Lehramt: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Lehramt''' (magisterium) bedeutet, der von [[Christus]] seiner [[Kirche]] in den [[Apostel]]n und ihren Nachfolgern, dem [[Papst]] und den [[Bischöfe]]n, gegebene Auftrag, seine Lehre durch den [[Heiligen Geist]] unverfälscht allen Menschen zu verkünden. Dieser Beistand macht den wesentlichen Unterschied aus, zwischen dem Lehramt der Nachfolger der Apostel und einer Lehrtätigkeit, die auf wissenschaftlichen Forschungen über den Glauben gründet, wie es bei Theologieprofessoren der Fall ist.<ref> [[Giovanni Sala]] SJ: Das kirchliche Lehramt. Außerordentliches und ordentliches Lehramt unter dem Beistand des Heiligen Geistes ([http://www.ik-augsburg.de/pdf/hefte/13.pdfl Heft 13], S. 3).</ref>  
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'''Lehramt''' (magisterium) bedeutet, der von [[Christus]] seiner [[Kirche]] in den [[Apostel]]n und ihren Nachfolgern, dem [[Papst]] und den [[Bischöfe]]n, gegebene Auftrag, seine Lehre durch den [[Heiligen Geist]] unverfälscht allen Menschen zu verkünden. Dieser Beistand macht den wesentlichen Unterschied aus, zwischen dem Lehramt der Nachfolger der Apostel und einer Lehrtätigkeit, die auf wissenschaftlichen Forschungen über den Glauben gründet, wie es bei Theologieprofessoren der Fall ist.<ref> [[Giovanni Sala]] SJ: Das kirchliche Lehramt. Außerordentliches und ordentliches Lehramt unter dem Beistand des Heiligen Geistes ([http://www.ik-augsburg.de/pdf/hefte/13.pdf Heft 13], S. 3).</ref>  
  
Das Lehramt ist ein Teil der [[drei Ämter Christi]], die in der Kirche gegenwärtig sind. Die [[Soteriologie|soteriologische]] Bedeutung des ''magisterium ecclesiae'' ergibt sich daraus, dass die Kirche religiöse Unwissenheit als Folge der [[Sünde]] sieht. Denn ohne wahrhaftige Gotteserkenntnis bleibt der [[Mensch]] von [[Gott]] getrennt. Im Johannes-Evangelium im Kapitel 8,32 heißt es: "Dann werdet ihr die [[Wahrheit]] erkennen und die Wahrheit wird euch befreien"; ''veritas liberabit vos!'' (vgl. auch: [[Aeterni patris (Wortlaut)#1. Die Kirche ist die Lehrmeisterin der Religion|Aeterni patris Nr. 1]]).
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Das Lehramt ist ein Teil der [[drei Ämter Christi]], die in der Kirche gegenwärtig sind. Die [[Soteriologie|soteriologische]] Bedeutung des ''magisterium ecclesiae'' ergibt sich daraus, dass die Kirche religiöse Unwissenheit als Folge der [[Sünde]] sieht. Denn ohne wahrhaftige Gotteserkenntnis bleibt der [[Mensch]] von [[Gott]] getrennt. Im Johannes-Evangelium im Kapitel {{BB|Joh|8|32}} heißt es: "Dann werdet ihr die [[Wahrheit]] erkennen und die Wahrheit wird euch befreien"; ''veritas liberabit vos!'' (vgl. auch: [[Aeterni patris (Wortlaut)#1. Die Kirche ist die Lehrmeisterin der Religion|Aeterni patris Nr. 1]]).
 
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==Reichweite des Lehramtes ==
 
==Reichweite des Lehramtes ==
  
 
Die Dogmatische [[Konstitution]] [[Dei filius]] des [[Erstes Vatikanisches Konzil|I. Vatikanischen Konzils]] sagt wörtlich in der [[Dei filius (Wortlaut)#und doch frei|Nr. 19]]:  
 
