Lehramt: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Lehramt''' bedeutet, der von [[Christus]] seiner [[Kirche]] in den [[Apostel]]n und ihren Nachfolgern, dem [[Papst]] und den [[Bischöfe]]n, gegebene Auftrag, seine Lehre unverfälscht allen Menschen zu verkünden.  
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'''Lehramt''' bedeutet, der von [[Christus]] seiner [[Kirche]] in den [[Apostel]]n und ihren Nachfolgern, dem [[Papst]] und den [[Bischöfe]]n, gegebene Auftrag, seine Lehre durch den [[Heiiigen Geist]] unverfälscht allen Menschen zu verkünden. Dieser Beistand macht den wesentlichen Unterschied aus, zwischen dem Lehramt der Nachfolger der Apostel und einer Lehrtätigkeit, die auf wissenschaftlichen Forschungen über den Glauben gründet, wie es bei Theologieprofessoren der Fall ist.<ref> [[Giovanni Sala]] SJ: Das kirchliche Lehramt. Außerordentliches und ordentliches Lehramt unter dem Beistand des Heiligen Geistes ([http://www.ik-augsburg.de/pdf/hefte/13.pdfl Heft 13], S. 3).</ref>
  
Das Lehramt ist ein Teil der [[drei Ämter Christi]], die in der Kirche gegenwärtig sind. Die [[Soteriologie|soteriologische]] Bedeutung des ''magisterium ecclesiae'' ergibt sich daraus, dass die Kirche religiöse Unwissenheit als Folge der [[Sünde]] sieht. Denn ohne wahrhaftige Gotteserkenntnis bleibt der Mensch von Gott getrennt. Im Johannes-Evangelium im Kapitel 8,32 heißt es: "Dann werdet ihr die Wahrheit erkennen und die Wahrheit wird euch befreien"; ''veritas liberabit vos!'' (vgl. auch: [[Aeterni patris (Wortlaut)#1. Die Kirche ist die Lehrmeisterin der Religion|Aeterni patris Nr. 1]].
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Das Lehramt ist ein Teil der [[drei Ämter Christi]], die in der Kirche gegenwärtig sind. Die [[Soteriologie|soteriologische]] Bedeutung des ''magisterium ecclesiae'' ergibt sich daraus, dass die Kirche religiöse Unwissenheit als Folge der [[Sünde]] sieht. Denn ohne wahrhaftige Gotteserkenntnis bleibt der [[Mensch]] von [[Gott]] getrennt. Im Johannes-Evangelium im Kapitel 8,32 heißt es: "Dann werdet ihr die [[Wahrheit]] erkennen und die Wahrheit wird euch befreien"; ''veritas liberabit vos!'' (vgl. auch: [[Aeterni patris (Wortlaut)#1. Die Kirche ist die Lehrmeisterin der Religion|Aeterni patris Nr. 1]]).
  
==Das Lehramt der Kirche und das [[Depositum fidei]] ==
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==Reichweite des Lehramtes ==
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Die Dogmatische [[Konstitution]] [[Dei filius]] des [[Erstes Vatikanisches Konzil|I. Vatikanischen Konzils]] sagt wörtlich in der [[Dei filius (Wortlaut)#und doch frei|Nr. 19]]:
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:Mit dem "göttlichen und katholischen Glauben muss man nun an all dem festhalten, was das [[Bibel|geschriebene]] oder [[Tradition|überlieferte]] [[Wort Gottes]] enthält und die [[Kirche]] als von [[Gott]] geoffenbart zu glauben vorstellt, - sei es in [[Ex cathedra|feierlichem Lehrentscheid]] (=außerordentlich durch den [[Papst]]), sei es in Ausübung ihres gewöhnlichen allgemeinen (=ordentlichen) Lehramtes."
  
