Katholische Ostkirchen: Unterschied zwischen den Versionen
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Weiters wird als Ziel der katholischen Kirche definiert, dass "die Überlieferungen jeder einzelnen Teilkirche oder eines jeden Ritus unverletzt erhalten bleiben" und dass "zugleich sich der Lebensstil dieser Kirchen den verschiedenen zeitlichen und örtlichen Notwendigkeiten anpassen" soll. Die Ostkirchen werden als "Teilkirchen" bezeichnet, die sich "in gewissem Grade durch ihre sogenannten Riten, d. h. durch ihre Liturgie, ihr kirchliches Recht und ihr geistiges Erbgut" unterscheiden, die aber alle "in gleicher Weise der Hirtenführung des Bischofs von Rom anvertraut" sind. "Alle nehmen sie daher die gleiche Würde ein, so dass auf Grund ihres Ritus keine von ihnen einen Vorrang vor den anderen hat. Alle genießen dieselben Rechte und haben dieselben Verpflichtungen, auch bezüglich der unter Oberleitung des Bischofs von Rom auszuübenden Verkündigung des Evangeliums an die ganze Welt." | Weiters wird als Ziel der katholischen Kirche definiert, dass "die Überlieferungen jeder einzelnen Teilkirche oder eines jeden Ritus unverletzt erhalten bleiben" und dass "zugleich sich der Lebensstil dieser Kirchen den verschiedenen zeitlichen und örtlichen Notwendigkeiten anpassen" soll. Die Ostkirchen werden als "Teilkirchen" bezeichnet, die sich "in gewissem Grade durch ihre sogenannten Riten, d. h. durch ihre Liturgie, ihr kirchliches Recht und ihr geistiges Erbgut" unterscheiden, die aber alle "in gleicher Weise der Hirtenführung des Bischofs von Rom anvertraut" sind. "Alle nehmen sie daher die gleiche Würde ein, so dass auf Grund ihres Ritus keine von ihnen einen Vorrang vor den anderen hat. Alle genießen dieselben Rechte und haben dieselben Verpflichtungen, auch bezüglich der unter Oberleitung des Bischofs von Rom auszuübenden Verkündigung des Evangeliums an die ganze Welt." | ||
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+ | '''27.''' Unter Wahrung der erwähnten Grundsätze können Ostchristen, die guten Glaubens von der [[Katholische Kirche|katholischen Kirche]] getrennt sind, wenn sie von sich aus darum bitten und recht vorbereitet sind, zu den [[Sakrament]]en der [[Bußsakrament|Buße]], der [[Eucharistie]] und der [[Krankensalbung]] zugelassen werden. Ebenso ist es Katholiken erlaubt, dieselben Sakramente von nichtkatholischen Geistlichen zu erbitten, in deren Kirche die Sakramente gültig gespendet werden, sooft dazu ein ernstes Bedürfnis oder ein wirklicher geistlicher Nutzen rät und der Zugang zu einem katholischen Priester sich als physisch oder moralisch unmöglich herausstellt<ref>Als Grundlage der Erleichterung ist anzusehen: 1. die Gültigkeit der Sakramente, 2. der gute Glaube und die Disposition, 3. die Notwendigkeit für das ewige Heil, 4. die Abwesenheit eines eigenen Priesters, 5. der Ausschluß zu meidender Gefahren und formellen Anschlusses an den Irrtum.</ref>. | ||
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+ | '''28.''' Unter Festhalten der gleichen Grundsätze wird auch die gemeinsame Beteiligung an heiligen Handlungen, Sachen und Stätten bei Katholiken und getrennten Ostchristen aus triftigen Gründen gestattet<ref>Es handelt sich um die obengenannte "außersakramentale [[communicatio in sacris]]". Die Erleichterungen gewährt das Konzil, wobei die Vorschriften einzuhalten sind.</ref>. | ||
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+ | ==Katholische Kirchen des Orients== | ||
+ | * [[Armenisch-katholische Kirche]] | ||
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+ | * [[Lateinisches Patriarchat von Jerusalem]] | ||
