Ecclesia Dei

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Version vom 10. März 2016, 16:16 Uhr von Oswald (Diskussion | Beiträge) (Ecclesia Dei adflicta)
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Logo der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei

Ecclesia Dei (Kirche Gottes) ist eine päpstliche Kommission, die mit dem Apostolischen Schreiben Ecclesia Dei adflicta errichtet wurde. Sie ist ein Teil der Römischen Kurie und wurde am 2. Juli 1988 von Papst Johannes Paul II. als Antwort auf der unrechtmäßigen Bischofsweihe eingerichtet, die Erzbischof Marcel Lefebvre am 30. Juni 1988 vorgenommen hatte und bemüht sich um die Wiedereingliederung traditionalistischer Gruppen in die römisch-katholische Kirche.

Struktur

Die Päpstliche Kommission besteht aus einem Kardinalpräsidenten und anderen Mitgliedern der Römischen Kurie. Präsident war Kardinal Darío Castrillón Hoyos. Die Kommission Ecclesia Dei wurde am 8. Juli 2009 der Glaubenskongregation unterstellt. Deshalb ist der Präfekt der Glaubenskongregation, derzeit der deutsche Kurienerzbischof Gerhard Ludwig Müller, gleichzeitig Präsident und der Kurienerzbischof Guido Pozzo ist zur Zeit der Sekretär der Kommission von Ecclesia Dei.

Aufgabe

Die Päpstliche Kommission hat die Aufgabe, mit den Bischöfen, den Dikasterien der Römischen Kurie und den betreffenden Gruppen zusammenzuarbeiten, um die volle kirchliche Gemeinschaft der Priester, Seminaristen, Ordensgemeinschaften oder einzelnen Ordensleuten zu ermöglichen, die bisher auf verschiedene Weise mit der von Erzbischof Lefebvre gegründeten Priesterbruderschaft St. Pius X. verbunden waren und die mit dem Nachfolger Petri in der katholischen Kirche verbunden bleiben wollen. Sie soll sich um die Rückführung der "Traditionalisten" bemühen und sich um den genannten Personenkreis kümmern, die Lefebvre nicht folgen wollen. Für diesen Personenkreis errichtete diese Kommission am 18. Oktober 1988 die Priesterbruderschaft St. Petrus.

Über diese historisch veranlasste Aufgabe hinaus ist die Kommission seit 2007 für die Durchführung des Motu proprio Summorum pontificum zur "alten Messe" zuständig. Für den älteren Gebrauch des Römischen Ritus gibt es (wie vor Sacrosanctum concilium, 1963) keine eigentliche Zuständigkeit der Bischofskonferenzen; vor Ort ist der Diözesanbischof zuständig.

Die Päpstliche Kommission begleitet und fördert die Seelsorge an den in verschiedenen Teilen der Welt verstreuten Gläubigen, die sich der früheren lateinischen liturgischen Tradition verbunden fühlen und bietet so einen festen Bezugspunkt für ihre Anliegen.<ref>Vgl. Päpstliche Kommission "Ecclesia Dei" </ref>

siehe: Ecclesiae unitatem

Weblinks

Anmerkungen

<references />