Kardinal: Unterschied zwischen den Versionen
Oswald (Diskussion | Beiträge) (Weblink) |
Oswald (Diskussion | Beiträge) (Weblink, Einführung, kate) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
+ | Ein '''Kardinal''' ist ein besonderer Papstmitarbeiter. Die Kardinäle sind die engsten Berater des Papstes. | ||
+ | |||
== Ernennung == | == Ernennung == | ||
− | Die '''Kardinäle''' werden vom [[Papst]] ernannt und in einem [[Konsistorium]] offiziell zum Kardinal erhoben. Der Kardinalsrang ist eine Ehrenbezeugung an einen [[Kleriker]]. Auch gibt es traditionelle Bischofssitze, die mit der Kardinalswürde verbunden sind, obwohl der [[Papst | Heilige Vater]] nicht daran gebunden wäre. | + | Die '''Kardinäle''' werden vom [[Papst]] ernannt und in einem [[Konsistorium]] offiziell zum Kardinal erhoben (kreiert). Der Kardinalsrang ist eine Ehrenbezeugung an einen [[Kleriker]]. Auch gibt es traditionelle Bischofssitze, die mit der Kardinalswürde verbunden sind, obwohl der [[Papst | Heilige Vater]] nicht daran gebunden wäre. |
== Bedingungen zur Ernennung == | == Bedingungen zur Ernennung == | ||
Zeile 18: | Zeile 20: | ||
== Weblinks == | == Weblinks == | ||
− | |||
*[http://catholic-hierarchy.org/ Katholische Hierarchie] | *[http://catholic-hierarchy.org/ Katholische Hierarchie] | ||
+ | *[http://www.kath.net/detail.php?id=12913 Papst Benedikt XVI. kreiert 15 Kardinäle im 1. Ordentlichen Konsistorium am 22. Februar 2006] | ||
+ | *[http://www.kath.net/detail.php?id=18301 Papst Benedikt XVI. kreiert 23 Kardinäle im 2. Ordentlichen Konsistorium am 24. November 2007] | ||
+ | |||
− | [[Kategorie: | + | [[Kategorie:Kardinäle|!]] |
Version vom 26. November 2007, 18:27 Uhr
Ein Kardinal ist ein besonderer Papstmitarbeiter. Die Kardinäle sind die engsten Berater des Papstes.
Inhaltsverzeichnis
Ernennung
Die Kardinäle werden vom Papst ernannt und in einem Konsistorium offiziell zum Kardinal erhoben (kreiert). Der Kardinalsrang ist eine Ehrenbezeugung an einen Kleriker. Auch gibt es traditionelle Bischofssitze, die mit der Kardinalswürde verbunden sind, obwohl der Heilige Vater nicht daran gebunden wäre.
Bedingungen zur Ernennung
Bedingung zur Ernennung eines Kardinals ist der Empfang wenigstens der Priesterweihe. In der Regel ist ein Kardinal bereits Bischof. Wer noch nicht Bischof ist, muß die Bischofsweihe empfangen. Auch wenn das Kirchenrecht hier keine Ausnahmen kennt, so hat es dennoch auch schon Ausnahmen gegeben (z.B. Leo Kardinal Scheffczyk). Über die tatsächlichen Gründe für diese Ausnahme ist nichts bekannt, es kann jedoch vermutet werden, dass es am hohen Alter des neuen Kardinals gelegen hat, der, wenn er zum Bischof geweiht worden wäre, noch am gleichen Tag um seine Entpflichtung aufgrund des Alters hätte bitten müssen.
Bekleidung
Zeichen der Würde und Ehre des Kardinals ist das Purpurornat. Bei festlichen, jedoch nicht liturgischen Anlässen trägt ein Kardinal einen schwarzen Talar mit Nähte, Säume, Knöpfe und Knopflöcher aus roter Seide. Dazu wird ein schwarzer Schulterumhang mit rotem Saum getragen. Das Zingulum und ebenso das Pileolus sind aus roter Moiré-Seide. Zudem wird das Brustkreuz an einer Kette getragen. Als Kopfbedeckung ist zusätzlich zum Pileolus auch ein schwarzer Hut beschmückt mit rot-gelber Schnur und Quasten. Natürlich gehört auch der Kardinalsring dazu. Für liturgische Anlässe trägt ein Kardinal die Chorkleidung. Es handelt sich dabei um einem roten Talar mit rotem Zingulum. Darüber wird ein Rochett aus weissem Leinen und die rote Mozzetta, ein nach vorne zugeknöpfter Schulterumhang. Das Brustkreuz wird an einer rot-goldige Schnur getragen. Zudem werden rote Strümpfe und zum Pileolus wird das ebenso rote Birett getragen.
Wappen
Das Wappen eines Kardinals wird timbriert mit dem roten Prälatehut, an dem beidseitig je 15 rote Quasten ("fiocchi") herabhängen. Im Jahr 1832 wurde die Zahl endgültig festgelegt.