Definition

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Die (philosophische) Definition oder Begriffsbestimmung ist die Festsetzung, Ab- oder Umgrenzung der wesentlichen Merkmale eines Dinges, oder kurz die Wesenserklärung eines Dinges. Sie bringt Klarheit über den Begriffsinhalt. Sie soll möglichst genau Antwort geben auf die Frage, was ein Ding ist.<ref> Bernard Kälin OSB: Lehrbuch der Philosophie I, Einführung in die Logik ..., bearbeitet von P. Raphael Fäh OSB, Selbstverlag Benediktinerkollegium Sarnen 1957, S. 23+25 (5. Auflage; Mit kirchlicher Druckerlaubnis des Bischöflichen Ordinariates Chur vom 30. Juli 1957).</ref>

Definitionen setzen voraus, dass Begriffe in der Kommunikation verstehbar sind, also eine mitteilbare Bedeutung um einen Begriffskern haben. Schwierigkeiten in der Verständigung sind durch Erläuterung aufzuhellen. Dabei bestimmt in allen Definitionen der Wortlaut die Grenze der Auslegung (Interpretation) der Begriffe.

Zusammenhang zwischen Begriffsbestimmung und Einteilung

Die Begriffsbestimmung und die Einteilung sind zwei vorzügliche Erkenntnismittel (vgl. Erkenntnistheorie). Die Begriffsbestimmung will den Inhalt des Dinges möglichst nach allen Merkmalen erfassen; die Einteilung sucht besonders den Umfang abzugrenzen, durch Gliederung der Allgemeinbegriffe in ihre Teilbegriffe, Arten usw.

Arten der Definition philosophisch betrachtet

I. Gibt die Defintion die Bedeutung eines Wortes an, so ist es eine Worterklärung. Diese kann geschehen:

a) nach der Herkunft und Geschichte (etymologischen) der Wortbedeutung, z. B. Philosophie ist Liebe zur Weisheit; schlecht bedeutet nach seiner Wortableitung «schlicht»;

b) dann nach dem herrschenden Sprachgebrauch; so bedeutet schlecht soviel wie gering, mangelhaft, böse.

II. Gibt die Definition den Inhalt, die Merkmale des Dinges an, so ist es eine Sacherklärung; sie kann vielfach sein:

1. eine Sacherklärung, die eine innere ist, wenn sie die dem Ding innerlich zukommenden Merkmale ausdrückt, und zwar:

a) eine metaphysische Wesensdefinition, wenn sie den nächst höheren Gattungsbegriff (genus proximum) und den art-bildenden Unterschied (differentia specifica) angibt, z. B. der Mensch ist ein vernunftbegabtes Sinnenwesen (species = Art);

b) eine physische Wesensdefinition, wenn sie die physischen, wesentlichen Bestandteile eines Dinges angibt, z. B. der Mensch ist ein aus einem Leib und einer geistigen Seele bestehendes Wesen;

c) eine beschreibende, wenn sie durch die aus dem Wesen sich ergebenden eigentümlichen Merkmale geschieht, z. B. der Mensch ist ein sprachfähiges Wesen. Nach dieser beschreibenden Art bestimmt zumeist der Botaniker die Pflanzen, der Zoologe die Tiere, der Mineraloge die Gesteinsarten usw.

2. Die Sacherklärung ist eine äußere, wenn sie durch Angaben geschieht, die dem Ding nur äußerlich zukommen:

a) Sie ist eine ursächliche (kausale) Definition, wenn sie ein Ding durch die Wirk- oder Zweckursache (äußere· Ursachen) erklärt; z. B. das Wort ist ein durch die Sprachorgane des Menschen hervorgebrachter artikulierter Laut; die Uhr ist eine künstliche Vorrichtung zur Zeitangabe.

b) Sie ist eine genetische Definition (d. h. durch die Entstehungsweise), wenn sie angibt, wie ein Ding wird, z. B. Koks ist der feste Rückstand, der nach starkem Erhitzen von Steinkohle unter Luftabschluß zurückbleibt; Bronze ist ein Metall, das durch Mischung von Kupfer, Zinn und Zink entsteht; die Kugel ist ein mathematischer Körper, der durch die Umdrehung eines Halbkreises um seinen ruhenden Durchmesser entsteht; eine Mondfinsternis kommt durch das Dazwischentreten der Erde zwischen Sonne und Mond zustande.

