Kirchenmusik
Kirchenmusik ist die in erster Linie für die Liturgie bestimmte Musik. Sie ist ein integrierender Bestandteil der Liturgie. Ihr Zweck ist es, der Ehre Gottes und der Heiligung und Erbauung der Gläubigen zu dienen (Sacrosanctum concilium Art. 112).
Im Gegensatz zur Geistlichen Musik, die sich auch im weltlichen Raum entfalten kann, ist die Kirchenmusik den kirchlichen Gesetzen unterworfen und als Liturgische Musik aufs engste mit der Liturgie verbunden.
Inhaltsverzeichnis
Liturgische Anforderungen an eine Kirchenmusik
Durch das Motu proprio Tra le sollecitudini vom 22. November 1903 werden liturgische Forderungen an die Kirchenmusik gestellt:
- die Kirchenmusik sei in Gestalt und Vortrag von der weltlichen Musik unterschieden;
- die Besonderheiten der musikalischen Ausdrucksgestalt der verschiedenen Völker dürfen nur dann in der Kirchenmusik Aufnahme finden, wenn sie deren Charakter entsprechen und andere Völker nicht abstoßen;
- die Kirchenmusik sei in Gestalt und Vortrag wahre Kunst.
Arten der Kirchenmusik
Unter den Arten der Kirchenmusik stellt das Motu proprio Tra le sollecitudini von 1903 (Nr. 3 - 6) den Gregorianischen Gesang an die erste Stelle. Die altklassische Polyphonie um Giovanni Pierluigi da Palestrina steht dem Gregorianischen Gesang am nächsten, aber auch jede Kunst, die dem Geist der Liturgie entspricht, findet als Kirchenmusik Billigung, unabhängig von dem durch Raum und Zeit bestimmten Stil. Spätere kirchlichen Bestimmungen haben dann die Deutung von Sinn und Aufgabe der Kirchenmusik noch vertieft und deren Pflege immer wieder betont.
Die Kirchenmusik ist ein integrierender Bestandteil der Liturgie. Ihr Zweck, der Ehre Gottes und der Heiligung und Erbauung der Gläubigen zu dienen, bedingt theologisch, geschichtlich und musiksoziologische Probleme. Die Enzyklika Musicae sacrae disciplina von 1955 betont neben der ein- und mehrstimmigen Kirchenmusik der Römischen Liturgie die Bedeutung des liturgischen Gesanges der lateinischen Sonderriten und der Ostliturgien. Extreme Strömungen brachten zu allen Zeiten auch für die Kirchenmusik Gefahren. Die in den kirchenmusikalischen Erlassen betonte geistige Grundkonzeption der Kirchenmusik hat ebenso der Weite künstlerischer Richtungen wie dem verschiedenartigen Einsatz ihrer Gestalten ihr Recht gegeben. Der kirchliche Volksgesang findet dabei gleicherweise seinen Platz wie der Chor- und Sologesang, mit und ohne instrumentale Begleitung.
Musikinstrumente in der Kirchenmusik
Den Gebrauch von Musikinstrumenten in der Kirchenmusik, werden im Motu proprio Tra le sollecitudini von 1903 (Nrn. 15-21) und der Instruktion Musicam sacram (Nrn. 62-67) des Jahres 1967 beschrieben.
- Die Pfeifenorgel soll in der lateinischen Kirche als traditionelles Musikinstrument in hohen Ehren gehalten werden; denn ihr Klang vermag den Glanz der kirchlichen Zeremonien wunderbar zu steigern und die Herzen mächtig zu Gott und zum Himmel empor zu heben.
- Andere Instrumente aber dürfen nach dem Ermessen und mit Zustimmung der für die einzelnen Gebiete zuständigen Autorität nach Maßgabe der Art. 22 § 2, 37 und 40 zur Liturgie zugelassen werden, sofern sie sich für den heiligen Gebrauch eignen oder für ihn geeignet gemacht werden können, der Würde des Gotteshauses angemessen sind und die Erbauung der Gläubige wirklich fördern. (Sacrosanctum Concilium, Kapitel 6, Nr. 120.
Zuständigkeit der Festlegung allgemeiner Prinzipien der Kirchenmusik
Allein dem Apostolischen Stuhl steht die Festlegung allgemeinerer Prinzipien von grundsätzlicher Bedeutung für die Kirchenmusik zu, gemäß den überlieferten Richtlinien, insbesondere aber gemäß der Konstitution über die heilige Liturgie Sacrosanctum concilium. Auch den rechtmäßig konstituierten, für bestimmte Gebiete zuständigen Bischofsvereinigungen verschiedener Art und dem einzelnen Bischof steht eine Befugnis innerhalb festgelegter Grenzen zu (Instruktion Musicam sacram Nr. 12).
