Postquam apostoli (Wortlaut)
Postquam apostoli |
---|
der Kongregation für den Klerus
im Pontifikat von Papst
Johannes Paul II.
für die Förderung der gegenseitigen Zusammenarbeit der Teilkirchen untereinander
und insbesondere für eine bessere Verteilung des Klerus in der Welt
25. März 1980
(Offizieller lateinischer Text: AAS LXXII [1980] 343-364)
Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist |
Inhaltsverzeichnis
- 1 Einleitung
- 2 Notwendigkeit, den Auftrag Christi zu erfüllen
- 3 Die Erfüllung des Auftrags Christi in unserer Zeit
- 4 Aufgaben und Pflichten der Teilkirchen
- 5 Die Organe der Zusammenarbeit zwischen den Teilkirchen
- 6 In andere Diözesen entsandte kirchliche Amtsträger
- 6.1 Die Notwendigkeit einer besonderen Berufung
- 6.2 Eignung der kirchlichen Amtsträger
- 6.3 Die notwendige Vorbereitung
- 6.4 Für den Übergang erforderliche Vereinbarung
- 6.5 Inhalt der Vereinbarung
- 6.6 Die Verpflichtungen des Bischofs "a quo" und "ad quem" gegenüber den Priestern
- 6.7 Die Missionspriester als Mitglieder des Priesterkollegiums der anderen Diözese
- 6.8 Rückkehr der Priester in die Heimat
- 6.9 Inkardination in die Gastdiözese
- 7 Schluss
- 8 Anmerkungen
- 9 Weblinks
Einleitung
Lehre des Zweiten Vatikanischen Konzils
1 Nachdem die Apostel von Christus, dem Herrn, vor seiner Himmelfahrt den Auftrag erhalten hatten, seine Zeugen zu sein "bis an die Grenzen der Erde" (Apg 1, 8), hatten alle ihre Mühen und Sorgen kein anderes Ziel als die treue Ausführung des Auftrags Christi: "Geht hinaus in die ganze Welt und verkündet das Evangelium allen Geschöpfen" (Mk 16, 15).
Die Kirche hat, das bezeugt die Geschichte, im Laufe der Jahrhunderte niemals aufgehört, sich in Treue und vollem Einsatz der praktischen Verwirklichung dieses Auftrags zu widmen. Und auch in der jüngsten Geschichte haben die Nachfolger der Apostel, die sich aus der ganzen Welt zum Zweiten Vatikanischen Ökumenischen Konzil eingefunden hatten, eben diesen Auftrag mit folgenden Worten betont: ,,(Die Bischöfe) seien vor allem besorgt um jene Gegenden der Erde, in denen das Wort Gottes noch nicht verkündet ist oder in denen die Gläubigen, besonders wegen der geringen Anzahl der Priester, in der Gefahr schweben, ...den Glauben selbst zu verlieren." Deshalb sollen die Bischöfe mit Eifer dafür sorgen, "dass geeignete Diener des Heiligtums sowie Helfer aus dem Ordens- und Laienstand für die Missionen und die priesterarmen Gegenden ausgebildet werden".<ref> Dekret Christus Dominus, Nr. 6. </ref>
Einsetzung einer Kommission für die Verteilung des Klerus
2 Zur praktischen Durchführung dieser Weisung des Konzils ließ Papst Paul VI. durch das Motu proprio Ecclesiae Sanctus beim Heiligen Stuhl eine besondere Kommission einsetzen "mit dem Auftrag, allgemeine Grundsätze für eine bessere Verteilung des Klerus unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der verschiedenen Kirchen zu erlassen".<ref> Motu proprio Ecclesiae sanctae, I, 1, AAS 58 (1966), S. 7571.</ref> Der Sitz dieser Kommission befindet sich, wie die Apostolische Konstitution Regimini Ecclesiae Universae festlegte, bei der Kongregation für den Klerus. <ref> Nr. 68, par. 2, AAS 59 (1967), S. 8851.</ref> Das genannte Dikasterium hat zu dieser Frage die Bischofskonferenzen konsultiert und 1970 in Malta einen Internationalen Kongress abgehalten.<ref> Arti dei 1° Congresso "pro meliori cleri distributione in mundo", II mondo e la mia parrocchia, Rom 1971.</ref> Nachdem es ferner seine Mitglieder bei gemeinsamen Sitzungen wiederholt damit befasst und mehrmals um das Urteil der anderen Organe der Römischen Kurie gebeten hatte, ging es angesichts der Wichtigkeit und Bedeutung der Sache an die Vorbereitung von Richtlinien, die es nun mit der Billigung des Papstes im vorliegenden Dokument veröffentlicht.
Notwendigkeit, den Auftrag Christi zu erfüllen
Die ganze Kirche ist zur Evangelisierung aufgerufen
3 Das Mittel, mit dessen Hilfe die Kirche den Auftrag Christi erfüllen soll, ist die Glaubensverkündigung nach dem Vorbild ihres Gründers, welcher der erste Glaubensverkünder gewesen ist. Sie hat in der Tat die Evangelisierung als ihre besondere und hauptsächliche Aufgabe angesehen. Ja, sie ist für diese Aufgabe da, wie die Bischöfe auf der Synode von 1974 festgestellt haben: "Wir wollen von neuem bekräftigen, dass der Auftrag, alle Menschen mit dem Evangelium vertraut zu machen, die eigentliche und wesentliche Sendung der Kirche darstellt."<ref> Declarationes Parfum Synodalium, Nr. 4. L'Osservatore Romano (27. Oktober 1974 S: 6). Vgl. Apostolisches Schreiben Evangelii nuntiandi, Nrn. 6-15, AAS 68 (1976), S. 51. (in deutscher Übersetzung: Wort und Weisung 1975, SS. 539-605).</ref>
Daraus folgt, dass niemand, der in der Kirche die Taufe und die Firmung empfangen hat, sich dieser Verpflichtung entziehen darf. So mahnte auch das Zweite Vatikanische Konzil: "Da die ganze Kirche missionarisch und das Werk der Evangelisation eine Grundpflicht des Gottesvolkes ist, lädt die Heilige Synode alle zu einer tiefgreifenden, inneren Erneuerung ein, damit sie im lebendigen Bewusstsein der eigenen Verantwortung um die Ausbreitung des Evangeliums ihren Anteil am Missionswerk bei den Völkern übernehmen."<ref> Dekret Ad gentes divinitus, Nr. 35.</ref>
Obgleich jeder Christ auf seine Weise an der Sendung der Kirche mitwirken muss, ist doch angesichts der Verschiedenheit ihrer Mitglieder, was die zu erfüllenden Aufgaben betrifft,<ref> Konstitution Lumen gentium, Nr. 13.</ref> die Rolle des Bischofs, des Priesters, der Ordensleute wie auch der Laien verschieden.
