Soziallehre: Unterschied zwischen den Versionen

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Die amtliche Soziallehre der Kirche, wie sie in päpstlichen Lehrdokumenten und nachgeordneten Positionspapieren zum Ausdruck kommt, bedarf der wissenschaftlichen Ergänzung durch fachkundige Experten. Das kirchliche Lehramt schlägt die Positionen seiner Soziallehre der Öffentlichkeit zur Annahme vor, trifft in diesem Bereich aber keine Entscheidungen mit verpflichtendem [[Definition]]scharakter (die aber auch im Lehramt über Glaube und Sitten eigentlich die Ausnahme sind).
 
Die amtliche Soziallehre der Kirche, wie sie in päpstlichen Lehrdokumenten und nachgeordneten Positionspapieren zum Ausdruck kommt, bedarf der wissenschaftlichen Ergänzung durch fachkundige Experten. Das kirchliche Lehramt schlägt die Positionen seiner Soziallehre der Öffentlichkeit zur Annahme vor, trifft in diesem Bereich aber keine Entscheidungen mit verpflichtendem [[Definition]]scharakter (die aber auch im Lehramt über Glaube und Sitten eigentlich die Ausnahme sind).
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Der immer wichtiger werdende Gedanke eines ''Weltgemeinwohls'' findet sich vorgezeichnet in der Enzyklika [[Mater et magistra]] (1961), im Konzil ausgedrückt z.B. in GS Nr. 26 (''bonum commune totius familiae humanae'') und ausführlich konzipiert in [[Populorum progressio]] (1967).
  
 
== Literatur ==
 
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*Päpstlicher Rat [[Iustitia et Pax]] (Hg.), ''Kompendium der Soziallehre der Kirche'', Rom 2004 (dt. 2006).
 
*Päpstlicher Rat [[Iustitia et Pax]] (Hg.), ''Kompendium der Soziallehre der Kirche'', Rom 2004 (dt. 2006).
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*[[Reinhard Marx]], Das Kapital, München 2008.
  
 
== Weblinks ==
 
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Version vom 4. Februar 2009, 18:49 Uhr

Die dem Gemeinwohl der Menschen verpflichtete moderne Soziallehre der Kirche für Staat und Gesellschaft hat seit der Enzyklika Rerum novarum des Papstes Leo XIII. (1891) eine stetig weitere Ausgestaltung gefunden. Zu den Zentren ihrer Entwicklung gehörte auch die von Wissenschaftlern in Deutschland geprägte Christliche Gesellschaftslehre (siehe dort; das ist der adäquate Name für die wissenschaftliche Durchdringung der kirchlichen Soziallehre; so auch der Titel des Standardwerks von Joseph Höffner).

Die amtliche Soziallehre der Kirche, wie sie in päpstlichen Lehrdokumenten und nachgeordneten Positionspapieren zum Ausdruck kommt, bedarf der wissenschaftlichen Ergänzung durch fachkundige Experten. Das kirchliche Lehramt schlägt die Positionen seiner Soziallehre der Öffentlichkeit zur Annahme vor, trifft in diesem Bereich aber keine Entscheidungen mit verpflichtendem Definitionscharakter (die aber auch im Lehramt über Glaube und Sitten eigentlich die Ausnahme sind).

Der immer wichtiger werdende Gedanke eines Weltgemeinwohls findet sich vorgezeichnet in der Enzyklika Mater et magistra (1961), im Konzil ausgedrückt z.B. in GS Nr. 26 (bonum commune totius familiae humanae) und ausführlich konzipiert in Populorum progressio (1967).

Literatur

  • Päpstlicher Rat Iustitia et Pax (Hg.), Kompendium der Soziallehre der Kirche, Rom 2004 (dt. 2006).
  • Reinhard Marx, Das Kapital, München 2008.

Weblinks