 
Die [[Kongregation für die Glaubenslehre|Kongregation des Heiligen Offizium]]s erklärt in [[Mysterium ecclesiae]] (am [[24. Juni]] [[1973]]): [[Mysterium ecclesiae (Wortlaut)#3. Die Unfehlbarkeit des Lehramtes der Kirche|Nr. 3]]:
 
Die [[Kongregation für die Glaubenslehre|Kongregation des Heiligen Offizium]]s erklärt in [[Mysterium ecclesiae]] (am [[24. Juni]] [[1973]]): [[Mysterium ecclesiae (Wortlaut)#3. Die Unfehlbarkeit des Lehramtes der Kirche|Nr. 3]]:
 
:Nach katholischer Lehre erstreckt sich die [[Unfehlbarkeit]] des kirchlichen Lehramtes aber nicht nur auf die [[Glaubenshinterlage]], sondern auch auf die Gegenstände, ohne die dieses Glaubensgut nicht in rechter Weise bewahrt und entfaltet werden kann."  
 
:Nach katholischer Lehre erstreckt sich die [[Unfehlbarkeit]] des kirchlichen Lehramtes aber nicht nur auf die [[Glaubenshinterlage]], sondern auch auf die Gegenstände, ohne die dieses Glaubensgut nicht in rechter Weise bewahrt und entfaltet werden kann."  
  
Die Erklärung bezieht sich auf die Dogmatische [[Konstitution]] [[Dei filius]] des [[Erstes Vatikanisches Konzil|I. Vatikanischen Konzils]], welche in [[Dei filius (Wortlaut)#und doch frei|Nr. 19]] wörtlich sagt:
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Die Dogmatische [[Konstitution]] [[Lumen gentium]] des [[Zweites Vatikanisches Konzil|II. Vatikanischen Konzils]], betont in [[Lumen gentium (Wortlaut)#KAPITEL III: DIE HIERARCHISCHE VERFASSUNG DER KIRCHE, INSBESONDERE DAS BISCHOFSAMTi|Nr. 25]]:  
:Mit dem "göttlichen und katholischen Glauben muss man nun an all dem festhalten, was das [[Bibel|geschriebene]] oder [[Tradition|überlieferte]] [[Wort Gottes]] enthält und die [[Kirche]] als von [[Gott]] geoffenbart zu glauben vorstellt, - sei es in [[Ex cathedra|feierlichem Lehrentscheid]] (=außerordentlich durch den [[Papst]]), sei es in Ausübung ihres gewöhnlichen allgemeinen (=ordentlichen) Lehramtes."
 
 
 
Außerdem bezieht sich die Erklärung auf die Dogmatische [[Konstitution]] [[Lumen gentium]] des [[Zweites Vatikanisches Konzil|II. Vatikanischen Konzils]], welche in [[Lumen gentium (Wortlaut)#KAPITEL III: DIE HIERARCHISCHE VERFASSUNG DER KIRCHE, INSBESONDERE DAS BISCHOFSAMTi|Nr. 25]] schreibt:  
 
  
:"Die [[Bischöfe]], die in Gemeinschaft mit dem [[Papst|römischen Bischof]] lehren, sind von allen als Zeugen der göttlichen und katholischen Wahrheit zu verehren. Die Gläubigen aber müssen mit einem im Namen Christi vorgetragenen Spruch ihres Bischofs in Glaubens- und Sittensachen übereinkommen und ihm mit religiös gegründetem [[Gehorsam]] anhangen. Dieser religiöse Gehorsam des [[Wille]]ns und [[Verstand]]es ist in besonderer Weise dem authentischen Lehramt des Bischofs von Rom, auch wenn er nicht kraft höchster Lehrautorität spricht, zu leisten; nämlich so, dass sein oberstes Lehramt ehrfürchtig anerkannt und den von ihm vorgetragenen Urteilen aufrichtige Anhänglichkeit gezollt wird, entsprechend der von ihm kundgetanen Auffassung und Absicht. Diese läßt sich vornehmlich erkennen aus der Art der Dokumente, der Häufigkeit der Vorlage ein und derselben Lehre, und der Sprechweise."
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:"Die [[Bischöfe]], die in Gemeinschaft mit dem [[Papst|römischen Bischof]] lehren, sind von allen als Zeugen der göttlichen und katholischen Wahrheit zu verehren. Die Gläubigen aber müssen mit einem im Namen Christi vorgetragenen Spruch ihres Bischofs in Glaubens- und Sittensachen übereinkommen und ihm mit religiös gegründetem [[Gehorsam]] anhangen. Dieser religiöse [[Gehorsam]] des [[Wille]]ns und [[Verstand]]es ist in besonderer Weise dem authentischen Lehramt des Bischofs von Rom, auch wenn er nicht kraft höchster Lehrautorität spricht, zu leisten; nämlich so, dass sein oberstes Lehramt ehrfürchtig anerkannt und den von ihm vorgetragenen Urteilen aufrichtige Anhänglichkeit gezollt wird, entsprechend der von ihm kundgetanen Auffassung und Absicht. Diese läßt sich vornehmlich erkennen aus der Art der Dokumente, der Häufigkeit der Vorlage ein und derselben Lehre, und der Sprechweise."
  