Die Rolle des Bischofs
4 Die Pflicht zur Evangelisierung obliegt vor allem den Bischöfen, die „sub Petro et. cum Petro" (unter Petrus und mit Petrus)<ref> Ad gentes divinitus, Nr. 38.</ref> - nicht nur für die Evangelisierung der Gläubigen ihrer Diözese Sorge tragen, sondern darüber hinaus die Verantwortung für das Heil der ganzen Welt wahrnehmen müssen. Denn "als Glieder des Bischofskollegiums und rechtmäßige Nachfolger der Apostel sind sie aufgrund von Christi Stiftung und Vorschrift zur Sorge für die Gesamtkirche gehalten.<ref> Vgl. Enzyklika Fidei donum Papst Pius' XII., AAS 49 (1957), S. 237.</ref> Diese wird zwar nicht durch einen hoheitlichen Akt wahrgenommen, trägt aber doch im höchsten Maße zum Wohl der Gesamtkirche bei".<ref> Lumen gentium, Nr. 23.</ref>
Aufgabe des Bischofs ist es, mit aller Kraft dafür zu sorgen, dass den Gläubigen von frühester Kindheit an ein echter katholischer Geist eingeflößt und dieser im Laufe des Lebens gefestigt werde,<ref> Vgl. Kongregation für die Bischöfe, Directorium de pastorali ministerio Episcoporum 1973, Nr. 43, Rom.</ref> damit sie den ganzen mystischen Leib Christi lieben, besonders in seinen ärmsten, leidenden und um der Gerechtigkeit willen verfolgten Gliedern.<ref>Lumen gentium, Nr. 23.</ref> Er muss den missionarischen Eifer in seinem Volk fördern, damit es den Arbeitern des Evangeliums in der Mission nicht an geistlichen oder materiellen Mitteln mangle; er muss in der Jugend Berufe für die Missionen anspornen und die Aufmerksamkeit der Priesteramtskandidaten auf die universale Dimension ihrer Sendung und somit auf ihre Verfügbarkeit zum Dienst auch außerhalb ihrer Diözese lenken.<ref> Vgl. Christus Dominus, Nr. 6; Ad gentes divinitus, Nr. 38.</ref>
Die Aufgabe der Priester
5 Die Priester, die gemeinsam mit den Bischöfen "im Namen und in der Person des Hauptes Christus" handeln, <ref>Presbyterorum ordinis, Nr. 2.</ref> arbeiten durch ihr Amt als Seelsorger, durch die Verkündigung des Wortes Gottes und durch die Verwaltung der Sakramente des Neuen Bundes in hervorragender Weise an der Verbreitung des Reiches Gottes auf Erden mit.<ref> Ebd., Nrn. 4, 5, 6.</ref> Sie machen also durch ihr Amt "an ihrem Orte die Gesamtkirche sichtbar".<ref> Lumen gentium, Nr. 28.</ref>
Andererseits bedarf die christliche Gemeinde ihrer Natur nach der Anwesenheit von Priestern, denn sie besteht nicht wirklich, wenn nicht durch das Opfer Christi, "das diese mit ihren Händen im Namen der ganzen Kirche bei der Feier der Eucharistie auf unblutige und sakramentale Weise darbringen".<ref> Presbyterorum ordinis, Nr. 2.</ref>
Diese liturgische Handlung bildet den Mittelpunkt der Gemeinschaft der Gläubigen.<ref>Ebd., Nr. 5.</ref> Mit vollem Recht wurde daher von der Bischofssynode 1971 im Hinblick auf den priesterlichen Dienst festgestellt: "Würde der priesterliche Dienst fehlen. .., könnte die Kirche keine volle Gewissheit über ihre Treue und sichtbare Kontinuität haben."<ref> I. Nr. 4, AAS 63 (1971), S. 8981.</ref>
Doch das geistliche Geschenk, das den Priestern bei ihrer Weihe verliehen wurde, "rüstet sie nicht für irgendeine begrenzte und eingeschränkte Sendung, sondern für die alles umfassende und universale Heilssendung bis an die Grenzen der Erde, denn jeder priesterliche Dienst hat teil an der weltweiten Sendung, die Christus den Aposteln aufgetragen hat".<ref> Presbyterorum ordinis, Nr. 10.</ref> So müssen alle Priester diese geistige Bereitschaft in ihrem Herzen nähren, und wenn einer vom Geist des Herrn eine besondere Berufung empfängt, wird er sich mit Zustimmung seines Bischofs nicht weigern, sich zur Fortsetzung seines Dienstes in eine andere Diözese zu begeben. Jedenfalls müssen alle Priester für die Bedürfnisse der Gesamtkirche offen sein und sich daher sowohl über den Stand der Missionen als auch über die Lage der Teilkirchen, die sich in besonderen Schwierigkeiten befinden, informieren, damit sie die Gläubigen zur Teilnahme an der Not der Kirche auffordern können.<ref>Vgl. Apostolisches Schreiben Graves et increscentes, AAS 58 (1966), S. 750f.</ref>
Die Beteiligung der Ordensleute
6 Die Ordensmänner und Ordensfrauen sind bereits kraft ihrer Gelübde eng mit dem Geheimnis der Kirche verbunden, und somit ergibt sich aus der besonderen Natur ihres Lebens die Pflicht, sich "um die Einwurzelung und Festigung des Reiches Christi in den Seelen und seine weltweite Ausbreitung zu bemühen". <ref>Lumen gentium, Nr. 44.</ref> Infolgedessen fordert sie das Zweite Vatikanische Konzil nicht nur zur Bewahrung des missionarischen Geistes auf, sondern es ersucht die Ordensinstitute darüber hinaus, entsprechend ihrer Eigenart diesen Geist den heutigen Erfordernissen anzupassen, "damit das Evangelium bei allen Völkern wirklich verkündet werde".<ref>Perfectae caritatis, Nr. 20. Vgl. Ad gentes divinitus, Nr. 40.</ref>
Die Ordensmänner und Ordensfrauen, die Missionsinstituten angehören, waren und sind noch immer Vorbilder eines ganz der Sache Christi gewidmeten Lebens. An ihnen ist jene Bereitschaft zu bewundern, die aus ihrer Ganzhingabe an Gott erwächst, kraft welcher sie in allem für den Dienst an Gott, an der Kirche und an den Brüdern verfügbar sind; denn "durch ihre Ganzhingabe im Ordensstand sind sie im Höchstmaß frei und willens, alles zu verlassen und hinzugehen, um das Evangelium zu verkünden bis an die Grenzen der Erde".<ref>Evangelii nuntiandi, Nr. 69.</ref>
Schließlich ist der Ordensstand, der eine "besondere Gabe" ist, dem Nutzen der ganzen Kirche zugedacht, deren Heilssendung auf die Beteiligung der Ordensleute auf keinen Fall verzichten kann. <ref> Lumen gentium, Nr. 43. Vgl. die von der Religiosenkongregation und der Kongregation für die Bischöfe herausgegebenen Notae directivae pro mutuis relationibus inter Episcopos et Religiosos in Ecclesiae, AAS 70 (1978), S. 373f.</ref>
Die Berufung der Laien
7 Alle Laien sind kraft der Taufe und der Firmung vom Herrn zu einem wirklichen Apostolat berufen: "Denn die christliche Berufung ist ihrer Natur nach auch Berufung zum Apostolat."<ref> Apostolicam actuositatem, Nr. 2.</ref> Obwohl das Apostolat der Laien hauptsächlich in den Pfarreien ausgeübt wird, muss es doch auch auf den zwischenpfarrlichen, interdiözesanen, nationalen und internationalen Bereich ausgedehnt werden. Ja, die Laien sollen sich "um die Nöte des über den ganzen Erdkreis verstreuten Volkes Gottes kümmern"; was sich dadurch verwirklichen lässt, dass sie den Missionswerken sowohl materielle als auch personelle Hilfe leisten.<ref> Ebd., Nr. 10.</ref>
Die Laien können zudem von der Hierarchie zu einer direkteren und unmittelbareren Mitarbeit im Apostolat berufen werden. Hat doch die Kirche in den letzten Jahrzehnten die reiche Fülle von Möglichkeiten und Fähigkeiten entdeckt, die die Mitarbeit der Laien ihrer Heilssendung anzubieten vermag. Das Apostolische Schreiben Evangelii nuntiandi zählt bereits aufgrund der jüngsten Erfahrungen verschiedene Dienste auf, wie z. B. den Dienst des Katecheten, den Dienst der Christen, die sich dem Wort Gottes oder der Hilfstätigkeit für den Bruder in Not zur Verfügung stellen, der Dienst des Leiters kleinerer Gemeinschaften usw. Diese Mitarbeit der Laien, die überall nützlich ist, ist vor allem auf dem Gebiet der Mission von Nutzen für die Gründung, Beseelung und Entfaltung der Kirche.<ref> Nr. 73; vgl. Lumen gentium, Nr. 33.</ref>
Alle Glieder der Kirche, ob sie nun Bischöfe, Laien oder Ordensleute sind, haben also, jeder auf seine Weise, teil an dem missionarischen Wesen der Kirche. Die Verschiedenheit der Glieder, die, wie der Apostel uns lehrt, auf der Verschiedenartigkeit der Ämter oder Charismen beruht, ist so zu verstehen, dass "diese Glieder nicht alle denselben Dienst leisten", sondern indem sie einander dienen, den einzigen Leib Christi bilden (Röm 12,4), um ihren jeweiligen Auftrag besser erfüllen zu können; denn die ganze Kirche wird vom Heiligen Geist zur Zusammenarbeit getrieben, damit der Heilsplan Gottes verwirklicht werde.<ref> Lumen gentium, Nr. 17.</ref>
Die Erfüllung des Auftrags Christi in unserer Zeit
Statistische Daten über die Weltbevölkerung
8 Wenn wir nun unsere Aufmerksamkeit der Welt, die evangelisiert werden soll, genauer, der nichtchristlichen Bevölkerung, zuwenden, muss uns unweigerlich die Unzulänglichkeit der Mittel betroffen machen, über welche die Kirche verfügt, um dieses gewaltige Problem zu bewältigen. In der Tat, 1977 zählte unser Planet 4 094 110 000 Bewohner, von welchen nur 739 127 000 oder knapp 18 Prozent der Weltbevölkerung Katholiken waren.<ref> Vgl. Annuarium statisticum Ecclesiae, 1977, S. 44.</ref>
Ein Vergleich der Zahl der Priester mit der Zahl der Erdbewohner ergibt folgendes Bild: auf 100 000 Einwohner kommen in Asien 2, in Afrika 4, in Lateinamerika 13, in Ozeanien 26, in Nordamerika 29, in Europa 37 Priester.