Nicht alle Begriffsbestimmungen sind von gleichem Wert; die vollkommenste ist die metaphysische Wesensdefinition, weil sie die innerlich bestimmenden wesentlichen Merkmale ausdrückt. Unser schwacher menschlicher Verstand gelangt aber nur selten zu derartigen Begriffserfassungen; so dürfte innerhalb der Kategorie der Substanzen die Begriffsbestimmung vom Menschen die einzige sein, während wir von den übrigen substantiellen Dingen nur irgendeinen Gattungsbegriff erfassen, der dann durch die Beschreibung der eigentümlichen Merkmale genauer abgegrenzt wird. Der Grund liegt darin, weil der Mensch nur langsam durch die Erscheinungsformen der Dinge zu deren Wesen vordringt.

Die physischen und beschreibenden Definitionen sind weniger vollkommen; wir müssen uns aber oft damit zufrieden geben. Noch unvollkommener sind die durch rein äußere Angaben gemachten Bestimmungen und bloßen Wortdefinitionen. Immerhin sollen auch diese nicht vernachlässigt werden, weil sie doch mithelfen, ein Ding möglichst allseitig zu erfassen. Darum sollen möglichst alle Arten von Definitionen herangezogen und versucht werden.<ref> Bernard Kälin OSB: Lehrbuch der Philosophie I, Einführung in die Logik, S. 23+24.</ref>

Wie wird eine Definition gemacht?

Eine Definition kann durch das synthetische und das analytische Verfahren gebildet werden.

a) Beim synthetischen Verfahren geht man vom Allgemeineren aus, d. h. von einem höheren Gattungsbegriff, fügt zu diesem Merkmale hinzu, wodurch sich das zu Definierende von andern Dingen der gleichen Gattung unterscheidet, und zwar so lange, bis das zu Definierende gegen die andern Dinge genau umschrieben ist.

b) Beim analytischen Verfahren geht man vom Besonderen aus, d. h. von einzelnen Individuen oder Fällen, um den nächst höheren gemeinsamen Begriff (Art, Gattung) zu finden. Es wird vor allem in den Naturwissenschaften angewandt.<ref> Bernard Kälin OSB: Lehrbuch der Philosophie I, Einführung in die Logik, S. 24.</ref>

Es gibt Gesetze, eine gute Definition zu bilden

1. Das Definierte und die Definition müssen sich vertauschen lassen. Sie darf also nicht zu weit und nicht zu eng sein. Sie ist zu weit, wenn sie auch für anderes als für das Definierte paßt, z. B.: Der Mensch ist ein zweibeiniges Sinneswesen. Sie ist zu eng, wenn sie nicht auf alles, was unter das Definierte fällt, zutrifft, z. B.: Der Mensch ist ein adeliges Vernunftwesen. Der Mensch ist ein Lebewesen mit schwarzen Haaren (ist zu weit und zu eng).

2. Die Definition muß klarer sein als das Definierte. Daher sind unklare, bildliche Ausdrücke zu vermeiden, z. B.: Gott ist ein Kreis, dessen Mittelpunkt überall und dessen Umfang nirgends ist.

3. In der Definition darf das zu definierende Wort nicht vorkommen (idem per idem). Also nicht: Gesetz ist eine gesetzliche Vorschrift.

4. Die Definition sei nicht rein negativ; denn damit wird nur gesagt, was ein Ding nicht ist, z. B.: Wärme ist weder Elektrizität, noch Magnetismus, noch Licht. Der Mensch ist kein Engel.

Jedoch müssen Begriffe, die einen Mangel (Nichtsein) bezeichnen, auch durch Negation bestimmt werden, z. B.: Blindheit ist die mangelnde Befähigung für Gesichtswahrnehmung. - Ebenso können Dinge und Begriffe, die über unsere Sinne hinausliegen, wegen der Unvollkommenheit unseres Erkennens nur negativ-positiv umschrieben werden, z. B. Gott ist unendlich; die Menschenseele ist unsterblich; der Geist ist ein unkörperliches Wesen.

5. Die Definition sei kurz. Alles überflüssige schadet der Klarheit. Also nicht: Der Mensch ist ein sinnliches, organisches, vernunftbegabtes, sprach- und bildungsfähiges Wesen.<ref> Bernard Kälin OSB: Lehrbuch der Philosophie I, Einführung in die Logik, S. 24+25.</ref>

Die dogmatische Definition (theologisch)

Die dogmatische Definition, ist die endgültige und feierliche Entscheidung des obersten kirchlichen Lehramtes der Kirche, des Papstes (oder ökumenischen Konzils), der als solcher, kraft des göttlichen Beistandes des Heiligen Geistes eine Glaubenswahrheit zum Gegenstand hat und sie durch sein Urteil unfehlbar zum Dogma erhebt.<ref>vgl. CIC 1983, can 749; Joseph Braun: Handlexikon der katholischen Dogmatik, Herder & Co., Freiburg im Breisgau 1926, S. 49+53 (Imprimatur Friburgi, die 17. Iulii 1926 Dr. Sester, Vic. Gen.).</ref>

Anmerkungen

<references />