 
==Erlärung==
 
==Erlärung==
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Dagegen ist der einzelne Bischof oder ein Provinzial- und Plenarkonzil nicht unfehlbar, ebenso der Papst nicht, solange er nicht seine höchste Lehrautorität einsetzen will. Das gilt für gewöhnlich von seinen Rundschreiben ([[Enzyklika|Enzykliken]]), [[Breve]]n, [[Apostolische Konstitution]]en, [[Motu proprio|Motu proprien]], Briefen sowie von den Bestimmungen und Erlassen der [[Römische Kurie|römischen Kongregationen]]. Da es sich aber auch in diesen Fällen um authentische, d. h. kraft einer von [[Christus]] verliehenen Vollmacht getane Lehräußerungen der [[Kirche]] handelt, ist auch damit die Pflicht gegeben, das persönliche  Urteil dem der Kirche zu unterwerfen, solange nicht das Gegenteil sicher feststeht. Im letzteren Falle ist wenigstens medialer Druck zu unterlassen; es ist jedoch nicht verboten, die entgegenstehenden Gründe den betreffenden kirchlichen Stellen vorzulegen mit der inneren Bereitschaft, ihnen die letzte Entscheidung zu überlassen. Damit ist nicht gesagt, dass der Katholik unter Umständen verpflichtet sein könnte, einen Irrtum zu glauben; denn bei den nur authentischen, nicht unfehlbaren kirchlichen Lehräußerungen wird der Natur der Sache entsprechend keine absolute unwiderrufliche Glaubenszustimmung verlangt, sondern nur eine bedingte, d. h., solange nicht das Gegenteil erwiesen ist. Wenn die Kirche mehr verlangte, würde sie ihre unfehlbare Autorität einsetzen. Das Lehramt ist, wie das [[Hirtenamt]] an die Hierarchie der Jurisdiktion geknüpft und wird übertragen mit einem entsprechenden kirchlichem Amt oder durch kirchlichen Lehrauftrag ([[missio canonica]]). Seine Träger sind darum in erster Linie der Papst und die Ortsordinarien, in untergeordnetem Grade und nur in Abhängigkeit vom [[Papst]] und den [[Bischöfe]]n alle, die von Amts wegen oder durch besonderen kirchlichen Lehrauftrag bestellt sind, die christliche Lehre zu verkünden, also in etwa auch von der Kirche bestellte Laienkatecheten und -katechetinnen.  
 
