewehrt.<ref>Instruktion [[Memoriale Domini]] vom 29. Mai 1969, Nr. 9.</ref>
 
Bei der Mundkommunion wird eine Profanierung der eucharistischen Gestalten abgewehrt.<ref>Instruktion [[Memoriale Domini]] vom 29. Mai 1969, Nr. 9.</ref>

Aktuelle Version vom 19. August 2024, 19:09 Uhr

Spendung der Mundkommunion durch Papst Benedikt XVI.

Mundkommunion bedeutet, dass die Hostie bei der Sakramentalen Kommunion vom Kommunionspender auf die Zunge des Kommunikanten gelegt wird. Dieser Ritus ist als der überlieferte anzusehen.<ref>Instruktion Memoriale Domini vom 29. Mai 1969, Nr. 7+9.</ref> Der Apostolische Stuhl hält in der ganzen Kirche an der überlieferten Art der Mundkommunion fest, erteilt aber seit 1969 den Bischofskonferenzen auf ein entsprechendes Gesuch hin und unter bestimmten Bedingungen die Erlaubnis, die Kommunion in der Weise zu spenden, dass den Gläubigen die Hostie in die Hand gelegt wird.<ref>Mitteilung über die Handkommunion 3. April 1985.</ref>

Vollmacht der Form der Kommunionspendung

"Die Kirche ist sehr daran interessiert, dass die Eucharistie auf die würdigste und fruchtbringendste Weise gefeiert und an ihr teilgenommen werde."<ref> Memoriale Domini (Wortlaut) vom 15. Mai 1969, Nr. 1.</ref> Die Kirche hat die Vollmacht, bei der Verwaltung der Sakramente unter Wahrung ihrer Substanz zu bestimmen, was sie hinsichtlich der Würde des Sakraments und des Nutzens für der Empfänger je nach der Verschiedenheit der Umstände, Zeiten und Orte für nutzbringend hält.<ref>AEM 2002, Nr. 282; Konzil von Trient, 21. Sitzung, Kap. 2; Instruktion Memoriale Domini vom 29. Mai 1969, Nr. 9.</ref>

Geschichtliches<ref>Athanasius Schneider: Dominus est - Gedanken eines Bischofs aus Zentralasien über die Heilige Kommunion: SJM Verlag Neusäß 2008/2009, S. 25-27 (1./3. Auflage; geb.; 70 Seiten; ISBN 978-3-932426-44-5; Download.</ref>

Der hl. Karl Borromäus spendet dem hl. Aloisius von Gonzaga die Sakramentale Kommunion. Goldbestickter Gobelin aus rotem Samt aus dem 19. Jahrhundert in Mailand

Im Bewusstsein der Größe und Bedeutung des Augenblicks der heiligen Kommunion hat die Kirche in ihrer 2000-jährigen Tradition versucht, einen geeigneten rituellen Ausdruck zu finden, um ihren Glauben, ihre Liebe und ihre Ehrfurcht auf eine möglichst vollkommene Weise zu bekunden. Das hat sich gezeigt, als die Kirche im Lauf einer organischen Entwicklung spätestens ab dem 6. Jahrhundert begann, die heiligen eucharistischen Gestalten direkt in den Mund zu spenden. So bezeugen es die Biographie von Papst Gregor dem Großen<ref>Vgl. Vita s. Gregorii, PL 75, 103.</ref> und ein Hinweis desselben Papstes.<ref>In seinem Werk Dialoge III (PL 77, 224) erzählt Papst Gregor der Große, wie Papst Agapitus (535-536) die heilige Kommunion in den Mund spendete.</ref> Die Synode von Cordova von 839 verurteilte die Sekte der sogenannten "Casianer" aufgrund ihrer Weigerung, die heilige Kommunion direkt in den Mund zu empfangen.<ref>Vgl. Josef Andreas Jungmann, Missarum sollemnia. Eine genetische Erklärung der römischen Messe, Wien 1948, II, S. 463, Anm. 52.</ref> In der Folge bekräftigte die Synode von Rouen im Jahr 878 die gültige Norm, den Leib des Herrn auf die Zunge zu spenden, und drohte den Priestern mit Amtsenthebung für den Fall, dass sie den Laien die heilige Kommunion auf die Hand spendeten.<ref>Vgl. Mansi X, 1199-1200.</ref> Im Abendland ist ab dem 6. Jahrhundert im Umfeld von Klöstern (z. B. in den Klöstern des heiligen Kolumban) festzustellen, dass man sich niederwirft und hinkniet, bevor man den Leib des Herrn empfangt.<ref> Vgl. Regula coenobialis, 9.</ref> Später, mit dem Aufschwung des eucharistischen Kultes im 11. und 12. Jahrhundert, verbreitete sich diese Geste immer mehr.<ref>Vgl. Josef Andreas Jungmann, Missarum sollemnia, S. 456 f, S. 458, Anm. 25.</ref>

