Ad hanc apostolicam paenitentiariam
Ad hanc apostolicam paenitentiariam |
---|
Apostolische Pönitentiarie
im Pontifikat von Papst
Franziskus
über den vollkommenen Ablass in Zeiten der Pandemie
22. Oktober 2020
Aufgrund der gegenwärtigen Unsicherheiten, die durch die Covid-19-Pandemie verursacht werden, wird die Erlangung vollkommener Ablässe für die Verstorbenen auf den ganzen Monat November ausgeweitet, und zwar unter Anpassung der Werke und Bedingungen zum Schutz der Gesundheit der Gläubigen.
Allgemeiner Hinweis: Was bei der Lektüre von Wortlautartikeln der Lehramtstexte zu beachten ist |
Bei der Apostolischen Pönitentiarie sind nicht wenige Bitten geweihter Hirten eingegangen, in diesem Jahr aufgrund der Covid-19-Pandemie die frommen Werke zur Erlangung der vollkommenen Ablässe, die gemäß dem Handbuch der Ablässe (Gewährung 29, § 1) den Seelen im Fegefeuer zugewendet werden können, abzuändern. Aus diesem Grund setzt die Apostolische Pönitentiarie im besonderen Auftrag Seiner Heiligkeit Papst Franziskus gerne den Beschluss fest, dass in diesem Jahr, um Menschenansammlungen dort zu vermeiden, wo sie verboten sind,
a.- der vollkommene Ablass für jene, die einen Friedhof besuchen und, auch mit eigenen Worten, für die Verstorbenen beten, der vorschriftsgemäß nur an den einzelnen Tagen vom 1. bis zum 8. November gültig ist, auf andere Tage desselben Monats übertragen werden kann, bis zu dessen Ende. Diese Tage, die von den einzelnen Gläubigen frei gewählt werden, können auch voneinander getrennt sein;
b.- der vollkommene Ablass des 2. November, der anlässlich des Allerseelentags für alle Gläubigen festgesetzt ist, die in frommer Gesinnung eine Kirche oder eine Kapelle besuchen und dort das »Vaterunser« und das »Glaubensbekenntnis« beten, nicht nur auf den vorangehenden oder den folgenden Sonntag oder auf das Hochfest Allerheiligen übertragen werden kann, sondern auch auf einen anderen Tag des Monats November, nach freier Wahl der einzelnen Gläubigen.
Alte oder kranke Menschen sowie alle, die aus schwerwiegenden Gründen das Haus nicht verlassen können, zum Beispiel aufgrund der von der zuständigen Autorität für die Zeit der Pandemie auferlegten Beschränkungen, können, um zu vermeiden, dass zahlreiche Gläubige sich an den heiligen Stätten versammeln, den vollkommenen Ablass erlangen, wenn sie – im Geiste mit allen anderen Gläubigen vereint, vollständig von der Sünde losgesagt und in der Absicht, die anderen üblichen Bedingungen (sakramentale Beichte, Eucharistieempfang und Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters) sobald wie möglich zu erfüllen – vor einem Bild Jesu oder der allerseligsten Jungfrau Maria fromme Gebete für die Verstorbenen sprechen – zum Beispiel die Laudes und die Vesper des Gedächtnisses der Verstorbenen, den Rosenkranz der Jungfrau Maria, den Barmherzigkeitsrosenkranz, andere den Gläubigen am Herzen liegende Gebete für die Verstorbenen – oder bei der betrachtenden Lesung eines der von der Bestattungsliturgie vorgeschlagenen Abschnitte aus dem Evangelium verweilen oder ein Werk der Barmherzigkeit vollbringen und Gott die Schmerzen und die Mühen des eigenen Lebens aufopfern.
Um die Erlangung der göttlichen Gnade durch die pastorale Nächstenliebe zu erleichtern, bittet diese Pönitentiarie inständig darum, dass alle Priester, die mit den entsprechenden Befugnissen ausgestattet sind, mit besonderer Großherzigkeit zur Feier des Bußsakraments bereit sein und den Kranken die heilige Kommunion spenden mögen.
Was die geistlichen Bedingungen zur vollkommenen Erlangung des Ablasses betrifft, so wird jedoch daran erinnert, auf die Weisungen der bereits erlassenen Note zum Sakrament der Versöhnung in der derzeitigen Pandemie-Situation zurückzugreifen, die am 19. März 2020 von dieser Apostolischen Pönitentiarie herausgegeben wurde.
Da den Seelen im Fegefeuer durch die Fürbitte der Gläubigen und besonders durch das gottgefällige Opfer des Altares geholfen wird (vgl. Konzil von Trient, 25. Sitzung, Dekret De purgatorio), sind abschließend alle Priester nachdrücklich eingeladen, am Allerseelentag dreimal die heilige Messe zu feiern, gemäß der von Papst Benedikt XV. seligen Angedenkens am 10. August 1915 erlassenen Apostolischen Konstitution Incruentum altaris.
Das vorliegende Dekret ist für den ganzen Monat November gültig. Dem steht keinerlei gegenteilige Verfügung entgegen.
Maurus Kardinal Piacenza
Großpönitentiar
Christophorus Nykiel