Gaudium et spes: Unterschied zwischen den Versionen
Oswald (Diskussion | Beiträge) |
K (typos) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Nach den Anfangsworten '''Gaudium et spes''' (Freude und Hoffnung) wird die Pastoral-[[Konstitution]] des [[II. Vatikanum]] zitiert. Erst zur letzten Sitzung des Konzils am [[7. Dezember]] [[1965]] verabschiedungsreif, prägte das Bemühen um diese pastorale "Ansprache" an die ''Welt von heute'' das Profil des ganzen Konzils mit, von den ersten Anfängen an. Das schließlich beschlossene Dokument ([[AAS]] 58 (1966), 1025-1115) mündet in den Appell: ''Instaurare omnia in Christo'' (GS 45; Eph 1,10). | Nach den Anfangsworten '''Gaudium et spes''' (Freude und Hoffnung) wird die Pastoral-[[Konstitution]] des [[II. Vatikanum]] zitiert. Erst zur letzten Sitzung des Konzils am [[7. Dezember]] [[1965]] verabschiedungsreif, prägte das Bemühen um diese pastorale "Ansprache" an die ''Welt von heute'' das Profil des ganzen Konzils mit, von den ersten Anfängen an. Das schließlich beschlossene Dokument ([[AAS]] 58 (1966), 1025-1115) mündet in den Appell: ''Instaurare omnia in Christo'' (GS 45; Eph 1,10). | ||
− | == | + | == Keine Lehrverurteilungen == |
Recht früh fiel die Entscheidung, bestärkt durch Papst [[Johannes XXIII.]], die modernen Zeitirrtümer nicht in Einzelsätzen durch das Konzil zu verurteilen, nicht einmal explizit den [[Kommunismus]]. | Recht früh fiel die Entscheidung, bestärkt durch Papst [[Johannes XXIII.]], die modernen Zeitirrtümer nicht in Einzelsätzen durch das Konzil zu verurteilen, nicht einmal explizit den [[Kommunismus]]. | ||
Zeile 9: | Zeile 9: | ||
Obzwar durchweg um einen pastoralen, vielleicht sogar allzu werbenden Ton bemüht, fehlt jedoch auch in ''Gaudium et spes'' die kritische Distanznahme zu vielen modernen Erscheinungen nicht. Die vehementen Forderungen nach [[Gerechtigkeit]] und [[Frieden]], die Bekräftigung der katholischen [[Ehe]]lehre und die Erinnerung an die [[Erbsünde]] sind dafür Beispiele, nämlich einer notwendigen [[Intransigenz]] inmitten des pastoralen Dialogs. | Obzwar durchweg um einen pastoralen, vielleicht sogar allzu werbenden Ton bemüht, fehlt jedoch auch in ''Gaudium et spes'' die kritische Distanznahme zu vielen modernen Erscheinungen nicht. Die vehementen Forderungen nach [[Gerechtigkeit]] und [[Frieden]], die Bekräftigung der katholischen [[Ehe]]lehre und die Erinnerung an die [[Erbsünde]] sind dafür Beispiele, nämlich einer notwendigen [[Intransigenz]] inmitten des pastoralen Dialogs. | ||
− | == | + | == Kirchlicher ''Weltauftrag'' == |
In der zeitgenössischen Rezeption der Pastoralkonstitution wurde aber vor allem die, auch beabsichtigte, Selbstkorrektur (in Darstellung und Methode) der kirchlichen Botschaft bemerkt. Eilig wurde diese jedoch in manchen Weltgegenden nur als (verspätet) "grünes Licht" seitens der Kirche ''zur engagierten Mitarbeit'' an der modernen Zivilisation, wie sie gegenwärtig gegeben ist, ausgelegt. Über ihre eigentliche Zielsetzung hinaus wurde die Konstitution also, im Namen des ''Weltauftrags'' der Kirche, als generelle "Ermächtigung" interpretiert; als sei auch dem Christen heute alles Zeitgemäße erlaubt, in Lehre und Moral, solange er nur "guten Willens" bleibe. | In der zeitgenössischen Rezeption der Pastoralkonstitution wurde aber