Vorsitz einer Bischofskonferenz: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 12. Juli 2019, 17:16 Uhr

Antwort

Päpstlicher Rat für die Interpretation von Gesetzestexten
im Pontifikat von Papst
Johannes Paul II.
über den Vorsitz einer Bischofskonferenz
18. Januar 1988, veröffentlicht am 10. März

(Quelle: Der Apostolische Stuhl 1989, S. 1486)
Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist


Die Mitglieder des Päpstlichen Rates für die Interpretation von Gesetzestexten haben sich in ihrer Vollversammlung vom 18. Januar 1988 für folgende Antwort auf die ihnen vorgelegte Frage entschieden:

Ob ein Weihbischof in der Bischofskonferenz das Amt des Vorsitzenden (oder des stellvertretenden Vorsitzenden) ausüben kann.

Ob er dieses tun kann in den Zusammenkünften der Bischöfe einer Kirchenprovinz, von denen der Can. 434 des Kirchenrechts handelt.

Antwort ist für beide Fälle negativ.

In der dem Unterzeichneten am 23. Mai 1988 gewährten Audienz hat der Papst die Veröffentlichung dieser Entscheidung angeordnet.

Kardinal Rosalio J. Castillo Lara

Präsident
Julian Herranz Casado

Sekretär