Gottesdienst: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Im engeren Sinne bedeutet Gottesdienst die von Gott selbst (im [[Alter Bund|Alten Bund]]) oder in seinem Namen von der [[Kirche]] ([[Neuer Bund]]) geregelte und ausgeübte oder doch gutgeheißene öffentliche Gottesverehrung, die mit [[Liturgie]] (vgl. [[Mediator | + | Im engeren Sinne bedeutet Gottesdienst die von Gott selbst (im [[Alter Bund|Alten Bund]]) oder in seinem Namen von der [[Kirche]] ([[Neuer Bund]]) geregelte und ausgeübte oder doch gutgeheißene öffentliche Gottesverehrung, die mit [[Liturgie]] (vgl. [[Mediator Dei]]) bezeichnet wird. In seinem Mittelpunkt steht das [[Opfer]], im Alten Testament die verschiedenen Arten von Opfern, im Neuen Testament die [[Heilige Messe]] als Gegenwärtigsetzung und Erneuerung des [[Kreuzesopfer]]s. |
Im Neuen Bund unterscheidet man den eigentlich [[Liturgie|liturgischen]] Gottesdienst ([[Heilige Messe]], [[Stundengebet]], [[Sakrament]]enspendung und [[Weihe]]n), der offiziell im Namen der [[Kirche]] gestaltet und gehalten wird und den außerliturgischen (privaten) Gottesdienst ([[Volksfrömmigkeit]]), z. B. [[Mai]]andachten, [[Rosenkranz]]andachten oder anderes Segensandachten, die wohl von der Kirche gebilligt und empfohlen, aber nur im weiteren Sinne in ihrem Namen gehalten werden. | Im Neuen Bund unterscheidet man den eigentlich [[Liturgie|liturgischen]] Gottesdienst ([[Heilige Messe]], [[Stundengebet]], [[Sakrament]]enspendung und [[Weihe]]n), der offiziell im Namen der [[Kirche]] gestaltet und gehalten wird und den außerliturgischen (privaten) Gottesdienst ([[Volksfrömmigkeit]]), z. B. [[Mai]]andachten, [[Rosenkranz]]andachten oder anderes Segensandachten, die wohl von der Kirche gebilligt und empfohlen, aber nur im weiteren Sinne in ihrem Namen gehalten werden. | ||
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Version vom 25. Juli 2016, 19:35 Uhr
Gottesdienst oder Kultus ist im weiteren Sinne ist jede Gottesverehrung.
Im engeren Sinne bedeutet Gottesdienst die von Gott selbst (im Alten Bund) oder in seinem Namen von der Kirche (Neuer Bund) geregelte und ausgeübte oder doch gutgeheißene öffentliche Gottesverehrung, die mit Liturgie (vgl. Mediator Dei) bezeichnet wird. In seinem Mittelpunkt steht das Opfer, im Alten Testament die verschiedenen Arten von Opfern, im Neuen Testament die Heilige Messe als Gegenwärtigsetzung und Erneuerung des Kreuzesopfers.
Im Neuen Bund unterscheidet man den eigentlich liturgischen Gottesdienst (Heilige Messe, Stundengebet, Sakramentenspendung und Weihen), der offiziell im Namen der Kirche gestaltet und gehalten wird und den außerliturgischen (privaten) Gottesdienst (Volksfrömmigkeit), z. B. Maiandachten, Rosenkranzandachten oder anderes Segensandachten, die wohl von der Kirche gebilligt und empfohlen, aber nur im weiteren Sinne in ihrem Namen gehalten werden.