Die Dogmatische [[Konstitution]] [[Dei filius]] des [[Erstes Vatikanisches Konzil|I. Vatikanischen Konzils]] sagt wörtlich in der [[Dei filius (Wortlaut)#und doch frei|Nr. 19]]:  
:Mit dem "göttlichen und katholischen Glauben muss man nun an all dem festhalten, was das [[Bibel|geschriebene]] oder [[Tradition|überlieferte]] [[Wort Gottes]] enthält und die [[Kirche]] als von [[Gott]] geoffenbart zu glauben vorstellt, - sei es in [[Ex cathedra|feierlichem Lehrentscheid]] (=außerordentlich durch den [[Papst]]), sei es in Ausübung ihres gewöhnlichen allgemeinen (=ordentlichen) Lehramtes."
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:Mit dem "göttlichen und katholischen Glauben muss man nun an all dem festhalten, was das [[Bibel|geschriebene]] oder [[Tradition|überlieferte]] [[Wort Gottes]] enthält und die [[Kirche]] als von [[Gott]] geoffenbart zu glauben vorstellt." <br>
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Letzteres kann durch eine konziliare bzw. päpstliche [[Definition]] (außerordentliches Lehramt) oder durch das ordentliche und allgemeine Lehramt geschehen (z. B [[Enzyklika|Enzykliken]], [[Apostolisches Schreiben|Apostolische Schreiben]] vgl. [[Ordinatio sacerdotalis (Wortlaut)|Ordinatio sacerdotalis]]: [[CIC]] 1983, [[Codex des kanonischen Rechtes 1983#BUCH III: VERKÜNDIGUNGSDIENST DER KIRCHE|can 749]]).
  
 
Die [[Kongregation für die Glaubenslehre|Kongregation des Heiligen Offizium]]s erklärt in [[Mysterium ecclesiae]] (am [[24. Juni]] [[1973]]): [[Mysterium ecclesiae (Wortlaut)#3. Die Unfehlbarkeit des Lehramtes der Kirche|Nr. 3]]:
 
Die [[Kongregation für die Glaubenslehre|Kongregation des Heiligen Offizium]]s erklärt in [[Mysterium ecclesiae]] (am [[24. Juni]] [[1973]]): [[Mysterium ecclesiae (Wortlaut)#3. Die Unfehlbarkeit des Lehramtes der Kirche|Nr. 3]]:
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:"Die [[Bischöfe]], die in Gemeinschaft mit dem [[Papst|römischen Bischof]] lehren, sind von allen als Zeugen der göttlichen und katholischen Wahrheit zu verehren. Die Gläubigen aber müssen mit einem im Namen Christi vorgetragenen Spruch ihres Bischofs in Glaubens- und Sittensachen übereinkommen und ihm mit religiös gegründetem [[Gehorsam]] anhangen. Dieser religiöse [[Gehorsam]] des [[Wille]]ns und [[Verstand]]es ist in besonderer Weise dem authentischen Lehramt des Bischofs von Rom, auch wenn er nicht kraft höchster Lehrautorität spricht, zu leisten; nämlich so, dass sein oberstes Lehramt ehrfürchtig anerkannt und den von ihm vorgetragenen Urteilen aufrichtige Anhänglichkeit gezollt wird, entsprechend der von ihm kundgetanen Auffassung und Absicht. Diese läßt sich vornehmlich erkennen aus der Art der Dokumente, der Häufigkeit der Vorlage ein und derselben Lehre, und der Sprechweise."
 
:"Die [[Bischöfe]], die in Gemeinschaft mit dem [[Papst|römischen Bischof]] lehren, sind von allen als Zeugen der göttlichen und katholischen Wahrheit zu verehren. Die Gläubigen aber müssen mit einem im Namen Christi vorgetragenen Spruch ihres Bischofs in Glaubens- und Sittensachen übereinkommen und ihm mit religiös gegründetem [[Gehorsam]] anhangen. Dieser religiöse [[Gehorsam]] des [[Wille]]ns und [[Verstand]]es ist in besonderer Weise dem authentischen Lehramt des Bischofs von Rom, auch wenn er nicht kraft höchster Lehrautorität spricht, zu leisten; nämlich so, dass sein oberstes Lehramt ehrfürchtig anerkannt und den von ihm vorgetragenen Urteilen aufrichtige Anhänglichkeit gezollt wird, entsprechend der von ihm kundgetanen Auffassung und Absicht. Diese läßt sich vornehmlich erkennen aus der Art der Dokumente, der Häufigkeit der Vorlage ein und derselben Lehre, und der Sprechweise."
  
