Joachim Meisner: Unterschied zwischen den Versionen

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Laut [[Preußisches Konkordat|preußischem Konkordat]] ist die Bischofsernennung für die Erzdiözese folgendermaßen geregelt: Das Domkapitel schickt bei Vakanz des Bischofssitzes eine Liste mit zehn Vorschlägen an den Heiligen Stuhl, der daraufhin eine Liste mit drei Namen an das Domkapitel zurückschickt, welches einen dieser Drei mit absoluter Mehrheit zu wählen hat.  
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Laut [http://de.wikipedia.org/wiki/Preu%C3%9Fenkonkordat preußischem Konkordat] ist die Bischofsernennung für die Erzdiözese folgendermaßen geregelt: Das Domkapitel schickt bei Vakanz des Bischofssitzes eine Liste mit zehn Vorschlägen an den Heiligen Stuhl, der daraufhin eine Liste mit drei Namen an das Domkapitel zurückschickt, welches einen dieser Drei mit absoluter Mehrheit zu wählen hat.  
  
Im Falle der vorliegenden Bischofsernennung war Meisners Name nicht auf der Vorschlagsliste des Domkapitels enthalten. Entgegen den zumeist bisher üblichen Gepflogenheiten setzte Papst [[Johannes Paul II.]] ihn auf die Dreierliste. Damit war klar, dass der Papst Meisner als Erzbischof favorisierte. Nur nach langen Diskussionen konnte sich das Domkapitel dazu durchringen, Meisner als Erzbischof zu wählen und zwar mit ''einfacher Stimmenmehrheit'' (d.h. Meisner hatte mehr Stimmen als die anderen Kandidaten), aber ohne ''absolute Mehrheit''. Zu diesem Zweck hatte Papst eine wenig praktikable Bestimmung im Statut des Domkapitels abgeändert, das in der Fassung von 1986 vorsah, die Wahlgänge seien zu wiederholen, bis die ''absolute Mehrheit'' erreicht sei. Kirchenrechtler sahen darin eine verdeckte "Ermüdungsstrategie" gegenüber in Köln weniger populären Kandidaten, weshalb die päpstliche Rechtsänderung von dort als Akt der Durchsetzung (nicht nur hierarchisch, auch sachlich) höherrangiger Rechtsprinzipien bewertet wurde.
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Im Falle der vorliegenden Bischofsernennung war Meisners Name nicht auf der Vorschlagsliste des Domkapitels enthalten. Entgegen den zumeist bisher üblichen Gepflogenheiten setzte Papst [[Johannes Paul II.]] ihn auf die Dreierliste. Damit war klar, dass der Papst Meisner als Erzbischof favorisierte. Nur nach langen Diskussionen konnte sich das Domkapitel dazu durchringen, Meisner als Erzbischof zu wählen und zwar mit ''einfacher Stimmenmehrheit'' (d.h. Meisner hatte mehr Stimmen als die anderen Kandidaten), aber ohne ''absolute Mehrheit''. Zu diesem Zweck hatte der Papst eine wenig praktikable Bestimmung im Statut des Domkapitels abgeändert, das in der Fassung von 1986 vorsah, die Wahlgänge seien zu wiederholen, bis die ''absolute Mehrheit'' erreicht sei. Kirchenrechtler sahen darin eine verdeckte "Ermüdungsstrategie" gegenüber in Köln weniger populären Kandidaten, weshalb die päpstliche Rechtsänderung von dort als Akt der Durchsetzung (nicht nur hierarchisch, auch sachlich) höherrangiger Rechtsprinzipien bewertet wurde.
  
 
Die Aktion des Papstes löste derweil Proteste von deutschen Politikern und Journalisten aus, auch wenn die Vorgehensweise nicht dem genannten [[Konkordat]] widersprach und auch durch kirchliches Recht gedeckt war (vgl. u.a. [[CIC]] Can. 377 § 1).
 
Die Aktion des Papstes löste derweil Proteste von deutschen Politikern und Journalisten aus, auch wenn die Vorgehensweise nicht dem genannten [[Konkordat]] widersprach und auch durch kirchliches Recht gedeckt war (vgl. u.a. [[CIC]] Can. 377 § 1).

