Summorum pontificum: Unterschied zwischen den Versionen
(→Zitate) |
(Beispiel einer Umsetzung) |
||
Zeile 7: | Zeile 7: | ||
Über das sog. "Indult" von 1984 und das Motu proprio "[[Ecclesia Dei]]" von 1988 hinaus wird jedem Priester des lateinischen Ritus prinzipiell das Recht zugestanden, auch in der älteren Form des römischen Ritus (im sog. "Tridentinischen Ritus") zu zelebrieren (''usus antiquior'') und die Sakramente zu spenden. Die Liturgiereform in der Folge des 2. Vatikanischen Konzils, verwirklicht unter [[Paul VI.]] und [[Johannes Paul II.]], wird damit nicht außer Kraft gesetzt oder zurückgenommen. Die von Paul VI. approbierte Form des römischen Ritus bleibt die "forma ordinaria", während die ältere Form des römischen Ritus als "forma extraordinaria" ermöglicht wird. Das bedeutet eine Ranggleichheit der älteren Form neben dem modernen Gebrauch der römischen Messe, dem Werturteil der Kirche nach, aber keine Gleichheit in der Ausübungspraxis. Das Motu proprio betreibt ''nicht'' die Ausweitung der "alten Messe", sondern wendet das Konzilsprinzip, dass in der Liturgie (vgl. [[Sacrosanctum concilium]]) auch die Priester und auch die Laien als Getaufte berechtigte Ausübende der Liturgie sind, auf die Freunde der früheren Tradition an. Die Feier dieser beiden Formen des einen römischen Ritus soll nach dem Willen von Papst Benedikt XVI. zu einer gegenseitigen Befruchtung dieser Formen zugunsten der Liturgie insgesamt beitragen. | Über das sog. "Indult" von 1984 und das Motu proprio "[[Ecclesia Dei]]" von 1988 hinaus wird jedem Priester des lateinischen Ritus prinzipiell das Recht zugestanden, auch in der älteren Form des römischen Ritus (im sog. "Tridentinischen Ritus") zu zelebrieren (''usus antiquior'') und die Sakramente zu spenden. Die Liturgiereform in der Folge des 2. Vatikanischen Konzils, verwirklicht unter [[Paul VI.]] und [[Johannes Paul II.]], wird damit nicht außer Kraft gesetzt oder zurückgenommen. Die von Paul VI. approbierte Form des römischen Ritus bleibt die "forma ordinaria", während die ältere Form des römischen Ritus als "forma extraordinaria" ermöglicht wird. Das bedeutet eine Ranggleichheit der älteren Form neben dem modernen Gebrauch der römischen Messe, dem Werturteil der Kirche nach, aber keine Gleichheit in der Ausübungspraxis. Das Motu proprio betreibt ''nicht'' die Ausweitung der "alten Messe", sondern wendet das Konzilsprinzip, dass in der Liturgie (vgl. [[Sacrosanctum concilium]]) auch die Priester und auch die Laien als Getaufte berechtigte Ausübende der Liturgie sind, auf die Freunde der früheren Tradition an. Die Feier dieser beiden Formen des einen römischen Ritus soll nach dem Willen von Papst Benedikt XVI. zu einer gegenseitigen Befruchtung dieser Formen zugunsten der Liturgie insgesamt beitragen. | ||
+ | |||
+ | == Beispiel einer Umsetzung == | ||
+ | |||
+ | Ein Beispiel zur Umsetzung des Motu Propria „Summarum Pontificum“ war die Errichtung [[Papst]] [[Benedikt XVI.]] einer [[Personalpfarrei]]. Durch Kardinalvikar Camillo Ruini (Römisches Vikariat) hat er sie am Ostersonntag dem 23. März 2008 der [[Petrusbruderschaft]] mit der Kirche „[[Ss. Trinità dei Pellegrini]]“ für den außerordentlichen Ritus im Herzen Roms geschaffen. Das Vikariat wollte mit dieser [[Pfarrei]] ein Zentrum für die Gläubigen der Stadt und auch einen Ort für jene Rompilger, die sich der traditionellen Heiligen Messe verbunden fühlen. | ||
== Zitate == | == Zitate == |
Version vom 9. Juni 2008, 10:48 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Schreiben im Wortlaut
Kommentar
Das apostolische Schreiben Summorum Pontificum ist ein so genanntes Motu proprio, das von Papst Benedikt XVI. am 7. Juli 2007 veröffentlicht wurde. Inhaltlich geht es um die Freigabe der "überlieferten Messe" für alle Priester. Das Schreiben gilt als einer der bislang wichtigsten Rechtsakte von Papst Benedikt XVI.
