Kardinal: Unterschied zwischen den Versionen
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== Päpstliche Schreiben == | == Päpstliche Schreiben == |
Version vom 26. Juli 2008, 10:04 Uhr
Ein Kardinal ist historisch ein besonderer Bischof (der suburbikarischen Bistümer, um Rom gelegen), Priester oder Diakon in der Diözese Rom. Sehr früh wurden die Kardinäle auch besondere Papstmitarbeiter. Die Kardinäle sind die engsten Berater des Papstes. Im Kollegium der Kardinäle sind die höchsten Würdenträger der katholischen Kirche unmittelbar nach dem Papst versammelt, die seit 1962 auch regelmäßig die Bischofsweihe empfangen. Sie bilden gleichsam den »Senat« des Papstes und unterstützen ihn bei der Leitung der Gesamtkirche. Dem Kardinalskollegium steht der Kardinaldekan vor, der es auch nach außen vertritt. Er gilt als »primus inter pares«, Erster unter Gleichen.
Inhaltsverzeichnis
Aufgaben
Can. 349 CIC: "Die Kardinäle der heiligen römischen Kirche bilden ein besonderes Kollegium mit der Zuständigkeit, nach Maßgabe von besonderem Recht für die Papstwahl zu sorgen; ferner stehen die Kardinäle dem Papst zur Seite, und zwar entweder durch kollegiales Handeln, wenn sie zur Behandlung wichtigerer Fragen zusammengerufen in einem Außerordentlichen Konsistorium werden, oder als einzelne in Ausübung verschiedener Ämter, womit sie dem Papst vornehmlich in der täglichen Sorge für die Gesamtkirche Hilfe leisten."
Von großer Bedeutung sind die Aufgaben, die die versammelten Kardinäle für die Regierung der Kirche und nach den Lateranverträgen von 1929 - auch für die Regierung des Staates der Vatikanstadt zur Zeit der Sedisvakanz übernehmen.
Klassen und Titelkirchen
Can. 350 CIC – § 1: "Das Kardinalskollegium ist in drei Klassen gegliedert: die bischöfliche, zu der jene Kardinäle gehören, denen vom Papst der Titel einer suburbikarischen Kirche übertragen ist, sowie die in das Kardinalskollegium aufgenommenen orientalischen Patriarchen; ferner die priesterliche und die diakonale Klasse."
– § 2: "Jedem Kardinal der priesterlichen und der diakonalen Klasse wird vom Papst je eine eigene Titelkirche bzw. Diakonie in der Stadt Rom zugewiesen."
– § 3: "Die in das Kardinalskollegium aufgenommenen orientalischen Patriarchen haben als ihren Titel den eigenen Patriarchalsitz."
– § 4: "Der Kardinaldekan hat als Titel die Diözese Ostia zusammen mit jener anderen Kirche, die er schon zuvor als Titel innehatte."
Ernennung
Die Kardinäle werden vom Papst auf Lebenszeit ernannt und in einem Konsistorium offiziell zum Kardinal erhoben (kreiert). Jede Beteiligung einer weltlichen Macht ist ausgeschlossen. Der Kardinalsrang ist eine Ehrenbezeugung an einen Kleriker. Auch gibt es Bischofssitze, die traditionell mit der Kardinalswürde verbunden sind, obwohl der Papst nicht daran gebunden ist.
Bedingungen zur Ernennung
Can. 351 CIC – § 1: "Der Papst wählt die Männer, die zu Kardinälen erhoben werden sollen, frei aus; sie müssen wenigstens die Priesterweihe empfangen haben, sich in Glaube, Sitte, Frömmigkeit sowie durch Klugheit in Verwaltungsangelegenheiten auszeichnen; wer noch nicht Bischof ist, muss die Bischofsweihe empfangen." – Auch wenn das Kirchenrecht hier keine Ausnahmen kennt, so hat es dennoch auch schon Ausnahmen gegeben (z.B. Leo Kardinal Scheffczyk). Über die tatsächlichen Gründe für diese Ausnahme ist nichts bekannt, es kann jedoch vermutet werden, dass es am hohen Alter des neuen Kardinals gelegen hat, der, wenn er zum Bischof geweiht worden wäre, noch am gleichen Tag um seine Entpflichtung aufgrund des Alters hätte bitten müssen.
Bekleidung
Zeichen der Würde und Ehre des Kardinals ist das Purpurornat. Bei festlichen, jedoch nicht liturgischen Anlässen trägt ein Kardinal einen schwarzen Talar mit Nähten, Säumen, Knöpfen und Knopflöchern aus roter Seide. Dazu wird ein schwarzer Schulterumhang mit rotem Saum getragen. Das Zingulum und ebenso das Pileolus sind aus roter Moiré-Seide. Zudem wird das Brustkreuz an einer Kette getragen. Als Kopfbedeckung ist zusätzlich zum Pileolus auch ein schwarzer Hut beschmückt mit rot-gelber Schnur und Quasten. Natürlich gehört auch der Kardinalsring dazu. Für liturgische Anlässe trägt ein Kardinal die Chorkleidung. Es handelt sich dabei um einem roten Talar mit rotem Zingulum. Darüber wird ein Rochett aus weissem Leinen und die rote Mozzetta, ein nach vorne zugeknöpfter Schulterumhang. Das Brustkreuz wird an einer rot-goldige Schnur getragen. Zudem werden rote Strümpfe und zum Pileolus wird das ebenso rote Birett getragen.
Wappen
Das Wappen eines Kardinals wird timbriert mit dem roten Prälatenhut, an dem beidseitig je 15 rote Quasten ("fiocchi") herabhängen. Im Jahr 1832 wurde die Zahl endgültig festgelegt.
Päpstliche Schreiben
- Paul VI., Motu proprio Incravescentem aetatem vom 21. November 1970 Für Kardinäle wird für wichtigere Ämter eine Altersgrenze festgelegt.