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− | Ritus meint nicht nur die Zelebration der Messe, sondern sämtliche Ausdrucksformen des Glaubens und der Moral. Eine Unterscheidung der Katholischen Ostkirche kann nach dem Ritus vorgenommen werden | + | Ritus meint nicht nur die [[Zelebration]] der [[Heiligen Messe]], sondern sämtliche Ausdrucksformen des Glaubens und der Moral. Eine Unterscheidung der Katholischen Ostkirche kann nach dem Ritus vorgenommen werden |
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J. Oeldemann: Die Kirchen des christlichen Ostens. Orthodoxe, orientalische und mit Rom unierte Ostkirchen, Regensburg 2006, ISBN 3786785775 | J. Oeldemann: Die Kirchen des christlichen Ostens. Orthodoxe, orientalische und mit Rom unierte Ostkirchen, Regensburg 2006, ISBN 3786785775 | ||
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+ | == Eigenheiten der Ostkirchen == | ||
+ | Die Ostkirche sind synodale Kirchen par excellence: Das heißt, sie haben einen Patriarchen oder einen Großerzbischof als Oberhaupt, aber unter lehramtlichem Gesichtspunkt regiert der Synod, durch das Verfassen von Dokumenten, die Annahme neue pastoraler Maßnahmen, die Förderung der Katechese, die Ausbildung der Seminaristen und Priester. Das brüderliche Band mit dem Bischof von Rom kommt durch die Bitte um kirchliche Gemeinschaft zum Ausdruck: Wenn eine Patriarchalkirche einen neuen Hirten für ihre Leitung wählt, dann wird er unmittelbar als gewählt proklamiert, ist aber angehalten, um die »ecclesiastica communio« mit dem Papst zu bitten. Handelt es sich dagegen um Großerzbischöfe, so müssen diese auf die Bestätigung von Seiten des Papstes warten. Ein weiteres wichtiges Element, das sie von der lateinischen Kirche unterscheidet, ist in fast allen von ihnen das Vorhandensein des »uxorierten« Klerus, also von Priestern, die verheiratet sein können. Die Bischöfe werden dagegen immer unter den unverheirateten Klerikern oder unter den Mönchen ausgewählt, wie es auch in der orthodoxen Kirche Tradition ist.<ref> ''Brücke der Liebe und des Dialogs'', [[Osservatore Romano]], 30. April 2021, S. 7 Von Nicola Gori.</ref> | ||
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+ | == Ostkirchliche Kollegien in Rom == | ||
+ | Es gibt im Jahre 2021 acht ostkirchlichen Kollegien in Rom, wo jährlich zwischen 200 und 300 Studenten aus den Orientalischen Kirchen aufgenommen werden. Das erste ist das Institut »San Giovanni Damasceno«, das die indischen Priester der syro-malabarischen und der syro-malankarischen Tradition aufnimmt; es folgen das im Herzen von Rom gelegene Päpstliche Griechische Kolleg, wo jene Seminaristen leben, die aus der Slowakei, Ungarn, Griechenland, Israel, Serbien sowie aus den italo-albanischen Eparchien stammen; das Päpstliche Kolleg »San Giosafat«, das Seminaristen und Priester aufnimmt, die aus der Ukraine stammen; das Päpstliche Rumänische Kolleg, das den Seminaristen Unterkunft bietet, die aus Rumänien kommen, und – im selben Gebäude – das Kolleg »Sant’Efrem«, das Priester arabischer Sprache aufnimmt; das Päpstliche »Collegium Russicum«, das Priester byzantinischer Tradition aus der Slowakei und der Ukraine vereint; und schließlich das Päpstliche Institut »Santa Maria del Patrocinio«, das Ordensfrauen verschiedener Kongregationen des orientalischen Ritus aufnimmt, die es in aller Welt gibt. Ein Sonderfall ist das Päpstliche Äthiopische Kolleg – das einzige, das sich innerhalb des Vatikans befindet. Das Päpstliche Orientalische Institut (P.I.O.) ist der Gesellschaft Jesu anvertraut.<ref> ''Brücke der Liebe und des Dialogs'', [[Osservatore Romano]], 30. April 2021, S. 7 Von Nicola Gori.</ref> | ||
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+ | ==Päpstliche Schreiben== | ||