Über das sog. "Indult" von 1984 und das Motu proprio "Ecclesia Dei" von 1988 hinaus wird jedem Priester des lateinischen Ritus prinzipiell das Recht zugestanden, auch in der älteren Form des römischen Ritus (im sog. "Tridentinischen Ritus") zu zelebrieren (usus antiquior) und die Sakramente zu spenden. Die Liturgiereform in der Folge des 2. Vatikanischen Konzils, verwirklicht unter Paul VI. und Johannes Paul II., wird damit nicht außer Kraft gesetzt oder zurückgenommen. Die von Paul VI. approbierte Form des römischen Ritus bleibt die "forma ordinaria", während die ältere Form des römischen Ritus als "forma extraordinaria" ermöglicht wird. Das bedeutet eine Ranggleichheit der älteren Form neben dem modernen Gebrauch der römischen Messe, dem Werturteil der Kirche nach, aber keine Gleichheit in der Ausübungspraxis. Das Motu proprio betreibt nicht die Ausweitung der "alten Messe", sondern wendet das Konzilsprinzip, dass in der Liturgie (vgl. Sacrosanctum concilium) auch die Priester und auch die Laien als Getaufte berechtigte Ausübende der Liturgie sind, auf die Freunde der früheren Tradition an. Die Feier dieser beiden Formen des einen römischen Ritus soll nach dem Willen von Papst Benedikt XVI. zu einer gegenseitigen Befruchtung dieser Formen zugunsten der Liturgie insgesamt beitragen.
Beispiel einer Umsetzung
Ein Beispiel zur Umsetzung des Motu Propria „Summarum Pontificum“ war die Errichtung Papst Benedikt XVI. einer Personalpfarrei. Durch Kardinalvikar Camillo Ruini (Römisches Vikariat) hat er sie am Ostersonntag dem 23. März 2008 der Petrusbruderschaft mit der Kirche „Ss. Trinità dei Pellegrini“ für den außerordentlichen Ritus im Herzen Roms geschaffen. Das Vikariat wollte mit dieser Pfarrei ein Zentrum für die Gläubigen der Stadt und auch einen Ort für jene Rompilger, die sich der traditionellen Heiligen Messe verbunden fühlen.
Zitate
Der für seine scharfsinnigen Sprüche bekannte Schriftsteller Martin Mosebach, Inhaber des Georg-Büchner-Preises 2007, bemerkt zum Motu proprio, dass es seines Erachtens das erste Mal sei, dass ein Papst in einem offiziellen Dokument einen Bildungsmangel seines Klerus feststelle. [1]
"Der Grundtenor der Mosebach'schen Kritik, derzufolge Liturgie nie als Menschenwerk erscheinen dürfe, war am Nachmittag auch in den Ausführungen Kaschewskys [von "Una Voce"] angeklungen. Nicht das mangelnde Interesse der Gläubigen, sondern die Haltung derer, die „an den Schalthebeln der Liturgie sitzen“ verhindere eine stärkere Verbreitung der Liturgie im überlieferten Ritus, sodass die Messe in der außerordentlichen Form des römischen Ritus – „eine machtvolle Demonstration der Königsherrschaft Jesu Christi“ – auch acht Monate nach Inkrafttreten des Motu proprio Summorum pontificum noch immer ein „verschämtes Ghettodasein“ führe."
Regina Einig in: Die Tagespost vom 27. Mai 2008 [über eine Katholikentagsveranstaltung zum Thema]
Siehe auch Liste von Lehramtstexten
Weblinks
- Die Reaktionen auf S. P.
- Zwei Formen des einen Römischen Messritus - Von Bischof Kurt Koch
- Kritisches und Absurdes zu S. P.
- Kurze kirchenrechtliche Kommentierung
- Kardinal Zen: 'Die Debatte um das Motu proprio in Deutschland ist mir fremd'
- Benedikt XVI. errichtet Personalpfarrei für die Eucharistiefeier nach dem Missale von 1962 in Rom, Modell zum Vorbild für die ganze Kirche
- Brief von Papst Benedikt XVI. aus dem Jahre 2003 zur 'Alten Messe'