Gottesdienst
Gottesdienst oder Kultus ist im weiteren Sinne ist jede Gottesverehrung.
Im engeren Sinne bedeutet Gottesdienst die von Gott selbst (im Alten Bund) oder in seinem Namen von der Kirche (Neuer Bund) geregelte und ausgeübte oder doch gutgeheißene öffentliche Gottesverehrung, die mit Liturgie (vgl. Mediator dei) bezeichnet wird. In seinem Mittelpunkt steht das Opfer, im Alten Testament die verschiedenen Arten von Opfern, im N4euen Testament die Heilige Messe als Gegenwärtigsetzung und Erneuerung des Kreuzesopfers.
Im Neuen Bund unterscheidet man den eigentlich liturgischen Gottesdienst (Heilige Messe, Stundengebet, Sakramentenspendung und Weihen), der im Namen der Kirche gestaltet und gehalten wird und den außerliturgischen (privaten) Gottesdienst (Volksfrömmigkeit), z. B. Maiandachten, Rosenkranzandachten oder anderes Segensandachten, die wohl von der Kirche gebilligt und empfohlen, aber nur im weiteren Sinne in ihrem Namen gehalten werden.