+ | '''[[Benedikt XIV.]]''' | ||
+ | * [[26. Juli]] [[1755]] [[Enzyklika]] ''[[Allatae sunt]]'' über die Befolgung des Orientalischer Orientalen [[Ritus]]. | ||
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+ | '''[[Pius IX.]]''' | ||
+ | * 6. Januar 1848 [[Enzyklika]] ''[[In suprema petri]]'' sede „Über den Katholizismus im Orient“ | ||
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+ | '''[[Leo XIII.]]''' | ||
+ | * 24. Dezember 1894 [[Enzyklika]] ''[[Christi nomen]]'' „Über die Verbreitung des Glaubens und die Ostkirchen“ | ||
+ | * 30. November 1894 [[Apostolisches Schreiben]] ''[[Orientalium dignitas]]'' über die Glaubensverkündigung und die Ostkirchen ([[ASS]] 27 [1894-95] 257-264; Leonis XIII Acta, Bd. XIV, S. 360f.). | ||
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+ | '''[[Benedikt XV.]]''' | ||
+ | * 15. Oktober 1917 [[Motu proprio]] "Orientis catholici" „Gründungsregeln für das [[Päpstliches Orientalisches Institut|Päpstliche Orientalische Institut]]. | ||
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+ | '''[[Pius XI.]]''' | ||
+ | * 8. September 1928 Enzyklika ''[[Rerum orientalium]]'' „Über die Förderung der Orientkunde“. | ||
+ | * 10. Juni 1935 [[Kongregation für die Ostkirche]]: Instruktion "Quo facilius" über Eheprozesse ([[AAS]] 27 [1935] 333-340) | ||
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+ | '''[[Pius XII.]]''' | ||
+ | * 9. April 1944 [[Enzyklika]] ''[[Orientalis ecclesiae]]'' "über den [[Cyrill von Alexandrien|heiligen Cyrill, den Patriarchen von Alexandrien]] und dem Gebet zur Vereinigung mit den Ostkirchen“. | ||
+ | * 23. Dezember 1945 Enzyklika ''[[Orientales omnes ecclesias]]'' über den 350. Jahrestag der Vereinigung der ruthenischen Kirche mit dem [[Apostolischer Stuhl|Apostolischen Stuhl]]. | ||
+ | * 1. Mai 1948 [[Kongregation für die Ostkirche]], Dekret „Über die Spendung der [[Firmung]] auch an ostkirchliche Gläubige durch Priester des lateinischen Ritus, die sich dieses Indultes für Gläubige ihres Ritus erfreuen. | ||
+ | * 22. Februar 1949 [[Motu proprio]] „[[Crebrae allatae sunt]]“ über die Disziplin der Sakramente in den orientalischen Kirchen ([[AAS]] XXXXI [1949] 89-117). | ||
+ | * 6. Januar 1950 [[Motu proprio]] ''[[Sollicitudem nostram]]'' über die Rechtsprechung der Orientalischen Kirchen ([[AAS]] XXXXII [1950] 5-120). | ||
+ | * [[15. Dezember]] [[1952]] [[Enzyklika]] ''[[Orientales ecclesias]]'' über den Zustand der Ostkirchen. | ||
+ | * 9. Februar 1957 [[Motu proprio]] “[[Postquam apostolicis]]" über die Gottgeweihten, die zeitlichen kirchlichen Güter und die Orientalischen Kirchen ([[AAS]] XXXXIV [1952] 65-150). | ||
+ | * 2. Juni 1957 [[Motu proprio]] ''[[Cleri sanctitati]]'' über die orientalischen [[Ritus|Riten]] und die Personen der orientalischen Kirchen ([[AAS]] XXXXIX [1957] 433-600). | ||
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+ | '''[[Paul VI.]]''' | ||
+ | * 21. November 1964 [[II. Vatikanum]], [[Dekret]] ''[[Orientalium ecclesiarum]]'' über die katholischen Ostkirchen ([[AAS]] LVII [1965] 76-85; EV I, 264-284). | ||
+ | * 22. Februar 1967 [[Kongregation für die Orientalischen Kirchen]]: Dekret ''[[Crescens matrimoniorum]]'' über die gemischten Ehen zwischen Katholiken und getauften Nichtkatholiken der östlichen Riten. Praktische Hinweise hinsichtlich der Eheschließungen von katholischen Christen mit orthodoxen Christen. Das Dekret beginnt zu gelten mit dem 25. März 1967, dem Feste Mariä Verkündigung (AAS LIX [1967] 165f; lat.+dt.: Nako 28, 106-113). | ||
+ | * 2. Mai 1967 [[Motu proprio]] ''[[Episcopalis potestatis]]'' über die Dispensvollmacht in den orientalischen Kirchen. | ||