Das Lehramt ist "befugt, zu beurteilen, ob Meinungen, die im [[Volk Gottes]] anzufinden sind und die den '[[Sensus fidei|Sensus fidelium]]' darzustellen scheinen, tatsächlich mit der Wahrheit der von den [[Apostel]]n empfangenen [[Tradition]] übereinstimmen." [[John Henry Newman]] sagte dazu: „Die Gabe, jedweden Teil dieser Tradition zu erkennen, zu unterscheiden, zu definieren, zu promulgieren und durchzusetzen, wohnt nur der ,Ecclesia docens‘ inne.“<ref>[[John Henry Newman|Newman]], On Consulting the Faithful, S. 63.</ref> "So gebührt die Beurteilung über die Echtheit des 'Sensus fidelium' letztlich weder den Gläubigen selbst noch der [[Theologie]], sondern dem Lehramt. Dennoch ist der [[Glaube]], dem dies dient, wie bereits hervorgehoben wurde, der Glaube der Kirche, der in allen Gläubigen lebt, daher übt das Lehramt sein wichtiges Aufsichtsamt immer innerhalb des gemeinschaftlichen Lebens der Kirche aus."<ref>Ganzer Abschnitt: [[Internationale Theologische Kommission]]: Schreiben [[Sensus fidei im Leben der Kirche]] vom 5. März 2014, [[Sensus fidei im Leben der Kirche (Wortlaut)#b) Das Lehramt stärkt, erkennt und beurteilt den „Sensus fidelium“|Nr. 77]].</ref>
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Das Lehramt ist "befugt, zu beurteilen, ob Meinungen, die im [[Volk Gottes]] anzufinden sind und die den '[[Sensus fidei|Sensus fidelium]]' darzustellen scheinen, tatsächlich mit der Wahrheit der von den [[Apostel]]n empfangenen [[Tradition]] übereinstimmen." [[John Henry Newman]] sagte dazu: „Die Gabe, jedweden Teil dieser Tradition zu erkennen, zu unterscheiden, zu definieren, zu promulgieren und durchzusetzen, wohnt nur der ,Ecclesia docens‘(lehrende Kirche) inne.“<ref>[[John Henry Newman|Newman]], On Consulting the Faithful, S. 63.</ref> "So gebührt die Beurteilung über die Echtheit des 'Sensus fidelium' letztlich weder den Gläubigen selbst, noch der [[Theologie]], sondern dem Lehramt. Dennoch ist der [[Glaube]], dem dies dient, wie bereits hervorgehoben wurde, der Glaube der Kirche, der in allen Gläubigen lebt, daher übt das Lehramt sein wichtiges Aufsichtsamt immer innerhalb des gemeinschaftlichen Lebens der Kirche aus."<ref>Ganzer Abschnitt: [[Internationale Theologische Kommission]]: Schreiben [[Sensus fidei im Leben der Kirche]] vom 5. März 2014, [[Sensus fidei im Leben der Kirche (Wortlaut)#b) Das Lehramt stärkt, erkennt und beurteilt den „Sensus fidelium“|Nr. 77]].</ref>
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Das [[Kirchenrecht]] aus dem Jahre 1983 besagt, dass wenn eines [[Taufe|Getaufter]], der ein [[Dogma]] leugnet oder auf einen [[Zweifel]] an einer definitiv von der [[Kirche]] als geoffenbart erklärten Glaubenswahrheit beharrt, sich die [[Exkommunikation]] als Tatstrafe zu ([[CIC]], [[Codex des kanonischen Rechtes 1983#TITEL I: STRAFTATEN GEGEN DIE RELIGION UND DIE EINHEIT DER KIRCHE|can 1364, § 1]]) zuzieht.
  
 
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Das Lehramt der Kirche steht nicht über dem geschriebenen oder überlieferten Wort Gottes, sondern dient ihm, indem es nichts lehrt, als was überliefert ist (vgl. [[Dei verbum]], 10). Das Lehramt seinerseits, dem Christus die Bewahrung, die Verteidigung und die Auslegung des [[Glaubensgut]]s anvertraut hat, hat die Aufgabe, auch die früheren Texte des Lehramts auf authentische Weise im Licht der ununterbrochenen [[Tradition]] zu erklären und zu verdeutlichen, die gewiss in der Kirche mit dem Beistand des [[Heiligen Geist]]es voranschreitet, aber niemals mit einer Neuheit, die dem Vorhergehenden widerspricht, sondern mit einem besseren Verständnis des [[Glaubensgut]]s „in derselben Lehre, demselben Sinn und derselben Auffassung“ (vgl. Vat. I, [[Dei filius]], 4 und Vat. II, [[Dei verbum]], 8). Das heißt z. B., wenn eine Auslegung oder ein Verständnis oder eine Praxis des Zweiten Vatikanums vorgeschlagen werden, die eine Diskontinuität oder einen Bruch mit der zuvor vom Lehramt definierten oder gelehrten katholischen Doktrin darstellt, muss diese Auslegung als falsch oder unangemessen zurückgewiesen werden.<ref>Das Problem ist also nicht das [[Zweites Vatikanisches Konzil|Zweite Vatikanische Konzil]] als solches, sondern eine gewisse Weise, das Konzil zu verstehen, anzuwenden und zu praktizieren, also der sogenannte „[[Geist des Konzils]]". Interview von [[Guido Pozzo]] mit [[Die Tagespost]] am 17. März 2017.</ref>
 