vor allem die, auch beabsichtigte, Selbstkorrektur (in Darstellung und Methode) der kirchlichen Botschaft bemerkt. Eilig wurde diese jedoch in manchen Weltgegenden nur als (verspätet) "grünes Licht" seitens der Kirche ''zur engagierten Mitarbeit'' an der modernen Zivilisation, wie sie gegenwärtig gegeben ist, ausgelegt. Über ihre eigentliche Zielsetzung hinaus wurde die Konstitution also, im Namen des ''Weltauftrags'' der Kirche, als generelle "Ermächtigung" interpretiert; als sei auch dem Christen heute alles Zeitgemäße erlaubt, in Lehre und Moral, solange er nur "guten Willens" bleibe. | ||
Zeile 15: | Zeile 15: | ||
Bei dieser allgemein verbreiteten, progressiven Interpretation blieb hingegen die Sensation fast unbemerkt, dass das Konzil sich mit ''Gaudium et spes'' überhaupt in größter Breite zu 'weltlichen' Themenkomplexen äußert. Somit bleibt der öffentliche Anspruch der Kirche, der vom Papsttum seit jeher, mit großer Deutlichkeit [seit 1075 (''dictatus papae''), zugespitzt mit [[Unam sanctam]] 1302, und dann wieder in der Gegenreformation und vom [[I. Vatikanum]]], gelehrt wurde und ununterbrochen erhoben wurde (vgl. auch die Enzyklika [[Summi pontificatus]] von 1939), feierlich bekräftigt; vielleicht sogar bis zur Grenze der Kompetenzüberschreitung? | Bei dieser allgemein verbreiteten, progressiven Interpretation blieb hingegen die Sensation fast unbemerkt, dass das Konzil sich mit ''Gaudium et spes'' überhaupt in größter Breite zu 'weltlichen' Themenkomplexen äußert. Somit bleibt der öffentliche Anspruch der Kirche, der vom Papsttum seit jeher, mit großer Deutlichkeit [seit 1075 (''dictatus papae''), zugespitzt mit [[Unam sanctam]] 1302, und dann wieder in der Gegenreformation und vom [[I. Vatikanum]]], gelehrt wurde und ununterbrochen erhoben wurde (vgl. auch die Enzyklika [[Summi pontificatus]] von 1939), feierlich bekräftigt; vielleicht sogar bis zur Grenze der Kompetenzüberschreitung? | ||
− | == | + | == Bleibende Bedeutung == |
Die bleibende Bedeutung der Pastoralkonstitution besteht vermutlich in der Tatsache, dass ein Konzil dem kirchlichen Amt die Zuständigkeit für diese ''weltlichen'' Fragen in solcher Vollständigkeit und Reichweite zuschreibt, wenn auch unter zugleich eingestandenem Respekt für die '''relative''' Autonomie der ''weltlichen'' Sachbereiche. Das päpstliche Lehramt, zum Teil durch die [[Bischofssynode]] gestützt, hat daran seither wiederholt angeknüpft, zuletzt [[Benedikt XVI.]] bereits in seiner Antrittsenzyklika [[Deus caritas est]] (insb. Nr. 26 ff.), während [[Spe salvi]] (2007) partiell als Korrektur an ''Gaudium et spes'' interpretiert wurde. (Das Konzil hatte jedoch nie eine ''absolute'' Autonomie des Säkulums (ähnlich der [[luther]]ischen Lehre) ausgesprochen.) | Die bleibende Bedeutung der Pastoralkonstitution besteht vermutlich in der Tatsache, dass ein Konzil dem kirchlichen Amt die Zuständigkeit für diese ''weltlichen'' Fragen in solcher Vollständigkeit und Reichweite zuschreibt, wenn auch unter zugleich eingestandenem Respekt für die '''relative''' Autonomie der ''weltlichen'' Sachbereiche. Das päpstliche Lehramt, zum Teil durch die [[Bischofssynode]] gestützt, hat daran seither wiederholt angeknüpft, zuletzt [[Benedikt XVI.]] bereits in seiner Antrittsenzyklika [[Deus caritas est]] (insb. Nr. 26 ff.), während [[Spe salvi]] (2007) partiell als Korrektur an ''Gaudium et spes'' interpretiert wurde. (Das Konzil hatte jedoch nie eine ''absolute'' Autonomie des Säkulums (ähnlich der [[luther]]ischen Lehre) ausgesprochen.) | ||