+ | * 7. März 1972 [[Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung|Sakramentenkongregation]], Instruktion ''[[Dispensationis matrimonii]]'' über einige Änderungen der Vorschriften, die im Verfahren über gültige, nichtvollzogene Ehen zu beachten sind. | ||
+ | * 27. Juni 1972 [[Kongregation für die Orientalischen Kirchen]] über die Vollmachten der [[Ordensleute]] der Ostkirchen ([[AAS]] LXIV [1972] 738-743). | ||
+ | * 8. September 1973 Erlass ''[[Cum matrimonialium]]'' einiger Normen für eine schnelle Abwicklung der Eheprozesse in den Orientalischen Kirchen. | ||
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+ | '''[[Johannes Paul II.]]''' | ||
+ | * 6. Januar 1987 [[Kongregation für das katholische Bildungswesen]], „EU ÉGARD AU DÉVELOPPEMENT“ über das Studium der Ostkirchen. | ||
+ | * 18. Oktober 1990 [[Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium]] (CCEO; Kodex der Kanones der Ostkirchen) ist das Gesetzbuch für die Katholische Ostkirchen. | ||
+ | * 2. Mai 1995 [[Apostolisches Schreiben]] ''[[Orientale lumen]]'' „Zum hundertsten Jahrestag des Apostolischen Schreibens "[[Orientalium dignitas]]". | ||
+ | * 6. Januar 1996 [[Kongregation für die Orientalischen Kirchen]]: Instruktion ''[[Il Padre inestimabile]]'' für die Anwendung der liturgischen Vorschriften des Kodex der Kanones der Orientalischen Kirchen (Instruction pour l’application des prescriptions liturgiques du C.C.E.O. [http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/orientchurch/Istruzione/pdf/istruzione_inglese.pdf engl.]) | ||
+ | * [[18. Mai]] [[1998]] [[Motu proprio]] ''[[Ad tuendam fidem]]'' vom durch das einige Normen in den [[Codex Iuris Canonici]] und in den "[[Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium]]" eingefügt werden. | ||
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+ | '''[[Franziskus (Papst)|Franziskus]]''' | ||
+ | * 14. Juni 2014 [[Kongregation für die Ostkirchen]]: Päpstliche Vorschrift über den verheirateten orientalischen Klerus ([[AAS]] 106 [2014/7] 496-499). | ||
+ | * 15. August 2015 [[Motu proprio]] ''[[Mitis et misericors Iesus]]'' über die Reform des kanonischen Verfahrens für Ehenichtigkeitserklärungen im Kodex der Kanones der orientalischen Kirchen. | ||
+ | * [[21. November]] [[2020]] [[Motu proprio]] [[Ab initio]] zur Änderung der Kanones 435 §1 und 506 §1 des [[CCEO|Kodexes der Kanones der Orientalischen Kirchen]]. | ||
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+ | ==Literatur== | ||
+ | * [[Kilian Kirchhoff]]: Hymnen der Ostkirche. Dreifaltigkeits-, Marien-, und Totenhymnen, Münster 1979. | ||
+ | * Johannes Madey: Die Kirchen des Ostens. Eine Kleine Einführung [[Kanisius Verlag]] Freiburg/Schweiz 1972 (91 Seiten). | ||
+ | * Johannes Madey: Die katholischen Ostkirchen. Hindernisse oder Brücken auf dem Weg zur Einheit der Christen?Veröffentlichung der Arbeitsgemeinschaft 'Begegnung mit den Kirchen des Ostens', Band 3. [[Kanisius Verlag]] Freiburg/Schweiz 1973 (168 Seiten; ISBN 3857640049). | ||
+ | * Franz Josef Vogel: Rom und die Ostkirchen (Bibliothek Ekklesia Band 12) [[Pattloch Verlag]] Aschaffenburg, 1959/1961 (119 Seiten; 1./2. Auflage). | ||
+ | |||
+ | '''Siehe auch:''' [[Lateinische Kirche]] | ||
== Weblinks == | == Weblinks == | ||
+ | *[http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/orientchurch/profilo/rc_con_corient_pro_20000724_profile_ge.html Kongregation für die Ostkirchen, Profil auf der Vatikanseite] | ||
+ | * [http://www.kath.net/news/19062 Über die Ostkirche auf Kath.net] | ||
+ | Serie: Die Sakramente in der Ostirche von Christoph Brey, Bamberg | ||
+ | * [http://www.kath.net/news/18989 Teil 1 Die Taufe] | ||