Dagegen ist der einzelne Bischof oder ein Provinzial- und Plenarkonzil nicht unfehlbar, ebenso der Papst nicht, solange er nicht seine höchste Lehrautorität einsetzen will. Das gilt für gewöhnlich von seinen Rundschreiben ([[Enzyklika|Enzykliken]]), [[Breve]]n, [[Apostolische Konstitution]]en, [[Motu proprio|Motu proprien]], Briefen sowie von den Bestimmungen und Erlassen der [[Römische Kurie|römischen Kongregationen]]. Da es sich aber auch in diesen Fällen um authentische, d. h. kraft einer von [[Christus]] verliehenen Vollmacht getane Lehräußerungen der [[Kirche]] handelt, ist auch damit die Pflicht gegeben, das persönliche  Urteil dem der Kirche zu unterwerfen, solange nicht das Gegenteil sicher feststeht. Im letzteren Falle ist wenigstens medialer Druck zu unterlassen; es ist jedoch nicht verboten, die entgegenstehenden Gründe den betreffenden kirchlichen Stellen vorzulegen mit der inneren Bereitschaft, ihnen die letzte Entscheidung zu überlassen. Damit ist nicht gesagt, dass der Katholik unter Umständen verpflichtet sein könnte, einen Irrtum zu glauben; denn bei den nur authentischen, nicht unfehlbaren kirchlichen Lehräußerungen wird der Natur der Sache entsprechend keine absolute unwiderrufliche Glaubenszustimmung verlangt, sondern nur eine bedingte, d. h., solange nicht das Gegenteil erwiesen ist. Wenn die Kirche mehr verlangte, würde sie ihre unfehlbare Autorität einsetzen. Das Lehramt ist, wie das [[Hirtenamt]] an die Hierarchie der Jurisdiktion geknüpft und wird übertragen mit einem entsprechenden kirchlichem Amt oder durch kirchlichen Lehrauftrag ([[missio canonica]]). Seine Träger sind darum in erster Linie der Papst und die Ortsordinarien, in untergeordnetem Grade und nur in Abhängigkeit vom [[Papst]] und den [[Bischöfe]]n alle, die von Amts wegen oder durch besonderen kirchlichen Lehrauftrag bestellt sind, die christliche Lehre zu verkünden, also in etwa auch von der Kirche bestellte Laienkatecheten und -katechetinnen.  
  
==Die Theologie und das Lehramt==
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==Päpstliche Schreiben==
Die Theologie ist für die ''weitere Entfaltung'' der kirchlichen Lehre von Bedeutung, übt jedoch kein [[sakrament]]ales Lehramt aus. (vgl. [[Humani generis (Wortlaut)#e) Aufgabe der Theodizee und der Ethik|Pius XII., Enzyklika Humani generis Nr. 34]]).
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'''[[Pius IX.]]'''
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*  [[24. April]] [[1870]] [[Erstes Vatikanisches Konzil]]: Dogmatische [[Konstitution]] [[Dei filius]] über den katholischen [[Glauben]], [[Dei filius (Wortlaut)#und doch frei|Nr. 19]].
  
== Lehramt und Seelsorge ==
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'''[[Leo XIII.]]'''
Die falsche Gegenüberstellung von Lehr- und Seelsorgsauftrag muss vermieden werden, bzw. ist zu überwinden. In der Tat besteht ja das wahre Anliegen der Pastoral in der Aktualisierung und Konkretisierung der Heilswahrheit, welche in sich für alle Zeiten Gültigkeit hat. Als wahre Hirten müssen die [[Bischöfe]] ihrer Herde den rechten Weg zeigen, ihr den Glauben stärken, Gefahren von ihr abwehren ([[Bischofssynode]] Schlussdokument [[Exeunte coetu saeculo]] , II., B, a), 1),
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* [[4. August]] [[1879]] [[Enzyklika]] [[Aeterni patris]], über die Erneuerung der [[Wissenschaft]] auf der Grundlage der [[Philosophie|philosophischen]] Prinzipien des heiligen des [[Thomas von Aquin]], [[Aeterni patris (Wortlaut)#1. Die Kirche ist die Lehrmeisterin der Religion|Nr. 1]].
  
==Päpstliche Schreiben==
 
 
'''[[Pius XII.]]'''
 
