Gerechtigkeit
Kardinaltugenden |
Die Gerechtigkeit (lat. iustitia) ist eine der vier Kardinaltugenden.
Gerechtigkeit ist der beständige feste Wille, jedem das zu geben, was ihm zusteht. Allen, trotz aller Verschiedenheit, das gleiche zu geben, wäre also nicht gerecht. (Anschauliches Beispiel: Eine Katze und einen Fisch beide mit Fischfutter zu füttern, wäre nicht gerecht. Gerecht wäre hier Fischfutter für den Fisch, und Katzenfutter für die Katze.)
Inhaltsverzeichnis
Gerechtigkeit gegenüber Gott
Gerechtigkeit Gott gegenüber nennt man die "Tugend der Gottesverehrung". Genaugenommen ist es dem Menschen aber unmöglich, Gott wirklich gerecht zu werden, da Gott ja alles zusteht. Wenigstens sich selbst Gott ganz hinzuschenken erfordert ein hohes Maß an Heiligkeit.
Siehe auch: Gerechtigkeit Gottes
Gerechtigkeit gegenüber den Menschen
Gerechtigkeit dem Menschen gegenüber ordnet darauf hin, die Rechte jedes Anderen zu achten, für eine gerechte Verteilung der Güter zu sorgen, Harmonie in den menschlichen Beziehungen herzustellen. Zur Gerechtigkeit gehört auch die Achtung der Würde jedes Menschen als Person. Einen Menschen als Mittel zum Zweck zu behandeln, wie eine sache, widerspricht dieser Würde und ist daher auch nicht gerecht.
Die notwendige unterschiedliche Behandlung der anderen Menschen, um ihnen gerecht zu werden, beruht nicht nur auf der Unteschiedlichkeit aller Menschen (Jede Mutter weiß, dass keines ihrer Kinder dem anderen gleicht, und jedes daher eine andere Behandlung braucht), sondern auch auf der Unterschiedlichkeit der Beziehung zu den anderen Menschen (Ehemann, -frau, Kinder, Eltern, nahestehende Personen "verdienen" eine andere Behandlung als Fernstehende).
Der Gerechte
In der Bibel wird oft vom "Gerechten" oder vom "gerechten Menschen" gesprochen. Dieser zeichnet sich durch eine ständige Gradheit seines Denkens und der Richtigkeit seines Verhaltens Gott und den Menschen gegenüber aus. Wichtigster Vertreter: Hl. Josef
Gerechtigkeit und Recht
Gerechtigkeit ist Verwirklichung des allgemeinen Rechtsgedankens. Dieser Rechtsgedanke, der keiner Kultur fremd ist, setzt eine Instanz voraus, die im Streitfall zur Entscheidung berufen ist (daher heute noch die Bezeichnung: Justiz).
Manche Rechtstheoretiker halten im Zweifel die Rechtssicherheit (dass jemand entscheidet) für wichtiger als die Frage, ob (moralisch) richtig entschieden wurde (also der Wahrheit gemäß, nach Lage des Falles). Jedoch ist im Namen der Gerechtigkeit die Zahl solcher Zweifelsfälle stets zu minimieren. Gerechtigkeit ist also ohne Autorität nicht zu verwirklichen.
"Kluge" Differenzierungen zwischen Recht und Gerechtigkeit führen nicht besonders weit, da die sittlich noch höherstehende Gerechtigkeit, als Tugend, nur aus freiem Willen, "heroisch" also, verwirklicht werden kann. (Darin besteht ihr Verdienst, das "gerechte Werk".) Damit dieses humane oder christliche Mehr an Gerechtigkeit überhaupt einen Entfaltungsraum erhält, ist aber wiederum eine funktionierende Rechtsordnung (als "ethisches Minimum") vorauszusetzen. Im Falle eines kollektiven Staatsversagens (z.B. im Totalitarismus) gehen Wahrheit, Freiheit und Recht zugleich zugrunde und die moralische Anforderung an den Einzelnen, sich tugendhaft (gerecht) zu verhalten, steigt entsprechend an.
Literatur
- Katechismus der Katholischen Kirche, Abschnitt 1807.
- Josef Pieper: Über die Gerechtigkeit, Kösel, München 1953