+ | * [http://www.kath.net/news/19062 Teil 2 Die Eucharistie] | ||
+ | * [http://www.kath.net/news/19134 Teil 3 Die Buße und Krankensalbung] | ||
+ | * [http://www.kath.net/news/19198 Teil 4 Das Weihesakrament] | ||
+ | |||
+ | == Anmerkungen == | ||
+ | <references /> | ||
[[Kategorie:Ostkirche|!]] | [[Kategorie:Ostkirche|!]] |
Aktuelle Version vom 3. Mai 2021, 05:55 Uhr
Die Katholischen Ostkirchen gehören von ihrem Ritus (Liturgie und Spiritualität) her zur sogenannten Ostkirche im allgemeinen, von ihrer Glaubens- und Traditionsintegrität gehören sie jedoch streng theologisch zur Römisch-Katholischen Kirche als Universalkirche. Die Katholischen Ostkirchen, die auch als Unierte Kirchen oder streng rechtlich als Ritus(-Teil)kirchen bezeichnet werden, stehen nämlich in Einheit mit dem Papst, haben allerdings die Liturgie und auch weitgehend die Disziplin des Ostens beibehalten und unterscheiden sich dadurch von der Lateinischen (Ritus-)Kirche (Westkirche). Die Katholischen Ostkirchen sind vor allem in der zweiten Jahrtausendhälfte entstanden und gelten als ehrlicher historischer Versuch, die gespaltene Christenheit wiederum zu einen, damit alle Christen wieder eins seien unter dem sichtbaren Stellvertreter Christi auf Erden.
Inhaltsverzeichnis
Kirchentexte zur Katholischen Ostkirche
Das 2. Vatikanische Konzil hat im Schreiben Orientalium ecclesiarum zur katholischen Ostkirche Stellung genommen. Im Schreiben wird festgehalten, dass die Katholische Kirche die Ostkirchen mit ihren Einrichtungen und liturgischen Bräuchen, ihren Überlieferungen und ihrer christlichen Lebensordnung hochschätzt. Wörtlich heißt es: "In diesen Werten von ehrwürdigem Alter leuchtet ja eine Überlieferung auf, die über die Kirchenväter bis zu den Aposteln zurückreicht. Sie bildet ein Stück des von Gott geoffenbarten und ungeteilten Erbgutes der Gesamtkirche."
Weiters wird als Ziel der katholischen Kirche definiert, dass "die Überlieferungen jeder einzelnen Teilkirche oder eines jeden Ritus unverletzt erhalten bleiben" und dass "zugleich sich der Lebensstil dieser Kirchen den verschiedenen zeitlichen und örtlichen Notwendigkeiten anpassen" soll. Die Ostkirchen werden als "Teilkirchen" bezeichnet, die sich "in gewissem Grade durch ihre sogenannten Riten, d. h. durch ihre Liturgie, ihr kirchliches Recht und ihr geistiges Erbgut" unterscheiden, die aber alle "in gleicher Weise der Hirtenführung des Bischofs von Rom anvertraut" sind. "Alle nehmen sie daher die gleiche Würde ein, so dass auf Grund ihres Ritus keine von ihnen einen Vorrang vor den anderen hat. Alle genießen dieselben Rechte und haben dieselben Verpflichtungen, auch bezüglich der unter Oberleitung des Bischofs von Rom auszuübenden Verkündigung des Evangeliums an die ganze Welt."
27. Unter Wahrung der erwähnten Grundsätze können Ostchristen, die guten Glaubens von der katholischen Kirche getrennt sind, wenn sie von sich aus darum bitten und recht vorbereitet sind, zu den Sakramenten der Buße, der Eucharistie und der Krankensalbung zugelassen werden. Ebenso ist es Katholiken erlaubt, dieselben Sakramente von nichtkatholischen Geistlichen zu erbitten, in deren Kirche die Sakramente gültig gespendet werden, sooft dazu ein ernstes Bedürfnis oder ein wirklicher geistlicher Nutzen rät und der Zugang zu einem katholischen Priester sich als physisch oder moralisch unmöglich herausstellt<ref>Als Grundlage der Erleichterung ist anzusehen: 1. die Gültigkeit der Sakramente, 2. der gute Glaube und die Disposition, 3. die Notwendigkeit für das ewige Heil, 4. die Abwesenheit eines eigenen Priesters, 5. der Ausschluß zu meidender Gefahren und formellen Anschlusses an den Irrtum.</ref>.
