Weltchrist: Unterschied zwischen den Versionen

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Als Ausdruck erscheint '''Laie''' (λαικός) zum ersten Mal im [[Klemensbrief]] (40,6) aus dem Jahre 96 und bezeichnet dort einen einfachen Gläubigen im Unterschied zu einem [[Diakon]] oder [[Presbyter]].
  
Der Begriff Laie dient demnach in erster Linie zur Unterscheidung und nicht zur Ausgrenzung.  
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Der Begriff Laie dient in erster Linie zur Unterscheidung.  
 
Der Wortstamm liegt im griechischen Wort λαός (=Volk) und bezeichnet demnach einen zum Volk gehörenden (λαικός).  
 
Der Wortstamm liegt im griechischen Wort λαός (=Volk) und bezeichnet demnach einen zum Volk gehörenden (λαικός).  
Im Laufe der Geschichte hat die Bezeichnung Laie eine zum Teil diskriminierende Bedeutung bekommen, indem sie mit Nichtfachmann, und dies wohl auf dem Hintergrund dessen, dass im Mittelalter vorwiegend die Geistlichkeit gebildet war, gleichgesetzt wurde. Dennoch kann die Definition aus dem Jahre 96 heute zur Grundlage eines Neuanfangs in der Beziehung zwischen Laien und Klerikern werden. In der Gestalt spricht das II. Vatikanische Konzil dem Laien eine wichtige Aufgabe zu, wenn es sagt: ''Denn das Apostolat der Laien, das in deren christlicher Berufung selbst seinen Ursprung hat, kann in der Kirche niemals fehlen.''
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Das Konzil hat mit besonderer Sorgfalt in [[Lumen gentium]] und ergänzenden Dokumenten (insb. [[Apostolicam actuositatem]]) hervorgehoben, dass die Taufe den Christgläubigen bereits im vollgültigen Sinne mit einem unverlierbaren Anteil am [[Priestertum]] Christi ausstattet. Somit ist auch der Laie berufen, in der Welt für das Reich Christi als Zeuge zu wirken. Die Laien sind daher, angeleitet durch das kirchliche Amt, aber aus eigenem Auftrag, dazu befugt, sich in der Lehre Christi und der Kirche zu bilden und diese weiter zu geben. Die Laien haben tätigen Anteil an der sakramentalen Wirklichkeit des christlichen Kultes und sie gehören als wirkliche Glieder des Mystischen Leibes Christi dem pilgernden Volk Gottes an.  
 
Das Konzil hat mit besonderer Sorgfalt in [[Lumen gentium]] und ergänzenden Dokumenten (insb. [[Apostolicam actuositatem]]) hervorgehoben, dass die Taufe den Christgläubigen bereits im vollgültigen Sinne mit einem unverlierbaren Anteil am [[Priestertum]] Christi ausstattet. Somit ist auch der Laie berufen, in der Welt für das Reich Christi als Zeuge zu wirken. Die Laien sind daher, angeleitet durch das kirchliche Amt, aber aus eigenem Auftrag, dazu befugt, sich in der Lehre Christi und der Kirche zu bilden und diese weiter zu geben. Die Laien haben tätigen Anteil an der sakramentalen Wirklichkeit des christlichen Kultes und sie gehören als wirkliche Glieder des Mystischen Leibes Christi dem pilgernden Volk Gottes an.  
 
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== Mitarbeit: [[Katholische Aktion]]==
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Diese Teilhabe der Laien am kirchlichen Leben bedarf der Ordnung durch das dazu berufene, besondere Amt des Bischofs, des Priesters und des Diakons.
 
 
Diese Teilhabe der Laien am kirchlichen Leben bedarf der Ordnung durch das dazu berufene, besondere Amt des Bischofs, des Priesters und des Diakons. Insgesamt ist die Lehre des II. Vatikanum von der allgemeinen Berufung zur Heiligkeit noch so neu, dass in vielen Weltgegenden noch keine ausgewogene Kooperation der Getauften mit den Amtsdienern geglückt ist. Häufig halten einerseits Bischöfe und Priester an ihrer Allzuständigkeit fest, neigen mitunter dazu, ihre Kompetenz vorzugsweise auf ''weltliche'' Sachbereiche zu erstrecken. Andererseits sind etablierte Laienorganisationen nicht selten dazu übergegangen, ihr Apostolat in erster Linie auf das Begehren zu konzentrieren, an der konkreten Gestaltung des kirchenamtlichen Lebens mitzuwirken, so dass ihnen die Partizipation an den Befugnissen des Klerus erstrebenswerter zu sein scheint als ihr gelebtes Christsein mitten in der Welt außerhalb kirchlicher Personal- und Vermögensbestände.
 