'''[[Pius XII.]]'''
* 12. August 1950 Enzyklika [[Humani generis]], [[Humani generis (Wortlaut)#4. Falscher Begriff vom Lehramt der Kirche|Falscher Begriff vom Lehramt der Kirche Nr. 18-21]].
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* [[12. August]] [[1950]] Enzyklika [[Humani generis]] über einige falsche Ansichten, die die Grundlagender katholischen Lehre zu untergraben drohen, [[Humani generis (Wortlaut)#4. Falscher Begriff vom Lehramt der Kirche|Falscher Begriff vom Lehramt der Kirche Nr. 18-21]].
* 31. Mai 1954 [[Ansprache]] [[Si diligis]] an die zur Heiligsprechung Pius´X. in Rom weilenden [[Kardinäle]] und [[Bischöfe]] über das Lehramt ([[AAS]] 46 [1954] 313-317).
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* [[31. Mai]] [[1954]] [[Ansprache]] [[Si diligis]] an die zur [[Heiligsprechung]] [[Pius X.|Pius´X.]] in [[Rom]] weilenden [[Kardinäle]] und [[Bischöfe]] über das Lehramt der [[Bischöfe]].
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'''[[Paul VI.]]'''
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* [[21. November]] [[1964]] [[Zweites Vatikanisches Konzil]]: Dogmatische [[Konstitution]] [[Lumen gentium]] über die [[Kirche]], [[Lumen gentium (Wortlaut)#KAPITEL III: DIE HIERARCHISCHE VERFASSUNG DER KIRCHE, INSBESONDERE DAS BISCHOFSAMTi|Nr. 25]].
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* [[24. Juni]] [[1973]] [[Kongregation für die Glaubenslehre|Kongregation des Heiligen Offizium]]s: Erklärung [[Mysterium ecclesiae]] zur katholischen Lehre über die [[Kirche]], die gegen einige Irrtümer zu verteidigen ist, [[Mysterium ecclesiae (Wortlaut)#3. Die Unfehlbarkeit des Lehramtes der Kirche|Nr. 3]].
  
 
'''[[Johannes Paul II.]]'''
 
'''[[Johannes Paul II.]]'''
* 24. Mai 1990 [[Kongregation für die Glaubenslehre]]: [[Instruktion]] [[Donum veritatis]] über die kirchlichen Berufung des Theologen.  
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* 24. Mai 1990 [[Kongregation für die Glaubenslehre]]: [[Instruktion]] [[Donum veritatis]] über die kirchlichen Berufung des [[Theologe]]n.  
  
 
==Literatur==
 
==Literatur==
* [[Giovanni Sala]] SJ: Das kirchliche Lehramt. Außerordentliches und ordentliches Lehramt unter dem Beistand des Heiligen Geistes Schriften des Initiativkreises katholischer Priester in der Diözese Augsburg, [http://www.ik-augsburg.de/htm/hefte.html Heft 13].
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* [[Giovanni Sala]] SJ: Das kirchliche Lehramt. Außerordentliches und ordentliches Lehramt unter dem Beistand des Heiligen Geistes. Schriften des Initiativkreises katholischer Priester in der Diözese Augsburg, ([http://www.ik-augsburg.de/pdf/hefte/13.pdfl Heft 13]).
  
 
'''Siehe auch: ''' [[:Kategorie:Lehramtstexte]], [[:Kategorie:Bischofsworte]].
 
'''Siehe auch: ''' [[:Kategorie:Lehramtstexte]], [[:Kategorie:Bischofsworte]].
  
 
==Weblinks==
 
==Weblinks==
*[http://www.kath.net/detail.php?id=30536 Das Schreien der Lämmer] [[Kath.net]] am 11 März 2011 von [[Hedwig Beverfoerde]]
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*[http://www.kath.net/detail.php?id=30536 Das Schreien der Lämmer] [[Kath.net]] am 11. März 2011 von [[Hedwig Beverfoerde]]
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== Anmerkungen ==
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[[Kategorie:Lehramtstexte|!]]
 