28. Unter Festhalten der gleichen Grundsätze wird auch die gemeinsame Beteiligung an heiligen Handlungen, Sachen und Stätten bei Katholiken und getrennten Ostchristen aus triftigen Gründen gestattet<ref>Es handelt sich um die obengenannte "außersakramentale communicatio in sacris". Die Erleichterungen gewährt das Konzil, wobei die Vorschriften einzuhalten sind.</ref>.
Katholische Kirchen des Orients
- Armenisch-katholische Kirche
- Chaldäisch-katholische Kirche
- Koptisch-katholische Kirche
- Lateinisches Patriarchat von Jerusalem
- Maronitische Kirche
- Melkitische Griechisch-Katholische Kirche
- Syrisch-katholische Kirche
- Ukrainisch-Katholische Kirche
Unterschiede zur Lateinischen (Ritus-)Kirche
Es gibt mehrere Unterscheidungsmerkmale zwischen den Katholischen Ostkirchen und der Römisch-Katholischen Kirche.
- Die Liturgie ist im Prinzip die Liturgie der Ostkirche in den verschiedensten Variationen und Entfaltungen.
- Die Katholischen Ostkirchen unterliegen nicht dem Codex Iuris Canonici sondern dem Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium.
- Zölibat: Im Gegensatz zum Westen können bei den Katholischen Ostkirchen Priester verheiratet sein. Eine Heirat nach der Weihe ist nicht möglich. Nur die Bischöfe verpflichten sich zum Zölibat.
Unterscheidung nach den Riten
Ritus meint nicht nur die Zelebration der Heiligen Messe, sondern sämtliche Ausdrucksformen des Glaubens und der Moral. Eine Unterscheidung der Katholischen Ostkirche kann nach dem Ritus vorgenommen werden
Alexandrinischer Ritus
1. Äthiopisch-Katholische Kirche
2. Koptisch-Katholische Kirche
- Wolfgang Bochs: Geschichte und Geist der koptischen Kirche. Bernardus Verlag ISBN 10: 3-934551-83-1
Armenischer Ritus
1. Armenisch-Katholische Kirche
Byzantinischer Ritus
1. Albanisch-Katholische Kirche
2. Bulgarisch-Katholische Kirche
3. Georgisch-Katholische Kirche
4. Griechisch-Katholische Kirche
5. Italo-Albanische Kirche
6. Mazedonisch-Katholische Kirche
7. Rumänisch-Katholische Kirche
8. Russisch-Katholische Kirche
9. Ruthenisch-Katholische Kirche
10. Slawisch-Katholische Kirche
11. Slowakisch-Katholische Kirche
12. Tschechisch-Katholische Kirche
13. Ukrainisch-Katholische Kirche
14. Ungarisch-Katholische Kirche
15. Weissrussisch-Katholische Kirche
16. Melkitisch-Katholische Kirche
Ostsyrischer Ritus
1. Chaldäisch-Katholische Kirche
2. Syro-Malabarische Kirche
Westsyrischer Ritus
1. Syrisch-Maronitische Kirche
2. Syro-Malankarische Kirche
3. Syrisch-Katholische Kirche
Literatur
J. Oeldemann: Die Kirchen des christlichen Ostens. Orthodoxe, orientalische und mit Rom unierte Ostkirchen, Regensburg 2006, ISBN 3786785775
Eigenheiten der Ostkirchen
Die Ostkirche sind synodale Kirchen par excellence: Das heißt, sie haben einen Patriarchen oder einen Großerzbischof als Oberhaupt, aber unter lehramtlichem Gesichtspunkt regiert der Synod, durch das Verfassen von Dokumenten, die Annahme neue pastoraler Maßnahmen, die Förderung der Katechese, die Ausbildung der Seminaristen und Priester. Das brüderliche Band mit dem Bischof von Rom kommt durch die Bitte um kirchliche Gemeinschaft zum Ausdruck: Wenn eine Patriarchalkirche einen neuen Hirten für ihre Leitung wählt, dann wird er unmittelbar als gewählt proklamiert, ist aber angehalten, um die »ecclesiastica communio« mit dem Papst zu bitten. Handelt es sich dagegen um Großerzbischöfe, so müssen diese auf die Bestätigung von Seiten des Papstes warten. Ein weiteres wichtiges Element, das sie von der lateinischen Kirche unterscheidet, ist in fast allen von ihnen das Vorhandensein des »uxorierten« Klerus, also von Priestern, die verheiratet sein können. Die Bischöfe werden dagegen immer unter den unverheirateten Klerikern oder unter den Mönchen ausgewählt, wie es auch in der orthodoxen Kirche Tradition ist.<ref> Brücke der Liebe und des Dialogs, Osservatore Romano, 30. April 2021, S. 7 Von Nicola Gori.</ref>