Version vom 3. Mai 2011, 10:40 Uhr

Joachim Kardinal Meisner, Erzbischof von Köln
Wappen von Joachim Kardinal Meisner

Joachim Kardinal Meisner (* 25. Dezember 1933 in Breslau/Lissa) ist seit dem 20.12.1988 Erzbischof des Erzbistums Köln und bleibt dies bis auf Weiteres auch über den 75. Geburtstag hinaus, wie am 27. November 2008 in Köln bekanntgegeben wurde.

Biografie

Joachim Kardinal Meisner wurde am 25. Dezember 1933 in Breslau/Lissa geboren. Im Zeitraum 1959 -1962 folgte das Studium in Erfurt, wo er am 22.12.1962 die Priesterweihe erhielt.

Von 1963 bis 1975 war Meisner Kaplan in Heiligenstadt und Erfurt und auch Rektor im Caritasverband. 1969 erfolgte die Promotion zum Dr.theol. an der Gregoriana in Rom.

Am 17.05.1975 wurde Meisner zum Titularbischof von Vina und Weihbischof in Erfurt/Meinungen ernannt.

Am 17.05.1980 folgte die Ernennung zum Bischof von Berlin.

Am 5. Januar 1983 ernannte ihn Papst Johannes Paul II. zum Kardinalpriester und wies ihm S. Pudenziana als Titelkirche zu.

Am 20.12.1988 folgte seine Ernennung zum Erzbischof von Köln, wo er am 12.02.1989 als Erzbischof von Köln eingeführt wurde.

Vom 16. bis 21.8.2005 war Meisner Gastgeber des 20. Weltjugendtages.

Anfang März 2006 wurde Meisner von Papst Benedikt XVI. in die Leitung der Päpstlichen Missionswerke berufen.

Meisner ist außerdem Mitglied mehrerer römischer Kongregationen und auch verschiedener Kommissionen in der der Deutschen Bischofskonferenz.

Ende November 2008 wurde bekannt, dass der Papst das Rücktrittsansuchen von Kardinal Meisner abgelehnt hat. Meisner bleibt daher bis auf weiteres Erzbischof in Köln

Meisners Wahl zum Erzbischof von Köln

Laut preußischem Konkordat ist die Bischofsernennung für die Erzdiözese folgendermaßen geregelt: Das Domkapitel schickt bei Vakanz des Bischofssitzes eine Liste mit zehn Vorschlägen an den Heiligen Stuhl, der daraufhin eine Liste mit drei Namen an das Domkapitel zurückschickt, welches einen dieser Drei mit absoluter Mehrheit zu wählen hat.

Im Falle der vorliegenden Bischofsernennung war Meisners Name nicht auf der Vorschlagsliste des Domkapitels enthalten. Entgegen den zumeist bisher üblichen Gepflogenheiten setzte Papst Johannes Paul II. ihn auf die Dreierliste. Damit war klar, dass der Papst Meisner als Erzbischof favorisierte. Nur nach langen Diskussionen konnte sich das Domkapitel dazu durchringen, Meisner als Erzbischof zu wählen und zwar mit einfacher Stimmenmehrheit (d.h. Meisner hatte mehr Stimmen als die anderen Kandidaten), aber ohne absolute Mehrheit. Zu diesem Zweck hatte der Papst eine wenig praktikable Bestimmung im Statut des Domkapitels abgeändert, das in der Fassung von 1986 vorsah, die Wahlgänge seien zu wiederholen, bis die absolute Mehrheit erreicht sei. Kirchenrechtler sahen darin eine verdeckte "Ermüdungsstrategie" gegenüber in Köln weniger populären Kandidaten, weshalb die päpstliche Rechtsänderung von dort als Akt der Durchsetzung (nicht nur hierarchisch, auch sachlich) höherrangiger Rechtsprinzipien bewertet wurde.

Die Aktion des Papstes löste derweil Proteste von deutschen Politikern und Journalisten aus, auch wenn die Vorgehensweise nicht dem genannten Konkordat widersprach und auch durch kirchliches Recht gedeckt war (vgl. u.a. CIC Can. 377 § 1).