Ungleiche Verteilung der apostolischen Kräfte innerhalb der Kirche
9 Überprüft man die Verteilung der Priester unter den Katholiken selbst, so ergeben die statistischen Angaben folgendes Bild: Auf je 100 000 Katholiken entfallen in Lateinamerika 16 Priester, in Südafrika 33, im Fernen Osten 43, in Europa 93, in Ozeanien 104, in Nordamerika 120 und im Nahen Osten Asiens 133.
Aus dem Gesagten ergibt sich folgendes großes Missverhältnis: Während in Europa und Nordamerika 45 Prozent der Katholiken der Welt leben, die von 77,2 Prozent aller Priester der katholischen Kirche betreut werden, bieten in Lateinamerika und auf den Philippinen, wo gleichfalls 45 Prozent der Katholiken der Welt leben, nur 12, 62 Prozent der Priester ihre geistliche Hilfe an. Mit anderen Worten, das Verhältnis der Priester, bezogen auf dieselbe Zahl von Gläubigen, ist 4 zu 1 zugunsten Europas und Nordamerikas gegenüber Lateinamerika und den Philippinen. Es sei darauf hingewiesen, dass nahezu dieselbe ungleiche Verteilung in den angeführten geographischen Zonen besteht, wenn man die Zahl der Diakone, der Laienbrüder und der Ordensschwestern ins Auge fasst.
Das größte Hindernis erwächst aus dem Mangel an Priestern
10 Das größte Hindernis, um in unserer Zeit den Auftrag Christi zur Evangelisierung zu erfüllen, scheint aus dem starken Rückgang der Priester- und Ordensberufe herzurühren; eine Erscheinung, die in den letzten Jahrzehnten viele, wenn auch nicht alle Gegenden alter christlicher Tradition heimsucht, entweder wegen der geringen Zahl der Kandidaten oder durch den schmerzlichen Abfall einiger oder wegen des ziemlich hohen Durchschnittsalters der Priester.
Man darf aber nicht vergessen, dass dieser Mangel, betrachtet man die Lage der Diözesen, die sich im Zustand größter Not befinden, sehr relativ ist, wie wir dem voraufgegangenen Paragraphen entnehmen. Tatsächlich dürfte der Mangel an Geistlichen an sich kein Hindernis für die Hochherzigkeit darstellen. "Die Diözesen, die unter dem Mangel an Geistlichen leiden - so ermahnte bereits Pius XII. - sollten nicht die flehentlichen Ansuchen um Hilfe, die aus den Missionen kommen, zurückweisen. Das Scherflein der Witwe möge, nach dem Wort des Herrn, ein Beispiel sein, dem man folgt: Wenn eine arme Diözese einer anderen armen Diözese zu Hilfe kommt, wird sie dadurch nicht ärmer werden, denn der Herr lässt sich an Hochherzigkeit nicht übertreffen."<ref> Enzyklika Fidei donum, AAS 49 (1957), S. 244.</ref>
Jede Teilkirche sollte über die messianische Prophezeiung nachdenken: "Den Armen wird das Evangelium verkündet" (Lk 7, 22), damit nicht eine allzu menschliche und irdische Klugheit die Hochherzigkeit ersticke, welche dazu anspornt, allen denen die Gabe des Glaubens anzubieten, die heute in irgendeiner Weise als "arm" bezeichnet werden können. Wir müssen also einsehen, dass sich der Auftrag Christi niemals erfüllen lassen wird, wenn eine Teilkirche den ärmeren Kirchen lediglich den Überfluss ihrer Kräfte anbieten wollte.
Der Plan Gottes und die Geringfügigkeit der menschlichen Kräfte
11 Wenn wir die Zahl der Katholiken mit jener der Nichtkatholiken vergleichen und gleichzeitig die der Kirche heute anvertraute Sendung zur Erfüllung des Auftrags Christi bedenken, könnten wir leicht entmutigt werden, um so mehr, da wir wissen, dass dieses Missverhältnis sich in nächster Zukunft wahrscheinlich noch verschlimmern wird und die Gleichgültigkeit sehr vieler Katholiken noch zunimmt infolge anderer Übel wie des Säkularismus, des Naturalismus, des Materialismus usw., die den Lebensstil in den Ländern alter christlicher Tradition mehr und mehr bestimmen.
Wir dürfen jedoch nicht vergessen, dass die Kirche - wenn man allein die menschlichen Mittel betrachtet - der Größe ihrer Sendung in die Welt niemals gerecht wurde. Ja, diese Unzulänglichkeit wurde von ihrem Gründer selbst vorausgesehen, der bei der Aussendung der 72 Jünger zu diesen sagte: "Bittet also den Herrn der Ernte, Arbeiter für seine Ernte auszusenden" (Lk 10, 2), womit er den Jüngern einschärfen wollte, der wirksamste Weg zur Überwindung der Hindernisse sei das Gebet, weil es sich dabei nicht um einen Versuch oder ein Unternehmen auf menschlicher Ebene handelt, sondern um die Verwirklichung eines göttlichen Planes. Wenn wir beten und dadurch zugleich anerkennen, der Hilfe Gottes zu bedürfen, übernehmen wir in der Tat nicht nur unsere Verantwortung bei der Durchführung des göttlichen Planes und halten uns so bereit, "ausgesandt" zu werden, sondern - und das zählt noch mehr - üben wir auch direkten Einfluss auf die Zunahme geistlicher Berufungen aus, denn der Herr hat uns ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die Zahl der Arbeiter in seinem Weinberg vom Gebet abhängt.