Ostkirchliche Kollegien in Rom
Es gibt im Jahre 2021 acht ostkirchlichen Kollegien in Rom, wo jährlich zwischen 200 und 300 Studenten aus den Orientalischen Kirchen aufgenommen werden. Das erste ist das Institut »San Giovanni Damasceno«, das die indischen Priester der syro-malabarischen und der syro-malankarischen Tradition aufnimmt; es folgen das im Herzen von Rom gelegene Päpstliche Griechische Kolleg, wo jene Seminaristen leben, die aus der Slowakei, Ungarn, Griechenland, Israel, Serbien sowie aus den italo-albanischen Eparchien stammen; das Päpstliche Kolleg »San Giosafat«, das Seminaristen und Priester aufnimmt, die aus der Ukraine stammen; das Päpstliche Rumänische Kolleg, das den Seminaristen Unterkunft bietet, die aus Rumänien kommen, und – im selben Gebäude – das Kolleg »Sant’Efrem«, das Priester arabischer Sprache aufnimmt; das Päpstliche »Collegium Russicum«, das Priester byzantinischer Tradition aus der Slowakei und der Ukraine vereint; und schließlich das Päpstliche Institut »Santa Maria del Patrocinio«, das Ordensfrauen verschiedener Kongregationen des orientalischen Ritus aufnimmt, die es in aller Welt gibt. Ein Sonderfall ist das Päpstliche Äthiopische Kolleg – das einzige, das sich innerhalb des Vatikans befindet. Das Päpstliche Orientalische Institut (P.I.O.) ist der Gesellschaft Jesu anvertraut.<ref> Brücke der Liebe und des Dialogs, Osservatore Romano, 30. April 2021, S. 7 Von Nicola Gori.</ref>
Päpstliche Schreiben
- 26. Juli 1755 Enzyklika Allatae sunt über die Befolgung des Orientalischer Orientalen Ritus.
- 6. Januar 1848 Enzyklika In suprema petri sede „Über den Katholizismus im Orient“
- 24. Dezember 1894 Enzyklika Christi nomen „Über die Verbreitung des Glaubens und die Ostkirchen“
- 30. November 1894 Apostolisches Schreiben Orientalium dignitas über die Glaubensverkündigung und die Ostkirchen (ASS 27 [1894-95] 257-264; Leonis XIII Acta, Bd. XIV, S. 360f.).
- 15. Oktober 1917 Motu proprio "Orientis catholici" „Gründungsregeln für das Päpstliche Orientalische Institut.
- 8. September 1928 Enzyklika Rerum orientalium „Über die Förderung der Orientkunde“.
- 10. Juni 1935 Kongregation für die Ostkirche: Instruktion "Quo facilius" über Eheprozesse (AAS 27 [1935] 333-340)
- 9. April 1944 Enzyklika Orientalis ecclesiae "über den heiligen Cyrill, den Patriarchen von Alexandrien und dem Gebet zur Vereinigung mit den Ostkirchen“.
- 23. Dezember 1945 Enzyklika Orientales omnes ecclesias über den 350. Jahrestag der Vereinigung der ruthenischen Kirche mit dem Apostolischen Stuhl.
- 1. Mai 1948 Kongregation für die Ostkirche, Dekret „Über die Spendung der Firmung auch an ostkirchliche Gläubige durch Priester des lateinischen Ritus, die sich dieses Indultes für Gläubige ihres Ritus erfreuen.
- 22. Februar 1949 Motu proprio „Crebrae allatae sunt“ über die Disziplin der Sakramente in den orientalischen Kirchen (AAS XXXXI [1949] 89-117).
- 6. Januar 1950 Motu proprio Sollicitudem nostram über die Rechtsprechung der Orientalischen Kirchen (AAS XXXXII [1950] 5-120).
- 15. Dezember 1952 Enzyklika Orientales ecclesias über den Zustand der Ostkirchen.
- 9. Februar 1957 Motu proprio “Postquam apostolicis" über die Gottgeweihten, die zeitlichen kirchlichen Güter und die Orientalischen Kirchen (AAS XXXXIV [1952] 65-150).