Am Ende der Epoche der Kirchenväter war die Praxis, die heilige Kommunion direkt in den Mund zu empfangen, weit verbreitet und fast allgemeingültig. Diese organische Entwicklung kann als die Frucht der Spiritualität und der Verehrung der Eucharistie aus der Zeit der Kirchenväter betrachtet werden. Es gibt in der Tat einige Ermahnungen der Kirchenväter über die höchstmögliche Verehrung und Sorgfalt dem eucharistischen Leib des Herrn gegenüber, insbesondere im Hinblick auf die Bruchstücke des konsekrierten Brotes. Als man zu begreifen begann, dass die Bedingungen, unter denen die Erfordernisse der Ehrfurcht und des hochheiligen Charakters des eucharistischen Brotes nicht mehr garantiert werden konnten, hat die Kirche sowohl im Abendland wie auch im Morgenland in einer bewundernswerten Übereinstimmung und gleichsam instinktiv die Notwendigkeit erkannt, die heilige Kommunion den Laien nur in den Mund zu spenden. Der bekannte Liturgie Josef Andreas Jungmann erklärte, dass aufgrund der Spendung der heiligen Kommunion direkt in den Mund verschiedene Bedenken ausgeschlossen werden konnten: dass die Gläubigen saubere Hände haben müssen, das noch viel schwerwiegendere Bedenken, dass kein Bruchstück des konsekrierten Brotes verloren gehe und die Notwendigkeit, die Handfläche nach dem Empfang des Sakramentes zu reinigen. Das Kommuniontuch und später die Kommunionpatene werden der Ausdruck einer vermehrten Sorgfalt dem eucharistischen Sakrament gegenüber sein.<ref>Josef Andreas Jungmann, Missarum sollemnia, S. 463 f.</ref> Zu dieser Entwicklung hat in gleicher Weise eine wachsende Vertiefung des Glaubens an die Realpräsenz beigetragen, der sich im Abendland z. B. in der Praxis der Anbetung des feierlich ausgesetzten Allerheiligsten ausdrückte.

Die Weise der Kommunionausteilung heute

Die Mundkommunion muss unter Berücksichtigung der gesamten jetzigen Lage der Kirche bewahrt bleiben,<ref>vgl. 15. Mai 1969 Memoriale Domini (Wortlaut), Nr. 8; 21. Juni 1973 Dekret Eucharistiae sacramentum, Nr. 21; Mitteilung über die Handkommunion 1985.</ref> besonders deshalb, weil sie die Ehrfurcht, Schönheit und Würde der Eucharistie, die ihr gebührt, zum Ausdruck bringt. Dieser Brauch ist in keiner Weise der personalen Würde derjenigen abträglich, die einem so hohen Sakramente nahen: Er gehört zu jener Vorbereitung, die erforderlich ist, dass der Leib des Herrn auf die fruchtbarste Weise empfangen werde. Diese Ehrfurcht gebührt nicht dem gewöhnlichen Brot und Trank, sondern zeichnet die Kommunion des Leibes und Blutes des Herrn aus.<ref>Es ist unerlässlich, dass die Gläubigen im voraus eine Katechese über den Ritus erhalten und dass mit Nachdruck auf die Haltung der Anbetung und der Ehrfurcht hingewiesen wird, die dieses Geschehen verlangt (vgl. „Dominicae cenae“, Nr. 11: Mitteilung über die Handkommunion 1985, Nr. 5.</ref> Durch diese Kommunion „nimmt das Volk Gottes an den Gütern des österlichen Opfers teil, erneuert den Neuen, einmal in Christi Blut von Gott mit den Menschen geschlossenen Bund, der in Glaube und Hoffnung Vorzeichen und Vorläufer des endzeitlichen Mahles im Reiche des Vaters ist“.<ref>vgl. 15. Mai 1969 Memoriale Domini (Wortlaut), Nr. 8+9.</ref>