Uns wurde zwar der göttliche Heilsplan für alle Menschen geoffenbart; wann aber das messianische Reich seine Fülle erreichen wird, bleibt in geheimnisvollem Dunkel: "Euch steht es nicht zu, Zeiten und Fristen zu erfahren, die der Vater in seiner Macht festgesetzt hat" (Apg 1, 7). Mit diesen Worten soll, so scheint es, auch gesagt werden, der Auftrag Christi brauche, um erfüllt werden zu können, Zeit. Tatsächlich zeigt uns die Geschichte der Kirche, dass es im Laufe der Jahrhunderte gnadenreiche Augenblicke gab, wo ganze Volksmengen den Samen des Wortes Gottes aufnahmen; aber man muss erkennen, dass es auch weniger günstige Zeiten gab und gibt, besonders für bestimmte Völker.<ref> Evangelii nuntiandi, Nr. 50.</ref>
Die Augenblicke und die Stunde der Gnade zu entdecken und zu entscheiden, welche Völker für das Evangelium reif sind, ist Aufgabe derer, die, vom Licht Christi erleuchtet, in der Lage sind, die Zeichen der Zeit zu lesen, und vor allem derer, die der Heilige Geist zur Leitung seiner Kirche bestellt hat (Apg 20,28). In diesem Zusammenhang möchten wir gern das Beispiel Papst Pius' XII. anführen, der in seiner Enzyklika Fidei donum allen Söhnen der Kirche Afrika als Kontinent empfohlen hatte, der schon reif sei für die Evangelisierung.<ref> AAS 49 (1957), SS. 2251.</ref>
Zeugnis der Urkirche
12 Was hier dargelegt wurde, stimmt völlig mit der Geschichte der Urkirche überein. Die Apostelgeschichte beweist mit aller Klarheit, dass unsere Vorfahren im Glauben in dieser Weise gedacht haben.<ref> Vgl. 8, 14; 11, 22; 13,3 usw.</ref> Ihre apostolische Methode war genau diese: die Boten des Evangeliums in andere Gegenden zu senden, auch wenn die Ortsgemeinde vielleicht noch nicht in ihrer Gesamtheit zum christlichen Glauben bekehrt war. Auf diese Weise kamen die Apostel und ihre Mitarbeiter dem Gebot Christi nach: "Geht zu allen Völkern und lehrt sie" (Mt 28, 19); sie setzten ihr ganzes Vertrauen in Gott, der will, "dass alle Menschen gerettet werden und zur Erkenntnis der Wahrheit gelangen" (1 Tim 2, 4).
Das Zweite Vatikanische Konzil empfiehlt denselben Weg: "Es ist sehr nützlich, dass die jungen Kirchen sobald wie möglich an dem gesamten Missionswerk der Kirche aktiven Anteil nehmen, indem sie selbst Missionare ausschicken, die überall in der Welt das Evangelium verkünden sollen, auch wenn sie selbst an Priestermangelleiden." Und es gibt den Grund dafür an: "Denn die Gemeinschaft mit der Gesamtkirche findet gleichsam ihre Krönung, wenn sie selbst an der Missionsarbeit bei anderen Völkern tätig teilnehmen."<ref> Ad gentes divinitus, Nr. 20.</ref>
Aufgaben und Pflichten der Teilkirchen
Die Teilkirche als Gemeinschaft
13 Die Diözese als Teilkirche ist ein Teil des Gottesvolkes, der dem Bischof in Zusammenarbeit mit dem Presbyterium anvertraut ist, um sie zu leiten, zu lehren und zu heiligen.<ref> Christus Dominus, Nr. 11.</ref> Aber damit sich eine echte und lebendige Diözesangemeinschaft herausbilden kann, müssen die Grundstrukturen und besonders die Pfarreien den Geist der Diözese pflegen, sich als lebendige Zellen in ihr fühlen und sich auf diese Weise in die Gesamtkirche eingliedern.<ref> Apostolicam actuositatem, Nr. 10.</ref> Deshalb fordert das Konzil die Pfarrer auf, ihren Dienst so auszuüben, dass "die Gläubigen und die Pfarrgemeinden sich wirklich als Glieder sowohl der Diözese wie auch der ganzen Kirche fühlen".<ref> Christus Dominus, Nr. 30.</ref>
In dieser Teilkirche "ist die eine, heilige, katholische und apostolische Kirche wahrhaft gegenwärtig und wirkt".<ref> Ebd., Nr.11.</ref> Daraus folgt, dass die Diözese in ihrem konkreten Bereich ein getreues Abbild der Gesamtkirche sein und zu einem Zeichen werden muss, um alle, die mit ihr im gleichen Raum leben, auf Christus hinweisen zu können.<ref> Ad gentes divinitus, Nr. 20.</ref>
Die Teilkirche in Beziehung zu den anderen Kirchen
14 Da die Teilkirche "nach dem Bild der Gesamtkirche" gestaltet ist,<ref> Lumen gentium, Nr. 23.</ref> spiegelt sich in ihr die Hoffnung und die Angst, die Freude und die Trauer der ganzen Kirche. Es stimmt, dass die Teilkirche vor allem den ihr anvertrauten Teil des Gottesvolkes evangelisieren muss, das heißt jene, die den Glauben verloren haben oder nicht mehr praktizieren,<ref>Vgl. Evangelii nuntiandi, Nrn. 55, 56.</ref> doch obliegt ihr auch die heilige Pflicht, "alle Bestrebungen zu fördern, die der ganzen Kirche gemeinsam sind".<ref> Lumen gentium, Nr. 23.</ref>
Daraus ergibt sich, dass sich die Teilkirche nicht in sich selbst verschließen darf, sondern - als lebendiger Teil der Gesamtkirche - sich den Bedürfnissen der anderen Kirchen öffnen muss. Ihre Beteiligung an der universalen Sendung der Glaubensverkündigung bleibt daher nicht ihrem noch so hochherzigen Gutdünken überlassen, sondern muss als ein Grundgesetz ihres Lebens angesehen werden. In der Tat würde es ihre Lebensdynamik beeinträchtigen, wenn sie sich einzig und allein auf ihre eigenen Probleme konzentrieren und sich gegenüber den Nöten der anderen Kirchen verschließen wollte. Dagegen schöpft sie jedes Mal neue Kraft, wenn sich ihr Horizont auf die anderen hin ausweitet.