Das Lehramt der Kirche steht nicht über dem geschriebenen oder überlieferten Wort Gottes, sondern dient ihm, indem es nichts lehrt, als was überliefert ist (vgl. [[Dei verbum]], 10). Das Lehramt seinerseits, dem Christus die Bewahrung, die Verteidigung und die Auslegung des [[Glaubensgut]]s anvertraut hat, hat die Aufgabe, auch die früheren Texte des Lehramts auf authentische Weise im Licht der ununterbrochenen [[Tradition]] zu erklären und zu verdeutlichen, die gewiss in der Kirche mit dem Beistand des [[Heiligen Geist]]es voranschreitet, aber niemals mit einer Neuheit, die dem Vorhergehenden widerspricht, sondern mit einem besseren Verständnis des [[Glaubensgut]]s „in derselben Lehre, demselben Sinn und derselben Auffassung“ (vgl. Vat. I, [[Dei filius]], 4 und Vat. II, [[Dei verbum]], 8). Das heißt z. B., wenn eine Auslegung oder ein Verständnis oder eine Praxis des Zweiten Vatikanums vorgeschlagen werden, die eine Diskontinuität oder einen Bruch mit der zuvor vom Lehramt definierten oder gelehrten katholischen Doktrin darstellt, muss diese Auslegung als falsch oder unangemessen zurückgewiesen werden.<ref>Das Problem ist also nicht das [[Zweites Vatikanisches Konzil|Zweite Vatikanische Konzil]] als solches, sondern eine gewisse Weise, das Konzil zu verstehen, anzuwenden und zu praktizieren, also der sogenannte „[[Geist des Konzils]]". Interview von [[Guido Pozzo]] mit [[Die Tagespost]] am 17. März 2017.</ref>
  
Dem Lehramt entspricht von seiten der Menschen die Pflicht, alles gläubig anzunehmen, was die Kirche durch den Papst und die Bischöfe in Sachen des Glaubens und der Sitten als von [[Gott]] geoffenbart oder mit geoffenbarten [[Wahrheit]]en zusammenhängend oder als dogmatische Tatsachen vorlegt. Man kann auch sagen, dass der Papst und die Bischöfe das kirchliche Lehramt bilden. Um sie in Ausübung ihres Amtes vor Irrtum zu bewahren, hat ihnen [[Christus]] seinen eigenen Beistand verheißen ("Siehe, ich bin bei euch alle Tage." {{B|Mt|28|20}}) und ihnen den [[Heiliger Geist|Heiligen Geist]] gesandt. Wenn also die Kirche kraft ihrer höchsten Lehrautorität in Sachen des Glaubens oder der Sitten von ihren Gliedern absoluten und unwiderruflichen Glaubensgehorsam verlangt, muß sie unfehlbar sein. Dieser Fall liegt vor bei den feierlichen Lehrentscheidungen auf allgemeinen Konzilien (Konzilsentscheidungen) und bei feierlichen dogmatischen Definittonen der Päpste (Kathedralentscheidungen), aber auch, wenn die gesamte Kirche, d. h. moralisch alle Bischöfe in Übereinstimmung mit dem Papste, auf der ganzen Welt durch die gewöhnliche Glaubensverkündigung in [[Predigt]] und [[Katechese]], gewöhnliche päpstliche Lehräußerungen, bischöfliche Hirtenbriefe usw. etwas als sicher geoffenbarte und darum zu  glaubende [[Wahrheit]] lehren.  
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Dem Lehramt entspricht von seiten der Menschen die [[Pflicht]], alles gläubig anzunehmen, was die Kirche durch den Papst und die Bischöfe in Sachen des Glaubens und der Sitten als von [[Gott]] geoffenbart oder mit geoffenbarten [[Wahrheit]]en zusammenhängend oder als [[dogma]]tische Tatsachen vorlegt. Man kann auch sagen, dass der Papst und die Bischöfe das kirchliche Lehramt bilden. Um sie in Ausübung ihres Amtes vor [[Irrtum]] zu bewahren, hat ihnen [[Christus]] seinen eigenen Beistand verheißen ("Siehe, ich bin bei euch alle Tage." {{B|Mt|28|20}}) und ihnen den [[Heiliger Geist|Heiligen Geist]] gesandt. Wenn also die Kirche kraft ihrer höchsten Lehrautorität in Sachen des Glaubens oder der Sitten von ihren Gliedern absoluten und unwiderruflichen [[Glauben]]s[[gehorsam]] verlangt, muss sie [[Unfehlbarkeit|unfehlbar]] sein. Dieser Fall liegt vor bei den feierlichen Lehrentscheidungen auf allgemeinen Konzilien (Konzilsentscheidungen) und bei feierlichen [[dogma]]tischen [[Definitition]]en der Päpste ([[Ex cathedra|Kathedralentscheidungen]] (vgl. ''[[Pastor aeternus]], [[Pastor aeternus (Wortlaut)#Feierliche Dogmenerklärung|Nr. 21]]; vgl. auch: [[KKK]], [[Katechismus der Katholischen Kirche I. Teil: Das Glaubensbekenntnis#III Die Auslegung des Glaubenserbes|88]]), aber auch, wenn die gesamte Kirche, d. h. moralisch alle Bischöfe in Übereinstimmung mit dem Papste, auf der ganzen Welt durch die gewöhnliche Glaubensverkündigung lehrt.
  