- 2. Juni 1957 Motu proprio Cleri sanctitati über die orientalischen Riten und die Personen der orientalischen Kirchen (AAS XXXXIX [1957] 433-600).
- 21. November 1964 II. Vatikanum, Dekret Orientalium ecclesiarum über die katholischen Ostkirchen (AAS LVII [1965] 76-85; EV I, 264-284).
- 22. Februar 1967 Kongregation für die Orientalischen Kirchen: Dekret Crescens matrimoniorum über die gemischten Ehen zwischen Katholiken und getauften Nichtkatholiken der östlichen Riten. Praktische Hinweise hinsichtlich der Eheschließungen von katholischen Christen mit orthodoxen Christen. Das Dekret beginnt zu gelten mit dem 25. März 1967, dem Feste Mariä Verkündigung (AAS LIX [1967] 165f; lat.+dt.: Nako 28, 106-113).
- 2. Mai 1967 Motu proprio Episcopalis potestatis über die Dispensvollmacht in den orientalischen Kirchen.
- 7. März 1972 Sakramentenkongregation, Instruktion Dispensationis matrimonii über einige Änderungen der Vorschriften, die im Verfahren über gültige, nichtvollzogene Ehen zu beachten sind.
- 27. Juni 1972 Kongregation für die Orientalischen Kirchen über die Vollmachten der Ordensleute der Ostkirchen (AAS LXIV [1972] 738-743).
- 8. September 1973 Erlass Cum matrimonialium einiger Normen für eine schnelle Abwicklung der Eheprozesse in den Orientalischen Kirchen.
- 6. Januar 1987 Kongregation für das katholische Bildungswesen, „EU ÉGARD AU DÉVELOPPEMENT“ über das Studium der Ostkirchen.
- 18. Oktober 1990 Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium (CCEO; Kodex der Kanones der Ostkirchen) ist das Gesetzbuch für die Katholische Ostkirchen.
- 2. Mai 1995 Apostolisches Schreiben Orientale lumen „Zum hundertsten Jahrestag des Apostolischen Schreibens "Orientalium dignitas".
- 6. Januar 1996 Kongregation für die Orientalischen Kirchen: Instruktion Il Padre inestimabile für die Anwendung der liturgischen Vorschriften des Kodex der Kanones der Orientalischen Kirchen (Instruction pour l’application des prescriptions liturgiques du C.C.E.O. engl.)
- 18. Mai 1998 Motu proprio Ad tuendam fidem vom durch das einige Normen in den Codex Iuris Canonici und in den "Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium" eingefügt werden.
- 14. Juni 2014 Kongregation für die Ostkirchen: Päpstliche Vorschrift über den verheirateten orientalischen Klerus (AAS 106 [2014/7] 496-499).
- 15. August 2015 Motu proprio Mitis et misericors Iesus über die Reform des kanonischen Verfahrens für Ehenichtigkeitserklärungen im Kodex der Kanones der orientalischen Kirchen.
- 21. November 2020 Motu proprio Ab initio zur Änderung der Kanones 435 §1 und 506 §1 des Kodexes der Kanones der Orientalischen Kirchen.
Literatur
- Kilian Kirchhoff: Hymnen der Ostkirche. Dreifaltigkeits-, Marien-, und Totenhymnen, Münster 1979.
- Johannes Madey: Die Kirchen des Ostens. Eine Kleine Einführung Kanisius Verlag Freiburg/Schweiz 1972 (91 Seiten).
- Johannes Madey: Die katholischen Ostkirchen. Hindernisse oder Brücken auf dem Weg zur Einheit der Christen?Veröffentlichung der Arbeitsgemeinschaft 'Begegnung mit den Kirchen des Ostens', Band 3. Kanisius Verlag Freiburg/Schweiz 1973 (168 Seiten; ISBN 3857640049).
- Franz Josef Vogel: Rom und die Ostkirchen (Bibliothek Ekklesia Band 12) Pattloch Verlag Aschaffenburg, 1959/1961 (119 Seiten; 1./2. Auflage).
Siehe auch: Lateinische Kirche
Weblinks
Serie: Die Sakramente in der Ostirche von Christoph Brey, Bamberg
- Teil 1 Die Taufe
- Teil 2 Die Eucharistie
- Teil 3 Die Buße und Krankensalbung
- Teil 4 Das Weihesakrament
Anmerkungen
<references />