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In der Beichte müssen alle [[schweren Sünde]]n bekannt werden. Im Interesse der geistlichen Entwicklung des [[Gläubige]]n ist es jedoch auch angeraten, auch [[lässliche Sünde]]n zu bekennen. Schwere Sünden können nur in der Beichte vergeben werden, lässliche auch durch den Empfang der Hl. [[Kommunion]]. | In der Beichte müssen alle [[schweren Sünde]]n bekannt werden. Im Interesse der geistlichen Entwicklung des [[Gläubige]]n ist es jedoch auch angeraten, auch [[lässliche Sünde]]n zu bekennen. Schwere Sünden können nur in der Beichte vergeben werden, lässliche auch durch den Empfang der Hl. [[Kommunion]]. | ||
− | Der Empfang der Beichte steht [[Theologie|theologisch]] in engem Zusammenhang mit dem Empfang der [[Eucharistie]]. Der Empfang der Kommunion im Zustand der schweren Sünde ist unwürdig und stellt selbst eine schwere Sünde dar. Aus diesem Grund sind [[wiederverheiratete Geschiedene]] vom Empfang der Eucharistie ausgeschlossen, | + | Der Empfang der Beichte steht [[Theologie|theologisch]] in engem Zusammenhang mit dem Empfang der [[Eucharistie]]. Der Empfang der Kommunion im Zustand der schweren Sünde ist unwürdig und stellt selbst eine schwere Sünde dar. Aus diesem Grund sind [[wiederverheiratete Geschiedene]] so lange vom Empfang der Eucharistie ausgeschlossen, als sie objektiv in schwerer Sünde ([[Ehebruch]]) leben. "Die Wiederversöhnung im Sakrament der Buße, das den Weg zum Sakrament der Eucharistie öffnet, kann nur denen gewährt werden, welche die Verletzung des Zeichens des Bundes mit Christus und der Treue zu ihm bereut und die aufrichtige Bereitschaft zu einem Leben haben, das nicht mehr im Widerspruch zur Unauflöslichkeit der Ehe steht. Das heißt konkret, daß, wenn die beiden Partner aus ernsthaften Gründen - zum Beispiel wegen der Erziehung der Kinder - der Verpflichtung zur Trennung nicht nachkommen können, 'sie sich verpflichten, völlig enthaltsam zu leben, das heißt, sich der Akte zu enthalten, welche Eheleuten vorbehalten sind'." (Johannes Paul II., [[Familiaris consortio]], Nr. 84) |
Durch den Empfang der Beichte sind zwar die Sünden des Menschen vergeben, nicht jedoch die [[Sündenstrafen]] - also die Auswirkungen der Sünde. Diese Strafen können durch [[Gebet]], gute Werke, Teilnahme an der Hl. [[Messe]], [[Wallfahrt]]en, Almosen und Ähnlichem getilgt werden. Die Kirche gewährt für manche diese Tätigkeiten einen [[Ablass]], was die teilweise (Teilablass) oder vollständige (vollkommener Ablass) Wegnahme der Sündenstrafen bedeutet. | Durch den Empfang der Beichte sind zwar die Sünden des Menschen vergeben, nicht jedoch die [[Sündenstrafen]] - also die Auswirkungen der Sünde. Diese Strafen können durch [[Gebet]], gute Werke, Teilnahme an der Hl. [[Messe]], [[Wallfahrt]]en, Almosen und Ähnlichem getilgt werden. Die Kirche gewährt für manche diese Tätigkeiten einen [[Ablass]], was die teilweise (Teilablass) oder vollständige (vollkommener Ablass) Wegnahme der Sündenstrafen bedeutet. | ||
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Version vom 1. April 2006, 09:21 Uhr
Die Beichte ist eines der sieben Sakramente der katholischen Kirche. Sie wird auch Sakrament der Vergebung, der Buße, der Versöhnung genannt.
In der Beichte vergibt Jesus Christus dem Büßer seine Sünden durch die Worte des Priesters. Nur ein geweihter Priester hat die Vollmacht, das Beichtsakrament zu spenden.
Voraussetzung für die Sündenvergebung in der Beichte sind:
- Reue
- Bekenntnis aller bewussten Sünden
- Bußakt/Wiedergutmachung (nach Maßgabe des Beichtvaters)
In der Beichte müssen alle schweren Sünden bekannt werden. Im Interesse der geistlichen Entwicklung des Gläubigen ist es jedoch auch angeraten, auch lässliche Sünden zu bekennen. Schwere Sünden können nur in der Beichte vergeben werden, lässliche auch durch den Empfang der Hl. Kommunion.
Der Empfang der Beichte steht theologisch in engem Zusammenhang mit dem Empfang der Eucharistie. Der Empfang der Kommunion im Zustand der schweren Sünde ist unwürdig und stellt selbst eine schwere Sünde dar. Aus diesem Grund sind wiederverheiratete Geschiedene so lange vom Empfang der Eucharistie ausgeschlossen, als sie objektiv in schwerer Sünde (Ehebruch) leben. "Die Wiederversöhnung im Sakrament der Buße, das den Weg zum Sakrament der Eucharistie öffnet, kann nur denen gewährt werden, welche die Verletzung des Zeichens des Bundes mit Christus und der Treue zu ihm bereut und die aufrichtige Bereitschaft zu einem Leben haben, das nicht mehr im Widerspruch zur Unauflöslichkeit der Ehe steht. Das heißt konkret, daß, wenn die beiden Partner aus ernsthaften Gründen - zum Beispiel wegen der Erziehung der Kinder - der Verpflichtung zur Trennung nicht nachkommen können, 'sie sich verpflichten, völlig enthaltsam zu leben, das heißt, sich der Akte zu enthalten, welche Eheleuten vorbehalten sind'." (Johannes Paul II., Familiaris consortio, Nr. 84)
Durch den Empfang der Beichte sind zwar die Sünden des Menschen vergeben, nicht jedoch die Sündenstrafen - also die Auswirkungen der Sünde. Diese Strafen können durch Gebet, gute Werke, Teilnahme an der Hl. Messe, Wallfahrten, Almosen und Ähnlichem getilgt werden. Die Kirche gewährt für manche diese Tätigkeiten einen Ablass, was die teilweise (Teilablass) oder vollständige (vollkommener Ablass) Wegnahme der Sündenstrafen bedeutet.