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[[Kategorie:Kirche]]
 
[[Kategorie:Kirche]]

Version vom 22. Dezember 2014, 14:49 Uhr

Lehramt bedeutet, der von Christus seiner Kirche in den Aposteln und ihren Nachfolgern, dem Papst und den Bischöfen, gegebene Auftrag, seine Lehre durch den Heiiigen Geist unverfälscht allen Menschen zu verkünden. Dieser Beistand macht den wesentlichen Unterschied aus, zwischen dem Lehramt der Nachfolger der Apostel und einer Lehrtätigkeit, die auf wissenschaftlichen Forschungen über den Glauben gründet, wie es bei Theologieprofessoren der Fall ist.<ref> Giovanni Sala SJ: Das kirchliche Lehramt. Außerordentliches und ordentliches Lehramt unter dem Beistand des Heiligen Geistes (Heft 13, S. 3).</ref>

Das Lehramt ist ein Teil der drei Ämter Christi, die in der Kirche gegenwärtig sind. Die soteriologische Bedeutung des magisterium ecclesiae ergibt sich daraus, dass die Kirche religiöse Unwissenheit als Folge der Sünde sieht. Denn ohne wahrhaftige Gotteserkenntnis bleibt der Mensch von Gott getrennt. Im Johannes-Evangelium im Kapitel 8,32 heißt es: "Dann werdet ihr die Wahrheit erkennen und die Wahrheit wird euch befreien"; veritas liberabit vos! (vgl. auch: Aeterni patris Nr. 1).

Reichweite des Lehramtes

Die Dogmatische Konstitution Dei filius des I. Vatikanischen Konzils sagt wörtlich in der Nr. 19:

Mit dem "göttlichen und katholischen Glauben muss man nun an all dem festhalten, was das geschriebene oder überlieferte Wort Gottes enthält und die Kirche als von Gott geoffenbart zu glauben vorstellt, - sei es in feierlichem Lehrentscheid (=außerordentlich durch den Papst), sei es in Ausübung ihres gewöhnlichen allgemeinen (=ordentlichen) Lehramtes."

Die Kongregation des Heiligen Offiziums erklärt in Mysterium ecclesiae (am 24. Juni 1973): Nr. 3:

Nach katholischer Lehre erstreckt sich die Unfehlbarkeit des kirchlichen Lehramtes aber nicht nur auf die Glaubenshinterlage, sondern auch auf die Gegenstände, ohne die dieses Glaubensgut nicht in rechter Weise bewahrt und entfaltet werden kann."

Die Dogmatische Konstitution Lumen gentium des II. Vatikanischen Konzils, betont in Nr. 25:

"Die Bischöfe, die in Gemeinschaft mit dem römischen Bischof lehren, sind von allen als Zeugen der göttlichen und katholischen Wahrheit zu verehren. Die Gläubigen aber müssen mit einem im Namen Christi vorgetragenen Spruch ihres Bischofs in Glaubens- und Sittensachen übereinkommen und ihm mit religiös gegründetem Gehorsam anhangen. Dieser religiöse Gehorsam des Willens und Verstandes ist in besonderer Weise dem authentischen Lehramt des Bischofs von Rom, auch wenn er nicht kraft höchster Lehrautorität spricht, zu leisten; nämlich so, dass sein oberstes Lehramt ehrfürchtig anerkannt und den von ihm vorgetragenen Urteilen aufrichtige Anhänglichkeit gezollt wird, entsprechend der von ihm kundgetanen Auffassung und Absicht. Diese läßt sich vornehmlich erkennen aus der Art der Dokumente, der Häufigkeit der Vorlage ein und derselben Lehre, und der Sprechweise."