 
 
Möglicherweise wurde bislang zu wenig bedacht, dass erst im Gegenüber zum berufenen Amt eine wirkliche Gleichheit der [[Königswürde]] aller Getauften gewährleistet ist, so wie innerhalb des Weihestandes der Bischof die Gleichheit der Priester und der Papst die Gleichheit der Bischöfe untereinander garantiert. Das jeweilige Miteinander von Haupt und Gliedern ermöglicht ein für alle gültiges [[Gehorsam]]sprinzip, im Hören auf das Wort Gottes, das allein geeignet ist, zum Allgemeinwohl der Kirche beizutragen.
 
 
 
 
Ohne die Wiederentdeckung der [[Taufe]], als des anfänglichen  Sakramentes der Einheit aller in Christus, wiedergewonnen im [[Bußsakrament]], vervollendet in der [[Eucharistie]], wird die Definition des ''Laien'' immer noch abhängig vom jeweiligen Amtsverständnis des ''Klerus'' bleiben, da Christus die Gnade in erster Linie durch den Klerus schenken möchte.
 
Ohne die Wiederentdeckung der [[Taufe]], als des anfänglichen  Sakramentes der Einheit aller in Christus, wiedergewonnen im [[Bußsakrament]], vervollendet in der [[Eucharistie]], wird die Definition des ''Laien'' immer noch abhängig vom jeweiligen Amtsverständnis des ''Klerus'' bleiben, da Christus die Gnade in erster Linie durch den Klerus schenken möchte.
  
 
==Päpstliche Schreiben==
 
==Päpstliche Schreiben==
'''Siehe''': [[Katholische Aktion#Päpstliche Schreiben|Päpstliche Schreiben im Artikel Katholische Aktion]]
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'''[[Pius XII.]]'''
 
'''[[Pius XII.]]'''
 
* 2. Februar 1947 Apostolische [[Konstitution]] [[Provida mater ecclesia]] über die kanonischen Stände und weltlichen Institute zur Erlangung der christlichen [[Vollkommenheit]].
 
* 2. Februar 1947 Apostolische [[Konstitution]] [[Provida mater ecclesia]] über die kanonischen Stände und weltlichen Institute zur Erlangung der christlichen [[Vollkommenheit]].

Version vom 2. Mai 2016, 18:14 Uhr

Übersicht: Der Organismus des Leibes Christi kann so dargestellt werden

Als Ausdruck erscheint Laie (λαικός) zum ersten Mal im Klemensbrief (40,6) aus dem Jahre 96 und bezeichnet dort einen einfachen Gläubigen im Unterschied zu einem Diakon oder Presbyter.

Der Begriff Laie dient in erster Linie zur Unterscheidung. Der Wortstamm liegt im griechischen Wort λαός (=Volk) und bezeichnet demnach einen zum Volk gehörenden (λαικός).

Das Konzil hat mit besonderer Sorgfalt in Lumen gentium und ergänzenden Dokumenten (insb. Apostolicam actuositatem) hervorgehoben, dass die Taufe den Christgläubigen bereits im vollgültigen Sinne mit einem unverlierbaren Anteil am Priestertum Christi ausstattet. Somit ist auch der Laie berufen, in der Welt für das Reich Christi als Zeuge zu wirken. Die Laien sind daher, angeleitet durch das kirchliche Amt, aber aus eigenem Auftrag, dazu befugt, sich in der Lehre Christi und der Kirche zu bilden und diese weiter zu geben. Die Laien haben tätigen Anteil an der sakramentalen Wirklichkeit des christlichen Kultes und sie gehören als wirkliche Glieder des Mystischen Leibes Christi dem pilgernden Volk Gottes an.

Diese Teilhabe der Laien am kirchlichen Leben bedarf der Ordnung durch das dazu berufene, besondere Amt des Bischofs, des Priesters und des Diakons. Ohne die Wiederentdeckung der Taufe, als des anfänglichen Sakramentes der Einheit aller in Christus, wiedergewonnen im Bußsakrament, vervollendet in der Eucharistie, wird die Definition des Laien immer noch abhängig vom jeweiligen Amtsverständnis des Klerus bleiben, da Christus die Gnade in erster Linie durch den Klerus schenken möchte.

Päpstliche Schreiben

Pius XII.

Paul VI.

Johannes Paul II.

Literatur

Zur positiven Laizität im Staat, siehe: Laizismus.

Weblinks