Schreiben vom 23. Oktober 2023

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Schreiben

von Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin
an alle deutschen Diözesanbischöfe bzw. an die Generalsekretärin der deutschen Bischöfe, Beate Gilles
dass die den Männern vorbehaltene Priesterweihe und die Lehre der Kirche zur Homosexualität nicht verhandelbar seien
23. Oktober 2023

(Quelle: Kath.net, siehe Weblink)
Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist


In Anbetracht des bisherigen Verlaufs des deutschen Synodalen Weges muss man sich zunächst vergegenwärtigen, dass gerade ein universaler synodaler Weg stattfindet, der vom Heiligen Vater einberufen worden ist. Daher ist es notwendig, diesen Weg der Weltkirche zu respektieren und den Eindruck zu vermeiden, dass parallele Initiativen im Gange sind, die dem Bemühen um ein „gemeinsames Unterwegssein“ gleichgültig gegenüberstehen.

Diesbezüglich lohnt es sich, einige Worte des Heiligen Vaters an das Volk Gottes in Deutschland aufzugreifen: „Brüder und Schwestern, haben wir Sorge füreinander! Achten wir auf die Versuchung durch den Vater der Lüge und der Trennung, den Meister der Spaltung, der beim Antreiben der Suche nach einem scheinbaren Gut oder einer Antwort auf eine bestimmte Situation letztendlich den Leib des heiligen und treuen Volkes Gottes zerstückelt“.

Mit Achtung für die Sorgen einiger Mitglieder der Kirche in Deutschland „machen wir das Zelt weit“, um den bereits begonnenen Dialog in der Hoffnung fortzusetzen, dass er von Respekt und brüderlicher Zuneigung geprägt sein wird und dabei die Themen berücksichtigt, die in den Dokumenten vorgestellt werden, die die Vorschläge zusammenfassen.

Es muss jedoch von vornherein klargestellt werden, dass diese Themen von unterschiedlicher Relevanz sind und nicht alle auf derselben Ebene verortet werden können. Einige von ihnen weisen Aspekte auf, die nicht zur Diskussion gestellt werden können, aber auch Aspekte, die einer gemeinsamen Vertiefung unterzogen werden können. Hinsichtlich anderer hingegen gibt es keine Möglichkeit, zu einer anderen Beurteilung zu gelangen, wie zum Beispiel den folgenden:

a) Die den Männern vorbehaltene Priesterweihe: „Obwohl die Lehre über die nur Männern vorbehaltene Priesterweihe sowohl von der beständigen und umfassenden Überlieferung der Kirche bewahrt als auch vom Lehramt in den Dokumenten der jüngeren Vergangenheit mit Beständigkeit gelehrt worden ist, hält man sie in unserer Zeit dennoch verschiedenen Orts für diskutierbar, oder man schreibt der Entscheidung der Kirche, Frauen nicht zu dieser Weihe zuzulassen, lediglich eine disziplinäre Bedeutung zu. Damit also jeder Zweifel bezüglich der bedeutenden Angelegenheit, die die göttliche Verfassung der Kirche selbst betrifft, beseitigt wird, erkläre ich kraft meines Amtes, die Brüder zu stärken (vgl. Lk 22,32), daß die Kirche keinerlei Vollmacht hat, Frauen die Priesterweihe zu spenden, und daß sich alle Gläubigen der Kirche endgültig an diese Entscheidung zu halten haben.“

Papst Franziskus hat die Aussage des heiligen Johannes Paul II. mehrmals ausdrücklich bekräftigt. Zum Beispiel: „In Bezug auf die Priesterweihe der Frauen hat die Kirche gesprochen, und sie sagt: Nein - Johannes Paul II. hat das gesagt, doch in definitiver Form. Diese Tür ist verschlossen“ „Hinsichtlich der Weihe von Frauen in der Katholischen Kirche hat der heilige Johannes Paul II. das letzte klare Wort gesprochen, und das bleibt. Das gilt. Es handelt sich nicht um eine dogmatische Definition, obgleich sie von allen akzeptiert werden muss. Niemand darf ihr öffentlich widersprechen.“

Wir stehen einer verbindlichen Entscheidung gegenüber, die auch der Jurisdiktionsgewalt des Papstes unterliegt, mit genauen disziplinarischen Konsequenzen, die dargelegt sind in den Normen über die Straftaten, die der Kongregation für die Glaubenslehre reserviert sind (11. Oktober 2021):

Art. 5. Der Kongregation für die Glaubenslehre ist auch die schwerwiegendere Straftat der versuchten Weihe einer Frau vorbehalten:

1° Wenn derjenige, der die heilige Weihe zu spenden, oder die Frau, welche die heilige Weihe zu empfangen versucht, dem CIC unterstehende Christgläubige sind, verfallen diese der Exkommunikation als Tatstrafe, deren Aufhebung nach can. 1379 § 3 CIC dem Apostolischen Stuhl vorbehalten ist.