Erlärung

Dem Lehramt entspricht von seiten der Menschen die Pflicht, alles gläubig anzunehmen, was die Kirche durch den Papst und die Bischöfe in Sachen des Glaubens und der Sitten als von Gott geoffenbart oder mit geoffenbarten Wahrheiten zusammenhängend oder als dogmatische Tatsachen vorlegt. Man kann auch sagen, dass der Papst und die Bischöfe das kirchliche Lehramt bilden. Um sie in Ausübung ihres Amtes vor Irrtum zu bewahren, hat ihnen Christus seinen eigenen Beistand verheißen ("Siehe, ich bin bei euch alle Tage." {{#ifeq: Evangelium nach Matthäus | Lehramt |{{#if: Mt|Mt|Evangelium nach Matthäus}}|{{#if: Mt |Mt|Evangelium nach Matthäus}}}} 28{{#if:20|,20}} EU | BHS =bibelwissenschaft.de">EU | #default =bibleserver.com">EU }}) und ihnen den Heiligen Geist gesandt. Wenn also die Kirche kraft ihrer höchsten Lehrautorität in Sachen des Glaubens oder der Sitten von ihren Gliedern absoluten und unwiderruflichen Glaubensgehorsam verlangt, muß sie unfehlbar sein. Dieser Fall liegt vor bei den feierlichen Lehrentscheidungen auf allgemeinen Konzilien (Konzilsentscheidungen) und bei feierlichen dogmatischen Definittonen der Päpste (Kathedralentscheidungen), aber auch, wenn die gesamte Kirche, d. h. moralisch alle Bischöfe in Übereinstimmung mit dem Papste, auf der ganzen Welt durch die gewöhnliche Glaubensverkündigung in Predigt und Katechese, gewöhnliche päpstliche Lehräußerungen, bischöfliche Hirtenbriefe usw. etwas als sicher geoffenbarte und darum zu glaubende Wahrheit lehren.

Dagegen ist der einzelne Bischof oder ein Provinzial- und Plenarkonzil nicht unfehlbar, ebenso der Papst nicht, solange er nicht seine höchste Lehrautorität einsetzen will. Das gilt für gewöhnlich von seinen Rundschreiben (Enzykliken), Breven, Apostolische Konstitutionen, Motu proprien, Briefen sowie von den Bestimmungen und Erlassen der römischen Kongregationen. Da es sich aber auch in diesen Fällen um authentische, d. h. kraft einer von Christus verliehenen Vollmacht getane Lehräußerungen der Kirche handelt, ist auch damit die Pflicht gegeben, das persönliche Urteil dem der Kirche zu unterwerfen, solange nicht das Gegenteil sicher feststeht. Im letzteren Falle ist wenigstens medialer Druck zu unterlassen; es ist jedoch nicht verboten, die entgegenstehenden Gründe den betreffenden kirchlichen Stellen vorzulegen mit der inneren Bereitschaft, ihnen die letzte Entscheidung zu überlassen. Damit ist nicht gesagt, dass der Katholik unter Umständen verpflichtet sein könnte, einen Irrtum zu glauben; denn bei den nur authentischen, nicht unfehlbaren kirchlichen Lehräußerungen wird der Natur der Sache entsprechend keine absolute unwiderrufliche Glaubenszustimmung verlangt, sondern nur eine bedingte, d. h., solange nicht das Gegenteil erwiesen ist. Wenn die Kirche mehr verlangte, würde sie ihre unfehlbare Autorität einsetzen. Das Lehramt ist, wie das Hirtenamt an die Hierarchie der Jurisdiktion geknüpft und wird übertragen mit einem entsprechenden kirchlichem Amt oder durch kirchlichen Lehrauftrag (missio canonica). Seine Träger sind darum in erster Linie der Papst und die Ortsordinarien, in untergeordnetem Grade und nur in Abhängigkeit vom Papst und den Bischöfen alle, die von Amts wegen oder durch besonderen kirchlichen Lehrauftrag bestellt sind, die christliche Lehre zu verkünden, also in etwa auch von der Kirche bestellte Laienkatecheten und -katechetinnen.

Päpstliche Schreiben

Pius IX.

Leo XIII.

Pius XII.

Paul VI.

Johannes Paul II.

Literatur

  • Giovanni Sala SJ: Das kirchliche Lehramt. Außerordentliches und ordentliches Lehramt unter dem Beistand des Heiligen Geistes. Schriften des Initiativkreises katholischer Priester in der Diözese Augsburg, (Heft 13).

Siehe auch: Kategorie:Lehramtstexte, Kategorie:Bischofsworte.

Weblinks

Anmerkungen

<references />