Dagegen sind der einzelne Bischof oder ein Provinzial- und Plenarkonzil nicht unfehlbar, ebenso der Papst nicht, solange er nicht seine höchste Lehrautorität einsetzen will. Das gilt für gewöhnlich von seinen Rundschreiben ([[Enzyklika|Enzykliken]]), [[Breve]]n, [[Apostolische Konstitution]]en, [[Motu proprio|Motu proprien]], Briefen sowie von den Bestimmungen und Erlassen der [[Römische Kurie|römischen Kongregationen]]. Da es sich aber auch in diesen Fällen um authentische, d. h. kraft einer von [[Christus]] verliehenen Vollmacht getane Lehräußerungen der [[Kirche]] handelt, ist auch damit die Pflicht gegeben, das persönliche  Urteil dem der Kirche zu unterwerfen, solange nicht das Gegenteil sicher feststeht. Im letzteren Falle ist wenigstens medialer Druck zu unterlassen; es ist jedoch nicht verboten, die entgegenstehenden Gründe den betreffenden kirchlichen Stellen vorzulegen mit der inneren Bereitschaft, ihnen die letzte Entscheidung zu überlassen. Damit ist nicht gesagt, dass der Katholik unter Umständen verpflichtet sein könnte, einen Irrtum zu glauben; denn bei den nur authentischen, nicht unfehlbaren kirchlichen Lehräußerungen wird der Natur der Sache entsprechend keine absolute unwiderrufliche Glaubenszustimmung verlangt, sondern nur eine bedingte, d. h., solange nicht das Gegenteil erwiesen ist. Wenn die Kirche mehr verlangte, würde sie ihre unfehlbare Autorität einsetzen. Das Lehramt ist, wie das [[Hirtenamt]] an die Hierarchie der Jurisdiktion geknüpft und wird übertragen mit einem entsprechenden kirchlichem Amt oder durch kirchlichen Lehrauftrag ([[missio canonica]]). Seine Träger sind darum in erster Linie der Papst und die Ortsordinarien, in untergeordnetem Grade und nur in Abhängigkeit vom [[Papst]] und den [[Bischöfe]]n alle, die von Amts wegen oder durch besonderen kirchlichen Lehrauftrag bestellt sind, die christliche Lehre zu verkünden, also in etwa auch von der Kirche bestellte Laienkatecheten und -katechetinnen.  
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Dagegen sind der einzelne Bischof oder ein Provinzial- und Plenarkonzil nicht unfehlbar, ebenso der Papst nicht, solange er nicht seine höchste Lehrautorität einsetzen will. Andere Bestimmungen der Päpste, sowie Erlasse der [[Römische Kurie|römischen Kongregationen]] sind nicht unfehlbar. Da es sich aber auch in diesen Fällen um authentische, d. h. kraft einer von [[Christus]] verliehenen Vollmacht getane Äußerungen der [[Kirche]] handelt, ist auch damit die Pflicht gegeben, das persönliche  Urteil dem der Kirche zu unterwerfen, solange nicht das Gegenteil sicher feststeht. Im letzteren Falle ist wenigstens medialer Druck zu unterlassen; es ist jedoch nicht verboten, die entgegenstehenden Gründe den betreffenden kirchlichen Stellen vorzulegen mit der inneren Bereitschaft, ihnen die letzte Entscheidung zu überlassen. Damit ist nicht gesagt, dass der Katholik unter Umständen verpflichtet sein könnte, einen Irrtum zu glauben; denn bei den nur authentischen, nicht unfehlbaren kirchlichen Lehräußerungen wird der Natur der Sache entsprechend keine absolute unwiderrufliche Glaubenszustimmung verlangt, sondern nur eine bedingte. Wenn die Kirche mehr verlangte, würde sie ihre unfehlbare Autorität einsetzen. Das Lehramt ist, wie das [[Hirtenamt]] an die Hierarchie der Jurisdiktion geknüpft und wird übertragen mit einem entsprechenden kirchlichem Amt oder durch kirchlichen Lehrauftrag ([[missio canonica]]). Seine Träger sind darum in erster Linie der Papst und die Ortsordinarien, in untergeordnetem Grade und nur in Abhängigkeit vom [[Papst]] und den [[Bischöfe]]n alle, die von Amts wegen oder durch besonderen kirchlichen Lehrauftrag bestellt sind, die christliche Lehre zu verkünden, also in etwa auch von der Kirche bestellte Laienkatecheten und -katechetinnen.<ref>vgl. [[Giovanni Sala]] SJ: Das kirchliche Lehramt. Außerordentliches und ordentliches Lehramt unter dem Beistand des Heiligen Geistes. Schriften des Initiativkreises katholischer Priester in der Diözese Augsburg, ([http://www.ik-augsburg.de/pdf/hefte/13.pdf Heft 13]).</ref>
  
