Quam singulari: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 9. Mai 2018, 09:35 Uhr

Quam singulari sind die lateinischen Anfangsworte des Dekretes der Sakramentenkongregation des Papstes Pius X. vom 8. August 1910 über das für den Empfang der Erstkommunion erforderliche Alter.

Papst Pius X. hat durch das Dekret „Quam singulari Christus amore“ die Frühkommunion für Kinder wieder eingeführt. Mit dem Dekret bestimmte Pius X., dass die Kinder mit dem "Alter der Unterscheidung", also etwa mit sieben Jahren, zur Erstkommunion hinzutreten dürfen, wie es auch schon vom IV. Laterankonzil (1215) bestimmt und vom Tridentinischen Konzil (1551-1552) bestätigt worden war. Zuvor war das Kommunionalter schrittweise auf 12 bis 14 Jahre angehoben worden. Schon mit dem Dekret Tridentina synodus“ vom 16. Juli 1905 hatte Papst Pius X. die tägliche Kommunion wieder eingeführt, die in der Vergangenheit wegen rigoristischer Tendenzen abgeschafft worden war.

Der Text des Schreibens

Quam singulari (Wortlaut)

Siehe auch: Liste von Lehramtstexten

Weblinks