Fides per doctrinam
Fides per doctrinam sind die Anfangsworte des Motu proprio des Papstes Benedikt VII. vom 16. Januar 2013 mit dem die Konstitution Pastor bonus modifiziert und die Zuständigkeit für die Katechese von der Kongregation für den Klerus auf den Päpstlichen Rat zur Förderung der Neuevangelisierung verlagert wird.
Diese Veränderung kündigte Papst Benedikt XVI. bereits zum Ende der Bischofssynode für die Neuevangelisierung am 27. Oktober 2012 an.
Die neuen Regelungen ordnen dem Neuevangelisierungsrat das internationale Gremium für die Katechese zu, das Papst Paul VI. 1973 eingerichtet hatte. Folgende Aufgaben, für die früher die Kleruskongregation zuständig war, werden zukünftig vom Neuevangelisierungsrat übernommen:
a) die Pflege und Förderung der religiösen Bildung der Gläubigen; die Befugnis, Normen zu erlassen, damit die Katechese gewinnbringend und in Linie mit der kirchlichen Tradition unterrichtet wird;
b) die Aufsicht der Ausbildung in der Katechese, gemäß den Richtlinien des katholischen Lehramtes;
c) die Befugnis, nach Absprache mit der Glaubenskongregation die Unbedenklichkeitserklärung für Katechismen und katechetische Schriften auszustellen;
und d) die Unterstützung der Katechesen-Beauftragten der Bischofskonferenzen.
Diese neuen Regelungen vervollständigen die Regeln aus dem Motu Proprio „Ubicumque et semper“, mit dem Papst Benedikt XVI. im Jahr 2010 den Päpstlichen Rat zur Förderung der Neuevangelisierung gegründet hatte.
Siehe auch: Liste von Lehramtstexten, Römische Kurie