Direktorium: Unterschied zwischen den Versionen
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Ein '''Direktorium''' im päpstlichen Sinne, ist ein ausführlicher schriftlicher Gesamtüberblick über ein wichtiges Thema in der [[Kirche]], mit normativen, richtungsweisenden Charakter. Dort, wo die Normen der Direktorien gleiche Disziplinarvorschriften wie der [[CIC|Codex des kanonischen Rechtes]] anführen oder die Anwendungsweisen der allgemeinen Gesetze der [[Kirche]] genauer bestimmen, ihre theoretischen Gründe erläutern und ihre zuverlässige Beachtung einschärfen bzw. anmahnen, haben rechtsverbindlichen Charakter. In eben diesen Fällen müssen sie als formale allgemeine Ausführungs[[dekret]]e angesehen werden (vgl. [[CIC]] can. 32). | Ein '''Direktorium''' im päpstlichen Sinne, ist ein ausführlicher schriftlicher Gesamtüberblick über ein wichtiges Thema in der [[Kirche]], mit normativen, richtungsweisenden Charakter. Dort, wo die Normen der Direktorien gleiche Disziplinarvorschriften wie der [[CIC|Codex des kanonischen Rechtes]] anführen oder die Anwendungsweisen der allgemeinen Gesetze der [[Kirche]] genauer bestimmen, ihre theoretischen Gründe erläutern und ihre zuverlässige Beachtung einschärfen bzw. anmahnen, haben rechtsverbindlichen Charakter. In eben diesen Fällen müssen sie als formale allgemeine Ausführungs[[dekret]]e angesehen werden (vgl. [[CIC]] can. 32). | ||
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* [[2015]] [[Homiletisches Direktorium]] ([[Homilie]] - [[Kleriker]]) | * [[2015]] [[Homiletisches Direktorium]] ([[Homilie]] - [[Kleriker]]) | ||
* [[2013]] ([[1994]]) [[Direktorium für Dienst und Leben der Priester]] ([[Priester]]) | * [[2013]] ([[1994]]) [[Direktorium für Dienst und Leben der Priester]] ([[Priester]]) |
Version vom 25. September 2015, 09:53 Uhr
Direktorium hat verschiedene Bedeutungen:
B) Päpstliche Erklärungen, Grundsätze und Orientierungen zu verschieden Bereichen: Ein Direktorium im päpstlichen Sinne, ist ein ausführlicher schriftlicher Gesamtüberblick über ein wichtiges Thema in der Kirche, mit normativen, richtungsweisenden Charakter. Dort, wo die Normen der Direktorien gleiche Disziplinarvorschriften wie der Codex des kanonischen Rechtes anführen oder die Anwendungsweisen der allgemeinen Gesetze der Kirche genauer bestimmen, ihre theoretischen Gründe erläutern und ihre zuverlässige Beachtung einschärfen bzw. anmahnen, haben rechtsverbindlichen Charakter. In eben diesen Fällen müssen sie als formale allgemeine Ausführungsdekrete angesehen werden (vgl. CIC can. 32).
Direktorien u.ä.
- 2015 Homiletisches Direktorium (Homilie - Kleriker)
- 2013 (1994) Direktorium für Dienst und Leben der Priester (Priester)
- 2009 Compendium eucharisticum (Eucharistie)
- 2004 Kompendium der Soziallehre der Kirche (Katholische Soziallehre)
- 2004 Direktorium für die Bischöfe (Bischof)
- 2001 Direktorium über die Volksfrömmigkeit und die Liturgie (Volksfrömmigkeit – Liturgie)
- 1998 Direktorium für den Dienst und das Leben der ständigen Diakone (Diakon)
- 1997 Vademecum für Beichtväter (Ehe-Beichte)
- 1997 (1971) Allgemeines Direktorium für die Katechese (Katechese)
- 1993 (1967-70) Ökumenisches Direktorium (Ökumene)
- 1990 Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium (CCEO - Gesetzbuch der Katholischen Ostkirchen)
- 1988 Direktorium für die Feier von Sonntagsgottesdiensten ohne Priester (Sonntag)
- 1988 Direktorium für den Ad-limina-Besuch (Bischof)
- 1983 Kodex des kanonischen Rechts (CIC - Gesetzbuch der Römisch-Katholischen Kirche)
- 1973 Direktorium von Kindermessen (Kind)
- 1969 Allgemeines Direktorium für die Touristenseelsorge (Migrant)
C) in manchen Ordensgemeinschaften, die nähere Erklärung der Satzungen (Konstitutionen)
D) eine nähere Erklärung des Exerzitienbuches des heiligen Ignatius von Loyola.
siehe: Katechismus, Magna Charta