Päpstliche Schreiben zur Kirchenmusik
- 22. November 1903 Motu proprio Tra le sollecitudini zur Erneuerung der Kirchenmusik bei den gottesdienstlichen Feiern.
- 11. August 1905 Ritenkongregation: "lnstructio circa editionem et approbationem librorum cantum liturgicum gregorianum continentium" ("über die Herausgabe und Approbation der den liturgischen gregorianischen Gesang enthaltenden Bücher, Decr. auth. SRC. 4166).
- 14. Februar 1906 Ritenkongregation: "Declaratio circa editionem et approbationem librorum cantum liturgicum gregorianum continentium" (Decr. auth. SRC. 4178)
- 24. Februar 1911 Ritenkongregation: Dekret über einige Sonderfragen bezüglich der Approbation der Gesangbücher und der "Proprien" irgendeiner Diözese oder einer klösterlichen Familie (Decr. auth. SRC. 4260).
- 22. November 1922 Motu proprio Ad musicae sacrae über die höheren päpstlichen Musikschulen, die in der Stadt zu errichten sind.
- 20. Dezember 1928 Apostolische Konstitution Divini cultus sanctitatem über die Kirchenmusik.
- 10. August 1946 Ritenkongregation: "De facultate edendi libros liturgicos" über Bücher des liturgischen Gesanges (AAS, 1946, 371 bis 372)
- 20. November 1947 Enzyklika Mediator Dei (Liturgie allgemein)
- 15. August 1949 Römische Studienkongregation: Anweisung für die kirchenmusikalische Ausbildung in den Seminaren
- 25. Dezember 1955 Enzyklika Musicae sacrae disciplina zur Anweisung über die Kirchenmusik.
- 3. September 1958 Ritenkongregation: Instruktion De musica sacra über sakrale Musik und Liturgie.
- 8. Dezember 1961 Apostolischer Brief Iucunda laudatio an den Präsidenten, Prälaten Hyginus Anglés Jamies, zur 50-Jahr- Feier des Päpstlichen Instituts für Kirchenmusik über Kirchenmusik und Liturgie.
- 4. Dezember 1963 Zweites Vatikanisches Konzil, Konstitution Sacrosanctum concilium über die heilige Liturgie, Die Kirchenmusik, Nr. 112-121.
- 5. März 1967 Instruktion Musicam sacram nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil über die Kirchenmusik.
- 21. November 1985 Ansprache Synthese von Liturgie und Musik als Ziel bei der Einweihung des neuen Sitzes des Päpstlichen Instituts für Kirchenmusik.
- 5. November 1987 Kongregation für den Gottesdienst: Rundschreiben an die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen über Konzerte in Kirchen (1987).
- 22. November 2003 Choreograph Mosso dal vivo desiderio zum 100. Jahrestag des Motu proprios Tra le sollecitudini.
- 13. Mai 2011 Schreiben an den verehrten Bruder Zenon KardinaI Grocholewski, Großkanzler des Päpstlichen Instituts für Kirchenmusik über: "Die Kirche ist das authentische Subjekt der Liturgie".
Literatur
- Kirchenmusikalische Gesetzgebung. Die Erlasse Pius X., Pius XI. und Pius XII. über Liturgie und Kirchenmusik, Friedrich Pustet Verlag Regensburg 1956 (5. Auflage; Imprimatur Regensburg, 12. November 1956 Joh. Bapt. Baldauf Generalvikar).
- Heinrich Simbriger/Alfred Zehelein: Handbuch der musikalischen Akustik. Josef Habbel Verlag 1951 (272 Seiten; 1. Auflage).
- Josef Kreitmaier: Unsere Kirche. 176 neue religiöse Lieder für Kirche, Schule und Haus mit Orgel- und Harmoniumbegleitung. Josef Habbel Verlag 1915 (193 Seiten).
- August Scharnagl: Einführung in die katholische Kirchenmusik. Ein Überblick über die Geschichte, Verlag Florian Noetzel, 1980.
- Musica Sacra - Klingende Liturgie. Die katholische Kirchenmusik im Lichte des Motu Proprio Summorum Pontificum Papst Benedikts XVI, Verlag Mainz G, 2009 (ca. 70 Seiten; 1. Auflage).
Siehe auch: Päpstliches Institut für Kirchenmusik, [Abendmusik]], Chor, Choralschola, Kantor, Organist, Sinfonia Sacra.
Weblinks
- Benedikt XVI. an das Päpstliche Institut für Kirchenmusik zum internationalen Kongress vom 26. Mai -1. Juni 2011
- Antonio Cañizares Llovera, der Präfekt der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung stellte sein neugegliedertes Dikasterium mit eigenen Abteilungen für die sakrale Musik und die sakrale Kunst Katholisches.info am 24. Dezember 2012