Leitung und Gemeinschaft

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Die katholische Kirche ist seit ihren Anfängen überzeugt, dass die Gemeinschaft in Christus eine konkrete kirchliche Leitung einschließt, also eine rechtlich verbindliche Verfassung der Kirche (als Hierarchie, heiligen Ursprungs).

Im 19. Jahrhundert war der am meisten gebräuchliche Begriff, um das Wesen der Kirche zu erfassen, der einer societas perfecta, einer vollkommenen Gesellschaft. Das Herkommen dieses Begriffs aus dem römischen Rechtsdenken ist unverkennbar. Eine Gesellschaft ist durch Rechtsbeziehungen zwischen Subjekten geprägt, aber dadurch eigentlich noch nicht Körperschaft.

Die Kirche also nur als Religionsgesellschaft zu charakterisieren wäre offenkundig ungenügend. Der Ausdruck einer "perfekten" Gesellschaft sollte zwar nicht in Abrede stellen, dass inmitten der Kirche auch Sünde und Fehler anzutreffen sind, aber doch den wesentlichen Unterschied der kirchlichen Struktur gegenüber Rechtsstrukturen säkularer Art zum Ausdruck bringen: ihr Streben nach der Vollkommenheit, das ihr zugesagt ist durch den Beistand des Heiligen Geistes.

In der Theologie und der kirchlichen Lehre des 20. Jahrhunderts setzte sich eine Akzentverschiebung durch, indem die Ekklesiologie des II. Vatikanum den Charakter der Kirche als angeleiteter Gemeinschaft in Christus stärker betont. Vorgezeichnet wurde diese Besinnung in der Enzyklika Mystici Corporis Pius XII. von 1943, weiter vertieft durch den Begiff des Volkes Gottes in Lumen Gentium. Derjenige, der die kirchliche Assoziation "perfektioniert" ist es, der selbst die Einheit stiftet: Die Kirche ist Braut Christi, das unterscheidet sie, als Communio unter sakramentaler Leitung, von jeder anderen Personenvereinigung. Sie ist selbst Person par excellence.