Tabernakel: Unterschied zwischen den Versionen

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*  30. Juni 1952 [[Heiliges Offizium]] Instruktion "[[De arte sacra]]" Gegen sich erhebende Bestrebungen zur Verdrängung des Tabernakels vom Hochaltar: die can. 1268 § 2 und 1269 § 1 CIC ([[AAS]] 44 (1952) 542-546): Streng aber verlangt diese Oberste Heilige Kongregation, dass die Vorschriften des Can. 1268, § II und 1269, § I heiliggehalten werden: "Die heilige Eucharistie soll am hervorragendsten und vornehmsten Platz der Kirche aufbewahrt werden, gewöhnlich auf dem Hochaltar, wenn nicht ein anderer der Verehrung und dem Kult eines so großen Sakramentes angemessener und geziemender erscheint ... Die heilige Eucharistie soll in einem unverrückbaren Tabernakel mitten auf dem Altar aufbewahrt werden."
 
*  30. Juni 1952 [[Heiliges Offizium]] Instruktion "[[De arte sacra]]" Gegen sich erhebende Bestrebungen zur Verdrängung des Tabernakels vom Hochaltar: die can. 1268 § 2 und 1269 § 1 CIC ([[AAS]] 44 (1952) 542-546): Streng aber verlangt diese Oberste Heilige Kongregation, dass die Vorschriften des Can. 1268, § II und 1269, § I heiliggehalten werden: "Die heilige Eucharistie soll am hervorragendsten und vornehmsten Platz der Kirche aufbewahrt werden, gewöhnlich auf dem Hochaltar, wenn nicht ein anderer der Verehrung und dem Kult eines so großen Sakramentes angemessener und geziemender erscheint ... Die heilige Eucharistie soll in einem unverrückbaren Tabernakel mitten auf dem Altar aufbewahrt werden."
  
* 23. September 1956 [[Ansprache vom 23. September 1956|Ansprache]] an die Teilnehmer am internationalen pastoral-liturgischen Kongress von Assisi. Der Papst wiederholt die Vorschriften des [[CIC]] 1917, Can. 1268, § II und 1269, § I und erklärt: "Es handelt sich nicht so sehr um das materielle Vorhandensein des Tabernakels auf dem Altar als um eine Tendenz, ... nämlich die Neigung zu geringerer Hochschätzung der Gegenwart und Wirkung Christi im Tabernakel. ... Das Wesentliche besteht darin, verstanden zu haben, dass es real der Herr ist, der auf dem Altar und im Tabernakel gegenwärtig ist."
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* 23. September 1956 [[Ansprache vom 23. September 1956|Ansprache]] an die Teilnehmer am internationalen pastoral-liturgischen Kongress von Assisi. Der Papst wiederholt die Vorschriften des [[CIC]] 1917, Can. 1268, § II und 1269, § I und erklärt: "Es handelt sich nicht so sehr um das materielle Vorhandensein des Tabernakels auf dem Altar als um eine Tendenz, ... nämlich die Neigung zu geringerer Hochschätzung [[Realpräsenz Jesu Christi in der Eucharistie|der Gegenwart und Wirkung Christi]] im Tabernakel. ... Das Wesentliche besteht darin, verstanden zu haben, dass es real der Herr ist, der auf dem Altar und im Tabernakel gegenwärtig ist."
  
 
* 1. Juni 1957 [[Ritenkongregation]]: [[Dekret]] [[Sanctissimam eucharistiam maximo]] über die Aufbewahrung des heiligen Sakramentes der Eucharistie in den Gotteshäusern: Der Tabernakel darf nicht die Form eines einfachen Kästchens haben. Er muß die Wohnung Gottes unter den Menschen darstellen. Seine Ornamente müssen eine den Gläubigen verständliche Beziehung zum heiligen Sakrament haben. Es wird ausdrücklich verboten, daß der Tabernakel sich außerhalb des Altares befindet, zum Beispiel in einer seitlichen Wand oder seitwärts bzw. auf der Rückseite des Altares. Auch die Neuerrichtung von Sakramentshäuschen ist untersagt. Wo sie seit alter Zeit vorhanden sind, dürfen sie weiter gebraucht werden.   
 
