Klarstellung vom 17. Februar 1981
Kongregation für die Glaubenslehre
unseres Heiligen Vaters
Johannes Paul II.
17. Februar 1981
dass im Neuen Kirchenrecht das negative Urteil über die Zugehörigkeit eines Katholiken zur Freimaurerei bestehen bleibt
Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist |
Mit Datum vom 19. Juli 1974 hat diese Kongregation einigen Bischofskonferenzen einen Brief geschrieben zur Interpretation von c. 2335 CIC, der den Katholiken unter Strafe der Exkommunikation den Eintritt in freimaurerische und ähnliche Organisationen verbietet. Nachdem dieser Brief in der Öffentlichkeit Anlass zu falschen und tendenziösen Interpretationen gegeben hat, bestätigt und erklärt diese Kongregation, ohne damit eventuellen Verfügungen des neuen Codex vorgreifen zu wollen, folgendes: 1. Die bisherige Praxis des Kirchenrechts ist in keiner Weise geändert worden und bleibt voll in Kraft. Infolgedessen sind weder die Exkommunikation noch andere vorgesehene Strafen abgeschafft worden. 2. Soweit es in diesem Brief um Interpretationen geht, wie der fragliche Canon im Sinn der Kongregation zu verstehen sei, handelt es sich nur um einen Verweis auf die allgemeinen Prinzipien der Interpretation von Strafgesetzen zur Lösung persönlicher Einzelfälle, die dem Urteil der Ordinarien überlassen werden können. Es stand dagegen nicht in der Absicht der Kongregation, es den Bischofskonferenzen zu überlassen, öffentlich ein Urteil allgemeinen Charakters abzugeben, das Abschwächungen der obigen Normen implizieren könnte.
Siehe auch Liste von Lehramtstexten