Ex opere operato: Unterschied zwischen den Versionen
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[[Kategorie: Sakramente]] | [[Kategorie: Sakramente]] |
Version vom 7. Juli 2014, 13:07 Uhr
Der lateinische Ausdruck ex opere operato bedeutet auf Deutsch wörtlich "aus dem vollzogenen Werk". Damit ist die selbsttätige Wirksamkeit der Sakramente gemeint, die immer dann eintritt, wenn der Ritus von einem dazu befähigten Spender vollzogen wird und der Empfänger dem Sakrament nicht entgegenwirkt. Unwürdiger Sakramentenempfang oder die Spendung durch einen amtsbehinderten Spender (z.,B. einenn gültig geweihten, aber vom Amt suspensierten Priester) ist nicht wirkungslos. Die sakramentalen Wirkungen leben bei fehlender Disposition des Empfängers nach Wiederherstellung des Gnadenstandes, insb. durch die Beichte, wieder auf.