Summorum pontificum: Unterschied zwischen den Versionen
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Über das sog. "Indult" von 1984 und das Motu proprio "[[Ecclesia Dei]]" von 1988 hinaus wird jedem Priester des lateinischen Ritus prinzipiell das Recht zugestanden, auch in der älteren Form des römischen Ritus (im sog. "Tridentinischen Ritus") zu zelebrieren (''usus antiquior'') und die Sakramente zu spenden. Die Liturgiereform in der Folge des 2. Vatikanischen Konzils, verwirklicht unter [[Paul VI.]] und [[Johannes Paul II.]], wird damit nicht außer Kraft gesetzt oder zurückgenommen. Die von Paul VI. approbierte Form des römischen Ritus bleibt die "forma ordinaria", während die ältere Form des römischen Ritus als "forma extraordinaria" ermöglicht wird. Die Feier dieser beiden Formen des einen römischen Ritus soll nach dem Willen von Papst Benedikt XVI. zu einer gegenseitigen Befruchtung dieser Formen beitragen. | Über das sog. "Indult" von 1984 und das Motu proprio "[[Ecclesia Dei]]" von 1988 hinaus wird jedem Priester des lateinischen Ritus prinzipiell das Recht zugestanden, auch in der älteren Form des römischen Ritus (im sog. "Tridentinischen Ritus") zu zelebrieren (''usus antiquior'') und die Sakramente zu spenden. Die Liturgiereform in der Folge des 2. Vatikanischen Konzils, verwirklicht unter [[Paul VI.]] und [[Johannes Paul II.]], wird damit nicht außer Kraft gesetzt oder zurückgenommen. Die von Paul VI. approbierte Form des römischen Ritus bleibt die "forma ordinaria", während die ältere Form des römischen Ritus als "forma extraordinaria" ermöglicht wird. Die Feier dieser beiden Formen des einen römischen Ritus soll nach dem Willen von Papst Benedikt XVI. zu einer gegenseitigen Befruchtung dieser Formen beitragen. |
Version vom 24. April 2008, 19:30 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Schreiben im Wortlaut
Kommentar
Das apostolische Schreiben Summorum Pontificum ist ein so genanntes Motu proprio, das von Papst Benedikt XVI. am 7. Juli 2007 veröffentlicht wurde. Inhaltlich geht es um die Freigabe der "überlieferten Messe" für alle Priester. Das Schreiben gilt als einer der bislang wichtigsten Rechtsakte von Papst Benedikt XVI.
Über das sog. "Indult" von 1984 und das Motu proprio "Ecclesia Dei" von 1988 hinaus wird jedem Priester des lateinischen Ritus prinzipiell das Recht zugestanden, auch in der älteren Form des römischen Ritus (im sog. "Tridentinischen Ritus") zu zelebrieren (usus antiquior) und die Sakramente zu spenden. Die Liturgiereform in der Folge des 2. Vatikanischen Konzils, verwirklicht unter Paul VI. und Johannes Paul II., wird damit nicht außer Kraft gesetzt oder zurückgenommen. Die von Paul VI. approbierte Form des römischen Ritus bleibt die "forma ordinaria", während die ältere Form des römischen Ritus als "forma extraordinaria" ermöglicht wird. Die Feier dieser beiden Formen des einen römischen Ritus soll nach dem Willen von Papst Benedikt XVI. zu einer gegenseitigen Befruchtung dieser Formen beitragen.
Zitat
Der für seine scharfsinnigen Sprüche bekannte Schriftsteller Martin Mosebach, Inhaber des Georg-Büchner-Preises 2007, bemerkt zum Motu proprio, dass es seines Erachtens das erste Mal sei, dass ein Papst in einem offiziellen Dokument einen Bildungsmangel seines Klerus feststelle. [1]
Siehe auch Liste von Lehramtstexten
Weblinks
- Die Reaktionen auf S. P.
- Zwei Formen des einen Römischen Messritus - Von Bischof Kurt Koch
- Kritisches und Absurdes zu S. P.
- Kurze kirchenrechtliche Kommentierung
- Kardinal Zen: 'Die Debatte um das Motu proprio in Deutschland ist mir fremd'
- Benedikt XVI. errichtet Personalpfarrei für die Eucharistiefeier nach dem Missale von 1962 in Rom, Modell zum Vorbild für die ganze Kirche
- Brief von Papst Benedikt XVI. aus dem Jahre 2003 zur 'Alten Messe'