 
'''siehe:''' [[Theologe#Öffentliche Oppositionshaltungen von Theologen und ein „paralleles Lehramt“|Öffentliche Oppositionshaltungen von Theologen und ein „paralleles Lehramt“]]
 
'''siehe:''' [[Theologe#Öffentliche Oppositionshaltungen von Theologen und ein „paralleles Lehramt“|Öffentliche Oppositionshaltungen von Theologen und ein „paralleles Lehramt“]]
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* 24. Mai 1990 [[Kongregation für die Glaubenslehre]]: [[Instruktion]] [[Donum veritatis]] über die kirchlichen Berufung des [[Theologe]]n.  
 
* 24. Mai 1990 [[Kongregation für die Glaubenslehre]]: [[Instruktion]] [[Donum veritatis]] über die kirchlichen Berufung des [[Theologe]]n.  
  
==Literatur==
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'''Siehe auch: ''' [[:Kategorie:Lehramtstexte (Wortlaut)]], [[:Kategorie:Bischofsworte]].
* [[Giovanni Sala]] SJ: Das kirchliche Lehramt. Außerordentliches und ordentliches Lehramt unter dem Beistand des Heiligen Geistes. Schriften des Initiativkreises katholischer Priester in der Diözese Augsburg, ([http://www.ik-augsburg.de/pdf/hefte/13.pdf Heft 13]).
 
 
 
'''Siehe auch: ''' [[:Kategorie:Lehramtstexte]], [[:Kategorie:Bischofsworte]].
 
  
 
==Weblinks==
 
==Weblinks==

Version vom 19. November 2018, 10:18 Uhr

#default =bibleserver.com">EU }})

Lehramt (magisterium) bedeutet, der von Christus seiner Kirche in den Aposteln und ihren Nachfolgern, dem Papst und den Bischöfen, gegebene Auftrag, seine Lehre durch den Heiligen Geist unverfälscht allen Menschen zu verkünden. Dieser Beistand macht den wesentlichen Unterschied aus, zwischen dem Lehramt der Nachfolger der Apostel und einer Lehrtätigkeit, die auf wissenschaftlichen Forschungen über den Glauben gründet, wie es bei Theologieprofessoren der Fall ist.<ref> Giovanni Sala SJ: Das kirchliche Lehramt. Außerordentliches und ordentliches Lehramt unter dem Beistand des Heiligen Geistes (Heft 13, S. 3).</ref>

Das Lehramt ist ein Teil der drei Ämter Christi, die in der Kirche gegenwärtig sind. Die soteriologische Bedeutung des magisterium ecclesiae ergibt sich daraus, dass die Kirche religiöse Unwissenheit als Folge der Sünde sieht. Denn ohne wahrhaftige Gotteserkenntnis bleibt der Mensch von Gott getrennt. Im Johannes-Evangelium im Kapitel 8{{#if:32|,32}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }} heißt es: "Dann werdet ihr die Wahrheit erkennen und die Wahrheit wird euch befreien"; veritas liberabit vos! (vgl. auch: Aeterni patris Nr. 1).

Reichweite des Lehramtes

Die Dogmatische Konstitution Dei filius des I. Vatikanischen Konzils sagt wörtlich in der Nr. 19:

Mit dem "göttlichen und katholischen Glauben muss man nun an all dem festhalten, was das geschriebene oder überlieferte Wort Gottes enthält und die Kirche als von Gott geoffenbart zu glauben vorstellt."

Letzteres kann durch eine konziliare bzw. päpstliche Definition (außerordentliches Lehramt) oder durch das ordentliche und allgemeine Lehramt geschehen (z. B Enzykliken, Apostolische Schreiben vgl. Ordinatio sacerdotalis: CIC 1983, can 749).