Zeile 29: | Zeile 29: | ||
[[Jacques Maritain]], Der Bauer von der Garonne, München 1969, S. 58. | [[Jacques Maritain]], Der Bauer von der Garonne, München 1969, S. 58. | ||
− | == | + | == Bleibende Problematik == |
Möglicherweise sind (längst verdeckt vorhandene) Krisenerscheinungen des kirchlichen Amts seit dem [[Vatikanum I]] (1869-70) durch das ''Pastoralkonzil'' nicht mehr in kurzer Frist zu heilen gewesen. Die Zielsetzung, wie sie in ''Gaudium et spes'' zum Ausdruck kommt, war aber als Kräftigung der Wirkungsbreite des kirchlichen Auftrags in der modernen Zivilisation unverzichtbar. | Möglicherweise sind (längst verdeckt vorhandene) Krisenerscheinungen des kirchlichen Amts seit dem [[Vatikanum I]] (1869-70) durch das ''Pastoralkonzil'' nicht mehr in kurzer Frist zu heilen gewesen. Die Zielsetzung, wie sie in ''Gaudium et spes'' zum Ausdruck kommt, war aber als Kräftigung der Wirkungsbreite des kirchlichen Auftrags in der modernen Zivilisation unverzichtbar. |
Version vom 29. August 2014, 18:43 Uhr
Nach den Anfangsworten Gaudium et spes (Freude und Hoffnung) wird die Pastoral-Konstitution des II. Vatikanum zitiert. Erst zur letzten Sitzung des Konzils am 7. Dezember 1965 verabschiedungsreif, prägte das Bemühen um diese pastorale "Ansprache" an die Welt von heute das Profil des ganzen Konzils mit, von den ersten Anfängen an. Das schließlich beschlossene Dokument (AAS 58 (1966), 1025-1115) mündet in den Appell: Instaurare omnia in Christo (GS 45; Eph 1,10).
Inhaltsverzeichnis
Keine Lehrverurteilungen
Recht früh fiel die Entscheidung, bestärkt durch Papst Johannes XXIII., die modernen Zeitirrtümer nicht in Einzelsätzen durch das Konzil zu verurteilen, nicht einmal explizit den Kommunismus.
Das Verhältnis der Kirche zur Geisteshaltung der modernen Welt kam vor dem II. Vatikanum insbesondere in drei Dokumenten der Päpste eher defensiv zum Ausdruck: im mit der Enzyklika Quanta cura verbundenen Syllabus errorum Papst Pius IX. von 1864, in der Enzyklika Pascendi Pius X. und in der Enzyklika Humani generis Pius XII. von 1950. Während der Syllabus eindeutig und eindringlich auf politisch-gesellschaftliche Fragen übergreift, blieben die beiden anderen Mahnworte streng an theologischen Problemen der Moderne orientiert. Denn Leo XIII., der erste Nachfolger Pius IX., hatte bereits die im engeren Sinne sozialen, gesellschaftlichen Fragen genauer von der dogmatischen Lehrverkündigung unterschieden, also die neuere Soziallehre der Kirche begründet. Mittelbar bedeuteten jedoch auch die Lehrverurteilungen durch Pius X. und die Mahnungen (ohne Verurteilungen) Pius XII. eine Maßnahme der Abgrenzung von modernen Daseinsauffassungen.
Obzwar durchweg um einen pastoralen, vielleicht sogar allzu werbenden Ton bemüht, fehlt jedoch auch in Gaudium et spes die kritische Distanznahme zu vielen modernen Erscheinungen nicht. Die vehementen Forderungen nach Gerechtigkeit und Frieden, die Bekräftigung der katholischen Ehelehre und die Erinnerung an die Erbsünde sind dafür Beispiele, nämlich einer notwendigen Intransigenz inmitten des pastoralen Dialogs.