* 1. Juni 1957 [[Ritenkongregation]]: [[Dekret]] [[Sanctissimam eucharistiam maximo]] über die Aufbewahrung des heiligen Sakramentes der Eucharistie in den Gotteshäusern: Der Tabernakel darf nicht die Form eines einfachen Kästchens haben. Er muß die Wohnung Gottes unter den Menschen darstellen. Seine Ornamente müssen eine den Gläubigen verständliche Beziehung zum heiligen Sakrament haben. Es wird ausdrücklich verboten, daß der Tabernakel sich außerhalb des Altares befindet, zum Beispiel in einer seitlichen Wand oder seitwärts bzw. auf der Rückseite des Altares. Auch die Neuerrichtung von Sakramentshäuschen ist untersagt. Wo sie seit alter Zeit vorhanden sind, dürfen sie weiter gebraucht werden.   

Version vom 28. Juli 2014, 13:21 Uhr

Ein Tabernakel (von lat. tabernáculum "Zelt") ist ein kunstvolles Schränkchen, in dem das Allerheiligste Altarssakrament aufbewahrt wird, sei es im Ziborium, einer Custodia oder kleinen Monstranz.

Die Gegenwart Jesu im Tabernakel muss ein Anziehungspunkt für eine immer größere Anzahl von Seelen sein, die von Liebe zu ihm erfüllt sind und fähig sind, lange da zu bleiben, um seine Stimme zu hören und gleichsam seinen Herzschlag zu spüren. "Kostet und seht, wie gütig der Herr ist" (Ps 34,9).<ref>Johannes Paul II. Apostolisches Schreiben Mane nobiscum domine, vom 7. Oktober 2004, Nr. 18.</ref>

Gestaltung des Tabernakels

Der Tabernakel muss sich an einem Platz in der Kirche oder Kapelle befinden, der gut sichtbar, kunstvoll ausgestattet und zum Gebet geeignet ist. Wenn in dem Tabernakel die heiligste Eucharistie aufbewahrt wird, muss davor ununterbrochen ein besonderes - in der Regel rotes - Licht brennen, durch das Christi Gegenwart angezeigt und verehrt wird ("Ewiges Licht"). Die heiligste Eucharistie darf in einer Kirche oder Kapelle nur in einem einzigen Tabernakel ständig aufbewahrt werden.

Der Tabernakel, in dem ständig die heiligste Eucharistie aufbewahrt wird, darf nicht beweglich sein; er muss aus festem, undurchsichtigem Material gefertigt und so verschlossen sein, dass, soweit irgend möglich, die Gefahr der Profanierung vermieden wird. An geheiligten Orten, wo die heiligste Eucharistie aufbewahrt wird, muss ständig jemand da sein, der sie in seiner Obhut hat; soweit es möglich ist, soll wenigstens zweimal im Monat ein Priester dort die Messe feiern. Wenn kein schwerwiegender Grund dem entgegensteht, ist eine Kirche, in der die heiligste Eucharistie aufbewahrt wird, täglich wenigstens einige Stunden für die Gläubigen offenzuhalten, damit sie vor dem heiligsten Sakrament beten können.

Ursprung und Funktion

Der Ursprung des Tabernakels dürfte auf die Bundeslade der Stiftshütte zurückzuführen sein, in der die Gesetzestafeln, das Allerheiligste der Juden, aufbewahrt wurden. Diese Tradition der Bundeslade hat sich im Judentum als Erinnerung bis heute im Thoraschrein erhalten, der das Heiligste der jeweiligen Gemeinde, die Thorarolle, enthält.

Das Allerheiligste der Christenheit, das Altarssakrament, hat etwa seit dem 14. Jahrhundert seinen herausgehobenen Platz im Tabernakel. Vorher wurde das "Viaticum", die in der Heiligen Messe für die Kranken- und Sterbekommunion übriggelassenen konsekrierten Hostien, zunächst in einer Nische im Chorraum der Kirche und seit der Gotik in einem oft kunstvollen "Sakramentshaus", ebenfalls im Chorraum, aufbewahrt.