Partikel und Patene

Papst Pius XI. erließ 1929 die Ermahnung: "In der Verwaltung des Sakramentes der Eucharistie muss ein besonderer Eifer darauf verwendet werden, dass die Bruchstücke der konsekrierten Hostien nicht verloren gehen, da in einem jeden von ihnen der ganze Leib Christi gegenwärtig ist. Aus diesem Grund muss höchste Sorge getragen werden, dass von der Hostie nicht leicht Stücklein abbrechen und zu Boden fallen, wo sie sich - eine schreckliche Vorstellung! - mit dem Schmutz vermischen und mit Füßen zertreten werden könnten."<ref> Ritenkongregation: Instruktion Dominus salvator noster vom 26. März 1929 (AAS 21 [1929] 635): aus: Athanasius Schneider: Dominus est, S. 39+40.</ref>

Papst Paul VI. fährt 40 Jahre später gleichsam fort: Gläubige haben die Pflicht, im Rahmen ihrer Möglichkeiten Sorge zu tragen, dass keine Partikel fallengelassen oder verstreut werden<ref> vgl. Memoriale Domini (Wortlaut), Nr. 1905.</ref> und verloren gehen.<ref> vgl. Mitteilung über die Handkommunion, Nr. 6.</ref> Den Krumen des konsekrierten Brotes wurde liebevolle Sorgfalt gegenüber angewandt, wie der heilige Cyrill von Jerusalem und die Kirche immer empfohlen hat: „Wenn du zulassest, dass etwas dir wegfällt, so halte dafür, als hättest du aus deinen eigenen Gliedern etwas verloren."<ref>vgl. 15. Mai 1969 Memoriale Domini (Wortlaut), Nr. 9; Es muss darauf geachtet werden, dass kein Teilchen des konsekrierten Brotes verloren geht (vgl. Kongregation für die Glaubenslehre vom 2. Mai 1972, Prot.-Nr. 89/71: Notitiae 8 [1972] 227): Mitteilung über die Handkommunion 1985, Nr. 5.</ref> Deshalb ist bei der Mundkommunion eine Patene vorgeschrieben, "um die Gefahr zu vermeiden, dass die heilige Hostie oder einzelne Fragmente auf den Boden fallen"<ref>Redemptionis sacramentum Nr. 93.</ref>.Der Kommunizierende oder Messdiener hält die Patene, welche auf dem Kredenztisch vorbereit ist, unter den Mund bzw. Kinn (AEM 80; GRM 117+118). "Ist eine Hostie oder ein Partikel doch heruntergefallen, wird sie ehrfürchtig aufgehoben."<ref>Grundordnung des Römischen Messbuches Nr. 280.</ref>

Bei der Mundkommunion wird eine Profanierung der eucharistischen Gestalten abgewehrt.<ref>Instruktion Memoriale Domini vom 29. Mai 1969, Nr. 9.</ref>

Kommunion unter beiden Gestalten

Wenn die Kelchkommunion durch Eintauchen geschieht, tritt der Kommunikant zum Priester, wobei er die Kommunionpatene unter den Mund hält; der Priester hält das Gefäß mit den heiligen Hostien; an seiner Seite steht der Diener, der den Kelch hält. Der Priester nimmt eine Hostie, taucht einen Teil von ihr in den Kelch, zeigt sie und spricht dabei: "Der Leib und das Blut Christi" (Corpus et Sanguis Christi); der Kommunikant antwortet: "Amen", empfängt vom Priester das Sakrament mit dem Mund und entfernt sich darauf.<ref>GRM 2002, Nr. 287.</ref>

