Quo magis (Wortlaut)
Quo magis |
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im Pontifikat von Papst
Kongregation für die Glaubenslehre
über die liturgische Zelebration der Verehrung Heiliger in der außerordentlichen Form des Römischen Ritus'
12. Februar 2020
(Offizieller lateinischer Text: Quo magis (verba), Prot. N. 137/2009P – ED)
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Inhaltsverzeichnis
Text
Damit die eine Form des Römischen Ritus die andere mehr bereichert, empfahl Papst Benedikt XVI. in seinem Brief an alle Bischöfe der lateinischen Kirche vom 7. Juli 2007,<ref>Benedikt XVI., Epistula ad Episcopos ad producendas Litteras Apostolicas Motu Proprio datas, de Usu Liturgiæ Romanæ Instaurationi anni 1970 præcedentis, AAS 99 (2007), 798.</ref> dass einige der neuen Präfationen in das Missale eingefügt werden sollten.
Die Päpstliche Kommission „Ecclesia Dei“ hatte diesen Gedanken durch die Instruktion Universae ecclesiae bestätigt.<ref>Päpstliche Kommission “Ecclesia Dei”, Instructio ad exsequendas Litteras Apostolicas Summorum Pontificum a S. S. Benedicto PP. XVI Motu proprio datas, AAS 103 (2011), 413-420, n. 25.</ref> Darum hat diese Kommission in der Folge aufgrund eines Mandats Benedikts XVI. in dem genannten Brief und schöpfend aus neuen und alten Quellen eine Untersuchung nach geeigneteren Prinzipien für die Ergänzung von Präfationen in das alte Missale in Angriff genommen. Diese Untersuchung, die von der Päpstlichen Kommission begonnen worden ist, hat die Kongregation für die Glaubenslehre jetzt abgeschlossen, nachdem Papst Franziskus nach dem Motu proprio vom 17. Januar 2019 alle Aufgaben der oben genannten Kommission auf jene Kongregation übertragen hatte.<ref>Franziskus, Litteræ Apostolicæ Motu Proprio datæ de Pontificia Commissione “Ecclesia Dei”, die 17 Ianuarii 2019.</ref>
Nachdem die Kongregation für die Glaubenslehre einige Religioseninstitute, Gesellschaften des Apostolischen Lebens und Fachleute, die mit dem Usus antiqior verbunden sind, sowie den Kardinalpräfekten der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentendisziplin konsultiert hat, billigt sie sieben Präfationen, wie sie im beigefügten Exemplar aufgeführt werden, und erlaubt, dass sie von jedem Bischof und Priester, der das Eucharistische Opfer nach den Normen des Apostolischen Schreibens Summorum Pontificum gemäß dem Missale Romanum von 1962 zelebriert, unter Beachtung der hinzugefügten Rubriken verwenden kann.
Die Bestimmungen dieses Dekretes sollen ungeachtet jeder gegenteiligen Anordnung vom 19. März dieses Jahre an, dem Fest des Heiligen Joseph, des Bräutigams der Heiligen Jungfrau Maria, des Bekenners und Patrons der ganzen Kirche, befolgt werden.
Papst Franziskus hat in einer dem weiter unten genannten Erzbischof, dem Sekretär der Congregatio pro Doctrina Fidei am 5. Dezember 2019 gewährten Audienz dieses Dekret bestätigt und seine Veröffentlichung angeordnet.
Aloisius F. Card. Ladaria, S.J.
Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre
✠ Iacobus Morandi
Titularerzbischof
Anmerkungen
<references />
Weblinks
- Dekret der Glaubenskongregation „Quo magis“ in deutscher Übersetzung] von Dr. Gero P. Weishaupt bei Kathnews am 28. März 2020
Anmerkungen zur Vorstellung des Dekrets Quo magis bezüglich der Approbation von sieben neuen Präfationen für den usus antiquior des römischen Ritus
Mit dem Dekret Quo magis des 22. Februar 2020 hat die Kongregation für die Glaubenslehre, der seit Januar 2019 die Kompetenzen der einstigen Päpstlichen Kommission "Ecclesia Dei"<ref> Siehe Franziskus, Apostolisches Schreiben in Form eines "Motu Proprio" über die Päpstliche Kommission "Ecclesia Dei", 17. Januar 2019.</ref> zugewiesenen sind, den Text von sieben neuen Präfationen für Gebrauch ad libitum in der Feier der heiligen Messe in der forma extraordinaria des römischen Ritus gebilligt.<ref> Eine in Noten gesetzte Ausgabe dieser Präfationen in den gebräuchlichen Präfationstonen der forma extraordinaria wird durch Libreria Editrice Vaticana publiziert werden.</ref>
Diese Bestimmung bedeutet den Abschluss der Bemühungen, die zuvor von der vorgenannten Päpstlichen Kommission unternommen wurden in Erfüllung des durch Papst Benedikt XVI. erteilten Mandates, nämlich einige zusätzliche Präfationen in das Missale der forma extraordinaria einzufügen.<ref> “Das alte Meßbuch kann und soll (…) einige der neuen Präfationen aufnehmen. Die Kommission Ecclesia Dei wird in Verbindung mit den verschiedenen Vereinigungen die sich dem usus antiquior verpflichtet wissen, die praktischen Möglichkeiten prüfen”: Benedikt XVI, Brief an die Bischöfe anlässlich der Publikation des apostolischen Schreibens “Motu Proprio data” Summorum Pontificum über der römische Liturgie in ihrer Gestalt vor der 1970 durchgeführten Reform, AAS 99 (2007) 798. Anschließend wurde dieses Mandat bestätigt und fand 2011 seinen Abschluß durch die Instruktion Universæ Ecclesiæ derselben Päpstlichen Kommission: vgl. Päpstliche Kommission "Ecclesia Dei", Instruktion über die Ausführung des als Motu proprio erlassenen Apostolischen Schreibens Summorum Pontificum von Papst Benedikt XVI, 25, AAS 103 (2011) 418.</ref>
Die zu diesem Thema durchgeführte Studie führte zur Auswahl einer begrenzten Anzahl von Texten zum Gebrauch für bestimmte Gelegenheiten wie Heiligenfeste, Votivmessen oder bestimmte Feiern ad hoc, jedoch ohne Veränderungen am Zyklus de tempore. Durch die Einheit der Texte will diese Auswahl die Übereinstimmung in der Grundhaltung und im Geist des Gebetes gewährleisten, die dem Bekenntnis der Heilsgeheimnisse entsprechen, die im Temporale als dem Rückgrat des liturgischen Jahres gefeiert werden. Andererseits verlief die historische Entwicklung des Corpus Præfationum des Missale Romanum bis zur Mitte des letzten Jahrhunderts jedoch eher in Richtung neuer Präfationen für einzelne Feste als für Feiern des Temporale.