Kirchlicher Weltauftrag
In der zeitgenössischen Rezeption der Pastoralkonstitution wurde aber vor allem die, auch beabsichtigte, Selbstkorrektur (in Darstellung und Methode) der kirchlichen Botschaft bemerkt. Eilig wurde diese jedoch in manchen Weltgegenden nur als (verspätet) "grünes Licht" seitens der Kirche zur engagierten Mitarbeit an der modernen Zivilisation, wie sie gegenwärtig gegeben ist, ausgelegt. Über ihre eigentliche Zielsetzung hinaus wurde die Konstitution also, im Namen des Weltauftrags der Kirche, als generelle "Ermächtigung" interpretiert; als sei auch dem Christen heute alles Zeitgemäße erlaubt, in Lehre und Moral, solange er nur "guten Willens" bleibe.
Bei dieser allgemein verbreiteten, progressiven Interpretation blieb hingegen die Sensation fast unbemerkt, dass das Konzil sich mit Gaudium et spes überhaupt in größter Breite zu 'weltlichen' Themenkomplexen äußert. Somit bleibt der öffentliche Anspruch der Kirche, der vom Papsttum seit jeher, mit großer Deutlichkeit [seit 1075 (dictatus papae), zugespitzt mit Unam sanctam 1302, und dann wieder in der Gegenreformation und vom I. Vatikanum], gelehrt wurde und ununterbrochen erhoben wurde (vgl. auch die Enzyklika Summi pontificatus von 1939), feierlich bekräftigt; vielleicht sogar bis zur Grenze der Kompetenzüberschreitung?
Bleibende Bedeutung
Die bleibende Bedeutung der Pastoralkonstitution besteht vermutlich in der Tatsache, dass ein Konzil dem kirchlichen Amt die Zuständigkeit für diese weltlichen Fragen in solcher Vollständigkeit und Reichweite zuschreibt, wenn auch unter zugleich eingestandenem Respekt für die relative Autonomie der weltlichen Sachbereiche. Das päpstliche Lehramt, zum Teil durch die Bischofssynode gestützt, hat daran seither wiederholt angeknüpft, zuletzt Benedikt XVI. bereits in seiner Antrittsenzyklika Deus caritas est (insb. Nr. 26 ff.), während Spe salvi (2007) partiell als Korrektur an Gaudium et spes interpretiert wurde. (Das Konzil hatte jedoch nie eine absolute Autonomie des Säkulums (ähnlich der lutherischen Lehre) ausgesprochen.)
Ungeachtet der antiquierten Diktion, die vielleicht schon 1965 nicht ganz auf der Höhe der Zeit war, macht die Kirche in Gaudium et spes geltend, dass sie im Namen Christi ein Wort für die ganze Welt zu sagen hat, aber auch von der Welt lernen will. Die gegenseitigen Lernfortschritte im Dialog sind sicherlich bereits in Gang gekommen, wenn auch Episkopat und Klerus, vor allem aber Strömungen der modernen Theologie (vgl. Holländischer Katechismus), teilweise zunächst nur das "Startsignal" für ein "Wir auch", für einen vollen Konsens mit der (damaligen) "Gegenwart", wahrzunehmen schienen.
Die katholische Kirche wird demgemäß heute vielerorts in der Öffentlichkeit eher als mitwirkende Kraft mitten in der Welt wahrgenommen denn als ein geistliches Reservat oder sogar Korrektiv.
Zitat:
Die Pastoralkonstitution über den Menschen in der Welt von heute ist ein sehr weises und bewunderungswürdig ausgewogenes Dokument. Es scheint mir durch seinen gesamten Zugriff noch bedeutungsvoller zu sein als durch seine Ausführungen im einzelnen ... Ein alter Thomist, wie ich einer bin, freut sich, wenn er sieht, in welchem Maß diese Pastoralkonstitution vom Geist und von den Grundeinsichten des DOCTOR ANGELICUS durchtränkt ist..
