Soziallehre

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Version vom 30. Januar 2007, 07:14 Uhr von Benedikt (Diskussion | Beiträge) (die drei Grundbegriffe.)
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Die moderne Soziallehre der Kirche hat seit der Enzyklika Rerum Novarum des Papstes Leo XIII. (1891) eine stetig weitere Ausgestaltung gefunden. Zu den Zentren ihrer Entwicklung gehörte auch die von Wissenschaftlern in Deutschland geprägte Christliche Gesellschaftslehre (so auch der Titel des Standardwerks von Joseph Höffner).

Grundprinzipien

In der klassischen Soziallehre gibt es drei Grundprinzipien, die maßgebliche Richtschnur für gesellschaftliches Handeln sind.

  • Die Solidarität fordert ein gemeinschaftliches Handeln aller. Sie besagt, dass eine gerechte Gesellschaftsordnung jedem Menschen eine Erfüllung der Grundbedürfnisse gewährleisten muss. So hat die Gesellschaft beispielsweise die Verpflichtung, für das Auskommen von Arbeitsunfähigen zu sorgen.
  • Die Subsidarität besagt, dass Aufgaben, die von kleineren Einheiten übernommen werden können, auch von diesen übernommen werden sollen. So soll die Erziehung der Kinder von den Eltern übernommen werden, und staatliche Organe sich aus dieser soweit wie möglich heraushalten.
  • Die Personalität besagt, dass jeder Mensch die Freiheit hat, sein eigenes Leben ohne unnötige staatliche Einwirkung verantwortlich zu gestalten. So darf der Staat den Menschen nicht an der Eheschließung oder an der unternehmerischen Betätigung hindern.

Literatur

  • Kompendium der Soziallehre der Kirche (dt.), Freiburg u.a. 2006.