Zugleich wurde die Gelegenheit genutzt, um allen, die den Usus Antiquior feiern, die Möglichkeit der Verwendung dreier weiterer Präfationen zu geben, die in der Vergangenheit auf bestimmte Regionen beschränkt waren. Auch hier handelt es sich um Texte zu bestimmten Festen.
Vier der neu approbierten Texte, nämlich die Präfationen de Angelis, de Sancto Ioanne Baptista, de Martyribus und de Nuptiis, wurden dem Missale der forma ordinaria des Ritus Romanus entnommen und stammen in ihren Kernteilen größtenteils, insbesondere im jeweiligen "Embolismus", aus antiken liturgischen Quellen. Um andererseits die Übereinstimmung mit dem Rest des Corpus Præfationum des ‚alten‘ Messbuchs zu respektieren, wurde in drei Fällen eine der üblicherweise in der forma extraordinaria gebrauchten Abschlussformeln der Praefationes verwendet. Wie bereits angedeutet, waren die drei weiteren Texte (Präfationen de Omnibus Sanctis et Sanctis Patronis, de Sanctissimo Sacramento und de Dedicatione ecclesiæ) den französischen und belgischen Diözesen konzediert und waren dort vor der Liturgiereform des II. Vatikanischen Konzils in Gebrauch. Von nun an können sie überall in der Messfeier in der forma extraordinaria verwendet werden.
Zwei der sieben Präfationen erlauben es, die Bedeutung der liturgischen Feiern zu Ehren von Leitfiguren in Gottes Heilsplan entsprechend der Heilsgeschichte besser zu unterstreichen, nämlich der Engel und des hl. Johannes des Täufers, die beide einer eigenen Präfation im usus antiquior entbehrten. Ebenso unterstreicht die Präfation de Martyribus den herausragenden Charakter der Gabe des Martyriums neben anderen Zeugnissen der Sequela Christi, denn die ersten als solche anerkannten Heiligen sind die Märtyrer. Die in einigen Gebieten bereits verwendeten Präfationen de Dedicatione ecclesiæ, de Omnibus Sanctis et Sanctis Patronis und de Sanctissimo Sacramento bereichern die besagten Feiern mit einen reicheren angemesseneren Schatz an liturgischen Texten als die gewöhnliche Praefatio communis. Abschließend sei insbesondere auf die Praefatio de Nuptiis hingewiesen, die, zusammen mit dem großen Brautsegen, immer noch in der Missa pro sponsis zur Anwendung kommt, und mit geringen Abweichungen bereits in den alten Sakramentaren wie dem Gelasianum vetus und dem Gregorianum zu finden ist. Diese altehrwürdige Praefatio, die in die forma ordinaria des römischen Ritus wieder eingeführt wurde, kann deshalb jetzt auch in der forma extraordinaria verwendet werden.
Wie oben ausgeführt, bleibt die Verwendung der neu genehmigten Präfationen, oder deren Nicht-Verwendung, anlässlich der oben angezeigten Feiern eine Option ad libitum, wobei diesbezüglich an die gesunde pastorale Klugheit des Zelebranten in dieser Angelegenheit appelliert wird. Zudem werde beachtet, dass dieses Dekret keine der in der Vergangenheit bereits gewährten Eigenpräfationen tangiert, und da wo es bereits (für bestimmte Orte oder Regionen, Ordensgemeinschaften…) aufgrund des bestehenden Konzession für dieselbe Feier eine unterschiedliche Eigenpräfation gibt, dann besteht die Freiheit der Wahl zwischen dieser und dem neu approbierten Text.<ref>Quelle: Anmerkungen zur Vorstellung des Dekrets Quo magis bezüglich der Approbation von sieben neuen Präfationen für den usus antiquior des römischen Ritus auf der Vatikanseite</ref>
Anmerkungen
<references />