Heilsnotwendigkeit der Kirche
Der alte Grundsatz, dass außerhalb der Kirche kein Heil zu finden sei, extra ecclesiam nulla salus, hat in den Aussagen des II. Vatikanum eine Bestätigung, aber auch eine genauere Bestimmung im Hinblick auf das nach Gottes Willen mögliche Heil jener, die ohne ihre Schuld nicht zur sichtbaren Kirche gehören, erfahren.
Lumen gentium, No. 14
In Lumen Gentium (insb. Nr. 14) lehrt das Konzil über diesen Absolutheitsanspruch, gestützt auf Schrift und Tradition, dass "diese pilgernde Kirche zum Heile notwendig sei":
"Christus allein ist Mittler und Weg zum Heil, der in seinem Leib, der Kirche, uns gegenwärtig wird; indem er aber selbst mit ausdrücklichen Worten die Notwendigkeit des Glaubens und der Taufe betont hat (vgl. Mk 16,16; Joh 3,5), hat er zugleich die Notwendigkeit der Kirche, in die die Menschen durch die Taufe wie durch eine Türe eintreten, bekräftigt. Darum könnten jene Menschen nicht gerettet werden, die um die katholische Kirche und ihre von Gott durch Christus gestiftete Heilsnotwendigkeit wissen, in sie aber nicht eintreten oder in ihr nicht ausharren wollten. Jene werden der Gemeinschaft der Kirche voll eingegliedert, die, im Besitze des Geistes Christi, ihre ganze Ordnung und alle in ihr eingerichteten Heilsmittel annehmen und in ihrem sichtbaren Verband mit Christus, der sie durch den Papst und die Bischöfe leitet, verbunden sind, und dies durch die Bande des Glaubensbekenntnisses, der Sakramente und der kirchlichen Leitung und Gemeinschaft. Nicht gerettet wird aber, wer, obwohl der Kirche eingegliedert, in der Liebe nicht verharrt und im Schoße der Kirche zwar "dem Leibe", aber nicht "dem Herzen" nach verbleibt (vgl. Augustinus..). Alle Söhne der Kirche sollen aber dessen eingedenke sein, dass ihre ausgezeichnete Stellung nicht den eigenen Verdiensten, sondern der besonderen Gnade Christi zuzuschreiben ist; wenn sie ihr im Denken, Reden und Handeln nicht entsprechen, wird ihnen statt Heil strengeres Gericht zuteil (vgl. Lk 12,48 ..)."