Wenn die Kommunion des Blutes Christi durch Trinken aus dem Kelch geschieht, geht der Kommunikant, nachdem er den Leib Christi empfangen hat, zum Diener am Kelch und bleibt vor ihm stehen. Der Diener spricht: "Das Blut Christi" (Sanguis Christi), der Kommunikant antwortet: "Amen". Der Diener reicht ihm den Kelch, den der Kommunikant selbst mit seinen Händen zum Mund führt. Der Kommunikant trinkt ein wenig aus dem Kelch, gibt ihn dem Diener zurück und entfernt sich; der Diener aber wischt den Kelchrand mit einem Kelchtuch ab.<ref>GRM 2002, Nr. 286.</ref>

Kniende Mundkommunion fördern

Bei der Reise Papst Benedikts XVI. nach Apulien am 14. und 15. Juni 2008 wurden eigens Kommunionbänke zur Spendung der Eucharistie aufgestellt, wie auch schon bei der Messe zum Fronleichnamsfest am 22. Mai. Papst Benedikt XVI. möchte den Empfang der Heiligen Eucharistie in kniender Form fördern. Ebenso soll die Mundkommunion die übliche Praxis werden, da diese besser die "Wahrheit der Realpräsenz in der Eucharistie" hervor hebe, so Guido Marini Ende Juni 2008. Dies helfe der Andacht der Gläubigen und führe leichter in den Sinn des Mysteriums ein.<ref>Päpstlicher Zeremonienmeister: Papst bevorzugt Mundkommunion Kath.net 26. Juni 2008.</ref>

Bei der Papstmesse wird nun ab Weihnachten 2010 die Heilige Eucharistie generell nur als kniende Mundkommunion gespendet. Benedikt XVI. hatte als Bischof von Rom den Indult für die Handkommunion bei Messen mit dem Heiligen Vater außer Kraft gesetzt. Allen Priestern wurde eine entsprechende Anweisung erteilt. Bisher empfingen nur diejenigen, die beim Papst kommunizierten, die heilige Gestalt auf Knien und in den Mund. Der Papst folgt damit der einzigen vom Missale Pauls VI. vorgesehenen Weise der Austeilung der Heiligen Kommunion an die Gläubigen und beabsichtigt, mit seiner Weise der Feier der Liturgie als „gutes Beispiel“ voranzugehen und Akzente zu setzen.<ref>Eine 'neue Liturgische Bewegung'? Kath.net am 28. Dezember 2010 von Armin Schwibach</ref> Damit wurde der Gefahr der nicht seltenen Missbräuche beim Kommunionempfang der bei Papstmessen anwesenden großen Menschenzahl entgegengewirkt. Immer wieder ist es vorgekommen, dass die Heilige Kommunion in einem Massenandrang nicht würdig empfangen wurde oder dass Menschen die Hostie etwa als „Souvenir“ einsteckten.<ref>Indult für die Handkommunion außer Kraft gesetzt Kath.net am 28. Dezember 2010.</ref>

"Es ist niemals erlaubt, einem Gläubigen die heilige Kommunion zu verweigern, der diese kniend empfangen will". Diese Art, die Kommunion zu empfangen, ist "eine alte Tradition, die seit Jahrhunderten besteht"; sie ist "eine besonders ausdrucksvolle Geste der Anbetung, ganz und gar angemessen, die reale und substantielle Präsenz unseres Herrn Jesus Christus zu zeigen", so die Kongregation für den Gottesdienst im Jahr 2002.<ref>"Notitiae" 1. Juli 2002, Prot. n. 1322/02/L: Vatikan: Kniender Kommunionempfang darf nicht verweigert werden Kath.net am 7 Februar 2003; vgl, Chilenischer Prälat verweigert knieenden Gläubigen die heilige Kommunion CNA am 26. April 2019</ref>

Päpstliche Schreiben und Literatur beim Artikel Handkommunion

Neue liturgische Bewegung

Weblinks

Anmerkungen

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