Jacques Maritain, Der Bauer von der Garonne, München 1969, S. 58.
Bleibende Problematik
Möglicherweise sind (längst verdeckt vorhandene) Krisenerscheinungen des kirchlichen Amts seit dem Vatikanum I (1869-70) durch das Pastoralkonzil nicht mehr in kurzer Frist zu heilen gewesen. Die Zielsetzung, wie sie in Gaudium et spes zum Ausdruck kommt, war aber als Kräftigung der Wirkungsbreite des kirchlichen Auftrags in der modernen Zivilisation unverzichtbar.
Was nun die Welt von "heute" kennzeichnet, an die sich das Konzil wandte, so greift eine Deutung zu kurz, die darin nur die konkrete Nachkriegsepoche seit 1945 sehen will. Sicherlich war teilweise ein so gen. "Reformstau" aufzulösen, auch eine Anpassung notwendig (zugunsten der Ökumene, im interreligiösen Dialog, bei ziviler Religionsfreiheit). Doch das Heute des Konzils meint nicht nur eine Saison, eine Ära, nicht einmal die gesamte spätmoderne Zeit, z.B. nach den frz. Revolutionen (1789, 1793, 1830, 1848). Die heutige Zeit zeichnet sich gegenüber allen Zeitaltern zuvor dadurch aus, dass die global vereinte Menschheit, die Völkergemeinschaft, sich so weit fortentwickelt hat, dass sie stets von der Vernichtung der gesamten Zivilisation bedroht ist. Das ist das am meisten objektive Faktum in der Krise des Humanismus. Zumindest der 6. August 1945 ("Hiroshima") bezeichnet somit fast das Datum einer zweiten Ursünde. Nicht mehr nur der einzelne Mensch ist von Sünde und Tod bedroht, sondern die ganze Menschheit. Ihr also will die Kirche dienen.
Diese gänzlich neue Lage hat die Kirche im Konzil mit einem unerwarteten Kraftakt von beispielloser Mühe beantwortet, mittels einer Hinwendung zur Welt also, der sie einen Dialog über die Gefahr und die Rettung aus ihr vorschlägt. Diese Methode kann die ganze Menschheit zu Christus zu führen, der ihr einziger Mittler zu Gott ist. Somit stellt nicht zuletzt das Werk des Papstes Johannes Paul II. die fruchtbare Umsetzung des Konzils und insbesondere seines pastoralen Auftrags dar, wie er in Gaudium et spes (vgl. ebd. Nr. 22, siehe unten) seinen Ausgangspunkt (vermutlich für die kommenden Jahrhunderte!) genommen hat. Demgegenüber tritt die möglicherweise von Zeit zu Zeit erforderliche relecture (und ggf. Korrektur der Hermeneutik) des Dokuments in ihrer Bedeutung zurück.
Exkurs: Zur Kritik an "GS"
Diese Anstrengung blieb nicht ohne Kritik. Der quantitativ unbedeutende Integralismus, wie auch, aus nur scheinbar entgegengesetzten Motiven, auch ein verbreiter, diffuser "sozialer Modernismus" (dieser ist nicht zu verwechseln mit dem von naiver Wissenschaftsfrömmigkeit getragenen, theologischen Modernismus um 1900), ertragen das Spannungsverhältnis nicht, dass sich aus der schwierigen Aufgabe ergibt, die das Konzil der Kirche stellte. Zugleich die katholische Identität zu bewahren, die Tradition zukunftsfähig zu machen, aber auch angemessene neue Methoden für einen pastoralen Erfolg zu suchen, das ist eine so anspruchsvolle Arbeit, dass sie mancherorts zu Resignation, sogar einer "Kapitulation" vor dem Relativismus oder zu Verbitterung führt.