Diese Verpflichtung der Teilkirche wird vom Zweiten Vatikanischen Konzil klar und deutlich hervorgehoben, wenn es feststellt, dass die Erneuerung, und das heißt die gesunde Reform der Teilkirche, von dem Grad der kirchlichen Liebe abhängt, mit der sie sich bemüht, den anderen Kirchen das Geschenk des Glaubens zu bringen: "Die Gnade der Erneuerung kann in den Gemeinschaften nicht wachsen, wenn nicht eine jede den Raum ihrer Liebe bis zu den Grenzen der Erde hin ausweitet und eine ähnliche Sorge für jene trägt, die in der Ferne leben, wie für jene, die ihre eigenen Mitglieder sind."<ref>Ad gentes divinitus, Nr. 37.</ref>
Die Bedeutung gegenseitiger Zusammenarbeit
15 Der Gesamtkirche wird ein großer Nutzen daraus erwachsen, wenn sich die Diözesangemeinschaften bemühen, durch Austausch von personeller und materieller Hilfe Beziehungen zueinander zu entwickeln; daraus erwächst dann jene Gemeinschaft und Zusammenarbeit der Kirche, die für die Fortführung des Werkes der Evangelisierung heute notwendiger ist denn je.<ref>Ebd., Nr. 38.</ref>
Bei der Diskussion über dieses Thema werden oft Ausdrücke gebraucht wie "reiche Diözesen" oder "arme Diözesen"; Formulierungen, die zu dem Irrtum verleiten könnten, als leiste die eine Kirche nur Hilfe und die andere empfange nur Hilfe. Das Problem liegt jedoch anders. Denn es handelt sich um eine wechselseitige Zusammenarbeit, weil zwischen den beiden Kirchen eine echte Wechselwirkung besteht, da ja die Armut einer Kirche, die Hilfe erhält, jene Kirche, die durch ihr Geben Entsagung übt, reicher macht, und zwar sowohl dadurch, dass ihre Armut den apostolischen Eifer der reicheren Gemeinde stärkt, als vor allem durch Mitteilung ihrer pastoralen Erfahrungen, die oft äußerst nützlich sind: etwa Erfahrungen mit einer einfacheren, aber wirksameren Methode der pastoralen Arbeit, mit Laienhelfern im Apostolat, mit kleinen Gemeinschaften usw. Die Baumeister dieses wechselseitigen Zusammenwirkens werden gerade jene vom Bischof ausgewählten Priester sein, die sich als Boten ihrer eigenen Gemeinde fühlen, wenn sie als Botschafter Christi bei der anderen Gemeinde tätig sind.
Um diesen gegenseitigen Austausch von Pastoralerfahrungen intensiver und lebendiger zu gestalten, kann die Diözese oder auch eine große Pfarrgemeinde mit einer anderen armen Gemeinde eine Patenschaft eingehen und ihr außer materieller Unterstützung auch Priester als Mitarbeiter schicken. Diese Art des wechselseitigen Zusammenwirkens kann - das zeigt die Erfahrung - für beide Gemeinden sehr nützlich sein.<ref> Vgl. Instruktion der Kongregation für die Evangelisierung der Völker, Quo aptius ad effectum, AAS 61 (1969), S. 276ft.</ref>
Hilferufe müssen gehört werden
16 Da dem so ist, müssen sich die Teilkirchen ihrer gemeinsamen Verantwortung immer mehr bewusst werden, offen sein für Hilferufe anderer und bereit, denen zu helfen, die es nötig haben. Da verdienen Hilfe vor allem die jungen Kirchen, die unter schwerem Priestermangel und dem Fehlen materieller Mittel leiden. Hilfe benötigen aber auch jene Kirchen, die zwar schon lange bestehen, aber wegen verschiedener Umstände sehr schwach sind.<ref> Ad gentes divinitus, Nr. 19.</ref>
Es ist klar, dass den Kirchen, die am meisten Not leiden, mit der Entsendung von Priestern und anderen Mitarbeitern sehr geholfen werden kann. Der Zweck solcher Hilfe ist natürlich nicht einfach die Schließung von bestehenden Lücken. Es geht um die Entsendung solcher Priester, die, wenn sie einmal in die Kräfte des örtlichen Apostolats eingegliedert sind, nach Art von Pädagogen zu wahren Erziehern im Glauben werden. So werden die Ortskirchen unter Bewahrung ihres eigenständigen Charakters in die Lage versetzt, sich schrittweise zu entfalten und an Kraft zuzunehmen, um künftig auf eigenen Mitteln für ihren Bedarf zu sorgen. Das ist der Grund, warum die Bischöfe und andere Obere ersucht werden, für diese Art der Evangelisierung "einige ihrer besten Priester" zu entsenden.<ref> Ebd., Nr. 38.</ref>
Die kirchlichen Strukturen müssen erneuert werden
17 Damit eine Teilkirche ihre Aufgabe, anderen in deren Not zu helfen, angemessener erfüllen kann, muss sie selbst zunächst ihre herkömmlichen Strukturen überprüfen und ihre Kräfte neu ordnen. Der Grund dafür ist die Tatsache, dass in traditionell christlichen Gegenden soziale Erscheinungen auftraten, die bereits von sich aus die Gesellschaftsstrukturen veränderten. Darum müssen auch die kirchlichen Strukturen der neuen Wirklichkeit angepasst werden. Es soll hier genügen, unter den neuen Erscheinungen folgende anzuführen: die Abwanderung der Menschen in Industriegebiete sowie die Verstädterung mit der Folge einer Entvölkerung anderer Gebiete; das weltweite Problem der Emigranten, seien es Gastarbeiter oder Menschen, die aus politischen Gründen ihre Heimat verlassen;<ref> Motu proprio Pastoralis migratorum cura AAS 61 (1969), S. 601; und Instruktion der Kongregation für die Bischöfe, ebd., S. 614ft.; Motu proprio Litterae Circulares P. Commissionis de spirituali migratorum atque itinerantium cura: Chiesa e Mobilita umana, AAS 70 (1978), S. 357ft.</ref> das so weit verbreitete Phänomen des Tourismus für mehr oder weniger lange Zeiträume (z. B. anlässlich der Ferien oder am Wochenende).<ref> Vgl. Directorium Generale pro Ministerio Pastorali quoad "Turismum", herausgegeben von der Kleruskongregation, AAS 61 (1969), S. 361 ff.</ref> Alle diese Erscheinungen erfordern eine neue Präsenz der Priester, die unter diesen veränderten Lebensumständen eine spezialisierte Seelsorge aufbauen müssen.
Es stellt sich somit die Frage, ob und wie die Strukturen erneuert werden sollen, die einst dem geistlichen Bedürfnis des Gottesvolkes voll entsprachen. Eine solche Überprüfung ist natürlich nicht leicht und erfordert viel Klugheit und Umsicht. Der Bischof sollte mit Hilfe des Priester- und des Pastoralrates einen organischen Plan aufstellen für den besseren Einsatz derer, die sich effektiv an der Seelsorge beteiligen. Eine Verschiebung dieses Problems scheint nicht möglich, ohne dass die Kirche Schaden erleidet. Denn der Fall ist keineswegs selten, dass sich trotz des beklagten Priestermangels Priester frustriert fühlen durch eine Aufgabe, die ihre Tage nicht ausfüllt, und daher mit Recht intensiv zu arbeiten wünschen. Um besser den zunehmenden Anforderungen in der Seelsorge zu entsprechen, muss der Bischof auch die Ordenspriester zur Mitarbeit gewinnen, da sie "in einem wahren Sinne als zum Klerus der Diözese gehörend zu betrachten sind", sowie auch alle anderen Ordensleute, Männer und Frauen, die inmitten des Gottesvolkes leben und wirken, weil auch sie "in einer besonderen Weise zur Familie der Diözese gehören"; in beiden Fällen ist der Eigenart des jeweiligen Ordensinstituts Rechnung zu tragen.<ref> Christus Dominus, Nrn. 34, 35. Vgl. Ecclesiae sanctae, I, Nr. 36.</ref> In diesem Zusammenhang hat die Kongregation für die Bischöfe zusammen mit jener für die Ordensleute und die Säkularinstitute kürzlich weise Normen für eine freundschaftliche Zusammenarbeit auf der Ebene der Schulung, Arbeit und Organisation veröffentlicht.<ref> AAS 70 (1978), S. 473ft.</ref>
