Pfarrer: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 22. April 2009, 10:12 Uhr
Ein Pfarrer (in manchen Gegenden auch Pastor genannt) ist der Priester, der vom Bischof mit der Leitung einer Pfarrei beauftragt ist. Das Kirchenrecht untergliedert den Dienst des Pfarrers in die "Dienste des Lehrens, des Heiligens und des Leitens" (vgl. Can. 519). In seinem Amt können dem Pfarrer weitere Priester (meist Vikare oder Kapläne genannt), Diakone und Laien zur Seite stehen. Dabei ist der Pfarrer verpflichtet, seinen Dienst in Übereinstimmung mit der Autorität des Ortsbischofes auszuüben.
Der Bischof kann auch einer Ordensgemeinschaft eine Pfarrei übertragen. Dabei muss aber klar sein, welches Mitglied des Ordens gegenüber dem Bischof die Verantwortung übernimmt.
Um zum Pfarrdienst zugelassen zu werden, ist eine Eignungsprüfung vorgeschrieben (vgl. Can. 521, $3), in Deutschland wird diese Pfarrexamen genannt.
Das Dienstamt des Pfarrers unterliegt in der jüngsten Zeit zahlreichen Hinterfragungen und Wandlungen. Durch den Rückgang der Pfarrerzahlen im Vergleich zu den Gemeindezahlen nehmen zahlreiche Diözesen im deutschen Sprachraum Umstrukturierungen vor. So kann es sein, dass ein Pfarrer für eine ganze Reihe von Pfarreien verantwortlich ist oder aber die Aufgabe übertragen bekommt, Gemeinden aufzulösen und in eine Großpfarrei zusammenzuführen. Eine andere Möglichkeit des Zusammenschlusses ist der Pastoralverbund.
Päpstliche Schreiben
- Pius X., Dekret Maxima cura semper über die Entfernug der Pfarrer von Amt und Pfründe auf dem Verwaltungsweg.
- Johannes Paul II. 4. August 2002 Kongregation für den Klerus, Instruktion vom 4. August 2002 „Der Priester, Hirte und Leiter der Pfarrgemeinde ([1] VAS 157).
Literatur
- Joachim Korbacher, Ein Pfarrer in Nöten, Lustiges und besinnliches aus dem Leben eines Landpfarrers, Fe-Medienverlag Kißlegg (128 Seiten)