Der Integralismus, der erst in Folge des Konzils zu einer eigenständigen, lautstarken Bewegung am Rande und außerhalb der Kirche wurde (vgl. Marcel Lefebvre), verknüpft politisch-gesellschaftliche Aussagen, die auf bestimmte Konflikte bezogen waren, "integral" mit den zentralen Glaubenswahrheiten der Kirche. Diese Erstarrung eines als "katholisch" proklamierten, antimodernen Lebensgefühls reicht bis in die Ästhetik hinein. Dieses antiquierte Lebensgefühl, das eigentlich nur ein (virtuelles) politisches Projekt kennzeichnet, hat im Kern das Vertrauen auf die Realpräsenz Christi im konkreten, amtlichen Handeln der Kirche (und auf Seine Gegenwart in der Liturgie) ebenso verloren wie es dem subjektivistischen "Modernismus" vorzuhalten ist.
Da Gaudium et spes den öffentlichen Anspruch der Kirche unter heutigen Gegebenheiten neu formuliert, ist dieses Dokument (neben der Liturgiekonstitution und der Erklärung zur Religionsfreiheit) das hauptsächliche Ärgernis für die integralistischen Konzilsgegner.
Auf dem Konzil selbst hat sich der Integralismus nicht artikuliert, da sämtliche Konzilsväter, insbesondere auch die konservative Minderheit, das katholische Gehorsamsprinzip gegenüber Papst und Konzilien nicht in Zweifel zogen. Unter vorgeblicher Anknüpfung an ältere Vorbilder wurde diese "neue Religion" eines antipäpstlichen Katholizismus "traditioneller Art" erst nach dem Konzil neu erfunden. Tatsächlich ist heute dieser neue, absolut falsche Traditionsbegriff die letzte, noch greifbare Erscheinungsform der (zuvor vom Protestantismus, Liberalismus und Modernismus bereits) oft geforderten Abschaffung oder faktischen Delegitimation des kirchlichen Amtes (vgl. Brief von Papst Paul VI. an Msgr. Lefebvre vom 11. Oktober 1976).
Diese Forderung wird von der gesamten Weltöffentlichkeit, fast allen Staaten, Völkern, Religionen und sogar von der Wissenschaft, dank des Konzils (das die kirchliche Amtstätigkeit deutlicher als zuvor von Begriffen politischer Macht loslöste), nämlich nicht mehr erhoben. Außerhalb des Integralismus akzeptieren alle (!), dass Papst und Konzil berechtigt waren, dem katholischen Leben neue Ziele zu setzen, insbesondere durch Gaudium et spes.
Zitat
Zu den besten Abschnitten von GS gehört unumstritten No. 22. Man sagt, dass Erzbischof Karol Wojtyla daran maßgeblich mitgearbeitet habe:
Christus, der neue Mensch (GS 22)
"Tatsächlich klärt sich nur im Geheimnis des fleischgewordenen Wortes das Geheimnis des Menschen wahrhaft auf. Denn Adam, der erste Mensch, war das Vorausbild des zukünftigen, nämlich Christi des Herrn. Christus, der neue Adam, macht eben in der Offenbarung des Geheimnisses des Vaters und seiner Liebe dem Menschen den Menschen selbst voll kund und erschließt ihm seine höchste Berufung.
Es ist also nicht verwunderlich, dass in ihm die eben genannten Wahrheiten ihren Ursprung haben und ihren Gipfelpunkt erreichen. Der "das Bild des unsichtbaren Gottes" (Kol 1,15) ist, er ist zugleich der vollkommene Mensch, der den Söhnen Adams die Gottebenbildlichkeit wiedergab, die von der ersten Sünde her verunstaltet war. Da in ihm die menschliche Natur angenommen wurde, ohne dabei verschlungen zu werden, ist sie dadurch auch schon in uns zu einer erhabenen Würde erhöht worden. Denn er, der Sohn Gottes, hat sich in seiner Menschwerdung gewissermaßen mit jedem Menschen vereinigt.