In letzter Zeit berufen die Bischöfe immer häufiger Laien zum Dienst in den Kirchengemeinden; und indem diese gern verschiedene Ämter übernehmen, widmen sie ihre Kräfte hauptberuflich oder teilweise dem Dienst an der Kirche. Auf diese Weise wird in unserer Zeit die Gepflogenheit der Urkirche wiederaufgenommen, wo sich die Laien in den verschiedenen Diensten betätigen, je nach ihren Neigungen und Gaben, nach den Bedürfnissen und der Nützlichkeit für das Gottesvolk, "damit die kirchliche Gemeinschaft möglichst große Lebendigkeit gewinnt".<ref> Evangelii nuntiandi, Nr. 73.</ref>
Die Organe der Zusammenarbeit zwischen den Teilkirchen
Die Bischofskonferenzen
18 Die führende und unerlässliche Rolle bei einer möglichst wirksamen Zusammenarbeit unter den Teilkirchen fällt den Bischofskonferenzen zu, deren besondere Zielsetzung ja die Koordinierung der gesamten Pastoralarbeit ist. In diesem Zusammenhang hat Papst Paul VI. in dem Motu proprio Ecclesiae Sanctae ausgeführt: "Es wird Aufgabe der Patriarchalsynoden und Bischofskonferenzen sein, unter Beachtung sämtlicher Verfügungen des Heiligen Stuhls Anordnungen und Normen für die Bischöfe zu erlassen, um eine: geeignete Verteilung sowohl des aus dem eigenen Territorium stammenden Klerus wie der Geistlichen, die aus anderen Regionen kommen, zu gewährleisten; mit dieser Verteilung soll für die Bedürfnisse aller Diözesen des eigenen Landes gesorgt werden, aber auch an das Wohl der Kirchen in Missionsgebieten und in Nationen, die unter Priestermangelleiden, gedacht werden."<ref> 1,2.</ref>
Außer der Vorsorge für die Bedürfnisse der Seelsorge im eigenen Territorium werden den Bischofskonferenzen also noch zwei weitere dringende Aufgaben übertragen, nämlich die Erstverkündigung des Evangeliums in Missionsländern und die Hilfeleistung an bedürftige Kirchen im allgemeinen. Diese bei den Aufgaben lasten auf jeder Teilkirche; damit die Sache aber ordnungsgemäß durchgeführt werden kann, ist die Zusammenarbeit aller Bischöfe derselben Nation bzw. desselben Territoriums erforderlich. Um für diese Bedürfnisse zu sorgen, muss jede Bischofskonferenz zwei Kommissionen einsetzen: eine für die bessere Verteilung des Klerus und eine zweite für die Missionen.<ref> Ecclesiae sanctae, I, 2, 111, 9.</ref> Da die Errichtung dieser letzteren den missionarischen Eifer fördern soll und beide Kommissionen gewissermaßen ein ähnliches Ziel haben, erscheint die Zusammenarbeit der beiden Kommissionen notwendig; im einen oder anderen Fall wird die Vereinigung beider Kommissionen angemessener sein.
Sorge für die Missionsgebiete
19 Was die Erstverkündigung des Evangeliums, also die Missionen betrifft, so liegt die oberste Leitung für die diesbezüglichen Fragen bei der Kongregation für die Evangelisierung der Völker, welche "zuständig ist für die Angelegenheiten, die alle Missionen betreffen, die errichtet wurden, um überall das Reich Christi zu verbreiten, und somit für die Einrichtung und Änderung der notwendigen Dienstämter und der kirchlichen Jurisdiktionsbezirke; für den Vorschlag der Personen, die diese leiten sollen; für eine wirksamere Förderung des einheimischen Klerus, dem nach und nach höhere Aufgaben und die Leitung übertragen werden sollen; für die Lenkung und Koordinierung der gesamten Missionstätigkeit in jedem Teil der Erde sowohl im Hinblick auf die Missionare selbst als auch auf die missionarische Zusammenarbeit der Gläubigen".<ref>Apostolische Konstitution Regimini ecclesiae universae, Nr. 82, AAS 59 (1967), S. 885ft.</ref>
In diesem Zusammenhang ist es Aufgabe der Bischofskonferenzen, die tätige Beteiligung des Diözesanklerus am Apostolat in den Missionen zu fördern; einen bestimmten Geldbeitrag für die Missionswerke festzusetzen; die Beziehungen und die Zusammenarbeit zu den Missionsinstituten zu intensivieren, damit die den Missionen dienlichen Seminare errichtet werden bzw. Hilfe erhalten.<ref>Ad gentes divinitus, Nr. 38.</ref>
In bezug auf die Missionswerke muss die bei jeder Bischofskonferenz errichtete Bischöfliche Kommission die Missionstätigkeit und die entsprechende Zusammenarbeit unter den Diözesen fördern; sie wird dazu Beziehungen zu den anderen Bischofskonferenzen unterhalten und sich bemühen, dass die Verteilung der Hilfsmittel an die Missionen möglichst gerecht vorgenommen wird.<ref>Ecclesiae sanctae, 111,9.</ref>
Sorge für bedürftigere Teilkirchen
20 Wie oben gesagt, muss jede Bischofskonferenz noch eine weitere Bischöfliche Kommission einsetzen mit der Aufgabe, "Untersuchungen anzustellen über die Bedürfnisse der verschiedenen Diözesen ihres Territoriums und über deren Möglichkeiten, anderen Kirchen den einen oder anderen Geistlichen zur Verfügung zu stellen, sowie die von der Konferenz getroffenen und gebilligten Entscheidungen bezüglich der Verteilung des Klerus durchführen zu lassen, indem sie den Bischöfen jener Territorien davon Mitteilung macht".<ref>Ebd., I, 2.</ref>
Diese Kommission hat also eine doppelte Aufgabe. Die erste ist, mögliche Missverhältnisse im eigenen Territorium zu beheben. Nicht selten nämlich ist ein großes Missverhältnis hinsichtlich der Zahl der Priester festzustellen: Während einige Diözesen einen Überfluss an Priestern aufweisen, ist hingegen in anderen Diözesen wegen des Priestermangels sogar die Bewahrung des Glaubens gefährdet.
Die zweite Aufgabe betrifft die Sorge für die Teilkirchen, die sich außerhalb des eigenen Gebietes befinden: ihnen soll kraft jenes Bandes der Gemeinschaft, welches zwischen den Teilkirchen besteht und von dem oben die Rede war, Hilfe zuteil werden.
Diese Arbeit soll sich in der Weise entfalten, dass zunächst Untersuchungen über die Bedürfnisse der Diözesen angestellt werden, wobei das Verhältnis zwischen der Zahl der Gläubigen und jener der Seelsorger zu beachten ist; sodann ist der Bischofskonferenz ein Bericht vorzulegen über die dringendsten Bedürfnisse und über die Möglichkeiten, den bedürftigeren Kirchen zu helfen. .