Hauptzweck der Aufbewahrung der Eucharistie ist bis heute die Kranken- und Sterbekommunion: "Die eucharistischen Gestalten werden nach der Messe vor allem deshalb aufbewahrt, damit die Gläubigen, die der Messe nicht beiwohnen können, besonders die Kranken und die Betagten, durch die sakramentale Kommunion mit Christus und seinem Opfer, das in der Messe dargebracht wird, vereinigt werden." Hinzugekommen ist im Mittelalter der "Brauch, dieses so große Sakrament zu verehren und ihm jenen Kult der Anbetung zu erweisen, der Gott gebührt", und zwar in Form privater und öffentlicher, gemeinschaftlicher Art.<ref>Kongregation für den Gottesdienst, Dekr. Eucharistiae sacramentum (21. Juni 1973): AAS 65 (1973) 610.</ref>

Papst Pius XII. hob hervor, dass die Person des Herrn den Mittelpunkt des Kultes bilde, und sprach dabei das gewichtige Wort: "Den Tabernakel vom Altar trennen bedeutet zwei Dinge trennen, die nach Ursprung und Natur vereint bleiben müssen." (AAS 48 (1956) 722) Das Zweite Vatikanische Konzil ordnete in der Konstitution Sacrosanctum Concilium (Nr. 128) an, die Vorschriften zu Form, Ort und Sicherheit des Tabernakels "unverzüglich zu revidieren". Im Zuge der nachkonziliaren Liturgiereform fand der Tabernakel oft in einer würdig gestalteten Seitenkapelle ("Sakramentskapelle") seinen Platz. Mancherorts kehrte man auch zur Tradition der Sakramentshäuser zurück.

Päpstliche Schreiben

Benedikt XV.

Pius XI.

Pius XII.

  • 30. Juni 1952 Heiliges Offizium Instruktion "De arte sacra" Gegen sich erhebende Bestrebungen zur Verdrängung des Tabernakels vom Hochaltar: die can. 1268 § 2 und 1269 § 1 CIC (AAS 44 (1952) 542-546): Streng aber verlangt diese Oberste Heilige Kongregation, dass die Vorschriften des Can. 1268, § II und 1269, § I heiliggehalten werden: "Die heilige Eucharistie soll am hervorragendsten und vornehmsten Platz der Kirche aufbewahrt werden, gewöhnlich auf dem Hochaltar, wenn nicht ein anderer der Verehrung und dem Kult eines so großen Sakramentes angemessener und geziemender erscheint ... Die heilige Eucharistie soll in einem unverrückbaren Tabernakel mitten auf dem Altar aufbewahrt werden."
  • 23. September 1956 Ansprache an die Teilnehmer am internationalen pastoral-liturgischen Kongress von Assisi. Der Papst wiederholt die Vorschriften des CIC 1917, Can. 1268, § II und 1269, § I und erklärt: "Es handelt sich nicht so sehr um das materielle Vorhandensein des Tabernakels auf dem Altar als um eine Tendenz, ... nämlich die Neigung zu geringerer Hochschätzung der Gegenwart und Wirkung Christi im Tabernakel. ... Das Wesentliche besteht darin, verstanden zu haben, dass es real der Herr ist, der auf dem Altar und im Tabernakel gegenwärtig ist."
  • 1. Juni 1957 Ritenkongregation: Dekret Sanctissimam eucharistiam maximo über die Aufbewahrung des heiligen Sakramentes der Eucharistie in den Gotteshäusern: Der Tabernakel darf nicht die Form eines einfachen Kästchens haben. Er muß die Wohnung Gottes unter den Menschen darstellen. Seine Ornamente müssen eine den Gläubigen verständliche Beziehung zum heiligen Sakrament haben. Es wird ausdrücklich verboten, daß der Tabernakel sich außerhalb des Altares befindet, zum Beispiel in einer seitlichen Wand oder seitwärts bzw. auf der Rückseite des Altares. Auch die Neuerrichtung von Sakramentshäuschen ist untersagt. Wo sie seit alter Zeit vorhanden sind, dürfen sie weiter gebraucht werden.

Paul VI.

Johannes Paul II.

Literatur

  • Mannes M. Rings: Der Tabernakel von Rosen umrankt - oder Eucharistie und Rosenkranz, von P. Mannes M. Rings, O.P., S. Theol. Lector, Laumann Verlag Dülmen 1915 (5. und 6. Auflage, Mit Imprimatur; 240 Seiten).
  • Georg May: Die Prinzipien der jüngsten kirchlichen Gesetzgebung über die Aufbewahrung und die Verehrung der heiligsten Eucharistie. Lumen Gentium-Stiftung Vaduz/Liechtenstein 1971 (27 Seiten).

Weblinks

Anmerkungen

<references />