Mit Menschenhänden hat er gearbeitet, mit menschlichem Geist gedacht, mit einem menschlichen Willen hat er gehandelt, mit einem menschlichen Herzen geliebt. Geboren aus Maria, der Jungfrau, ist er in Wahrheit einer aus uns geworden, in allem uns gleich außer der Sünde. Als unschuldiges Opferlamm hat er freiwillig sein Blut vergossen und uns Leben erworben. In ihm hat Gott uns mit sich und untereinander versöhnt und der Knechtschaft des Teufels und der Sünde entrissen. So kann jeder von uns mit dem Apostel sagen: Der Sohn Gottes "hat mich geliebt und sich selbst für mich dahingegeben" (Gal 2,20). Durch sein Leiden für uns hat er uns nicht nur das Beispiel gegeben, dass wir seinen Spuren folgen, sondern er hat uns auch den Weg gebahnt, dem wir folgen müssen, damit Leben und Tod geheiligt werden und neue Bedeutung erhalten.
Der christliche Mensch empfängt, gleichförmig geworden dem Bild des Sohnes, der der Erstgeborene unter vielen Brüdern ist, "die Erstlingsgaben des Geistes" (Röm 8,23), durch die er fähig wird, das neue Gesetz der Liebe zu erfüllen. Durch diesen Geist, der das "Unterpfand der Erbschaft" (Eph 1,14) ist, wird der ganze Mensch innerlich erneuert bis zur "Erlösung des Leibes" (Röm 8,23): "Wenn der Geist dessen, der Jesus von den Toten erweckt hat, in euch wohnt, wird er, der Jesus Christus von den Toten erweckt hat, auch eure sterblichen Leiber lebendig machen wegen des in euch wohnenden Geistes" (Röm 8,11).
Auch auf dem Christen liegen ganz gewiß die Notwendigkeit und auch Pflicht, gegen das Böse durch viele Anfechtungen hindurch anzukämpfen und auch den Tod zu ertragen; aber dem österlichen Geheimnis verbunden und dem Tod Christi gleichgestaltet, geht er, durch Hoffnung gestärkt, der Auferstehung entgegen. Das gilt nicht nur für die Christgläubigen, sondern für alle Menschen guten Willens, in deren Herzen die Gnade unsichtbar wirkt. Da nämlich Christus für alle gestorben ist und da es in Wahrheit nur eine letzte Berufung des Menschen gibt, die göttliche, müssen wir festhalten, dass der Heilige Geist allen die Möglichkeit anbietet, diesem österlichen Geheimnis in einer Gott bekannten Weise verbunden zu sein.
Solcher Art und so groß ist das Geheimnis des Menschen, das durch die christliche Offenbarung den Glaubenden aufleuchtet. Durch Christus und in Christus also wird das Rätsel von Schmerz und Tod hell, das außerhalb seines Evangeliums uns überwältigt. Christus ist auferstanden, hat durch seinen Tod den Tod vernichtet und uns das Leben geschenkt, auf dass wir, Söhne im Sohn, im Geist rufen: 'Abba, Vater!'"
Literatur
Henri de Lubac, Zwanzig Jahre danach. Ein Gespräch über Buchstabe und Geist des Zweiten Vatikanischen Konzils, München u.a. 1985.
Der Text des Schreibens
Siehe auch: Liste von Lehramtstexten
Weblinks
- Das deutsche Schreiben auf der Vatikanseite
- Konzilsschreiben bei Kathtube als Wordokument zum Herunterladen
- Das lateinische Schreiben auf der Vatikanseite
- Das englische Schreiben auf der Vatikanseite
- Erklärung fast jedes Artikels der Pastoralkonstitution bei Kathnews von Gero Weishaupt
- Vortrag von DDDr. Peter Egger über Gaudium et spes auf Kathtube (10 Teile), Teil 1 Teil 2 Teil 3 Teil 4
{{#if: | {{#if: | "Beispieltitel des Videos", Teil 1, 2{{#if: |, 3{{#if: |, 4{{#if: |, 5{{#if: |, 6{{#if: |, 7{{#if: |, 8 }} }} }} }} }} }} | Beispieltitel des Videos }} {{#if:|- {{{Autor}}} }} {{#if:|- {{{Kanal}}} }} {{#if:| (Kathtube am {{{Datum}}}) }} {{#if:| (Länge: {{{size}}}) }} |
- et spes|Gaudium+et+spes}} Gaudium et spes auf dem katholischen Medienportal kathTube}}