Was die zweite Aufgabe der Kommission betrifft, hat man bereits anerkennenswerte Initiativen ergriffen, die auf diesem Gebiet erfreuliche Früchte erbringen.<ref>Zur Förderung der Beziehungen zu den Diözesen Lateinamerikas bestehen folgende bischöfliche Kommissionen: COPAL in Belgien, CEFAL in Frankreich, CEIAL in Italien, CECADE-OCSHA in Spanien, ADVENIAT in der Bundesrepublik Deutschland, NCCB-LAB in den Vereinigten Staaten, OCCAL in Kanada usw.; alle diese Kommissionen arbeiten mit der päpstlichen Kommission für Lateinamerika (CAL) zusammen, die enge Beziehungen mit dem lateinamerikanischen Bischofsrat (CELAM) unterhält. Außerdem gibt es den Generalrat der Päpstlichen Kommission für Lateinamerika (COGECAL), der gebildet wird von CAL, CELAM, den Präsidenten der oben erwähnten bischöflichen Kommissionen, dem Präsidenten der Internationalen Vereinigung der Ordensobern und dem Vorsitzenden der Konföderation der Ordensleute Lateinamerikas.</ref>
Zusammenarbeit mit den Räten der Höheren Ordensobern
21 Für die Koordinierung der Initiativen des Dienstes und der Apostolatsarbeit auf dem Gebiet der jeweiligen Bischofskonferenz ist eine straffere Zusammenarbeit zwischen dem Diözesanklerus und den Ordensinstituten erforderlich. Die Förderung dieser gemeinsamen Arbeit obliegt der Bischofskonferenz. Da aber eine fruchtbare Zusammenarbeit in hohem Maße von einer Haltung abhängt, die unter Hintanstellung von Eigeninteressen einzig und allein das Wohl der Gesamtkirche im Auge hat, ist es angebracht, dass die Bischöfe und die Höheren Obern zu bestimmten Zeiten zusammenkommen, um über das gemeinsame Vorgehen in den jeweiligen Territorien zu beraten.<ref>Christus Dominus, Nr. 35, 5°, 6°.</ref> Aus diesem Grunde schreibt das Motu proprio Ecclesiae Sanctae die Bildung einer gemischten Kommission zwischen der Bischofskonferenz und dem Nationalen Rat der Höheren Obern für die beide Seiten betreffenden Fragen vor.<ref>11, 43. Vgl. Kongregationen für die Ordensleute und Säkularinstitute und für die Bischöfe, Notae directivae, Nrn. 60-65, AAS 70 (1978), S. 503ff.</ref> Hauptthema der Sitzungen dieser gemischten Kommission soll eine bessere und gerechtere Verteilung der apostolischen Einsatzkräfte sein, unter Bestimmung der Prioritäten und Optionen in gemeinsamem Bemühen um die Förderung eines Gesamtapostolats.<ref>Perfectae caritatis, Nr. 23.</ref> Die Beschlüsse dieser Kommission sind dann der zuständigen Bischofskonferenz sowie dem Rat der Höheren Obern zur Entscheidung zu unterbreiten.<ref>Notae directivae, Nr. 63, AAS 70 (1978), S. 504.</ref>
Information der Gläubigen
22 Die erste und wichtigste Aufgabe, die beiden Kommissionen obliegt, kann nicht genug hervorgehoben werden, nämlich die Gläubigen ständig gut informiert zu halten sowohl über die Bedürfnisse der Mission wie über die Lage der Teilkirchen, die sich in Schwierigkeiten befinden. Die Kommissionen sollen dabei von allen sozialen Kommunikationsmitteln Gebrauch machen, Zeitschriften und andere derartige Publikationen unterstützen und verbreiten und sich an der Vorbereitung und Durchführung bestimmter Programme beteiligen, um die jeweiligen Probleme deutlich zu machen.
Ziel von alldem ist außer einer guten und raschen Information, die Gläubigen immer stärker ihrer Verantwortung bewusst zu machen und durch eine reife und aktive Zusammenarbeit der Teilkirchen in ihnen den Sinn für echte Katholizität zu entwickeln.<ref>Ad gentes divinitus, Nr. 36.</ref>
In andere Diözesen entsandte kirchliche Amtsträger
Die Notwendigkeit einer besonderen Berufung
23 Obgleich sich alle Gläubigen auf ihre Weise am Werk der Glaubensverkündigung beteiligen sollen, bedarf doch jemand, der das Priesteramt in einer anderen Diözese auszuüben bereit ist, einer besonderen Berufung. In der Tat ist die ganze Gemeinde dazu angehalten, unter der Führung des Bischofs durch Gebete und Bußwerke vom Heiligen Geist das Geschenk der Berufungen zu erflehen, damit Priester, Ordensleute und Laien zur Verfügung stehen, die die Heimat verlassen und ausziehen, um andernorts den Auftrag Christi zu erfüllen.<ref>Ebd., Nr. 23. Vgl. Optatam totius, Nr. 2.</ref>
Was die Vorbereitung der Jugend betrifft, so ist es notwendig, dass ihr vom frühesten Kindesalter an eine wahrhaft katholische Gesinnung eingepflanzt wird; was die Priesteramtskandidaten angeht, so ist während ihrer Ausbildung darauf zu achten, dass sie außer die Diözese, für deren Dienst sie bestimmt sind, zu lieben, sich auch um die Gesamtkirche sorgen.<ref> Optatam totius, Nr. 20.</ref>
Eignung der kirchlichen Amtsträger
24 Diese besondere Berufung setzt jedoch einen geeigneten Charakter und besondere Begabungen voraus. Unter den psychischen Eigenschaften gelten Seelenstärke und ein Geist aufrichtiger Dienstbereitschaft für unerlässlich. Bei der Seelenführung mögen die Obern daher große Sorgfalt walten lassen, um passende und geeignete Kandidaten zu finden. Und da man wünschen muss, dass die Bischöfe für dieses Wirken hervorragende Priester bestimmen, müssen diese nicht nur ausreichend mit einer soliden Glaubenslehre ausgestattet sein, sondern sich auch durch starken Glauben, unerschütterliche Hoffnung und Eifer für die Seelen auszeichnen,<ref>Ad gentes divinitus, Nr. 25.</ref> damit sie, soweit es auf sie ankommt, wirklich in der Lage sind, in anderen den Glauben zu wecken.
Die notwendige Vorbereitung
25 Alle Geistlichen, die in andere Diözesen gehen, bedürfen einer entsprechenden Vorbereitung, was die menschliche Bildung, die Orthodoxie der Lehre und den apostolischen Lebensstil betrifft. Diejenigen, die sich zur Verkündigung des Evangeliums in eine Diözese einer anderen Nation begeben wollen, müssen eine besondere Schulung erhalten, das heißt, sie müssen die Kultur und Religion jenes Volkes kennen lernen; großes Gewicht ist auf die Kenntnis der Sprache und des Brauchtums zu legen; die Aneignung der Sprache soll einhergehen mit dem Verständnis für das gesellschaftliche Gefüge, die Bräuche und Gewohnheiten; schließlich gilt es, tieferen Einblick zu gewinnen in die sittliche Ordnung und die Überzeugungen, die jenes Volk sich nach den ihm heiligen Überlieferungen von Gott, der Welt und dem Menschen gebildet hat.<ref> Ebd., Nr. 26.</ref>
Für den Übergang erforderliche Vereinbarung
26 Der Übergang von kirchlichen Amtsträgern einer Diözese in eine andere muss, besonders wenn es sich um Priester handelt, ordnungsgemäß erfolgen. Der Ordinarius "a quo" liefere dem Ordinarius "ad quem" exakte und klare Angaben über diejenigen, die entsandt werden sollen, besonders wenn die Motive für die Versetzung Anlass zum Verdacht geben.
Es ist absolut unerlässlich, dass die Rechte und Pflichten der Priester, die sich freiwillig für eine derartige Überstellung anbieten, in einer schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Bischof "a quo" und dem Bischof "ad quem" genau festgelegt werden;<ref> Ecclesiae sanctae, 1,3, par. 2.</ref> diese auch im Beisein des Priesters abgefasste Vereinbarung muss, damit sie gültig ist, auch vom Priester selbst angenommen und unterschrieben werden; Kopien der Vereinbarung bewahren dann der Priester und jede der beiden Kurien.
Eine ähnliche Vereinbarung ist auch mit den Laienhelfern zu treffen; bei den Ordensleuten sind die Konstitutionen des jeweiligen Ordensinstituts zu beachten. Dasselbe gilt entsprechend auch für die folgenden Paragraphen.
Inhalt der Vereinbarung
27 In dieser Vereinbarung sind festzulegen:
a) die Dauer des Dienstes;
b) die Aufgaben des Priesters und der Ort des Dienstes sowie der Wohnung unter Berücksichtigung der Lebensverhältnisse in der Gegend, wohin sich der Priester begibt;
c) Hilfe verschiedener Art und wer sie leisten soll;
d) die Sozialversicherungen im Falle von Krankheit, Arbeitsunfähigkeit und Alter. Wenn möglich, wird es nützlich sein, auch die Gelegenheit zu einem Besuch in der Heimat nach einem bestimmten Zeitraum in die Vereinbarung hineinzunehmen.
