Demokratie: Unterschied zwischen den Versionen

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*[http://www.thesocialagenda.org/deutsch/artikel5.htm#6 Kirchliche Lehraussagen über die Demokratie]
 
*[http://www.thesocialagenda.org/deutsch/artikel5.htm#6 Kirchliche Lehraussagen über die Demokratie]
*[http://www.zdk.de/erklaerungen/erklaerung.php?id=163 ZdK: Zur Mitwirkung des Gottesvolkes bei der Bischofsbestellung]
 
  
 
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Version vom 20. Juli 2008, 14:26 Uhr

Demokratie (gr. Volksherrschaft) ist nach heutigem Empfinden im Idealfall die gleichberechtigte Mitbestimmung aller an den Entscheidungen einer Gemeinschaft. So wird Demokratie allerdings nirgendwo praktiziert. In der Staatslehre bezeichnet der Begriff daher eine von mehreren Möglichkeiten zur Legitimation der Machtausübung. Menschen dürfen nach moderner Überzeugung nur über Menschen herrschen, wenn dies zu rechtfertigen ist. Die traditionelle Legitimation der Herrschaft durch die überlieferte "Krone" (Monarchie) hat seit 1789 allgemein an Überzeugungskraft eingebüßt, so dass heute sogar die verbliebenen Fürsten ihre Legitimation auf "demokratische" Mitwirkung des Volkes stützen, insbesondere die parlamentarische Regierungsform.

Was ist Demokratie im politischen Bereich?

Demokratie geht von der Gleichheit aller Bürger aus. Der Gedanke der Gleichheit der Menschenwürde beruht auf dem Christentum. Antike 'Demokratien' waren keineswegs von der Gleichheit aller überzeugt (mindere Rechte für Sklaven und Fremde). Die heutige Demokratie setzt zudem den Gedanken von der Souveränität des Volkes voraus. Das Staatsvolk soll in der Demokratie an der Ausübung der Staatsgewalt teilhaben, zumindest durch ein Parlament die Gesetzgebung kontrollieren und die Regierung bestimmen können.

Im politischen Bereich anerkennt die Kirche seit Jahrhunderten die Möglichkeit einer demokratischen Regierungsform und empfiehlt sie seit 1944 (Pius XII.) sogar, wenn die Bedingungen dafür vorliegen (ausreichend informierte Bürger, Möglichkeiten der Mitbestimmung, rechtsstaatliche Verfahrensweisen und Gewaltenteilung, Anerkennung eines Wertefundaments als Basis demokratischer Willensbildung).

Demokratische Verfahren allein können jedoch noch nicht garantieren, dass die Menschenrechte auch wirklich eingehalten werden und die Grundforderungen der Gerechtigkeit verwirklicht werden. Daher anerkennt die moderne Demokratie, dass sie ihr vorausliegende, humane Wertentscheidungen wahren muss. (Diese werden meist in den schriftlichen Verfassungen explizit anerkannt und auch einer eigenen Verfassungsgerichtsbarkeit unterworfen.) Als tödlich für eine echte Demokratie könnte sich der Relativismus der Werte erweisen. Johannes Paul II. hat es so formuliert: "Eine Demokratie ohne Werte verwandelt sich, wie die Geschichte beweist, leicht in einen offenen oder hinterhältigen Totalitarismus" (Centesimus annus, 46).

Die Demokratiekritik vom Standpunkt unbedingter Werte aus ist jedoch selbst auf die Einhaltung demokratischer Verfahren angewiesen, um einen Bewusstseinswandel bewirken zu können. Denn Werte nur zu "proklamieren", wie mancherorts in islamischen Staaten, die nicht von den Bürgern praktiziert werden, kann gleichfalls in ein System öffentlicher Unwahrhaftigkeit einmünden.

Demokratie und Kirche

In der Kirchenordnung des Hippolyt von Rom aus dem 3. Jahrhundert heißt es zwar, derjenige solle zum Bischof ordiniert werden, der vom ganzen Volk erwählt worden sei. Auch Papst Coelestin I. betonte im 5. Jahrhundert, kein Bischof solle gegen den Willen der Gemeinde bestellt werden.

Umstritten ist es, ob es sich bei der Bischofsernennung um eine Wahl im heutigen Sinne gehandelt hat, oder um eine Akklamation, wie sie von der Ernennung des heiligen Ambrosius überliefert ist.

Die unkritische Übertragung dieser frühkirchlichen Gedanken (welche die Heiligkeit der Gemeinde voraussetzen; "stimmberechtigt" wären heute also alle, die zumindest eine Osterbeichte nachweisen können) dient heute vornehmlich antipäpstlicher Stimmungsmache. In der Kirchengeschichte stellt die Durchsertzung des sakramentalen Amtsbegriffs nämlich einen mühselig errungenen Fortschritt dar.

Daher ist, je demokratischer die "offene Gesellschaft" sich entwickelt, umso dringender, dass die Kirche die "Partei der Wahrheit" zu reicherem Leben bringt. Sie kann ihre eigene Aufgabe nur als Hierarchie erfüllen, gebunden im Sakrament. "Demokratie kann es in der Kirche nicht geben." Dies sagte Bischof Kurt Koch am 15. Juni 2007 und begründete dies mit zwei Argumenten:

  1. Demokratie heisst, dass das Volk souverän ist und die gemeinsame Sache verwaltet. Souverän in der Kirche ist aber nicht das Volk, sondern Christus.
  2. Der Souverän gibt sich in einer Demokratie eine Verfassung. Dies ist für Christen das Evangelium und steht so nicht zur Disposition.

Konsequenz daraus wäre gemäss Kurt Koch: "Denn eine Kirche, die auf demokratischen Mehrheitsbeschlüssen beruhen würde, wäre nicht mehr Werk Gottes, sondern würde sich zu einer blossen Menschenkirche mutieren, in der es keine Beständigkeit mehr geben könnte. Denn alles, was eine Mehrheit einmal beschlossen hat, kann eine spätere Mehrheit wieder zurücknehmen; und alles, was Menschen gemacht haben, können spätere Generationen wieder aufheben."

Unbeschadet dessen gibt es in organisatorischen Fragen, die nicht die göttliche Verfassung der Kirche berühren, auch in der Kirche Möglichkeiten der offenen Diskussion und eine gewisse Mitbestimmung; freilich muss in entsprechenden Räten wie Pfarrgemeinderat, Pfarrkirchenrat und Pastoralrat stets die Verantwortung des Priesters bzw. Bischofs als Hirten anerkannt und demgemäß seine Entscheidungskompetenz innerhalb des geltenden Kirchenrechts geachtet werden.

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