Kardinalat

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Der Begriff Kardinalat ist ein Synonym für die Kardinalswürde.

Nach dem Papst ist das Kardinalat die höchste Würde in der Katholischen Kirche. Es wird vom Papst in der Regel im feierlichen Konsistorium verliehen. Die Kardinalswürde schließt als vornehmstes Recht die Berechtigung zu Papstwahl und die Pflicht zu einer besonderen Mitverantwortung an der Leitung der Kirche ein. Das Kardinalat ist somit kein Amt, sondern eher herausragende Ehrung. Es kann aber traditionell mit einem kirchlichen Amt verbunden sein, z. B. Kardinalstaatssekretär. Ferner bedeutet das Kardinalat die Aufnahme in den stadtrömischen Klerus und als „Prinzen des Papstes“ in den Adelsstand (→ Adelstitel). Einem Kardinal steht die Anrede Eminenz zu. Zuweilen bezeichnet der Begriff auch den Zeitraum, in welchem eine Person die Würde eines Kardinals inne hat („Amtszeit“): In der Regel vom Tage der Kardinalskreierung durch den Papst bis zum Tode. Die Kardinalswürde kann mit Erlaubnis des Papstes niedergelegt oder von ihm aberkannt werden.

Literatur

  • Petrus Canisius van Lierde/André Giraud: Das Kardinalskollegium. Aschaffenburg 1965, (Der Christ in der Welt, XII. Reihe: Bau und Gefüge der Kirche, Bd. 3).
  • Jürgen Erbacher: Der Vatikan. Das Lexikon, Leipzig o.J. [ca. 2010] ISBN 978-3-7462-2752-8 [Artikel "Kardinal"]
  • Otto Krabs: Von Erlaucht bis Spektabilis. Kleines Lexikon der Titel und Anreden – München 2004, ISBN 978-3-7980-0601-0