Meisner in den Medien

Kardinal Meisner ist für seine klaren Positionen bekannt. In namhaften deutschen Medien wie dem SPIEGEL wird er dafür oft kritisiert. Aufsehen erregte seine Dreikönigspredigt vom 6. Januar 2005, bei der er aufzeigte, dass zwischen dem Kindesmord von Bethlehem, den Massenmorden Hitlers und Stalins und den Abtreibungspraktiken der heutigen Zeit eine Ähnlichkeit in der Verachtung der Menschenwürde bestehe.

In der späteren Dokumentation wurde der Verweis auf Hitler gestrichen. Insbesondere seine zum Thema Homosexualität geäußerten Ansichten rufen regelmäßig Kritik aus bestimmten gesellschaftlichen Lagern hervor. Im Vorfeld der Bundestagswahlen 2006 erregte ein Interview Meisners mit der Westdeutschen Zeitung Aufsehen, in dem er von der CDU/CSU verlangte, dass für "christlich" stehende C im Namen abzulegen, da ihre Politik sich damit nicht vereinbaren ließe; diese Position erläuterte der Kardinal abermals in einem Artikel für die Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 17. November 2008.

Veröffentlichungen

  • Meisner/Stefan Rehder: Mit dem Herzen sehen. Chance und Auftrag der Kirche zu Beginn des dritten Jahrtausends. Ein Gespräch. MM Verlag Aachen 2000 (230 Seiten; ISBN: 3-928272-12-8).
  • Meisner/Hans-Günther Kaufmann: Die Heilige Messe. Pattloch Verlag Augsburg 1997 (128 Seiten; ISBN 3629001114).
  • Spuren Gottes auf unseren Wegen. Der Alltag als Begegnungsfeld des Menschen mit Gott , Hildesheim/ Berlin 1993.
  • Wider die Entsinnlichung des Glaubens. Gedanken zur Re-Evangelisierung Europas, Graz u.a. 1990.
  • Unsere Hoffnung stärke euch, Köln u.a. 1989.
  • Sein, wie Gott uns gemeint hat! Betrachtungen zu Maria, Berlin/ Hildesheim 1988.
  • Nachreformatorische katholische Frömmigkeitsformen in Erfurt (= Erfurter theologische Studien, Bd. 26), Leipzig 1971.
  • Das Auditorium Coelicum am Dom zu Erfurt. Ein Beitrag zur Universitätsgeschichte Erfurts (= Erfurter theologische Schriften, Bd. 6), Leipzig 1962.
  • Er war mein Freund. Ein Zeugnis aus der Nähe - Kardinal Meisner und Johannes Paul II., Pattloch Verlag 2007 (geb.; 80 Seiten).
  • Verliert die Ehe ihre schöpfungsgemäße Exklusivität? - in: Gerhard Stumpf (Hrsg.): Berufung zur Liebe: Ehe - Familie - Ehelosigkeit (Berichtband der theol. Sommerakademie 2001) Eigenverlag des Initiativkreises, Landsberg 2001, S. 251-262 (304 Seiten; ISBN 978-3-9808068-0-4). als PDF-Datei
  • Meisner/Gloria von Thurn und Taxis: Die Fürstin und der Kardinal, Ein Gespräch über Glauben und Tradition, Freiburg i.Br. 2008 (176 Seiten).
  • Froh in der Gnade Gottes. Die heilige Elisabeth von Thüringen Bachem Verlag (ISBN: 978-3-7616-1946-9).
  • Kreuzweg, Mit vierzehn Holzschitten von Hildegard Domizlaff. Johannes Verlag Einsiedeln Freiburg im Breisgau 2009 (70 Seiten; 2. Auflage).

Adresse

Joachim Kardinal Meisner
Erzbischöfliches Generalvikariat
Marzellenstraße 32
50668 Köln

Weblinks

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Vorgänger
Joseph Kardinal Höffner
‡ Erzbischof von Köln
ab 1988
Nachfolger
---
Vorgänger
Alfred Kardinal Bengsch
† Bischof von Berlin
1980 - 1988
Nachfolger
Georg Kardinal Sterzinsky