2° Wenn aber derjenige, der die heilige Weihe zu spenden, oder die Frau, welche die heilige Weihe zu empfangen versucht, dem CCEO unterstehende Christgläubige sind, sind diese mit der großen Exkommunikation zu bestrafen, deren Aufhebung dem Apostolischen Stuhl vorbehalten ist.

Obwohl dieses Thema heute in der gesamten Kirche als abgeschlossen betrachtet werden muss, hat der Heilige Vater Franziskus eine Überlegung formuliert, die hilft, den Sinn dieser Lehre zu verstehen, und dazu einlädt, andere Möglichkeiten zu finden, um eine stärkere Beteiligung von Frauen zu begünstigen:

„Die Beanspruchung der legitimen Rechte der Frauen aufgrund der festen Überzeugung, dass Männer und Frauen die gleiche Würde besitzen, stellt die Kirche vor tiefe Fragen, die sie herausfordern und die nicht oberflächlich umgangen werden können. Das den Männern vorbehaltene Priestertum als Zeichen Christi, des Bräutigams, der sich in der Eucharistie hingibt, ist eine Frage, die nicht zur Diskussion steht, kann aber Anlass zu besonderen Konflikten geben, wenn die sakramentale Vollmacht zu sehr mit der Macht verwechselt wird. Man darf nicht vergessen, dass wir uns, wenn wir von priesterlicher Vollmacht reden, ,auf der Ebene der Funktion und nicht auf der Ebene der Würde und der Heiligkeit’ befinden.

Das Amtspriestertum ist eines der Mittel, das Jesus zum Dienst an seinem Volk einsetzt, doch die große Würde kommt von der Taufe, die allen zugänglich ist. Die Gleichgestaltung des Priesters mit Christus, dem Haupt - das heißt als Hauptquelle der Gnade - schließt nicht eine Erhebung ein, die ihn an die Spitze alles Übrigen setzt. In der Kirche begründen die Funktionen ,keine Überlegenheit der einen über die anderen’. Tatsächlich ist eine Frau, Maria, bedeutender als alle Bischöfe. Auch wenn die Funktion des Amtspriestertums sich als ,hierarchisch’ versteht, muss man berücksichtigen, dass sie ,ganz für die Heiligkeit der Glieder Christi bestimmt’ ist. Ihr Dreh- und Angelpunkt ist nicht ihre als Herrschaft verstandene Macht, sondern ihre Vollmacht, das Sakrament der Eucharistie zu spenden; darauf beruht ihre Autorität, die immer ein Dienst am Volk ist. Hier erscheint eine große Herausforderung für die Hirten und für die Theologen, die helfen könnten, besser zu erkennen, was das dort, wo in den verschiedenen Bereichen der Kirche wichtige Entscheidungen getroffen werden, in Bezug auf die mögliche Rolle der Frau mit sich bringt.“

b) Ein anderes Thema, zu dem eine Ortskirche keinerlei Möglichkeit hat, eine andere Meinung zu vertreten, betrifft die homosexuellen Handlungen. Denn auch wenn man anerkennt, dass es aus subjektiver Sicht verschiedene Faktoren geben kann, die uns auffordern, nicht über die Menschen zu urteilen, ändert dies in keiner Weise die Bewertung der objektiven Sittlichkeit dieser Handlungen. Die beständige Lehre der Kirche betont, dass „die objektive moralische Bewertung sexueller Beziehungen zwischen Personen desselben Geschlechts genau und sicher feststeht. Eine andere Frage, die hier nicht zur Diskussion steht, ist der Grad der subjektiven moralischen Anrechenbarkeit solcher Beziehungen in jedem einzelnen Fall."

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