Bischofskonferenz: Unterschied zwischen den Versionen

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* [[18. Januar]] [[1988]] [[Päpstlicher Rat für die Interpretation von Gesetzestexten]]: Antwort über den [[Vorsitz einer Bischofskonferenz]].
 
* 21. Mai 1998 [[Motu proprio]] ''[[Apostolos suos]]'' über die theologische und rechtliche Natur der Bischofskonferenzen.  
 
* 21. Mai 1998 [[Motu proprio]] ''[[Apostolos suos]]'' über die theologische und rechtliche Natur der Bischofskonferenzen.  
  

Version vom 8. August 2016, 08:56 Uhr

Vorlage:Überarbeiten Bischofskonferenzen sind die mit dem II. Vatikanum rechtlich etablierten, nationalen oder überregionalen Vereinigungen von ordentlichen Bischöfen. In einigen Ländern hat die Bischofskonferenz auch eine ältere Tradition, z.B. in der Schweiz und in Deutschland. Die Konferenzen haben die Aufgabe, "vielfältige und fruchtbare Hilfe zu leisten, damit die kollegiale Gesinnung zur konkreten Anwendung geführt wird" (Lumen Gentium Nr. 23).

Entscheidungen der Bischofskonferenzen haben nur in bestimmten, definierten Fällen Entscheidungskompetenz (cc. 455 § 1 CIC), in anderen Fällen haben sie den Stellenwert von Empfehlungen, die für die ihnen angehörenden Bischöfe nicht bindend sind. In liturgischen Fragen ist den Bischofskonferenzen in manchen Punkten die Aufgabe zu, Riten und sprachliche Form gottesdienstlicher Abläufe für einen Sprachraum einheitlich oder „entsprechend der Eigenart und den Bräuchen der Völker“ festzulegen.

Papst Benedikt XVI. sagte in seinem Buch "Zur Lage des Glaubens" über Bischofskonferenzen:

"Wir dürfen nicht vergessen, dass die Bischofskonferenzen keine theologische Grundlage haben, sie gehören nicht zur unaufgebbaren Struktur der Kirche, so wie sie von Christus gewollt ist: Sie haben nur eine praktische, konkrete Funktion."

"Keine Bischofskonferenz hat als solche eine lehramtliche Funktion. Entsprechende Dokumente verdanken ihr Gewicht allein der Zustimmung, die ihnen von den einzelnen Bischöfen gegeben wird."

"So bringt in vielen Bischofskonferenzen der Gruppengeist und vielleicht der Wunsch nach einem ruhigen Leben oder der Konformismus die Mehrheit dazu, die Positionen von aktiven, zu klaren Zielen entschlossenen Minderheiten zu akzeptieren. Ich kenne Bischöfe, die unter vier Augen zugeben, dass sie anders entschieden hätten als in der Konferenz, wenn sie allein hätten entscheiden müssen. Indem sie das Gruppenspiel akzeptiereten, haben sie die Mühe gescheut als 'Spielverderber', als 'rückständig' und 'wenig aufgeschlossen' angesehen zu werden. Es schein recht angenehm, immer gemeinsam entscheiden zu können. Auf diese Weise besteht jedoch die Gefahr, dass das 'Skandalon' und die 'Torheit' des Evangeliums verlorengehen, jenes 'Salz' und jener 'Sauerteig', was heute angesichts der Schwere der Krise weniger denn je für einen Christen entbehrlich ist."

Zusammenschlüsse von Bischofskonferenzen

  • Consejo Episcopal Latinoamericano (CELAM),
  • Consilium Conferentiarum Episcopalium Europae (CCEE),
  • Secretariado Episcopal de América Central y Panamá (S.E.D.A.C.),
  • Commissio Episcopatuum Communitatis Europaeae (COMECE),
  • Association des Conférences Episcopales de l'Afrique Centrale (A.C.E.A.C.),
  • Association des Conférences Episcopales de la Région de l'Afrique Centrale (A.C.E.R.A.C.),
  • Symposium des Conférences Episcopales d'Afrique et de Madagascar (SECAM),
  • Inter-Regional Meeting of Bishops of Southern Africa (I.M.B.S.A.),
  • Southern African Catholic Bishops' Conference (S.A.C.B.C.),
  • Conférences Episcopales de l'Afrique de l'Ouest Francophone (C.E.R.A.O.),
  • Association of the Episcopal Conferences of Anglophone West Africa (A.E.C.A.W.A.),
  • Association of Member Episcopal Conferences in Eastern Africa (A.M.E.C.E.A.),
  • Federation of Asian Bishops' Conferences of Oceania (F.C.B.C.O.)

Quelle: Aus der Anmerkung 33 von Apostolos suos: Päpstliches Jahrbuch 1998, Vatikanstadt 1988, S. 1112-1115: Diese Organismen sind keine eigentlichen Bischofskonferenzen.

Päpstliche Schreiben

Paul VI.

Johannes Paul II.

Siehe auch:

Weblinks