Kurienreform: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 28. November 2014, 20:20 Uhr
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Kurienreform meint die Veränderung der Leitungs- und Verwaltungsorgane des Heiligen Stuhls, der Römischen Kurie.
Die erste maßgebliche Kurienreform führte Papst Sixtus V. im Jahr 1588 durch. Das in Avignon entstandene, moderne kuriale System war bereits vor der Reformation in heftige Kritik geraten, speziell weil religiöse, wirtschaftliche und politische Interessen - in damaliger Zeit oft unvermeidlich - sehr eng miteinander verknüpft waren.
Mit der Apostolischen Konstitution „Sapienti consilio” vom 29. Juni 1908 (AAS XXII [1930] 425-426) erfolgte im Pontifikat Pius X. eine Kurienreform (427-440), mit der ältere Institutionen abgeschafft wurden. Neu gegründet wurde von ihm die Kongregation für die Sakramentendisziplin sowie die Religiosenkongregation aus der Konsistorialkongregation ausgegliedert. Die älteste Kongregation, der Inquisition, wurde in Heiliges Offizium umbenannt.
Exakt 400 Jahre nach der von Papst Sixtus V. im Jahr 1588 durchgeführten Kurienreform bestätigte Papst Johannes Paul II. in der Apostolischen Konstitution Pastor bonus die nachkonziliare Gestalt der Kurie, die auf Konzilspapst Paul VI. (Kurienreform 1967-1975) zurückgeht. In der Zeit zwischen diesen beiden Kurienreformen überwiegt starke Kontinuität. Sixtus V. gliederte die Mitwirkung der Kardinäle (zuvor vor allem im Konsistorium tätig) in Kongregationen auf. Deren wichtigste waren die Inquisition, die Konsistorialkongregation (heute: für Bischöfe), die Konzilskongregation (heute: für (Welt-) Klerus), die Ritenkongregation (heute: a) für Heiligsprechungen, b) für Gottesdienst); die Propaganda fide gründete Papst Gregor XV., die Ostkirchen-Kongregation Benedikt XV. Die Bildungskongregation weist auch eine lange Tradition auf; seit 2013 ist sie nicht mehr für Priesterseminare zuständig (sondern die Kleruskongregation).
Heute gehören den Kongregationen nicht mehr nur Kardinäle an (und diese aus allen Teilen der Welt); sogar der Präfekt muss nicht mehr zwingend Kardinal sein. In den Kongregationen sind also immer auch Bischöfe von überall her vertreten. Zu den Kongregationen sind seit 1965 mehrere päpstliche Räte hinzugetreten, zuletzt unter Benedikt XVI. ein Rat zur Förderung der Neuevangelisierung, der Anfang 2013 auch die Zuständigkeit für die Katechese erlangte.