Die Kongregation des Heiligen Offiziums erklärt in Mysterium ecclesiae (am 24. Juni 1973): Nr. 3:

Nach katholischer Lehre erstreckt sich die Unfehlbarkeit des kirchlichen Lehramtes aber nicht nur auf die Glaubenshinterlage, sondern auch auf die Gegenstände, ohne die dieses Glaubensgut nicht in rechter Weise bewahrt und entfaltet werden kann."

Die Dogmatische Konstitution Lumen gentium des II. Vatikanischen Konzils, betont in Nr. 25:

"Die Bischöfe, die in Gemeinschaft mit dem römischen Bischof lehren, sind von allen als Zeugen der göttlichen und katholischen Wahrheit zu verehren. Die Gläubigen aber müssen mit einem im Namen Christi vorgetragenen Spruch ihres Bischofs in Glaubens- und Sittensachen übereinkommen und ihm mit religiös gegründetem Gehorsam anhangen. Dieser religiöse Gehorsam des Willens und Verstandes ist in besonderer Weise dem authentischen Lehramt des Bischofs von Rom, auch wenn er nicht kraft höchster Lehrautorität spricht, zu leisten; nämlich so, dass sein oberstes Lehramt ehrfürchtig anerkannt und den von ihm vorgetragenen Urteilen aufrichtige Anhänglichkeit gezollt wird, entsprechend der von ihm kundgetanen Auffassung und Absicht. Diese läßt sich vornehmlich erkennen aus der Art der Dokumente, der Häufigkeit der Vorlage ein und derselben Lehre, und der Sprechweise."

Das Lehramt ist "befugt, zu beurteilen, ob Meinungen, die im Volk Gottes anzufinden sind und die den 'Sensus fidelium' darzustellen scheinen, tatsächlich mit der Wahrheit der von den Aposteln empfangenen Tradition übereinstimmen." John Henry Newman sagte dazu: „Die Gabe, jedweden Teil dieser Tradition zu erkennen, zu unterscheiden, zu definieren, zu promulgieren und durchzusetzen, wohnt nur der ,Ecclesia docens‘(lehrende Kirche) inne.“<ref>Newman, On Consulting the Faithful, S. 63.</ref> "So gebührt die Beurteilung über die Echtheit des 'Sensus fidelium' letztlich weder den Gläubigen selbst, noch der Theologie, sondern dem Lehramt. Dennoch ist der Glaube, dem dies dient, wie bereits hervorgehoben wurde, der Glaube der Kirche, der in allen Gläubigen lebt, daher übt das Lehramt sein wichtiges Aufsichtsamt immer innerhalb des gemeinschaftlichen Lebens der Kirche aus."<ref>Ganzer Abschnitt: Internationale Theologische Kommission: Schreiben Sensus fidei im Leben der Kirche vom 5. März 2014, Nr. 77.</ref>

Das Kirchenrecht aus dem Jahre 1983 besagt, dass wenn eines Getaufter, der ein Dogma leugnet oder auf einen Zweifel an einer definitiv von der Kirche als geoffenbart erklärten Glaubenswahrheit beharrt, sich die Exkommunikation als Tatstrafe zu (CIC, can 1364, § 1) zuzieht.

Erklärung

Das Lehramt der Kirche steht nicht über dem geschriebenen oder überlieferten Wort Gottes, sondern dient ihm, indem es nichts lehrt, als was überliefert ist (vgl. Dei verbum, 10). Das Lehramt seinerseits, dem Christus die Bewahrung, die Verteidigung und die Auslegung des Glaubensguts anvertraut hat, hat die Aufgabe, auch die früheren Texte des Lehramts auf authentische Weise im Licht der ununterbrochenen Tradition zu erklären und zu verdeutlichen, die gewiss in der Kirche mit dem Beistand des Heiligen Geistes voranschreitet, aber niemals mit einer Neuheit, die dem Vorhergehenden widerspricht, sondern mit einem besseren Verständnis des Glaubensguts „in derselben Lehre, demselben Sinn und derselben Auffassung“ (vgl. Vat. I, Dei filius, 4 und Vat. II, Dei verbum, 8). Das heißt z. B., wenn eine Auslegung oder ein Verständnis oder eine Praxis des Zweiten Vatikanums vorgeschlagen werden, die eine Diskontinuität oder einen Bruch mit der zuvor vom Lehramt definierten oder gelehrten katholischen Doktrin darstellt, muss diese Auslegung als falsch oder unangemessen zurückgewiesen werden.<ref>Das Problem ist also nicht das Zweite Vatikanische Konzil als solches, sondern eine gewisse Weise, das Konzil zu verstehen, anzuwenden und zu praktizieren, also der sogenannte „Geist des Konzils". Interview von Guido Pozzo mit Die Tagespost am 17. März 2017.</ref>