Diese Vereinbarung kann nur mit Zustimmung aller Beteiligten geändert werden. Bestehen bleibt das Recht des Bischofs "ad quem", nach vorausgehender Benachrichtigung des Bischofs "a quo" und unter Beachtung der natürlichen und kanonischen Gerechtigkeit den Priester in seine Heimatdiözese zurückzuschicken, wenn sich sein Dienst als schädlich erwiesen hat.
Die Verpflichtungen des Bischofs "a quo" und "ad quem" gegenüber den Priestern
28 Der Bischof "a quo" sollte, soweit das möglich ist, gegenüber den Priestern, die das Priesteramt außerhalb ihrer Diözese ausüben, eine besondere Sorge walten lassen und sie als Glieder seiner Gemeinde betrachten, die in der Feme tätig sind; er tue das brieflich, oder indem er sie persönlich oder durch andere besucht, oder indem er ihnen, dem Inhalt der Vereinbarung entsprechend, Hilfe leiste. Der Bischof "ad quem", dem die Hilfe dieser Priester zum Nutzen gereicht, bleibt der Vereinbarung gemäß der Garant für ihr Leben sowohl in materieller wie in geistlicher Hinsicht.
Die Missionspriester als Mitglieder des Priesterkollegiums der anderen Diözese
29 In Regionen, die sich in Sprache, Sitten und sozialen Bedingungen von der Heimat grundlegend unterscheiden, sollen Priester, wenn nicht unbedingt nötig, nicht einzeln entsandt werden, sondern in Gruppen, damit sie sich gegenseitig behilflich sein können.<ref> Presbyterorum ordinis, Nr. 10.</ref> Eine solche Gruppe sollte jedoch bemüht sein, sich dem einheimischen Klerus so anzuschließen, dass einer brüderlichen Zusammenarbeit nicht der geringste Schaden erwachsen kann.
Nach ihrer Ankunft in der anderen Diözese bezeugen die Priester dem Ortsbischof ihre Hochachtung und leisten ihm, der Vereinbarung entsprechend, Gehorsam. Was die Lebensweise betrifft, so sollen sie sich den Verhältnissen der einheimischen Priester anpassen und sich um deren Freundschaft bemühen, denn alle bilden unter der Autorität des Bischofs ein einziges Presbyterium.<ref> Ad gentes divinitus, Nr. 20.</ref> Deshalb sollen sie sich in die Ortsgemeinde eingliedern, als wären sie einheimische Glieder jener Teilkirche; das verlangt eine außerordentliche innere Verfügbarkeit und eine tiefe Dienstbereitschaft. Wenn sie sich als Geistliche einer neuen Familie angeschlossen haben, mögen sie sich Urteilen oder kritischen Äußerungen über die Ortskirche enthalten und die Aufgabe dieses prophetischen Amtes dem Bischof überlassen, dem die volle Verantwortung bei der Leitung der Teilkirche obliegt.
Rückkehr der Priester in die Heimat
30 Die Priester, die nach Ablauf der in der Vereinbarung festgelegten Zeit in ihre Heimatdiözese zurückkehren wollen, sollen mit Freude aufgenommen werden; diese Rückkehr erfordert ebenso eine Vorbereitung wie die Mission selbst. Sie sollen in den Genuss sämtlicher Rechte in der Heimatdiözese kommen, der sie inkardiniert blieben, als wären sie ohne Unterbrechung dort im priesterlichen Dienst tätig gewesen.<ref> Ecclesiae sanctae, 1,3, par. 4.</ref> Mit den verschiedenen Erfahrungen, die sie erworben haben, können sie ihrer Diözese nicht geringen geistlichen Nutzen bringen. Außerdem ist den Zurückgekehrten, die neue Aufgaben übernehmen sollen, ausreichend Zeit zu gewähren, damit sie sich an die in der Zwischenzeit erfolgten Veränderungen gewöhnen können.
Inkardination in die Gastdiözese
31 Hinsichtlich der Inkardination der Priester in andere Diözesen bleiben weiterhin die Bestimmungen des Codex Iuris Canonici in Geltung. Für ihre Erlangung ope legis jedoch hat das Motu proprio Ecclesiae Sanctae eine neue Norm erlassen, in welcher der geleistete Dienst berücksichtigt wird: "Der Geistliche, der rechtmäßig von der eigenen in eine andere Diözese übergeht, wird nach fünf Jahren rechtmäßig dieser letzten Diözese inkardiniert, wenn er diesen Wunsch sowohl dem Bischof der Gastdiözese als auch dem eigenen Bischof schriftlich kundgetan hat und innerhalb von vier Monaten von keinem der bei den schriftlich einen gegenteiligen Bescheid erhalten hat. "<ref> Ebd., I, 2, par. 5.</ref>
Schluss
Die heutige Situation der Kirche könnte, vor allem was den Klerusmangel angesichts der dringendsten Bedürfnisse der Evangelisierung betrifft, viele zu einer pessimistischen Sicht der Dinge verleiten und einen gewissen Geist der Entmutigung in bezug auf die Zukunft der Kirche aufkommen lassen.
So zu denken, ist aber nicht christlich und schon gar nicht ziemt es sich für die Seelenhirten.
Denn das ist ja nur ein Aspekt und nicht die ganze kirchliche Wirklichkeit; wir dürfen sie nicht nur von außen und oberflächlich betrachten, sondern christlich, das heißt mit dem Blick des Glaubens, dessen übernatürliches Licht uns durch die Verflechtungen menschlicher Ereignisse hindurch die lebendig wirksame Gegenwart des Heiligen Geistes gewahr werden lässt, der die Kirche beseelt und sie mit Gewissheit dem Heilsplan zuführt, den Gott für den Menschen beschlossen hat und den er trotz gewaltigster Widerstände, mit denen man den Lauf der Kirche zu behindern versucht, verwirklicht.
So wie wir wissen, dass im Verlauf der Kirchengeschichte die hauptsächliche Triebkraft der Evangelisierung der Heilige Geist ist, der wirkt, indem er einerseits die Gläubigen bewegt, das Reich Gottes zu fördern, und andererseits die Herzen der Menschen dem göttlichen Wort öffnet, so müssen wir auch glauben, dass die Zukunft der Kirche unter der Führung dieses Geistes steht. Inzwischen ist es unser aller Pflicht, inständigst zu ihm zu beten und uns zuversichtlich von ihm führen zu lassen, indem wir uns mit allen unseren Kräften bemühen, dass unter den Gläubigen die Überzeugung von der missionarischen Natur der Kirche lebendig bleibt und das Verantwortungsbewusstsein der einzelnen Christen und vor allem der Seelenhirten gegenüber der Gesamtkirche zunehmend wächst.
Dieses Bemühen versuchen wir zu erfüllen und zu beleben, stets geleitet und bewegt von der christlichen Hoffnung, die "nicht zugrunde gehen lässt" (Röm 5, 5), weil sie sich auf die Worte Christi gründet, der in der Stunde, als er seine Jünger in den Gefahren und feindlichen Mächten dieser Welt zurückließ, verheißen hat: "Seid gewiss, ich bin bei euch alle Tage bis zum Ende der Welt" (Mt 28, 20), "Habt Mut, ich habe die Welt besiegt"(Joh 16,33).
Präfekt
MAXIMINO ROMERO DE LEMA
Titularerzbischof von Cittanova
Anmerkungen
<references />