Dem Lehramt entspricht von seiten der Menschen die Pflicht, alles gläubig anzunehmen, was die Kirche durch den Papst und die Bischöfe in Sachen des Glaubens und der Sitten als von Gott geoffenbart oder mit geoffenbarten Wahrheiten zusammenhängend oder als dogmatische Tatsachen vorlegt. Man kann auch sagen, dass der Papst und die Bischöfe das kirchliche Lehramt bilden. Um sie in Ausübung ihres Amtes vor Irrtum zu bewahren, hat ihnen Christus seinen eigenen Beistand verheißen ("Siehe, ich bin bei euch alle Tage." {{#ifeq: Evangelium nach Matthäus | Lehramt |{{#if: Mt|Mt|Evangelium nach Matthäus}}|{{#if: Mt |Mt|Evangelium nach Matthäus}}}} 28{{#if:20|,20}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}) und ihnen den Heiligen Geist gesandt. Wenn also die Kirche kraft ihrer höchsten Lehrautorität in Sachen des Glaubens oder der Sitten von ihren Gliedern absoluten und unwiderruflichen Glaubensgehorsam verlangt, muss sie unfehlbar sein. Dieser Fall liegt vor bei den feierlichen Lehrentscheidungen auf allgemeinen Konzilien (Konzilsentscheidungen) und bei feierlichen dogmatischen Definititionen der Päpste (Kathedralentscheidungen (vgl. Pastor aeternus, Nr. 21; vgl. auch: KKK, 88), aber auch, wenn die gesamte Kirche, d. h. moralisch alle Bischöfe in Übereinstimmung mit dem Papste, auf der ganzen Welt durch die gewöhnliche Glaubensverkündigung lehrt.

Dagegen sind der einzelne Bischof oder ein Provinzial- und Plenarkonzil nicht unfehlbar, ebenso der Papst nicht, solange er nicht seine höchste Lehrautorität einsetzen will. Andere Bestimmungen der Päpste, sowie Erlasse der römischen Kongregationen sind nicht unfehlbar. Da es sich aber auch in diesen Fällen um authentische, d. h. kraft einer von Christus verliehenen Vollmacht getane Äußerungen der Kirche handelt, ist auch damit die Pflicht gegeben, das persönliche Urteil dem der Kirche zu unterwerfen, solange nicht das Gegenteil sicher feststeht. Im letzteren Falle ist wenigstens medialer Druck zu unterlassen; es ist jedoch nicht verboten, die entgegenstehenden Gründe den betreffenden kirchlichen Stellen vorzulegen mit der inneren Bereitschaft, ihnen die letzte Entscheidung zu überlassen. Damit ist nicht gesagt, dass der Katholik unter Umständen verpflichtet sein könnte, einen Irrtum zu glauben; denn bei den nur authentischen, nicht unfehlbaren kirchlichen Lehräußerungen wird der Natur der Sache entsprechend keine absolute unwiderrufliche Glaubenszustimmung verlangt, sondern nur eine bedingte. Wenn die Kirche mehr verlangte, würde sie ihre unfehlbare Autorität einsetzen. Das Lehramt ist, wie das Hirtenamt an die Hierarchie der Jurisdiktion geknüpft und wird übertragen mit einem entsprechenden kirchlichem Amt oder durch kirchlichen Lehrauftrag (missio canonica). Seine Träger sind darum in erster Linie der Papst und die Ortsordinarien, in untergeordnetem Grade und nur in Abhängigkeit vom Papst und den Bischöfen alle, die von Amts wegen oder durch besonderen kirchlichen Lehrauftrag bestellt sind, die christliche Lehre zu verkünden, also in etwa auch von der Kirche bestellte Laienkatecheten und -katechetinnen.<ref>vgl. Giovanni Sala SJ: Das kirchliche Lehramt. Außerordentliches und ordentliches Lehramt unter dem Beistand des Heiligen Geistes. Schriften des Initiativkreises katholischer Priester in der Diözese Augsburg, (Heft 13).</ref>

siehe: Öffentliche Oppositionshaltungen von Theologen und ein „paralleles Lehramt“

Päpstliche Schreiben

Pius IX.

Leo XIII.

Pius XII.

Paul VI.

Johannes Paul II.

Siehe auch: Kategorie:Lehramtstexte (Wortlaut), Kategorie:Bischofsworte.

Weblinks

Anmerkungen

<references />